Hallo Leute,
ich habe vor ca. 2 Jahren eine Umgangsregelung vor Gericht bewirkt, durch die ich meine Tochter
- jedes zweite Wochenende (Freitagmittag bis Montagfrüh)
- jeden zweiten Mittwoch (Mittag) bis Donnerstagfrüh
bei mir haben kann. Es hat bisher auch sehr gut geklappt und die Ferien teilen wir uns auch noch 50:50.
Nun möchte meine Ex unsere Tochter (7 Jahre - 2. Klasse) unregelmäßig Samstags auf eine Schule für Polnisch-Unterricht schicken.
Natürlich, weil sie selbst polnischer Abstammung ist und von unserer Tochter erwartet, dass sie evtl. mal in Deutschland einen polnischen Schulabschluss machen kann.
Unsere Tochter hat aber die erste Klasse nicht gerade besonders gut gemeistert und ist inzwischen (auf Empfehlung vom Kinderarzt) sogar bei einer Kinderpsychologin gelandet, weil die Konzentration leidet.
Unsere Maus begehrt regelmäßig in der Wohnung der Mutter gegen dieselbe auf und es kommt zu relativ starken Auseinandersetzungen. Bei mir nicht!
Die Psychologin hat mir in Gesprächen mehrfach betont, wie wichtig für unsere Tochter der Umgang mit mir ist und dass ich am Ablauf auch nichts ändern sollte.
Ich werden morgen also das Gespräch mit der Psychologin suchen und ihr Urteil einholen.
Ich habe aber irgendwie keine Lust, mir meine Wochenenden mit meiner Maus durch Planungen von meiner Ex zu vermiesen! Schließlich gilt es auch sonst noch für die normale Schule Hausaufgaben zu machen und natürlich auch etwas zu unternehmen und da fühle ich mich schon recht eingeschränkt.
Ein Tausch von Wochenenden kommt auch nicht in Frage, weil manchmal an mehreren Samstagen hintereinander der Unterricht stattfindet und ich ggf. meine Tochter längere Zeit nicht sehen kann --> unakzeptabel insbesondere für meine Tochter.
Frage:
Wenn ich mich nun weigere, meine Tochter an meinen Samstagen in diese private Schule zu bringen, kann ich mir gut vorstellen, dass mir meine Ex entweder
a) mit einem Anwalt droht und/oder
b) mich beim Kind madig macht
Ich tendiere trotzdem dazu, es darauf ankommen zu lassen.
Wie seht Ihr das?
Koala
Moin.
Unabhängig ob es inhaltlich sinnvoll ist, einem Kind in diesem Alter parallel zur Schule eine zweite Sprache (bzw dritte, wenn Englisch in der Schule gelehrt wird) beizubringen (das man hätte doch viel besser dem Kleinkind als zweite Muttersprache beigebracht):
Wie weit wohnt ihr auseinander? Ist es unmöglich, dass Du ein "Hobby" auch an Deinem Umgangssamstag begleitest? Es hätten ja auch die allseits beliebten Fußballspiele sein können?
Gruss, toto
Servus Toto,
wir wohnen mit der Straßenbahn ca. 10 Minuten voneinander entfernt und auch die Samstagsschule ist vermutlich nicht viel weiter entfernt.
Letztlich bedeutet das aber trotzdem:
- früh aufstehen,
- Mausi dort hinbringen
- und Nachmittag wieder abholen.
Ich denke, nach einem Mittagessen brauche ich an einem solchen Tag nicht mehr viel planen.
Koala
Moin koala,
nachdem Du eine gerichtliche Umgangsregelung hast, ist die Sachlage klar: Was in Deinen Umgangszeiten passiert, bestimmst Du und nicht Deine Ex. Es geht nicht an, dass Deine Ex irgendwas in diese Umgangszeiten hineinplant. Der eine oder andere Kindergeburtstag wird sich nicht vermeiden lassen; dann soll sie das rechtzeitig sagen, und Du fährst Mausi dort hin und holst sie auch wieder ab.
(Gegenprobe: Du möchtest, dass Deine Tochter reiten lernt; die Reitstunden finden unregelmässig statt, aber immer an Donnerstagen. Bekommst Du Deine Tochter ausgehändigt?)
Wenn Deine Ex der Ansicht ist, Euer Kind müsse unbedingt polnisch lernen, hat sie an neun von vierzehn Tagen Gelegenheit dazu. Ich persönlich halte übrigens auch in "ganz normalen" Familien wenig davon, bereits Grundschülern eine 6-Tage-Woche zu verordnen: Die Kids brauchen auch Zeit zum Spielen und Ausruhen. Nicht umsonst gibt es heute flächendeckend keinen Samstagsunterricht mehr.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Vorweg: familienrechtlich hat Martin Recht.
Ich würde nur, da Du ja schreibst, dass bisher der WE-Umgang (und auch der Ferienumgang) "sehr gut" klappt, hier sensibel vorgehen. Fasse diesen samstäglichen Unterricht nicht als Affront gegen Dich auf, sondern versuche Dir Argumente zusammenzulegen. Ich vermute, dass das Thema der polnischen Wurzeln (und damit der Sprache) emotional besetzt ist. Versuche herauszufinden, ob der Einstieg in das Sprache lernen jetzt sein muss (ich persönlich halte die 2. Klasse, wenn das Kind eh schon Probs in/ mit Schule hat für einen denkbar ungünstigen Zeitpunkt - bin aber kein Pädagoge! Früher wäre sehr gut gewesen (zweisprachiges Aufwachsen!), später geht sicherlich auch).
Versuche das Thema konstruktiv und mit Argumenten zu lösen/ zu verschieben. Sonst geratet ihr in Gefahr, dieses Thema auf dem Rücken Eurer Tochter auszutragen!
Gruss, Toto
Moin Koala,
Letztlich bedeutet das aber trotzdem:
- früh aufstehen,
- Mausi dort hinbringen
- und Nachmittag wieder abholen.
Hört sich für mich wie ein "normaler Schultag" an ... ob man einer 7jährigen diese 6Tage-Woche zumuten muss, sehe ich ähnlich kritisch wie Martin und Toto.
Aufgrund der örtlichen Nähe wäre ich aber dennoch geneigt, das auszuprobieren ...
... wenn sie Spaß dran hat: Wieso nicht.
... wenn´s für sie zu stressig wird: No Go.
Gruß
United
Servus Koala,
ich frage mich gerade, warum im Haushalt der KM nicht polnisch gesprochen wird...das wäre doch das allereinfachste und meiner Meinung nach am effektivsten.
Grüßung
Marco (ab 6. Lebensjahr zweisprachig aufgewachsen)
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Marco,
Marco (ab 6. Lebensjahr zweisprachig aufgewachsen)
Bayerisch und Deutsch oder? 😉
Gruß
Brainstormer
Servus Marco,
natürlich spricht meine Tochter recht gut polnisch, weil eben im Haushalt der Mutter nur diese Sprache gesprochen wird.
Es geht der Mutter aber nun auch um die polnische Rechtschreibung und darum, dass das Kind eines Tages sogar einen polnischen Schulabschluss machen kann.
Ich sehe darin aber überhaupt keinen Sinn. Aber dahinter steht eben ein starker "Nationalstolz" und es geht eher um die Befriedigung der Interessen der Mutter als um ein geeignetes "Hobby" für das Kind.
Ihr müsst ja auch bedenken:
Fängt die Kleine erst einmal damit an, dann wird Mutti ihr gewaltig Druck machen, dass sie sich auch immer schön darauf vorbereitet (ist beim Klavierunterricht ebenso!).
Das ist auch einer der Gründe, warum die Kleine jetzt wöchentlich bei einer Kinderpsychologin sitzt!
Und das Thema würde uns viele Jahre begleiten.
Wo ich heute am Freitag (nach einer Verschnaufpause) die Hausaufgaben mit meiner Tochter mache, würde sie sich unter Umständen auf den Samstag vorbereiten müssen.
Ist sie dann auch noch am Samstag "abgekämpft", so verschieben sich die Hausaufgaben evtl. sogar auf Sonntag!
Grundsätzlich möchte ich mir aber nicht so stark in die Gestaltung meiner Umgangszeiten eingreifen lassen. Wenn ich meine Kleine nach 9 Tagen wieder sehe, dann möchte ich ein Wochenende zur Verfügung haben, das man gemeinsam frei gestalten kann.
Schließlich hat meine Umgangszeit ja auch den Zweck, dass die Bindung zwischen mir und meinem Kind erhalten bleibt.
Grüße
Koala
Ah - mehr Informationen. Das hilft.
Zweisprachigkeit ist eine tolle Sache für die Kinder! Das würde ich vom Grundsatz her fördern! Nationalstolz, emotionale Bindung an die weitere Familie in Polen mag das eine sein. Aber ich würde auch die Tatsache nicht außer acht lassen, dass es dabei um die Sprache eines unserer Nachbarländer geht, das noch dazu eine zunehmend bedeutende Rolle in Europa/ in der Wirtschaft einnehmen wird. Und zur 2-Sprachigkeit gehört nun mal ab einem bestimmten Alter auch Rechtsschreibung etc. dazu. Jetzt klingt das für mich erst einmal logisch, dass ein polnisch sprechendes Kind ab der 2. Klasse auch die Schriftsprache erlernt.
Dabei muss natürlich auf die gesamte Verfassung und Aufnahmefähigkeit des Kindes Rücksicht genommen werden. Dass es schon in pshychologischer Betreuung ist, schreckt ein wenig auf. Dass aber das Erlernen einer Schriftsprache, wie auch eines Musikinstruments oder aber auch der einen oder anderen Sportart etwas "Arbeit" bedeutet, ist klar. Und dass Kinder da manchmal "sanft" etwas "Ermunterung" brauchen, ist denke ich auch normal - ohne dass es in Druck ausarten sollte!
Zwischenfazit: Schriftsprache lernen würde ich befürworten, dabei auf die Bedürfnisse des Kindes Rücksicht nehmen.
Mit dieser Argumentation dann verhandeln, ob es nicht alternative Zeiten unter der Woche gibt. Und wenn dies vielleicht jetzt in diesem Schuljahr nicht möglich ist, dann vereinbaren, dass das ab kommenden Jahr anzustreben ist. Und klarstellen, dass Üben und Hausaufgaben eben nicht in Deine Umgangszeit fallen (eigentlich logisch, da kannst Du ja gar nicht unterstützen). Ich würde auf keinen Fall das Thema so hochschaukeln, dass der offenbar funktionierende Umgang gefährdet wird.
Grundsätzlich möchte ich mir aber nicht so stark in die Gestaltung meiner Umgangszeiten eingreifen lassen. Wenn ich meine Kleine nach 9 Tagen wieder sehe, dann möchte ich ein Wochenende zur Verfügung haben, das man gemeinsam frei gestalten kann.
Schließlich hat meine Umgangszeit ja auch den Zweck, dass die Bindung zwischen mir und meinem Kind erhalten bleibt.
Mit Verlaub - bitte nicht übel nehmen: Das liest sich für mich, dass Dein größtes Problem ist, dass Du bei der polnischen Sprache außen vor bist. Frag Dich doch mal selbst, ob Du bei einem Hobby, dass Du inhaltlich mitträgst, auch diesen "Eingriff in Deine Umgangszeit" (der er ohne Frage ja ist) thematisieren würdest?!
Über welchen Zeitaufwand in "Deiner" Umgangszeit reden wir eigentlich? Ist Anwesenheitspflicht oder kann, wenn ihr bspw. einen Wochenendausflug plant, auch mal "geschwänzt" werden? Du schriebst eingangs was von "unregelmäßig".
Ich tendiere trotzdem dazu, es darauf ankommen zu lassen.
Wie seht Ihr das?
So sehe ich das - ich würde es nicht "darauf ankommen" lassen.
Gruß, toto
Moin koala,
Deine Schilderung deckt sich mit meinem Post von gestern: Polnisch zu lernen ist offenbar eben kein spielerisches Vergnügen für Deine Tochter; schon gar nicht, wenn das Bimsen von Grammatik im Mittelpunkt stehen soll. Vor einigen Jahren gab's die so genannten "Tenniskinder", deren Eltern glaubten, in ihren Sprösslingen schlummerten der nächste Boris Becker oder die nächste Steffi Graf (samt Millionen für Papa und Mama natürlich) und die deswegen auf Tennisplätze geprügelt wurden. Danach gab es tausende mässig begabte Schumi-Bubis, die um Kartbahnen gejagt wurden, als der Lümmel aus Kerpen Formel-1-Rennen gewann. Und heute gibt es Eltern, die irgendwo gehört haben, dass man nicht früh genug Fremdsprachen wie Chinesisch lernen könne, wenn man später einmal Karriere machen wolle.
Ich hatte das Thema Zweisprachigkeit mit meiner Ex (Ausländerin) auch mal auf der Agenda: Sie versuchte, Französisch mit ihnen zu reden und ich war für deutsch zuständig. Unsere Kids haben aber nicht mitgemacht, sondern sich einfach geweigert (bzw. auf französische Fragen deutsch geantwortet); also war das Thema bald erledigt. Trotzdem haben beide Abi gemacht und studieren heute, auch ohne zweisprachige Kindheit. Die Kinder von Freunden wachsen dagegen sogar dreisprachig auf; das funktioniert dort spielerisch und mühelos. Aber extra Unterricht deswegen? NoGo.
Wenn Deine Tochter sich für Polnisch oder Chinesisch interessiert, wird sie das irgendwann lernen; ggf. einfach durch Praxis zuhause oder in den Ferien in Polen. Aber ich halte es immer für fragwürdig, wenn Kinder die Wünsche ihrer Eltern ("...das Kind soll es mal besser haben als ich...") erfüllen sollen; vor allem, wenn das auf Kosten der Kindheit geht: Kinder müssen vor allem glücklich sein (dürfen); sie müssen nicht bereits im Grundschulalter ihre Karriere vorbereiten. Und schon gar nicht würde ich mir von der Ex in meine Umgangszeit hineinregieren lassen. Deshalb riet ich Dir gestern ja schon zur Gegenprobe: Wenn Du der Ansicht wärst, Euer Kind solle reiten (oder fechten oder segeln oder sonstwas) lernen, wird das mit Sicherheit auch nicht zu zusätzlichen Umgangszeiten unter der Woche führen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin koala,
mit der Gestaltung des Umgangs wird es mit zunehmenden Alter immer schwieriger, weil eben die Kinder größer werden und demzufolge auch mehr machen und nicht nur betreut werden müssen. Bei mir sind aktuell Sportveranstaltungen der Konfliktfall. In deinem Fall würde ich die Geschichte mit der Zweitsprache ablehnen. Zum einen seid ihr als getrennte Eltern in einer besonderen Situation, in der nicht alles möglich ist, was sonst in intakten Familien geht. Ein iranischer Arbeitskollege von mir, dessen 6jährige Tochter hier in Deutschland zweisprachig aufgewachsen ist, hat auch lange überlegt, diese zusätzlich die Schriftsprache lernen zu lassen. Sie kann ähnlich wie in Deinem Fall nur Zweitsüprache sprechen. Und obwohl seine Ehe intakt ist und seine Frau nicht arbeitet, hat er zum jetzigen Zeitpunkt davon Abstand genommen, weil er sich unsicher ist, ob diese zusätzlich Belastung für das Kind nicht zuviel ist.
Du schreibst auch selbst:
Schließlich gilt es auch sonst noch für die normale Schule Hausaufgaben zu machen und natürlich auch etwas zu unternehmen und da fühle ich mich schon recht eingeschränkt.
Und in diesem Satz sind eigentlich alle entscheidenen Argumente enthalten: 1. Wichtig ist in erster Linie, dass die normale Schule ohne Probleme genommen wird. Wenn schon in der ersten Klasse Problme auftauchen, ist das eigentlich ein Alarmsignal. Sie ist ja schon entsprechend in Behandlung. Sie soll sich lerntechnisch auf das Wesenltiche konzentrieren und wenn sie diese Aufgaben spielend meistert, dann kann man über zusätzliches Lernen nachdenken. Außerdem wird der Schulstoff ja auch schwieriger. Mein Kleiner hat die Grundschule ohne Probleme gemeistert, aber jetzt geht das Lernen in der 5. Klasse so richtig los.
2. Die Umgangszeit ist in erster Linie dafür da, dass Du diese mit dem Kind verbringst. Sie dient dazu, die Bindung zwischen Dir und Deinem Kind zu stärken. Ab und an ein Geburtstag ist o.k., aber eine regelmäßige Abwesenheit während des Umgangs widerspricht dem grundsätzlichen Sinn des Umgangs. 3. Drittens bist Du eingeschränkt in Deiner Planung: Du willst im Sommer mit Deiner Tochter ein Wochenende zelten? Pustekuchen, eine wichtige Prüfung steht an oder es muss gelernt werden.
Ich würde versuchen, mit der KM zu reden. Vielleicht ist es eine Idee, zunächst nicht mit dem Umgang zu argumetieren, sondern, dass Du die zusätzliche belastung in der jetzigen Phase für Deine Tochter kritisch siehst.
LG,
Mux
Hallo Leute,
ich danke Euch für die Antworten.
Ich war heute auch noch bei der betreuenden Psychologin und sie hat mir eindeutig signalisiert, dass die Unregelmäßigkeit des Umgangs und die zusätzliche Samstagsbelastung für mein Kind kontraproduktiv sind.
Mein Haushalt gilt für das Kind als der "ruhige Pol" mit Kontinuität. Und daran sollte sich auch nichts ändern.
Na mal sehen, wie meine Ex darauf reagiert.
Wünsch Euch was..
Koala
Na mal sehen, wie meine Ex darauf reagiert.
Na, ich befürchte das ist absehbar...
Gibt irgendeine Möglichkeit, dass die Psychologin ihre Empfehlung der Mutter direkt mitteilt, (vorerst) keine "zusätzliche Samstagsbelastung" dem Kind aufzubürden? (Unregelmäßigkeit im Umgang ist damit ja vom Grundsatz nicht verbunden). Dann hast Du zunächst einmal nicht die (ausschließliche) Buhmann-Rolle und kannst mit diesem Rückenwind in die inhaltliche Diskussion einsteigen (falls noch erforderlich). ich wäre - nachwievor - nämlich sehr vorsichtig, dass Du bei diesem vermutlich auch emotional belegten Thema, die Lunte an den funktionierenden Umgang legst. Auch wenn Du am Ende des Tages in einem möglichen Gerichtsverfahren Recht bekommst, der Weg dahin ist lang und wird die Regelmäßigkeit des Umgangs (s. Psychologin!) nicht fördern,
Gruss, Toto
Servus Toto,
Na, ich befürchte das ist absehbar...
Gestern wollte ich bei meiner Ex anrufen und ihr meine Entscheidung mitteilen - es kam aber alles gaaaanz anders!
Sie hat mich angerufen.
Sie hatte wieder richtig Zoff mit unserer Tochter und....
will nun, dass unsere Tochter bei mir lebt!
Sie will unsere Umgangsmodell genau umdrehen und mir sogar Unterhalt bezahlen. Ich soll es "ausplanen" und auch die entsprechenden Schritte bei den Ämtern einleiten!
Sie scheint mit zwei Kindern und dem Wunsch nach Vollzeitarbeit überfordert zu sein.
Und ich werde das auch machen! Mein Job gibt mir die notwendige Flexibilität. Und ich werde meiner Ex (wenn sie es wünscht) natülich auch mehr Möglichkeiten geben, die Tochter zu sehen, als sie es bei mir getan hat :thumbup:
ABER: Wie bekomme ich das verbindlich? Jugendamt reicht wohl nicht aus. Ich brauche wohl einen Schrieb vom Gericht - oder? D.h. ich muss zum Anwalt?
Grüße
Koala.
Hallo,
habt ihr beide gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Oder ist eins komplett bei der Mutter?
Wenn ihr beide das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habt, geht ihr gemeinsam zum Einwohnermeldeamt und meldet das Kind auf deinen Wohnsitz an. Evtl. lässt du dir noch ein Schreiben geben, dass eure gemeinsame Tocher x, geboren am xx.xx.xxxx, ab xx.xx.2013 bei dir lebt und gemeldet ist.
Sollte die Mutter über Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht verfügen könntet ihr das vermutlich nur gerichtlich ändern lassen, bzw. die gemeinsame Sorge beurkundne lassen.
Sophie
Hallo Sophie,
in jedem Fall haben wir ein gemeinsames Sorgerecht.
Ich dachte immer, dass der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der das Kind häufiger hat :question:
Aber ansonsten wurde dazu nie etwas konkretes festgelegt - also werden wir es wohl gemeinsam haben.
Nun habe ich meinen bisherigen Umgang ja aber gerichtlich erstreiten müssen und es liegt ein Richterspruch dazu vor.
Da kann es doch nicht ausreichen, wenn wir gemeinsam die Ummeldung vornehmen.
Ich will vermeiden, dass ich jetzt (z.B. in Kleidung/Möbel) investiere und nach wenigen Wochen überlegt es sich Madame anders!
Gruß
Koala
Servus Koala!
Die Ummeldung hat als Folgewirkung, dass Du berechtigt wärst, das Kindergeld zu empfangen.
Gemeinsames ABR besagt, dass beide Eltern über Aufenthalt des Kindes bestimmen. Wenn ihr gSR habt, habt ihr automatisch auch gABR, es sei denn, ein Familiengericht hat anders entschieden.
Spricht was gegen Umzug auf Probe und wenn sich herausstellt, dass Tochter tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt bei Dir hat, dann ummelden.
Was den Umgang angeht: da Du bereit bist, großzügigen Umgang zu fördern, könnt ihr selbst eine Umgangsvereinbarung festlegen, die zwar verbindlich sein sollte aber auch Spielraum für Flexibilität/Änderungen beinhaltet.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin koala,
Herzlichen Glückwunsch! :luxhello:
Wenn du den Umzug zu dir wirklich willst, und dir sicher bist das auch leisten zu können, möchte ich dir raten gaaaaaaanz schnell Fakten zu schaffen!
Ummeldung auf dem Amt GEMEINSAM sofort vornehmen. Kopie der Ummeldung mit der Unterschruft von EXE supersorgfältig verwahren. Mindestens Fort Knox oder so 😉
Und natürlich die Tochter SOFORT zu dir holen.
Bei kompl. GSR brauchst du eigentlich nicht mehr als die gemeinsame Ummeldung. Zu deiner Beruhigung kannst du noch einen 3 Zeiler von deiner Ex unterschreiben lassen, und selbst auch unterschreiben, dass ihr darüber einig seid, dass ab dem (Datum) der Lebensmittelpunkt von koalatochter bei dir liegt.
Ich will vermeiden, dass ich jetzt (z.B. in Kleidung/Möbel) investiere und nach wenigen Wochen überlegt es sich Madame anders!
Dass kann immer passieren, aber das Rückholen wird umso schwieriger, je länger das Kind dann schon bei dir lebt. Darum schnell handeln. Deshalb hätte ich es an deiner Stelle auch mit dem Einfordern von Unterhalt überhaupt nicht eilig. (Ausser du bist wirklich auf das Geld angewiesen) Mache Exen ändern ihre Meinung, wenn sie zahlen sollen
Gruß
vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin Koala,
super Entwicklung :thumbup: Und toll, dass Du die Tochter auch nehmen kannst!
Nun habe ich meinen bisherigen Umgang ja aber gerichtlich erstreiten müssen und es liegt ein Richterspruch dazu vor.
Da kann es doch nicht ausreichen, wenn wir gemeinsam die Ummeldung vornehmen.
Doch, erstmal haben Umgang und das Sorgerecht nichts miteinander zu tun und zweitens kommt das Gericht erst bei Uneinigkeit ins
Spiel. Ihr seid Euch über den Wohnsitz einig = kein Gericht! Mach es so wie von @Krümelmonster beschrieben.
LG,
Mux