Hallo,
Ich habe mal eine Frage zur Fahrtkostenaufteilung:
Normalerweise hat ja der KV die Kosten für das Kutschieren der Kinder am Umgangswochenende zu tragen.
Wie sieht es aus, wenn die Ex mit dem Kind auf einmal aufgrund persönlicher Gründe (neue Beziehung) weiter wegzieht und sich
Dadurch die Fahrtkosten signifikant erhöhen?
Gibt es da irgendwelche Leitlinien/Urteile zur Kostenteilung, oder muss der KV zähneknirschend den höheren Satz komplett alleine tragen?
Moin,
grundsätzlich trägt der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs.
Etwas anderes kann privat vereinart werden oder in Einzelfällen vom Gericht festgelegt.
Dazu muss aber auch der finanzielle Spielraum auf der Seite des BET vorhanden sein.
Es wird eher vom Gericht festgelegt, dass der andere ET die Kinder zum nächsten Bahnhof oder Flughafen bringen muss.
Aber Leitlinien gibt es keine.
Um wieviel km rreden wir? Ist die KM schon umgezogen?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Wenn du keinen Titel hast, könntest du die Umgangsmehrkosten auch versuchen einkommensmindernd zu berücksichtigen. Beispiel:
Netto: 2.400, Stufe 3 2 Kinder 8 und 10 Jahre, 2 x 365 Euro.
Kosten vor Umzug: 2 x 2 x 10km x 0,3 = 12 Euro im Monat
Kosten nach Umzug: 2 x 2 x 100 x 0,3 = 120 Euro im Monat
Differenz 108 Euro:
2.400 - 108 = 2.292 Euro Stufe 2 = 2 x 344 Euro entspricht 42 Euro Ersparnis, lohnt also wenn überhaupt nur, wenn die Kosten nicht zu hoch sind und damit eine Herabstufung in der DDT zustande kommt.
Meine Lieblingslösung ist ja immer: jeder holt das Kind. Du zum Umgang ab, sie zum Umgangsende zurück. Vielleicht kann man da was machen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
funktioniert aber nur bei gegenseitiger Einigung.
Dass die Gerichte das anordnen ist höchst selten.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
es gibt zwar gerichtliche Entscheidungen zu außergewöhnlich hohen Fahrtkosten, da war immer die Voraussetzung, dass der Unterhaltsschulnder nicht in der Lage ist die Kosten zu tragen und deshalb der Umgang nicht stattfinden kann. (siehe <a href="https://www.deubner-recht.de/themen/umgangsregelung/umgangskosten.html>hier</a>)"
Wenn es keinen Titel gibt könntest Du versuchen zu verhandeln, dass Du eine Stufe weniger gemäß DDT zahlst. Eine Vereinbarung sie bringt und Du holst (bzw. umgekehrt) rate ich ab, da solche Vereinbarungen sehr schnell nicht eingehalten werden.
Wenn die Entfernung richtig groß ist (mehr als 500 km) sollte man darüber nachdenken, ob man den Umgang nicht anders organisiert, also nicht so häufig, dafür aber länger.
VG Susi
Wenn die Entfernung richtig groß ist (mehr als 500 km) sollte man darüber nachdenken, ob man den Umgang nicht anders organisiert, also nicht so häufig, dafür aber länger.
Und wie soll das "länger" funktionieren, wenn die Kinder in die Schule gehen ?
Ich glaube, in den meisten Fällen ist der weite Umzug, 500 und mehr Kilometer, der erste Schritt zur Entsorgung des Vaters. Der Umgang wird massiv erschwert, und das ist dann genau der Grund für den Umzug.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Und wie soll das "länger" funktionieren, wenn die Kinder in die Schule gehen ?
Brückentage und Ferien großzügig nutzen?
Ich glaube, in den meisten Fällen ist der weite Umzug, 500 und mehr Kilometer, der erste Schritt zur Entsorgung des Vaters. Der Umgang wird massiv erschwert, und das ist dann genau der Grund für den Umzug.
jupp
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Danke für Eure Einschätzung,
Da ein Titel vorhanden ist, und die Entfernungsdifferenz ca. 150 KM beträgt (vorher keine Fahrtkosten, da fußläufig erreichbar), scheinen die Möglichkeiten begrenzt zu sein, wenn die Ex nicht kompromissbereit ist.
150km hört sich wenig an, ist es aber nicht. Das sind pro WE 600km (300km fürs Holen und 300km fürs Bringen), also 1200km im Monat. Bei 33 Cent pro Kilometer macht das schlappe 400 Euro pro Monat. Also ich finde, da kann man schonmal dezent bei der KM nachfragen. Immerhin hat sie die Entfernung geschaffen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
jo, nachfragen kann man.
Aber wenn sie keinen Bock hat ist man mMn chancenlos.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Nach meiner Erfahrung keine Chance. Bei mir ist die KM 400km umgezogen.
Vor Gericht hab ich erwähnt dass ich mit Unterhaltskosten schon beim Selbstbehalt angekommen bin, wie ich dann noch die Fahrtkosten stemmen sollte und ob mir die Mutter nicht entgegen kommen könnte zumal ich wegen Schwerbehinderung kaum so weit fahren kann.
Die Richterin meinte nur ich könne ja einen Kredit aufnehmen.
Familiengericht ist *gericht. Das kann ich nach meiner Erfahrung auch nicht mehr netter formulieren.
Für diesen "Rechtsstaat" und solche Mütter hab ich nur noch Verachtung übrig.
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