Fahrtkosten am Papa...
 
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Fahrtkosten am Papa Wochenende?

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(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hallo in die Runde,
meine Ex-Frau ist mit den Kindern jetzt 300 km weggezogen. Die Kinder kommen alle 14 Tage zu mir - die Fahrkosten werden erstmal 50:50 geteilt. Das heisst ich zahle jetzt inkl. der Fahrtkosten fast 800 Euro. Sehe ich das richtig dass ich eigentlich Glück habe und eigentlich alles zahlen müsste? Oder wo ist die Grenze des zumutbaren?

Gruß
Christian.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2019 22:45
(@wasserfee)
Registriert

hi,

ich glaube auch, dass du da richtig gut weggekommen bist und sehe kaum Chancen, da Kosten zu sparen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 08:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich sehe dS anders. Wer winselnd nur die Knochen nimmt, die ihm vorgeworfen wird, darf immer nur zahlen.

Es hängt davon ab, in welcher Höhe KU gezahlt wird und aus welchem Grund die KM weggezogen ist. Aber es gibt auch Urteile, nach denen der Elternteil der die Entfernung geschaffen hat, die Kosten übernehmen muss. Da können dann 50% genau 50% zu wenig sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 10:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, Wasserfee hat recht.

Als erstes sind alle Kosten des Umgangs vom Umgangselternteil zu tragen.

Da in Deinem Fall die KM aber die Entfernung geschaffen hat kann sie verpflichtet werden sich an den Kosten zu beteiligen.

Bei sehr hohen Umgangskosten (ob da 300km reichen ist dabei auch nicht so klar) kann es auch eine Berücksichtigung beim Unterhalt geben. Allerdings ist das mit ca. 1 Stufe in der DDT nicht wirklich viel und unter Mindestunterhalt geht es definitiv nicht.

Die Grenze ist, wenn aufgrund der hohen Umgangskosten ein Umgang praktisch ausgeschlossen ist, also der Selbstbehalt unterschritten wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 10:23
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Moin,
ich sehe dS anders. Wer winselnd nur die Knochen nimmt, die ihm vorgeworfen wird, darf immer nur zahlen.
Es hängt davon ab, in welcher Höhe KU gezahlt wird und aus welchem Grund die KM weggezogen ist. Aber es gibt auch Urteile, nach denen der Elternteil der die Entfernung geschaffen hat, die Kosten übernehmen muss. Da können dann 50% genau 50% zu wenig sein.
Gruß
Kasper

Moin,
ich zahle Unterhalt nach DDT (Stufe 3) - die KM ist weggezogen weil dort ihr neuer Partner wohnt. Glaube ich bin noch in einer recht privligierten Lage - trotzdem finde ich es nicht gerecht da sie ja die Entfernnung geschaffen hat und nicht ich. Ich sehe meine Kinder weniger und darf jetzt auch noch mehr zahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2019 13:02
(@wasserfee)
Registriert

aber warst du nicht derjenige, der die KM hat ohne Protest ziehen lassen?

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 09.09.2019 13:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber warst du nicht derjenige, der die KM hat ohne Protest ziehen lassen?

Was für eine Farce....
Tenor im Forum, wenn eine KM umziehen will: Du hast keine Chance dagegen etwas zu unternehmen. Also lässt man sie ziehen ...
Dann heißt es später: Du hast sie ohne Protest ziehen lassen .... !

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 13:16
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

aber warst du nicht derjenige, der die KM hat ohne Protest ziehen lassen?

Protestiert habe ich schon - aber die Chance es zu verhindern hat man als Vater ja nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2019 16:08
(@nadda)
Registriert

Hi,

fürchte da bist du zu spät dran. Es gibt Fälle wo die KM die Umgangskosten zahlen musste wenn sie die Entfernung geschaffen hat, aber meines Wissen wurde das immer vor dem Umzug geregelt.
Jetzt bist du mit 50 /50 nicht ganz schlecht dran.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2019 19:51
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hi,
fürchte da bist du zu spät dran. Es gibt Fälle wo die KM die Umgangskosten zahlen musste wenn sie die Entfernung geschaffen hat, aber meines Wissen wurde das immer vor dem Umzug geregelt.
Jetzt bist du mit 50 /50 nicht ganz schlecht dran.
LG
Nadda

Ansichtssache mit dem nicht schlecht dran. Das Problem für mich ist das die Fahrkosten ja noch auf den Unterhalt dazu kommen. 800 Euro im Monat sind wirklich ne Stange Geld. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es denn dass man das senken kann? Ich habe die Entfernung nicht geschaffen und muss das ganze jetzt finanziell ausbaden. Ich habe ne große Wohnung damit die Kinder ein großes Zimmer haben usw. Bin ich da wirklich zu spät dran? Das kann doch einfach nicht gerecht sein. Alternativ müsste ich halt überlegen die Kinder nur noch 1 x im Monat bei mir zu haben. Auch ich muss ja finanziell irgendwie überlegen.

Gruß
Christian.

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Themenstarter Geschrieben : 31.10.2019 14:32




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hohe Umgangskosten spielen in der Regel keine Rolle, sie sind vom Umgangselternteil zu tragen. Etwas anderes ist es nur, wenn durch die hohen Kosten der Umgang praktisch nicht stattfinden kann.

Dazu hat das OLG Thürigen (18.05.2016, 1 UF 142/16) entschieden:

"Fahrtkosten, die dem in größerer Entfernung von seinem Kind wohnenden Umgangsberechtigten anlässlich von angemessenen stattfindenden (hier: viermal jährlich) Umgangskontakten entstehen, sind - wenn sie weder aus Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können - bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in Abzug zu bringen. Der Umgangsberechtigte ist in der Regel auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verweisen. Von einem Unterhaltsverpflichteten ist zu erwarten, sich in seinen Wohnbedürfnissen im Interesse des minderjährigen Kindes einzuschränken. ... "

Damit ist es prinzipiell möglich, dass die Kosten des Umgangs, wenn sie den Kindergeldanteil übersteigen, berücksichtigt werden können. Dann beginnt das kleinliche Rechnen wieviel denn nun anerkannt werden kann. Es wäre aber einen Versuch wert und das Ziel sollte sein, dass nur noch der Mindestunterhalt zu zahlen ist. Das ist letzlich nicht viel Erleichterung, aber es wäre wenigstens etwas.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2019 15:39
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hallo,
Damit ist es prinzipiell möglich, dass die Kosten des Umgangs, wenn sie den Kindergeldanteil übersteigen, berücksichtigt werden können. Dann beginnt das kleinliche Rechnen wieviel denn nun anerkannt werden kann. Es wäre aber einen Versuch wert und das Ziel sollte sein, dass nur noch der Mindestunterhalt zu zahlen ist. Das ist letzlich nicht viel Erleichterung, aber es wäre wenigstens etwas.
VG Susi

Je nach Verfügbarkeit kosten die Tickets zwischen 90 und 120 Euro im Monat. Ein Fahrt trägt die KM im Monat, die andere halt ich. Was wäre denn der Mindestunterhalt in dem Fall? Im Moment zahle ich gemäß DDT 345 + 345 + ca. 100 Euro Tickets im Monat.

Gruß
Christian.

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Themenstarter Geschrieben : 01.11.2019 11:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

z.Z. zahlst Du also für 2 Kinder zwischen 6 und 11 nach der 3. Zeile der <a href="https://www.finanzen.net/ratgeber/recht/duesseldorfer-tabelle-kindesunterhalt>DDT</a>." Der Mindestunterhalt wäre die 1. Zeile und es sind für ein Kind zwischen 6 und 11 z.Z. 304 Euro.
Ab 1.1.2020 wäre die 1. Zeile (Mindestunterhalt) 322 Euro und die 3. Zeile 365 Euro für ein Kind zwischen 6 und 11.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 11:59
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hallo,
z.Z. zahlst Du also für 2 Kinder zwischen 6 und 11 nach der 3. Zeile der <a href="https://www.finanzen.net/ratgeber/recht/duesseldorfer-tabelle-kindesunterhalt>DDT</a>." Der Mindestunterhalt wäre die 1. Zeile und es sind für ein Kind zwischen 6 und 11 z.Z. 304 Euro.
Ab 1.1.2020 wäre die 1. Zeile (Mindestunterhalt) 322 Euro und die 3. Zeile 365 Euro für ein Kind zwischen 6 und 11.
VG Susi

Das kann ich aber sicherlich nur mit einem Anwalt durchsetzen, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2019 12:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du einen Titel?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 16:14
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hast du einen Titel?
LG LBM

Nein. Kein Titel. Die Kosten pro Kind für die Fahrten liegen bei 40-60 Euro, also bei 2 Kindern bin ich dann bei 80-120 Euro pro Monat.

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Themenstarter Geschrieben : 01.11.2019 16:20
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das mit der Entfernung schaffen kennen viele von uns.

Auch das was "sich entfernende Betreuungselternteile" in der Verhandlung alles versprechen und was am Ende raus kommt.

Beispiel: ein anderer User hier hat es geschafft, dass die KM die Tochter zum Umgang bringt. Das hat anfangs auch einige Male geklappt. Dann hatte sie keine Lust mehr und dies wurde sodann richterlich abgesegnet. Nun zahlt der Vater wieder alles.

Bei 80-120€ Fahtkosten wird wahrscheinlich kein Gericht irgendjemanden zu irgendwas verpflichten. Das ist absolut im machbaren Rahmen. Da kenne ich ganz andere Zahlen. Ich würde an deiner Stelle das einfach so hinnehmen. Ich weiß, für ein Umgangselternteil können manchmal sogar schon 50,-€ sehr viel Geld sein.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 01.11.2019 18:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei den Kosten wird vermutlich keine Herabstufung entstehen, wenn du nicht an der Grenze zwischen zwei Stufen bist. Vorschlag:

Hallo Ex-Schnuckelpups,

auf Grund deines Umzuges haben sich meine Umgangskosten auf xxx Euro erhöht.
Für den Unterhalt ergibt sich folgendes Einkommen:
Xxxx durchschnittliches Netto
- berufsbedingte Aufwand
- priv. Altersvorsorge
- Umgangskosten
= Netto yyyy

Bei zwei Kindern entspricht das Stufe x der DDT. Ich werde dir also ab Dezember 2019 für Max xxx und für Moritz yyy Euro überweisen.

LG Dein Ex-Hase

Wenn du bei der Berechnung merkst, dass du trotz Kosten in der Stufe 3 bist, dann kannst du nicht viel tun. Außer keinen Brief schreiben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2019 18:30
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Wenn du bei der Berechnung merkst, dass du trotz Kosten in der Stufe 3 bist, dann kannst du nicht viel tun. Außer keinen Brief schreiben.

Danke! Ich werde mich kümmern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2019 10:52
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

- Umgangskosten

Die Umgangskosten wären also die Fahrkosten, oder? Wahrscheinlich wird es dann wieder eskalieren. Im schlimmsten Fall müsste ich dann eventuell beide Fahrten zahlen, oder?

Danke und Gruß
Christian.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2019 14:48




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