Bei den Kosten wird vermutlich keine Herabstufung entstehen, wenn du nicht an der Grenze zwischen zwei Stufen bist. Vorschlag:
Hallo Ex-Schnuckelpups,
auf Grund deines Umzuges haben sich meine Umgangskosten auf xxx Euro erhöht.
Für den Unterhalt ergibt sich folgendes Einkommen:
Xxxx durchschnittliches Netto
- berufsbedingte Aufwand
- priv. Altersvorsorge
- Umgangskosten
= Netto yyyy
Hello,
ich habe nochmal eine Frage: Was sind denn in dem Fall die konkreten Umgangskosten? Sind das die Fahrtkosten? Das sind zwischen 40 und 60 Euro pro Kind und pro Monat. Kann ich die pauschal abziehen? Oder wie läuft das?
IdR würde ich von den gefahrenen km (also Hin- und Rückweg) x30 ct für die ersten 20km und 20 ct für jeden weiteren km annehmen. Schau mal in die Leitlinien deines zuständigen OLG, was die für Sätze veranschlagen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
IdR würde ich von den gefahrenen km (also Hin- und Rückweg) x30 ct für die ersten 20km und 20 ct für jeden weiteren km annehmen. Schau mal in die Leitlinien deines zuständigen OLG, was die für Sätze veranschlagen.
LG LBM
Das wären dann auch die km, die die Kinder mit der Bahn zurücklegen, korrekt?
--
Dazu hat das OLG Thürigen (18.05.2016, 1 UF 142/16) entschieden:
"Fahrtkosten, die dem in größerer Entfernung von seinem Kind wohnenden Umgangsberechtigten anlässlich von angemessenen stattfindenden (hier: viermal jährlich) Umgangskontakten entstehen, sind - wenn sie weder aus Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können - bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in Abzug zu bringen. Der Umgangsberechtigte ist in der Regel auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verweisen. Von einem Unterhaltsverpflichteten ist zu erwarten, sich in seinen Wohnbedürfnissen im Interesse des minderjährigen Kindes einzuschränken. ... "
--
Der Kack ist doch schon, dass das Gericht den Kontakt 4mal jährlich als angemessen ansieht. Bei 4mal jährlich kann man schon weit reisen, wenn man nur das halbe Kindergeld ca. 100 € * 12 = 1200 € ansetzt und bei 4mal pro Jahr wären es 300 km pro Reise.
Wenn der Umgang aber jedes 2. Wochenende stattfindet und dann entsprechende Fahrten stattfinden, ist man selbst, wenn man nur Spritkosten berücksichtigt, schnell bei Kosten von 100 € im Monat.
(In meinem persönlichen Fall ist es nicht entscheidend, ob ich für den Kindsunterhalt runtergestuft werde, weil das pro Stufe nicht viel ausmacht. Es macht aber beim Unterhalt für den Ex-Partner was aus und da sehe ich, wie schon geschrieben, auch nicht, warum ich es zahlen soll, wenn sie die hohen Umgangskosten durch ihren Umzug (den ich tatsächlich verhindern wollte), verursacht hat.)