Fahrtkosten-bin ich...
 
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Fahrtkosten-bin ich verpflichtet die Fahrten zu zahlen.

 
(@hallifax83)
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Hi

Ich habe eine Frage bezüglich Fahrtkosten weiß nicht ob ich hier richtig bin aber mal sehen.

Mein Problem ist das ich zwar nicht weit weg wohne von der KM aber sie kein eigenes Auto besitzt.
Sie meinte wenn ich die kleine sehen will dann soll ich doch die kosten für die Hin- und Rückfahrt selber bezahlen.
habe mal gelesen das ich nicht verpflichtet bin die Rückfahrt zur KM zu zahlen.
Bisher war es so das ich die kleine geholt habe und auch wieder nach Hause gebracht habe.
Ihr neuer Partner hat aber gelegentlich das Auto der Eltern und da frage ich mich ob sie dann auch das Kind abholen müssen von mir,
wenn ich es nicht hinbringen will.

Alle Tips dazu sind gerne gesehen. :yltype:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2007 01:32
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Ja, Fahrtkosten hast nur du, also der Umgangsberechtigte.
Du willst ja schließlich auch das Kind sehen oder?
Frag jetzt bitte nicht nach Gerechtigkeit.

Gruß Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 01:41
(@hallifax83)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja Danke!!

Ich habe noch eine Frage. Muß ich das Essengeld von der Kita bezahlen wenn für die Zeit wo sie bei mir ist. Die KM meinte das ich doch die hälfte des Kindergeldes bekomme und dazu verpflichtet bin. Die Hälfte von Kindergeld wird schon vom Unterhalt abgezogen. Die will doch nur Ihre Kosten drücken deswegen versucht sie mir ständig neue Kosten aufzudrücken. Ich zahle doch auch Unterhalt an sie und ich denke mal da ist das Geld für Kita und Essengeld schon mit drin oder.

Jo bye.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2007 12:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, das Essensgeld hast nichtdu zu entrichten, da dies im Rahmen des KU zu bedienen ist. Deine KG-Anrechnung ist für die Umgangskosten "reserviert".

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 13:30
(@hallifax83)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja was könnte ich denn sagen wenn sie wieder damit anfängt und darauf besteht das ich das Essensgeld bezahlen soll. Ich habe Angst das sie wieder nen Tick bekommt und sich was einfallen lässt um mich zu ärgern, weil ich es nicht vor habe zu zahlen. Wo ich darauf bestanden habe an dem alten Umgangsplan zu halten der ihr nicht mehr passte. ( Nur mündliche Absprache) hatte sie mir meine Tochter in meinen Umgangszeiten vorenthalten und ist mit ihr weggefahren. Nach ein paar Verhandlungen habe ich dann einen ganz neuen aber schriftlichen Plan gemacht der Ihr passen mußte aber mir nicht so ganz. Ja und nun denke ich das sie vielleicht sowas ähnliches macht wenn ich das nicht bezahle. Ich will mich nicht mit der Mutter verstreiten aber auch nicht meine Tochter zu wenig sehen. Die Kleine leidet so schon genug.
Bringt es was wenn ich beim Jugendamt das mal anspreche und die es ihr sagen das ich das nicht zahlen muß.

Bye und danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2007 01:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

lass das JA draußen vor. Die haben andere Dinge zu tun als Eltern fortzubilden.

Du musst für dich entscheiden, ob du dich erpressbar geben willst oder nicht. Wenn die Ex wg. Umgang zickt, dann muss vielleicht tatsächlich mal eine gerichtliche Entscheidung her.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2007 10:30