Hallo
Hab mich von meiner Freundin getrennt (Nicht verheiratet).
Sie sagte kannst den klein sehn wann du willst. Aber dem ist nicht so. :gunman: :gunman:
Wen ich mein Sohn sehn will dan sagt sie nee hab da schon was vor.Oder immer ander ausreden.
So meine Farge ist nun:Wie schaut das mit dem Besuchrecht aus???
Ich hab doch auch rechte als Vater.
Hallo Mate,
als nichtehelicher Vater hast Du, unabhängig vom Sorgerecht, das gleiche Umgangsrecht wie ein ehelicher Vater. Wie hier allerdings das Umgangsrecht praktisch gestaltet werden soll, hängt vom Alter des Kindes ab.
Psychologisch gesehen würde ich aber sagen: Je jünger das Kind ist, je öfter. Kinder haben eben andere Zeitvorstellungen als wir Erwachsenen. Für ein Kleinkind sind 7 Tage fast wie eine Ewigkeit.
Leider schreibst Du nicht, wie alt Dein Kind ist.
Don Pedro
Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!
Mein Sohn ist 4 Jahre alt.
Moin Mate!
Der klassische Fall.
1) Mit Exe sprechen und Umgangsvereinbarung treffen.
mauert sie, dann
2) Zum JA und dort um Hilfe bitten.
mauert sie noch immer, dann
3) Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung.
Bei einem 4-jährigen sollte Deine Forderung in etwa so aussehen: alle 14 Tage Fr.-So., jeden Mi. Nachmittag, alle Ferien hälftig.
Greetz,
Milan
Mit EX sprechen geht garnicht.Hab ich schon alles probiert.
Ja zum JA werde ich aufjedenfall hingehn,wollt mich halt nur vorher bischen schlau machen.
Moin!
OK, dann ruf HEUTE noch beim JA an, schildere kurz Dein Problem und bitte um einen persönlichen Termin. Auch könntest Du sie bitten Exe ebenfalls zu diesem Gespräch einzuladen. Allein letzteres könnte Exe etwas geschmeidiger machen. Muß aber nicht.
Funzt das nicht, dann mußt Du schnell zum Awalt.
Greetz,
Milan
PS: Zuständig ist das JA der Stadt, in der Dein Sohn gemeldet sind.
Moin Mate!
Der klassische Fall.
1) Mit Exe sprechen und Umgangsvereinbarung treffen.
mauert sie, dann
2) Zum JA und dort um Hilfe bitten.
mauert sie noch immer, dann
3) Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung.
Bei einem 4-jährigen sollte Deine Forderung in etwa so aussehen: alle 14 Tage Fr.-So., jeden Mi. Nachmittag, alle Ferien hälftig.
Greetz,
Milan
So weit so gut Milan,
wir müssen beim Umgangsrecht aber auch berücksichtigen, wie eng die Beziehung zwischen Vater und Sohn ist. Das wird auch davon abhängen, ob Mate sich während der intakten Beziehung ausreichend um seinen Sohn gekümmert hat. Also, hat er gefüttert und gewickelt wenn es möglich war, mit dem Kind gespielt und Gutenachtgeschichten erzählt? Wir wissen es ja nicht.
Außerdem drängt sich mir die Überlegung auf, warum die Kindesmutter sich so wie beschrieben verhält.
1. Liegt die Trennung erst 14 Tage zurück, sie hat noch Wut im Bauch?
2. Hat sie einen Neuen, versucht neue Kernfamilie zu gründen und Mate auszublenden?
3. Hat Mate eine neue Freundin und Kindesmutter ist noch eifersüchtig?
4. Wie hoch ist das Konfliktpotential zwischen beiden Eltern?
5. Zahlt Mate Kindesunterhalt?
Wüßte man da etwas, wäre es leichter Strategien zu ersinnen, um die mütterliche Ablehnung zu überwinden. Macher Leser wird jetzt sicher denken, Punt 5 (Kindesunterhalt) hat absolut nichts mit Umgagsrecht zu tun. Dem stimme ich auch zu. Aber vielleicht liegt auch das vor, was ich in Anlehnung an PAS als GUS bezeichne. Nämlich das "Geld-Umgangs-Syndrom"?
Vielfach reagierne Mütter nämlich ihren Frust wegen ausbleibenden Kindesunterhalt durch Verweigerung oder Verhinderung des Umgagsrechtes ab.
Don Pedro
Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!
Hallo!
@donPedro
mal ganz kurz anmerk:
1. es geht um die zukunft
2. bei Deinen Ausführungen steht dann ja wohl meist Aussage gegen Aussage
und da ist die Zeit des JA auch zu kostbar für - sorry
@derMate
mach nen vernünftigen Plan, damit gehste zum JA - alles andere hat *milan* schon geschrieben.
Du kannst natürlich auch warten, bis Weihanchten auf Ostern fällt ....
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Achtung Mate!!!!
Wenn Du das Jugendamt am Wohnsitz Deines Sohnes einschaltest: Bitte haue da die Kindesmutter nicht in die Pfanne. Das ist ganz wichtig! Es würde einen schlechten Eindruck machen, wenn Du dort schmutzige Wäsche wäschst!
Dein primäres Anliegen muß das Kindeswohl und das Recht Deines Sohnes auf b e i d e Eltern sein!! Du darfst aber mit schillernden Farben Deine besondere Eignung für ein großzügiges Umgangsrecht unbedenklich herausstellen.
Überlege bitte vor dem gemeinsamen Gespräch auch sorgfältig, wie Du die Betreuung während des Umgangs organisierst und wie Du Deine Wohnung kindergerecht einrichten kannst.
Don Pedro
Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!
Zu1) die Trennung ist jetzt gut 3 Monate her.Ja das eine kurze Zeit.Aber wen sie jetzt schon so anfängt,wie soll das weitergehn?
Zu2)Ob sie ein neuen hat weis ich nicht.
Zu3)Ich hab keine neue Faru.
Zu4)Wen ich dann mal mein Sohn sehn durfte.Konte man gut mit der Mutter zusamm reden.Aber wen ich sie dan angerufen habe,und sie gefragt habe ob ich am tag........ X sehn darf dann kamen nur ausreden z.b. hab schon was vor.
Zu5)Ja unterhalt wurde erst berechnet.Muste jetzt erst mal meine Papiere abgeben.verdienstbescheinigung u.s.w ihr kennt das ja.
Zu meinen Sohn habe ich ein sehr gutes verhältnis.War immer für ihn da hab in gefüttert,gewickelt Haben stundenlang zusamm gespielt.
Servus DerMate!
Ich würde erst mal einen Umgangsplan erarbeiten und der EX anschließend vorlegen, sie soll dann ihre Änderungswünsche einarbeiten/mit Dir besprechen.
Kommt ihr dabei umgangstechnisch nicht zusammen, kommen Schritte 2 und 3, die Milan empfohlen hat!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo!
@donPedro
mal ganz kurz anmerk:1. es geht um die zukunft
2. bei Deinen Ausführungen steht dann ja wohl meist Aussage gegen Aussageund da ist die Zeit des JA auch zu kostbar für - sorry
@derMate
mach nen vernünftigen Plan, damit gehste zum JA - alles andere hat *milan* schon geschrieben.
Du kannst natürlich auch warten, bis Weihanchten auf Ostern fällt ....Grüße *nichtaufgeber*
Hallo Nichtaufgeber,
es geht hier wirklich um die Zukunft, das hast Du sehr treffend angemerkt. Aber die Weichen dafür, wie beide Eltern in Zukunft zum Wohl ihres Kindes miteienader umgehen, die werden eben jetzt gestellt. Je früher, je besser. Lieber nicht abwarten, bis die Konflikte sich deratig verfestigen, daß sie eine gewisse Eigendynamik entwickeln und dann von den Eltern nicht mehr selbst gelöst werden können.
So würde ich auch ganz dringend davon abraten, die fünf Fragen, die ich an Mate gerichtet hatte, beim Jugendamt zum Gesprächsthema zu machen. Darauf habe ich in einem anderen Post ja schon hingewiesen. Es ging mir nur um etwas Hintergrundwissen um vielleicht eine erfolgreiche Strategie zu ersinnen.
Das Mate natürlch
Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!
Hallo
Ich wprde aufjedenfall nicht soviel zeit ins Land verstreichen lassen , wenn du eine enge Kind Beziehung hast zu deinem Sohn slltest du schleunigst zusehen, daß die auch bestehen bleibt ansonsten wenn sich dieser Umgangsboykot noch Monatelang anhält kann es sein das du danach bei Null anfängst un ddein eigenes Kind nur Betreut sehen darfst.
HAllo!
@donPedro:
1. Liegt die Trennung erst 14 Tage zurück, sie hat noch Wut im Bauch?
2. Hat sie einen Neuen, versucht neue Kernfamilie zu gründen und Mate auszublenden?
3. Hat Mate eine neue Freundin und Kindesmutter ist noch eifersüchtig?
4. Wie hoch ist das Konfliktpotential zwischen beiden Eltern?
5. Zahlt Mate Kindesunterhalt?
ad1: hat nix mit dem Umgang des Kindes zu tun.
ad 2:hat auch nix mit dem Umgang des Kindes zu tun
ad 3: siehe unter 2
ad 4:auch
ad 5: Unterhalt hat schon gar nix mit Umgang zu tun.
und ich verstehe *milan* schon so, dass jegliches Geplänkel nur schädlich sein kann - jetzt iss schnell und energisches Handeln angesagt.
@furbie30
jepp!
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Werde heut noch beim JA anrufen und mir ein Termin holen.
Ist das denn richtieg das mir das zusteht???? alle 14 Tage Fr.-So., jeden Mi. Nachmittag, alle Ferien hälftig.
@DerMatte
Ist das denn richtieg das mir das zusteht?
Das ist eigentlich die "gängige" Rechtsprechung, nirgends gesetzlich verankert.
Du könntest auch Geburstage, Silvester, Ostern jedes Jahr alternierend bei KM oder bei Dir mit einfließen lassen....
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Was ist den vom gesetzgeber vorgeschrieben?????
Was ist den vom gesetzgeber vorgeschrieben?
Hab ich doch geschrieben, es gibt keine gestezliche Regelung.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
HAllo!
@donPedro:
ad1: hat nix mit dem Umgang des Kindes zu tun.
ad 2:hat auch nix mit dem Umgang des Kindes zu tun
ad 3: siehe unter 2
ad 4:auch
ad 5: Unterhalt hat schon gar nix mit Umgang zu tun.und ich verstehe *milan* schon so, dass jegliches Geplänkel nur schädlich sein kann - jetzt iss schnell und energisches Handeln angesagt.
@furbie30
jepp!Grüße *nichtaufgeber*
Oha, Nichtaufgeber,
gestatte mir mal ganz leise zu kichern. 🙂 Meine Fragen ad 1 - ad 5 haben zwar nichts mit dem Umgangsrecht zu tun, aber sehr viel mit der mütterlichen Umgangstoleranz. Und da hapert es doch wohl ganz offensichtlich und da wäre es angebracht, sich etwas zu überlegen um die Umgangsakzeptanz der Kindesmutter zu verbessern.
Ganz besonder ad 5, nämlich der Kindesunterhalt hat großen Einfluß auf die mütterliche Umgangstoleranz! Wenn ich Mate richtig verstehe, ist er jetzt (nach 3 Monaten?) zwecks Berechnung des Kindesunterhaltes aufgefordert worden, seine Papiere vorzulegen.
Wir kennen das ja. 😉 Eine solche Aufforderung erfolgt immer dann, wenn die Kindesmutter dies beim Jugendamt beantragt oder wenn sie Unterhaltsvorschuß fordert.
Wenn also über drei Monate kein Kindesunterhalt gezahlt wurde, ist es wohl nicht verwunderlich, wenn die Kindesmutter Wut im Bauch hat und diese Wut durch Verweigerung des Umgangs zu kompensieren sucht. Sicher auch nicht schön, ganz bestimmt auch nicht im Interesse des Kindes, aber so sind viele Menschen nun mal. Besonders nach einer Trennung, wobei der Verlassene immer weit tiefer verletzt wird als der Verlassende und das beeinträchtigt erheblich auch das Gerechtigkeitsgefühl.
Ich bin selbstverständlich auch sehr für eine schnelle Regelung des Umgangsrechtes, allein schon wegen dem Alter des Kindes. Aber mir ist in den Zusammenhang auch stark bewußt: Das, worauf die Eltern sich gütlich einigen können, ist in fast allen Fällen beständiger, haltbarer und kinderfreundliche, als fremdbestimmte aufgezwungene Regelungen. Allein schon darum, weil wir wohl alle wissen, daß eine gerichtliche Umgangsregelung auch ziemlich leicht unterlaufen werden kann.
Es wäre sicher besser gewesen, wenn Mate sofort nach der Trennung mit seinen Verdienstbescheinigungen zum Jugendamt gegangen wäre und dort gebeten hätte, den Kindesunterhalt kostenlos zu titulieren. Das läßt sich jetzt ja nicht mehr rückgängig machen.
Aber Mate könnte jetzt noch überlegen, ob eine freiwillige Nachzahlung des Kindesunterhaltes für drei Monate möglicherweise die Wogen glätten und den Weg für eine friedliche Lösung freimachen?
Ein billiger Vergelich ist besser als ein teurer Streit
Don Pedro
Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!
Hallo
Hab mich von meiner Freundin getrennt (Nicht verheiratet).
So meine Farge ist nun:Wie schaut das mit dem Besuchrecht aus???
das war die Frage ....
und nun Deine Feststellung:
Oha, Nichtaufgeber,
gestatte mir mal ganz leise zu kichern. 🙂 Meine Fragen ad 1 - ad 5 haben zwar nichts mit dem Umgangsrecht zu tun, ...Don Pedro
q.e.d.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)