Farge zum Umgangsre...
 
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Farge zum Umgangsrecht

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(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

Es ist vollkommen egal, wie lange die Trennung zurück liegt, wann Mate den Kurzen zuletzt sah, wie die derzeitige Bindung aussieht, ob Mama noch Wut im Bauch hat, ob Mate Kohle bezahlt hat ... etc pp. Schnurzpiepegal und interessiert keine Sau. Umgang ist ein Grundrecht des Kindes nach §1684BGB und sogar ein Menschenrecht. Es gibt kein einziges "dagegen". Alles völlig schnuppe. Und wenn Du nackt auf dem Tisch tanzen würdest - Dir stünde der Umgang zu. Basta!

Und den Schmarrn mit dem Unterhalt sollte man auch vorerst vergessen. Schon in einem anderen Topic war ich sehr verwundert, daß es Leute gibt die Sachen zahlen wollen, die kein Mensch von ihnen gefordert hat. Verstehe ich nicht. Wenn Exe KU haben will, dann wird sie sich schon melden.

Umgang zum Wohle des Kindes. Nichts anderes sollte derzeit in Mates Kopf sein. Alles andere kommt DANACH.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2007 20:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Milan!

Das verstehe ich nicht:

Schon in einem anderen Topic war ich sehr verwundert, daß es Leute gibt die Sachen zahlen wollen, die kein Mensch von ihnen gefordert hat.

Das Kind hat einen Recht auf Umgang mit dem Vater und einen auf Unterhalt vom Vater. Ist es da nicht konsequent, BEIDES in die Gänge zu bringen?

LG LBM

edit: Fehler korrigiert  :redhead:

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2007 21:39
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Hi Milan!

Das verstehe ich nicht:
Das Kind hat einen Recht auf Umgang vom Vater und einen auf Unterhalt mit dem Vater. Ist es da nicht konsequent, BEIDES in die Gänge zu bringen?

LG LBM

:winkewinke:
Verstehe ich auch nicht, aber muß ich denn alles verstehen :question: 😉
Don Pedro

Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2007 22:20
(@dermate)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab doch nicht nach unetrhalt hier gefrgt.
Klar zahle ich für mein Kind lieben gern.

Na ja hab für negset woche eiin Termin beim JA.
Mal kucken was da raus komnt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2007 23:34
(@ariba)
Registriert

Hi Ihr

nur zur orientierung:

Schon in einem anderen Topic war ich sehr verwundert, daß es Leute gibt die Sachen zahlen wollen, die kein Mensch von ihnen gefordert hat. Verstehe ich nicht. Wenn Exe KU haben will, dann wird sie sich schon melden.

eventuell meint Milan mich damit...?
meine KM möchte kein KU, obwohl ich natürlich bereit dazu bin. aber beantragen sollte sie es schon selbst - denke ich.
...wenn sie schließlich schon den umgang mit kleinem töchterlein seit knapp 2 monaten boykottiert!  😡

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 00:52
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

Lool...

Das Kind hat einen Recht auf Umgang mit dem Vater und einen auf Unterhalt vom Vater. Ist es da nicht konsequent, BEIDES in die Gänge zu bringen?

Natürlich! Aber wenn man es schon gleichzeitig tut, dann darf man beides nicht miteinander vermischen. Und da das sehr sehr schnell geschieht, lautet mein Rat: alles der Reihe nach. Und solange niemand nach KU fragt (wie Mate es selbst nicht mal hier tat) sollte man sich auf den Umgang konzentrieren. Denn der wäre in meinen Augen die wichtigste und strittigste Baustelle.

Den KU kann man ja monatlich in ein Sparschwein stecken und dann nicht weiter drüber nachdenken. Die kommen sich das Sparschwein schon holen. Da seid sicher. Das braucht man denen nicht hinterher tragen. Das Nicht-hinterhertragen ist weder strafbar noch reduziert es Eure Väterrechte. Auch gibt es für das Hinterhertragen keine Belohnungen oder Vergünstigungen. Es ändert schlichtweg NICHTS.

Die -oft nur noch wenig vorhandene- Energie im kämpfenden Väterhirn sollte meiner Meinung nach daher nur auf das jeweils Wesentliche verwendet werden. Und da der Opener hier sein wesentliches Problem zurecht im Umgang sieht....

eventuell meint Milan mich damit...?

Jepp, Dich meinte ich. 😉 Du bekamst von mehreren Leuten ähnliche Ratschläge. Und Deine Sache ist ja gut auf dem Weg jetzt und Dein Umgang wird sehr sicher bald beginnen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 01:05
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Das verstehe ich nicht:
Das Kind hat einen Recht auf Umgang mit dem Vater und einen auf Unterhalt vom Vater. Ist es da nicht konsequent, BEIDES in die Gänge zu bringen?

Hallo!
Das ist es, was mich zum Verweifeln bringt - es ist ja noch nichtmal ausgemacht wer, wann, wo das Kind ist - es geht erstmal um eine Findung des Umgangs! Und warum bist Du Dir da schon soooooo sicher, dass das Kind ein Recht auf Unterhalt vom Vater hat?
(So viele Rechte wie bei uns jeder hat, gibt auf der ganzen Welt nicht, sorry!)

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 10:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen nichtaufger,

so ganz verstehe ich dich nicht. Das Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Unterhalt und zwar von dem Elternteil bei dem es nicht überwiegend lebt. Das ist in diesem Fall derzeit der KV, also hat es für diese Zeit den Unterhaltsanspruch gegen den KV, sollte das Kind auf Dauer bei ihm leben hat es Anspruch gegenüber der KM.

Wenn man nun sagen würde: Solange der ständiger Aufenthalt nicht wirklich geklärt ist hat das Kind keinen Anspruch auf Unterhalt, dann könnte man doch jahrelang drum streiten und solange muß dann kein KU gezahlt werden, wo führt denn das hin?

Man muß doch von der aktuellen Lage ausgehen und da ist der derzeitige Aufenthalt bei der KM, was in Zukunft ist, ist doch eine ganz andere Frage.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 10:18
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo *Midnightwish*!
Ja und genau das habe ich auch gemacht! Von der aktuellen Lage! Und dann gehen plötzlich alle davon aus - das kann man auf einmal nicht mehr ändern ... der zahlt ja schon und gut iss - warum soll man da dann wieder was ändern? *milan* sagte es schon, ins sparschwein und gut iss - aber nicht mal grosszügig freiwillig ungewollt "fakten" schaffen"

Grüße *nichtaufgeber

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 10:26
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Leute!
Hier kann man beide Seiten ein wenig verstehen.
Klar ist, daß viele Elternteile den Umgang von dem KU abhängig machen.
Aber seien wir mal ehrlich.
Trennt sich ein paar mit Kindern, steht der Elternteil nicht ganz alleine da.
Zahlt er keinen Unterhalt, bekommt man Unterhaltsvorschuß, auch wenn dieser in der Regel weniger ist (glaub um die 130 E / und KU je nach Einkommen i.d.R 199 E oder so?)
Dafür würde sie mehr Wohngeld bekommen, oder andere Leistungen.
Das Amt/der Staat holt sich dann schon das Geld vom Unterhaltspflichtigen wieder.
Klar hat sie deswegen Wut im Bauch!
Man kann sagen, würde er zahlen, würde sie ihm "Vielleicht" den Umgang gewähren.
Dies mit dem zahlen ist ja keine Garantie für Umgang.
Man kann aber auch sagen, würde sie den Umgang nicht verweigern, würde er KU zahlen.
Also, egal was die Eltern miteinander oder gegeneinander haben.
In erster Linie zählt auch das Kind.
Bis jetzt hat er nach seinen Angaben sich um das Kind gekümmert.
Warum auch nicht weiterhin?
Vorrangig ist erst mal für das Kind, daß es den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht hält.
Eine Trennung ist für das Kind schon schlimm genug!
Und eben das ist es was wir doch alle wollen!Dem Kind soll es gut gehen!
Bin klar auch für den KU!
Und egal was die Mutter jetzt empfindet, dies ist zweitrangig!
Hier geht es um den Umgang!Um das Kind!

Gruß
Bianka

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 12:36




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Der Opener sucht Hilfe in Umgangsfragen, schreibt eigenhändig, daß er mit KU im Mom noch nix zu tun haben will. Dennoch diskutiert man hier fleißig über Unterhalt. Verstehe ich nicht... das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die in keinster Verbindung zueinander stehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 12:52
(@elchi)
Schon was gesagt Registriert

Der Opener sucht Hilfe in Umgangsfragen, schreibt eigenhändig, daß er mit KU im Mom noch nix zu tun haben will. Dennoch diskutiert man hier fleißig über Unterhalt. Verstehe ich nicht... das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die in keinster Verbindung zueinander stehen.

Hi!
Ja, genau!
Ich hoffe beim JA werden die das auch so sehen!
Gruß
Bianka

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 13:04
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Morgen nichtaufger,

so ganz verstehe ich dich nicht. Das Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Unterhalt und zwar von dem Elternteil bei dem es nicht überwiegend lebt. Das ist in diesem Fall derzeit der KV, also hat es für diese Zeit den Unterhaltsanspruch gegen den KV, sollte das Kind auf Dauer bei ihm leben hat es Anspruch gegenüber der KM.

Wenn man nun sagen würde: Solange der ständiger Aufenthalt nicht wirklich geklärt ist hat das Kind keinen Anspruch auf Unterhalt, dann könnte man doch jahrelang drum streiten und solange muß dann kein KU gezahlt werden, wo führt denn das hin?

Man muß doch von der aktuellen Lage ausgehen und da ist der derzeitige Aufenthalt bei der KM, was in Zukunft ist, ist doch eine ganz andere Frage.

Tina

Sorry Tina,
da es sich bei dem Kind von Mate um ein nichteheliches Kind handelt, gehe ich davon aus, daß kein gemeinsames Sorgerecht besteht. Damit ist der ständige Aufenthalt des Kindes jetzt und in Zukunft völlig geklärt. Es wird bei der Mutter leben und Mate hätte auch nach derzeitiger Rechtslage keine Chance das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, wenn die Kindesmutter nicht in schwerster Form gegen das Kindeswohl verstößt oder erziehungsunfähig ist.
Damit ist nach der Argumentation von Nichtaufgeber auch kein Grund für die Nichtzahlung von Kindesunterhalt vorhanden. Mate hat zwar nicht nach Kindesunterhalt sondern anch Umgang gefragt, aber bei der verweigernden Haltung der Mutter spielt auch der fehlende Kindesunterhalt eine Rolle.
Und die Nichteinforderung des Kindesunterhaltes oder die Idee, den Unterhalt in ein Sparschwein zu stecken ist rechtlich bedenklich. Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf Unterhalt, auch die Mutter kann nicht darauf verzichten, da der Unterhalt dem Kiind zusteht.
Außerdem hat sie im vorliegenden Fall auch nicht verzichtet, sondern sich wegen Unterhalt an das Jugendamt gewendet. Warum wohl :question:  Ansonsten würde Mate ja nicht nächste Woche zum Jugendamt müssen. Man kann sich ja auch gütlich über den Kindesunterhalt einigen.
Ich bin der Meinung, man kann nicht Rechte einfordern und Pflichten lässig auf die lange Bank schieben.
Wobei ich noch ausdrücklich herausstellen möchte: Nach meiner Rechtsauffassung ist die Verweigerung des Umgangsrechtes, so oder so, ein schwerer Verstoß gegen das Kindeswohl, welcher durchaus zum Entzug des Sorgerechtes berechtigt.
Don Pedro

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 13:17
(@don-pedro)
Schon was gesagt Registriert

Moin!

Der Opener sucht Hilfe in Umgangsfragen, schreibt eigenhändig, daß er mit KU im Mom noch nix zu tun haben will. Dennoch diskutiert man hier fleißig über Unterhalt. Verstehe ich nicht... das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, die in keinster Verbindung zueinander stehen.

Greetz,
Milan

Hallo Milan,
wenn Du Strukturen analysieren könntest, dann würdest Du schon erkennen, daß da ein Zusammenhang besteht. So gesehen ist es ganz unwichtig, ob Mate im Moment mit Kindesunterhalt noch nichts zu tun haben will. Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf Unterhalt und man kann nicht ein Übel (Umgangsverweigerung) bekämpfen, indem man selbst gegen geltendes Recht verstößt.
Ganz sicher stimme ich auch der Meinung zu, daß die Nachzahlung des Kindesunterhaltes keine Grantie dafür bietet, daß die Mutter nun in der Umgangsfrage einlenkt.
Aber, es ist da noch ein anderer Aspekt, wenn ich mich persönlich in diese Situation zu versetzen versuche. Ich bin ein Mann und muß mich täglich rasieren. Dabei muß ich auch den Anblick meines eigenen Gesichtes im Spiegel ertragen können. Das könnte ich nicht, oder ich müßte mir einen Vollbart wachsen lassen, wenn ich mir eingestehen muß, meinem Kind keinen Unterhalt gezahlt zu haben, obwohl ich leistungsfähig bin.
Don Pedro

Versetzt Dir das Leben einen Puff, dann weine keine Träne. Lach Dir nen Ast an - setzt Dich druff -und baumel mit die Been!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 13:33
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
es gilt immer noch der Satz: "wer lesen kann ist klar im Vorteil"
:rofl2:

*milan* hat doch irgendwo geschrieben - mann! muss nicht selber aktiv werden, sondern KM wird sich schon rühren, was KU betrifft, da es dem opener ja um anregungen/ info´s zur Umgangsregelung ging - er schreibt also keinen Flüsterton über KU-verweigerung! Gehts eigentlich noch?

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 13:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@nichtaufgeber:

da es dem opener ja um anregungen/ info´s zur Umgangsregelung ging -er schreibt also keinen Flüsterton über KU-verweigerung!

Sehe ich nicht so, denn

Wen ich mein Sohn sehn will dan sagt sie nee hab da schon was vor.Oder immer ander ausreden.

Als Fazit bleibt nach wie vor:
ist eine einvernehmliche Umgangsregelung nicht möglch -egal ob man(n) mögliche Beweggründe zur Umgangsvereitelung Beiseite geschafft hat- bleibt nur der von milan aufgezeigte Weg...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 14:09
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo *82marco*!

hatte geschrieben *milan* schreibt nix über KU-Verweigerung ... KU, da er hier angegangen wird deswegen ...

Grüße *nichtaufgeber*

@nichtaufgeber:
Sehe ich nicht so, denn

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 14:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als Fazit bleibt nach wie vor:
ist eine einvernehmliche Umgangsregelung nicht möglch -egal ob man(n) mögliche Beweggründe zur Umgangsvereitelung Beiseite geschafft hat- bleibt nur der von milan aufgezeigte Weg...

Das finde ich ein gutes Schlußwort.

Es ist sinnlos über Untehralt oder nicht zu diskutieren, wenn es an der eigentlichen Frage vorbei geht und zu Streitigkeiten oder Mißverständnissen unter einzelnen Usern führt. Sollten vom Opener doch noch fragen offen sein kann er mir per Pn Bescheid sagen dann mach ich wieder auf. Bis dahin ein  :geschlossen:

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2007 14:16
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