Hallo an alle.
Ich habe wieder ein Problem das sich langsam zuspitzt . Ich hatte mit meiner EX die Rede wegen den Sommerferien in 2011 . Umgang wurde ja gerichtlich geregelt bis auf die Sommerferien , darüber können wir uns selbst einigen - dort ist auch jetzt das Problem . Meine EX sagt zu mir es ist ja nicht festgelegt , WIR sollen uns einigen und SIE macht die zweite Hälfte . Soviel zum einigen . Ich habe bei den letzten Ferien zugestimmt das ICH die erste Hälfte mache das EXE sagte sie habe den Urlaub schon eingetragen . Vor Gericht habe ich aber auch gesagt das ich nicht immer die erste Hälfte mache - da war das noch OK . So und jetzt ? Was kann ich machen wenn Sie darauf besteht das Sie die zweite Hälfte machen will ??? Ich will es nächstes Jahr auch da es aus privaten Gründen nicht anderst möglich ist . Ich habe mir überlegt auch notfalls über meinen Anwalt zu gehen . Was würdet Ihr machen und wie sehen die Chancen für mich aus ?
Danke Euch
Moin!
Sofern Du nicht beruflich o.ä. eng gebunden bist an die Termine, so würde ich da nicht drüber diskutieren. Ist doch dann egal welche Hälfte. Hauptsache ist, Du HAST eine Hälfte.
Die Erfahrung zeigt, dass Mamas nach ein paar Monaten meist wieder recht friedlich und einigungswillig werden. Bis dahin würde ich Frieden herrschen lassen. Da profitierst Du unterm Strich mehr als von einem neuen Gerichtsverfahren.
Greetz,
Milan
Servus!
Ich sehs prinzipiell wie Milan, dennoch:
In Hinblick auf Haupt- und Nachsaison würde ich ihr freundlich einen jährlichen Wechsel, der nach gemeinsamer Absprache auch abgeändert werden kann, vorschlagen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich bin mit:
First come, first serve immer gut gefahren.
Der Erste, der seinen Wunsch anmeldet bekommt ihn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo.
Das meine ich ja auch - jährlicher Wechsel nach Absprache . Aber EXE ist halt der meinung das Sie dieses Jahr wieder die zweite Hälfte macht und ich habe das gefälligst so hinzunehmen . Es gibt aber auch Dinge - zB meine Freundin - nach der ich mich auch richten möchte da wir auch vorhaben gemeinsam mit den Kindern ein paar Tage wegzufahren . Ich glaube nicht das es zu einer gütlichen Einigung seitens meiner EX kommt und mir dieser Weg über Anwalt und notfalls über Gericht nicht erspart bleibt . Was denkt Ihr wie die Aussicht ist einen jährlichen Wechsel zu erreichen ???
Moin.
Wegen so ner Sache zu Gericht, wenn doch alles andere geklärt ist, ist echt blöd... Ich kann Deinen Ärger verstehen. Aber wenn für 2011 nichts dagegen spricht, was hälst Du davon, in den "sauren Apfel" zu beißen und "first-come-first-serve" (also den Wunsch der KM) zu akzeptieren. Aber gleichzeitig schon mal für 2012 die erste Hälfte anzumelden??? Dann kann jeder planen und vielleicht eingt Ihr Euch dann ja außergerichtlich aber schriftlich auf einen jährlichen Wechsel??
Gruß
toto
Hi.
Klar ist es blöd wegen der Sache zu Gericht zu gehen - aber ; ich war derjenige der zuerst gesagt hat das ich die zweite Hälfte möchte und es wurde ja auch in der Umgangsverhandlung von mir gesagt das ich nicht jedes jahr die erste Hälfte nehme .
Hallo Havanamann,
was spricht denn ernsthaftes dagegen nun nochmal die erste Ferienhälfte zu nehmen ?
Ich kenne das Poblem mit meiner EX zur genüge.
Hab allerdings neuerdings die Erfahrung gemacht, das vieles nur "Gemache" von meiner EX ist um mich und meine LG zu schikanieren.
Jüngstes Beispiel hierzu: Die Tochter meiner LG hat jetzt im Oktober Herbstferien. Da war unser Plan (je 1 Woche im Monat Umgang-wegen großer Entfernung) meine Kleine in einer der Ferienwochen zu uns zu nehmen. Laut EX: Nee, Nee, das geht da nicht, weil da ist bei uns (anderes Bundesland) bestimmt VORschule in der KITA.
Aktueller Stand: keine Vorschule bisher und Exelchen passt es ganz gut wenn es doch gerade die eine Woche klappen würde, welche wir gaaaannz am Anfang gewünscht haben..... :gunman: :knockout: 😉
Sie merkt langsam, das wir uns (jedenfalls nicht ihr gegenüber :wink:) von ihr nicht mehr provouzieren lassen. Bei Planänderungen schauen wir kurz ob es bei uns passt und dann kommt ein labidares....ok wegen uns nehmen wir die Kleine eben in Woche XY statt in Woche Z.
Allerdings spielen wir bezüglich der sommerferien auch nicht den Lückenbüser für eventuelle Kita - Schliesszeiten. Hier bestehen wir darauf, das diese Zeit derzeit noch nach unseren Ferienrythmus stattfindet, wegen der Großen von meiner LG.
Hallo
es ist immer eine Gratwanderung, den Machtspielchen der Ex nachzugeben, weil die dann nur noch macht was sie will.
Die Ex meines Mannes hat sich in ähnlichen Situationen komischerweise dann doch nicht getraut gar keine Ferien zu gewähren, sondern sich letztendlich nach den Vorgaben gerichtet die sie von meinem Mann bekam. Er bekommt nunmal nicht so Urlaub wie die will, sondern wie sein Arbeitgeber will. Und die Ex hat die ganzen Sommerferien frei ... also sollte sie sich ja wohl nach ihm richten können. Wir dachten dann auch, dass das Risiko besteht sie gibt das Kind gar nicht raus, aber ich glaube die ist dann doch froh wenigstens 2 Wochen kindfrei zu haben. Und wie es so ist, einmal durchgesetzt, hat mein Mann jetzt ein bißchen mehr Glück bei der Terminplanung (die auch für die Umgangs-WE schwierig ist wegen seines Schichtdienstes).
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Vorerst mal vielen Dank für Eure antworten .
Ich habe jetzt erneut versucht nochmal mit der EX zu reden , jedoch ohne Erfolg - sie besteht auf die zweite Ferienhälfte . Ich habe Ihr darauf auch den Vorschlag gemacht die kleine dann auch schon Freitags zu bringen damit sie noch das WE zur Ruhe kommen kann aber auch das lehnt Sie ab . Ergo würde es bedeuten das ich nach Ihrer Pfeife tanzen soll und sie mir meinen Urlaub plant - kann ja wohl nicht sein . Kein Argument fruchtet . Habe Ihr schon versucht zu erklären das wir beide erwachsene Menschen sind , das es geheisen hat das wir uns einig über die Ferienplanung werden aber so wie es momentan läuft leider ohne Erfolg . Ich will aber auch nicht bis einen Monat vor den Sommerferien warten da ich ja auch planen will und es bei mir eben auch nicht mit der ersten Hälfte funktioniert . Was bleibt mir übrig bzw welche Möglichkeiten habe ich ?????? 😡 Ich könnte :gunman: - :knockout:
Servus Havanaman,
Umgang wurde ja gerichtlich geregelt bis auf die Sommerferien, darüber können wir uns selbst einigen
Hier liegt doch der Hund begraben.
Ich verstehe nicht, warum man ausgerechnet diesen Punkt außen vor gelassen hat.
Außer einem erneuten Gang vor Gericht bleibt Dir in meinen Augen kein anderer Weg.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin.
Da ja kein Kompromiss möglich ist (dh keine Seite sich bewegen möchte - das ist jetzt erst mal wertfrei gemeint), bleibt wohl nur der Gang zum Gericht. Schade...
Bedenke aber auch, dass bis zu einer Entscheidung noch einige Zeit ins Land geht, in der Du auch noch eine gewisse Unsicherheit hast, was nun wirklich wird.
Wenn Gerichtsentscheid achte drauf, dass dieser eineindeutig formuliert ist.
Gruss und eine trotzdem schöne Woche, Toto
Moin HM,
ich persönlich halte es für bedenklich, wegen solchem Pipifax ein Gericht anzurufen. Denn dort wird - wenn überhaupt - ja nicht nur die Frage "wer kriegt welche Ferienhälfte?" geklärt; das gesamte Verfahren vergiftet gleichzeitig sämtliche Kommunikationswege zwischen Euch als Eltern.
Tu Dir selbst mal den Gefallen und stell Dich einen Meter neben Dich: Was ist an dieser Frage so bedeutsam, dass deswegen ein Gericht angerufen werden sollte? Schliesslich verweigert Deine Ex ja nicht den Ferienumgang an sich. Übrig bleiben vermutlich "Argumente" wie
- "die macht immer, was sie will!",
- "in der ersten Ferienhälfte kriegt meine Freundin keinen Urlaub" oder auch ein
- "in der ersten Ferienhälfte ist Hauptsaison und der Urlaub deshalb teurer!"
1. Ist Rechthaberei und Kinderkram wie der Streit um Sandförmchen; ggf. dadurch zu lösen, dass Du erklärst, dass die 1. Hälfte ganz wunderbar zu Deinen Plänen passt. Das könnte ihr die Attraktivität nehmen.
2. Würdest Du Deine eigene Ferienplanung nach dem Timing des neuen LG Deiner Ex ausrichten? Falls nicht: Warum sollte Deine Ex auf Deine Freundin Rücksicht nehmen?
3. Anwalts- und Gerichtskosten zur Klärung solcher Banalitäten würden einen eventuellen Preisvorteil bei weitem auffressen bzw. sogar überkompensieren; das wäre die Schwabenmethode namens "sparen, egal, was es kostet!"
Wegen solcher Banalitäten ein Gericht anzurufen spricht jedenfalls nicht gerade für verantwortungsvolle Elternschaft und Kommunikationsbereitschaft. Bei BEIDEN!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi und danke.
Im prinzip hast Du ja Recht - ABER .
Ich habe mich dieses Jahr nach meiner EX gerichtet da Sie , Ihre Freundin und deren EX schon Ihren Urlaub eingereicht haben und ich nicht als Quertreiber da stehen wollte und es mir auch ziemlich egal war wann ich meinen Urlaub mache . Nun ist es im nächsten Jahr aber eben so das bei meiner Freundin in der Firma der jährliche Wechsel praktiziert wird und ich mich auch danach richten möchte / muß - währe ja schon blöd wenn man den jahresurlaub getrennt verbringt .. Wieso soll ich auch dieses Jahr wieder nachgeben und brav ja und amen sagen damit meine EX wieder ihren Willen durchsetzt ? Was währe wenn ICH keinen Urlaub in dieser Zeit bekomme - soll ich dann ganz verzichten ? Wer würde das machen ? Es kommt auch noch dazu das - soll nur ein Bsp für die Absprache sein und hat nichts mit dem Urlaub zu tun - Ich habe die Kleine jedes 2 WE von Fr 13.30 - So 17.30 , so ist es festgeschrieben . Jetzt sagte mir die Ex das ich die Kleine erst um 17.30 holen könne da sie sie zur Musikschule angemeldet hat - ich hatte erwartet das ich davon informiert werde da es ja schlieslich von meiner Zeit abgeht . Als Antwort bekam ich dann nur das es der Wunsch der Tochter sei und wenn ich darauf bestehe müsse sie eben sagen das ICH es verbiete . Also wieder nachgegeben und auch die 4 Stunden weniger hingenommen . Wieviel muß ich mir noch gefallen lassen ? Es kann doch nicht sein das meine EX mein Leben bestimmt und sie tun und lassen kann was sie will .
nochmal moin.
ohje...
Ich habe die Kleine jedes 2 WE von Fr 13.30 - So 17.30 , so ist es festgeschrieben . Jetzt sagte mir die Ex das ich die Kleine erst um 17.30 holen könne da sie sie zur Musikschule angemeldet hat - ich hatte erwartet das ich davon informiert werde da es ja schlieslich von meiner Zeit abgeht . Als Antwort bekam ich dann nur das es der Wunsch der Tochter sei und wenn ich darauf bestehe müsse sie eben sagen das ICH es verbiete .
das grundübel liegt tiefer...
wobei
Umgang wurde ja gerichtlich geregelt
es hierfür ja eine eindeutige regelung gibt. du solltest der mutter klar machen, dass nicht du es "verbietest", sondern sie schlicht weg unmögliche termine vereinbart. problem ist sicherlich, wie die KM das der kleinen verkauft...
und zum urlaubsthema: ganz ehrlich, auch eine gerichtlich festgelegte regelung löst das problem nicht wirklich. denn die koordination aller urlaubsbeteiligten kann es nicht leisten - wenn es (vielleicht) für 2011 klappt, dann vielleicht in den folgejahren schon nicht mehr. einzig, es wäre eine auf jeden fall zu beachtende rahmenbedingung - wobei, auch in diesem fall KM schlechte stimmung verbreiten kann.
also nochmal, um - wie brille darlegte kosten, zeit und nerven zu sparen: beiss doch für 2011 in den sauren apfel, vereinbar schon jetzt die rahmenbedingung für 2012 (und vielleicht die folgejahre).
es hilft nichts, ihr müsst miteinanderreden.
gruß
toto
Hi Havanaman,
auch wenn ich den anderen recht gebe, dass es prinzipiell Pipifax ist, sich um so einen Schei** zu streiten, wenn man
da drin ist, ist es eben kein Kleinkram mehr. Ich sah mich gezwungen trotz bestehender Umgangsregelung einen
Antrag auf eine konkrete Ferienregleung zu stellen. Zwar war im Umgangsurteil eine hälftige Sommerferien vereinbart,
sogar der jährliche Wechsel, aber eben nicht welche Hälfte.
Einigung war nicht möglich, also habe ich geklagt. Seitdem brauchte ich nicht mehr zu diskutieren, und hatte Planungssicherheit.
LG,
Mux
genau, das kann ein urteil schaffen:
Planungssicherheit.
aber die könnt ihr - mit ein bisschen guten willen und vernünftigem menschenverstand - auch so schaffen, zumindestens ab 2012. und für 2011 müsste einer über seinen schatten springen...
toto
Servus Havanaman!
Jetzt sagte mir die Ex das ich die Kleine erst um 17.30 holen könne da sie sie zur Musikschule angemeldet hat - ich hatte erwartet das ich davon informiert werde da es ja schlieslich von meiner Zeit abgeht .
Prinzipiell gebe ich Dir Recht mit der Absprache. Wie siehts denn Euer Kind, möchte es in die Musikschule?
Wenn ja, würde ich aus der Not ´ne Tugend machen und wie gerichtlich geregelt um 13:30 abholen. Anschliessend bringst Du das Kind in die Musikschule und holst dort auch wieder ab. DU hast nicht zu verantworten, dass KM Deine Zeit verplant, aber Du kannst ihr den Wind aus den Segeln nehmen, da Du Dich 1:1 an den Umgangsbeschluss hältst! 😉
Im Übrigen, Wochenendaktivitäten nimmt jeder mir bekannte Umgangspapi wahr (bestes Beispiel Punktespiele am Samstag oder Sonntag).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
und zum urlaubsthema: ganz ehrlich, auch eine gerichtlich festgelegte regelung löst das problem nicht wirklich. denn die koordination aller urlaubsbeteiligten kann es nicht leisten - wenn es (vielleicht) für 2011 klappt, dann vielleicht in den folgejahren schon nicht mehr. einzig, es wäre eine auf jeden fall zu beachtende rahmenbedingung - wobei, auch in diesem fall KM schlechte stimmung verbreiten kann.
Es geht bei dieser Regelung nicht um die Koordination aller Beteiligten. Es geht darum, festzulegen, in welcher Zeit das Kind mit dem KV und der KM Ferien verbringt. Dies ist eigentlich Standard in gängigen Umgangsregelungen und wird normalerweise verbindlich und unbefristet für zukünfitge Jahre festgelegt. Manche Richter bauen aber da so ne
tolle Flexibilität mit rein, so dass man in der Regel nochmal vor Gericht landet.
Man selbst ist dieser Regelung natürlich auch unterworfen. Wenn die LG dann nicht kann, hat man Pech gehabt. Starre Regelungen sind aber notwending, wenn man sich nicht auf Augenhöhe einigen kann. Wenn man mal so weit ist, sollte man das auch durchziehen, und ebenfalls auf die Einhaltung derselben bestehen.
LG,
Mux
Moin,
Ich habe mich dieses Jahr nach meiner EX gerichtet da Sie , Ihre Freundin und deren EX schon Ihren Urlaub eingereicht haben und ich nicht als Quertreiber da stehen wollte und es mir auch ziemlich egal war wann ich meinen Urlaub mache .
das ist nicht justiziabel im Sinne "jetzt habe ich... und deswegen muss sie jetzt...", sondern der Sinn einer einvernehmlichen Regelung, die das Gericht Euch immerhin zugetraut hat.
Nun ist es im nächsten Jahr aber eben so das bei meiner Freundin in der Firma der jährliche Wechsel praktiziert wird und ich mich auch danach richten möchte / muß - währe ja schon blöd wenn man den jahresurlaub getrennt verbringt ..
genau hier beisst sich die (juristische) Katze in den Schwanz: Der Jahresurlaub Deiner Freundin hat mit Deinen Kindern nicht das Geringste zu tun. Was (und auf welcher gesetzlichen Basis) sollte ein Gericht da denn ausurteilen? Ein normaler Familienrichter würde wohl verständnislos mit dem Kopf schütteln und sagen "dann fahren Sie eben allein mit Ihren Kindern in den Urlaub - wo ist das Problem?"
Etwas anderes wäre es, wenn Deine Ex sich grundsätzlich dem Ferienumgang widersetzen oder diesen eigenmächtig verkürzen würde, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.
Die grundsätzlichen Kommunikationsnotwendigkeiten eines getrennten/geschiedenen Elternpaars kann Euch kein Familiengericht abnehmen. Deshalb wiederhole ich meinen Rat von vorhin: Stell Dich mal einen Meter neben Dich selbst und betrachte die Angelegenheit mit etwas Distanz. Der Reflex "ich ziehe immer den Kürzeren, deshalb verklag ich die jetzt!" ist zu wenig; frag' Dich stattdessen beispielsweise, wie ein entsprechender Antrag formuliert und begründet werden müsste. Vermutlich beantwortet sich die Frage dann von allein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.