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Ferienumgang um Wochenendumgang erweiterbar?

 
(@marc111)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier, hab schon einige Beiträge gelesen, auf meine Frage aber keine Antwort gefunden.

Ich habe mit meiner Ex-Freundin das gemeinsame Sorgerecht für unseren 5-jährigen Sohn.
Es gibt einen Beschluss von Anfang diesen Jahres, der den Umgang regelt. Darin heißt es:
1) laufender Umgang jeweils 14-tägig von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr
2) in den Ferien und an den Feiertagen :
Ostermontag 10 Uhr bis darauffolgender Sonntag 16 Uhr
Pfingstmontag 10 Uhr bis darauffolgender Sonntag 16 Uhr
Sommerferien ab dem Samstag der auf den Ferienbeginn folgt 10 Uhr bis 14 Tage später Samstag 18 Uhr
Herbstferien ab Samstag 10 Uhr bis darauffolgender Samstag 18 Uhr
Weihnachten 2. Feiertag 10 Uhr bis zum 02.01. 10 Uhr

Ab kommenden Samstag habe ich also für 14 Tage Ferienumgang. Da das kommende Wochenende ab Freitag auch mein Umgangswochenende ist, bin ich der Meinung, dass Umgang schon ab Freitag 18 Uhr stattfindet und bis Sonntag 18 Uhr geht (da wieder mein Umgangswochenende). Dies sieht meine Ex anders, sie will den Umgang nur von Samstag 10 Uhr bis Samstag 18 Uhr.

Im Beschluss ist nichts weiter geregelt. Wie würdet ihr das verstehen?
Danke,
Marc

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 22:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi marc und willkommen hier bei v.s.

Deine Umgangsregelung ähnelt meiner sehr.

Ab kommenden Samstag habe ich also für 14 Tage Ferienumgang. Da das kommende Wochenende ab Freitag auch mein Umgangswochenende ist, bin ich der Meinung, dass Umgang schon ab Freitag 18 Uhr stattfindet und bis Sonntag 18 Uhr geht (da wieder mein Umgangswochenende).

Die Ferienregelungen setzt die Umgangswochenenden ausser Kraft.

Du hast also erst am Samstag um 10Uhr die Möglichkeit deinen Sohn zu holen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 22:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.

ich schliesse mich bei der Interpretation der von dir hier dargestellten Umgangsregelung der Sichtweise deiner ex an. und zwar ergibt sich das aus dem Kontext, dass die unter 2) geregelten Fälle quasi die spezialregelungen für die feiertage und Ferien darstellen und deN Regel-Umgang ersetzen. an Ostern bespw ist euer Sohn ja wahrsch auch stets jew von Mo an bei dir und nicht früher, wenn Ostersamstag und Osterso auf dein umgangsWE fallen, oder?

aber kannst du nicht mit deiner ex über die Unschärfe im umgangsbeschluss "verhandeln"? ihr streitet um 2 Tage, also einigt ihr euch in der Mitte?

BTW: ich lese den Beschluss übrigens so, dass es nach den zwei Wochen ferienumgang es für dich erst einmal gewesen ist mit Umgang und der Regel-Umgang erst wieder nach Ende der Sommerferien einsetzt...  :exclam:

Gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 22:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

BTW: ich lese den Beschluss übrigens so, dass es nach den zwei Wochen ferienumgang es für dich erst einmal gewesen ist mit Umgang und der Regel-Umgang erst wieder nach Ende der Sommerferien einsetzt...  :exclam:

Ja, so ist das gedacht.
Obwohl die hälftigen Freien nur gerecht wären, in diesem Fall sind es aber nur zwei Wochen.
4 Wochen gehören der KM und nach den Ferien fängt das übliche geplänkel an, wann den nun der ''normale Wochenrytmus'' wieder anfängt, da jeder seine Termine so gelegt hat, das es dem anderen am besten nicht passt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 22:43
(@marc111)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Danke für Eure schnellen Antworten.
Für mich ist der Beschluss an der Stelle sehr verwirrend, dass nicht Punkt 1 und Punkt 2 gleichzeitig gilt, sondern Punkt 2 den Punkt 1 ersetzt. So steht das nicht explizit drin.

an Ostern bespw ist euer Sohn ja wahrsch auch stets jew von Mo an bei dir und nicht früher, wenn Ostersamstag und Osterso auf dein umgangsWE fallen, oder?

Korrekt die Feiertage sind im Beschluss genau aufgeteilt - dieses Jahr Ostern und Pfingsten bei der KM, nächstes Jahr ab dem Freitag, der 1Woche vor Ostern / Pfingsten liegt bis Oster- bzw. Pfingstmontag 10 Uhr bei mir.

aber kannst du nicht mit deiner ex über die Unschärfe im umgangsbeschluss "verhandeln"? ihr streitet um 2 Tage, also einigt ihr euch in der Mitte?

Nein, "verhandeln" ist absolut nicht möglich.

Obwohl die hälftigen Freien nur gerecht wären, in diesem Fall sind es aber nur zwei Wochen.
4 Wochen gehören der KM

Ich hätte auch gern 3 Wochen Urlaub mit dem Kleinen gehabt. Die KM geht auch gleich 3 Wochen am Stück in die Ferien mit ihm, so dass mein normales Umgangswochenende hier wohl ausfällt?

Im Schnitt sind es 6 Wochen Ferien pro Jahr - in 2011 5 Wochen, in 2012 7 Wochen (jeweils im Wechsel).

Grüße
Marc

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2011 23:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Korrekt die Feiertage sind im Beschluss genau aufgeteilt - dieses Jahr Ostern und Pfingsten bei der KM, nächstes Jahr ab dem Freitag, der 1Woche vor Ostern / Pfingsten liegt bis Oster- bzw. Pfingstmontag 10 Uhr bei mir.

das zeigt es doch aber genau, dass sich Pkt. 2 eben nicht mit dem normalen 2-Wochenende-Rhythmus verträgt. und deshalb kann es es nur ersetzend sein. ist halt so; lohnt sich vermutlich nicht, sich weiter drüber zu ärgern.

Im Schnitt sind es 6 Wochen Ferien pro Jahr - in 2011 5 Wochen, in 2012 7 Wochen (jeweils im Wechsel).

deine Rechnung verstehe ich so spontan nicht, aber das gleicht sich ja dann ja aus. Hoffentlich kannst Du Betreuung bei 7 Wochen Ferien mit deinem Urlaub in Einklang bringen!

viel Spaß mit deinem Sohn in den Sommerferien. Geniess die Zeit und ärgere Dich nicht über den Freitag  😉

totohh

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 23:48
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi marc

Für mich ist der Beschluss an der Stelle sehr verwirrend, dass nicht Punkt 1 und Punkt 2 gleichzeitig gilt, sondern Punkt 2 den Punkt 1 ersetzt. So steht das nicht explizit drin.

Es steht nicht drin und das ist m.M.n. auch so gewollt.

Wie ich dir schon sagte, setzen die Ferien die Umgangsregelung ausser Kraft.

Richter setzen vorraus, das Eltern sich diesbezüglich  einigen können.
Ferien sind Ferien und Wochenendumgang ist Wochenendumgang.
Es gibt auch immer Streitigkeiten nach den Ferien, denn kein Beschluss sagt aus, wann nach den Ferien der normale Umgang wieder stattfindet, ob eine Woche nach den Ferien oder zwei.
Das ist jedem Richter bewusst.
Helfen kann da nur Kompromisse schliessen.

Denn wenn Eltern nicht mal das auf die Reihe bekommen können, müssten Richter vieleicht mal darüber entscheiden, wer wann seinem Kind mit welchem Tuch die Nase putzen darf und welches Nasenloch zuerst.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 23:58
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Marc,

die Frage ist, ob dieses:

Ich hätte auch gern 3 Wochen Urlaub mit dem Kleinen gehabt. Die KM geht auch gleich 3 Wochen am Stück in die Ferien mit ihm, so dass mein normales Umgangswochenende hier wohl ausfällt?

dir nicht etwas Verhandlungsspielraum lässt. Laut Beschluss hast du in dieser Zeit mindestens einmal Wochenendumgang.
Das ist normalerwiese kein Thema, wenn man sich einigen kann, dass dieser Umgang dann halt andersweitig wahr genommen wird.
Es ist zwar kindisch, aber wenn sich die liebe Hexe quer stellt, hilft vielleicht ein kleiner Hiinweis auf den Wochenendumgang während des Urlaubs.
Ob das hier zielführend ist, musst du einschätzen.

Grüßle

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 00:04