Hi,
Ich wollte gerne mal eure Meinung hören.
Ich habe nach vielen Geschichten hier und den Erfahrungen mit der Mutter meines kleinen Mannes einen Entwurf eijer Umgangsregelung verfasst mit dem Ich zum Rund-u-Schlag aushole.
Grob umfasst diese:
- 14-tägige We`s Fr 18 Uhr bis So 18 Uhr
- hälftige Ferien
- Geb's des kurzen und der nächsten Verwandten
- Feiertage/Verlängerte We's
JA steht dahinter. EB steht dahinter und hat die Regelung mit entworfen.
Einzig mein RA hatte bedenken weil das ganze 9 seiten lang ist und sich leider wirklich wie eine Gebraichsanweisung liest.
Das ist aber nach dem bisherigen Verhalten der KM einfach nötig um keine Spielräume mehr für KM
zu lassen und wurde mir von der EB so nahegelegt.
Hätte den Entwurf auch gepostet, aber der ist wie gesagt 9 seiten lang.
Würde gerne mal eure Meinung dazu hören.
Tipps von euch haben, wie Ich mich in der Anstehenden Verhandlung verhalten soll.
Ich bin mir zwar grds. sicher auf dem Richtigen wege zu sein und mich richtig zu Verhalten.
Aber da solche Verhandlungen einem Basar gleichen können (wie ich hier erfahren habe) weiß ich nicht wie Kompromissbereit ich sein sollte.
Klar würde ich gerne das haben was ich reingeschrieben habe. Aber wie gut kommt das an wenn ich davon nicht mehr abweische?
Daddy2010
Zeichen setzten! Ziele im Auge behalten und nicht davon abweichen sofern du auf dem Richtigen weg bist!
Moin,
ich gebe Deinem Anwalt recht: Eine Umgangsregelung, die 9 Seiten lang ist (bzw. nach Meinung ihres Verfassers lang sein muss), ist Unsinn. Grundsatz: Alle guten Ideen sind einfach; alle guten Umgangsregelungen auch.
- Wochenenden: Kann man eindeutig definieren nach "gerade" und "ungerade". Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr ist ein ganz guter Ansatz, auch wenn das ggf. aufgrund des Alters des Kindes als "zu lang" bezeichnet werden wird.
- Ferien: Kann man eindeutig definieren nach "Schulferien im Bundesland, wo das Kind wohnt" (sofern zeitlich leistbar) oder nach "X tage/Wochen im Monat X und Y". Ggf. noch nach Alter gestaffelt.
- Feiertage: Kann man hälftig aufteilen, Jahr für Jahr abwechseln - oder es auch lassen. Wenn man nicht gerade erzkatholisch ist, ist Pfingstmontag oder Fronleichnam kein "Feiertag", sondern einfach ein Tag, an dem manche Menschen nicht arbeiten gehen. Jedenfalls nichts, was gerichtlich geregelt werden müsste.
- Geburtstage: Kann man auch doppelt feiern; für ein Kind von noch nicht mal 2 Jahren ist es wurscht, ob es nun genau am Jahrestag seiner Geburt Kuchen und Geschenke gibt oder eben ein paar Tage später. Und ob das Kind nun zum Geburtstagskaffee von Tante Trude eingeladen werden kann, ob Tante Trude überhaupt nah genug verwandt ist, um diese Gunst eines Neffen-Besuchs zu bekommen und was passiert, wenn ihr Geburtstag auf einen Sonntag fällt, muss nicht expressis verbis geregelt werden.
- Geregelt werden muss noch, was bei Umgangsausfällen passiert. Auch dafür gibt es Standards.
Eine gute Umgangsregelung (inklusive Ordnungsgeld für den Fall des Boykotts) passt auf eine (!) DIN A 4-Seite. Bei einer gerichtlichen Klärung wird sich kein Richter mit einem 9-Seiter befassen, sondern sich eher an die Stirn tippen. Zuviel (regeln) zu wollen kann auch bedeuten, dass man ganz wenig bekommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
Das ein 9 seiter völlig übertrieben ist ist mir ja auch klar...
Ich habe halt laienhaft einfach mal versucht alles was mir regelungswürdig erscheint zu papier zu bringen...
Das ich da zu ausführlich geschrieben habe hatte ja auch mein RA schon gesagt.
Aber ich erwarte ja auch nicht das das gericht genau meinem Entwurf folgt.
EB hat mir gesagt das es Zeige das ich mich mit dem Thema beschäftigt habe und mir das einfach gut überlegt habe.
Das ich versuche Verantwortungsvoll für alle beteiligten den Umgang in der Zukunft abzusichern.
Das gerade das Thema Geburtstage natürlich auch nachgefeiert werden können ist auch klar.
Ich hab halt gemäß dem Motto wer viel fordert bekommt vllt auch viel einfach mal alles rein geschrieben.
Mutti ist halt einfach nicht bereit von dem Abzuweichen was drin steht. Und nutzt jeden Schlupfwinkel um immer wieder Stress zu machen. Und verweigert jegliche Übernachtung des kurzen bei mir. Er verkrafte das nicht und Sie habe ja dann den Stress wenn der Kurze net schläft... etc.
Daddy
Hi Daddy,
wenn Du hier mal vor den "großen" Feiertagen ins Forum schaust, wirst Du immer wieder die gleichen Problemstellungen sehen. Auf Grund mangelhafter Regelungen drehen KMs und KVs regelmäßig durch, weil man doch "ganz fest davon ausgegangen ist, den Feiertag X, der sich doch an MEIN Umgangs-We anschließt, nutzen zu können".
Das meiste dreht sich um die Planbarkeit der wichtigen Feiertage (man kann diese z.B. auch komplett im Wechsel durchführen, sprich Weihnachten bei KM und Wechsel vor Sylvester zum KV und im nächsten Jahr umgekehrt). So praktziere ich es und erspare mir irgendwelche Wechselgeschichten a la "1. Weihnachtstag bis 14:30 Uhr". Aber hier kann jeder selber Lösungen entwickeln.
Und verweigert jegliche Übernachtung des kurzen bei mir. Er verkrafte das nicht und Sie habe ja dann den Stress wenn der Kurze net schläft... etc.
Dieses Standart-Exen-Bla-Bla kannst Du gleich abhacken. Frag doch Deine Exe lieber mal, ob sie nicht mal ein freies Wochenende möchte - dann kann sie auch neue Partner kennenlernen bzw. auch mal was für sich tun bzw. mit ihrem Partner. Gruß Ingo
Moin.
Ich hab halt gemäß dem Motto wer viel fordert bekommt vllt auch viel einfach mal alles rein geschrieben.
"Viel fordern" heißt aber nicht "auf vielen Seiten fordern", sondern eher mehr Umgang fordern, um sich dann runter handeln zu lassen. Dafür bietet sich (in Abhängigkeit von der räumlichen Distanz) vorzüglich die Verlängerung des UmgangsWE bis Montag Morgen an oder ein bis zwei weitere Umgangsnachmittage in der Woche. Ja, und vielleicht auch eine Regelung zu den Geburtstagen, auf die man dann großzügig verzichten kann.
Aber all das, vielleicht noch ergänzt um so Sachen, wie Absprachen/ Änderungen zu kommunizieren und ein wenig allgemeinem Bla-bla sind, sollte tatsächlich auf ein bis max. 2 Seiten passen.
Was hast Du denn inhaltlich noch auf den 9 Seiten stehen??
Grüße TOto
@ Ingo
Was das Thema Feiertage angeht habe ich abgesehen von Weihnachten, Silvester, Ostern und Karneval nicjts genaueres Definiert. Das fällt bei mir unter verlängertes WE und findet dann halt statt wenn es ein papa we ist.
Weihnachten, Ostern etc. habe ich dann halt fair verteilt und meist mit ferien gekoppelt. und eben jährlich gewechselt.
Zum Thema Exen blabla kann ich soviel sagen.
Wir haben beide bereits neue Partner. JA und ich haben bereits versucht der KM die Sache mit kompletten WE's mit genau dem Argument mal frei zu habem, mal was für sich machen zu können schmackhaft zu machen. Das scheint Sie aber nicjt zu tangieren.
@ Toto
Aktuell ist die Sache so geregelt das jeden Dienstag und Donnerstag ich den kurzen besuchen darf. und alle 14 Tage Samstags den kurzen mit zu mir nehmen darf. fanden zwar erstmal alle komsich aber wurde ao genommem.
Nachdem wir das also nun ne weile machen stellt sich das aber gerade für km als schwierig heraus da sie es einfach nicjt schafft ihr termine auf die anderen tage in der woche zu legen. und somit umgang ausgefallen ist.
Daher hatte ich vorgeschlagen in der woche stück für stück zu reduzieren und dafür auf ganze we's bis hin zu Fr aus kiga holen bis Mo in kiga bringen auszubauen.
Das will KM aber nicht mit der beschriebenen Begründung.
Inhaltlich habe ich die Erste Seite mit dingen beschrieben die zwischen mir und km besprochen werden solltenbeim holen bringen des kurzen.
Ansonsten ist Inhaltlich viel Text dafür draufgegangen die Rahmen der Umgänge abzustecken und zu verhindern das umgämge ersatzlos ausfallen wegen bspw. krankheit oder terminen die mutti so plant das umgang ausfällt. Daher habe ich die Klausel " Wenn kind krank dann eben das nächste we" schon drin. Habe mich dabei wahrscheinlich auch einfach zu oft wiederholt.
Die Geburtstage sehe ich auch mehr als Bauernopfer. Da kann man ja problemfrei nachfeiern oder halt damit leben das der kurze nicht bei jeder feier dabei ist
Lg
daddy
Hi Daddy,
dann nimm aus Erfahrung noch die "Klassiker" Pfingsten und Co. auf - ansonsten hast Du gerade an diesen "verlängerten" Wochenenden richtig Spaß, da es hier dann oft Mißverständnisse gibt.
Das fällt bei mir unter verlängertes WE und findet dann halt statt wenn es ein papa we ist.
Und da geht es auch schon los - bei Deiner Exe herrscht unter Umständen ein ganz anderes Verständnis dazu vor. Und schon gibt es wieder Konflikte. Da musst Du noch mal ansetzen.
Das Wochenenende alle 14 Tage komplett ist auch gerichtlicher Mindeststandart und sollte damit auch für Deine Ex möglich sein. Hier Terminschwierigkeiten von ihrer vorzuschieben ist ja Quatsch, wenn Du Dein Kind aus dem Kiga holen und bringen kannst.
Besprechungen zur Entwicklung sollten lageabhängig am Telefon bzw. mal an einem neurtralen Ort besprochen werden - an der Wohnungstür bzw. wenn nur wenig Zeit zur Verfügung steht, bringt das nichts. Ofmals muss auch alleine mit dem Ex-Partner gesprochen werden, da Kinder ab einem gewissen Alter auch schon "zu neugierig" sind und manche Dinge ja nicht für Kinderohren bestimmt sind. Das geht dann auch nicht bei den Übergaben. Gruß Ingo
Also das mit den Feiertagen habe ich so geschrieben das wenn ein feiertag vor oder nach einem papa we liegt der kurze vor oder nach dem feiertag abgeholt/zurckgebracht wird. Also automatisch das papa we verlängert wird. Gleiches gilt für Feiertage mit Brckentagen.
Einzig mutti und papi tag habe ich noch extra beschrieben.
Die Entwicklung und andere Dinge beim abholen zu besprechen ist eogentlich ganz gut machen da muttis neuer mit im haushalt lebt. Daher habe ich die zeiten so geplant das immer zeit bleibt wenigstens mal noch ne halbe std zu reden und muttis lg passt solange auf den lütten auf und spielt mit Ihm im Kinderzimmer.
Lg daddy