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(@samir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bin getrent seit 2 jahre meine frau ist weggezogen von jetzige wohnort  750 km mit unsren gemeinsame sohn
zahle unterhalt regelmessig.Hab Sohn bis jetzt auch immer regelmessig besucht oder zu mir abgeholt aber mit der zeit
habe ich bemerkt das ich das nicht finanziel nicht mehr hinbekomme ich hänge richtig an unsere sohn aber weiss selber nicht
wie es weiter gehen soll.Frage muss die KM sohn entgegen brinngen oder irgend andere hilfe KM zu erhalten oder muss ich
weiter das alles zahlen und alles auf mich übernemmen..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2012 03:10
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo samir,

da Deine Exfrau die Entfernung geschaffen hat, muss sie sich an den Umgangskosten
beteiligen. Wie diese Beteiligung jedoch aussieht, ist vom Einzelfall abhängig. Die gängige Recht-
sprechung geht zumindest davon aus, dass die KM das Kind zum nächsten Bahnhof oder
Flughafen bringt und wieder abholt.

Ich habe in einem Gerichtsurteil erreicht, dass die Mutter meines Kindes den Sohn einmal
im Monat zum Flughafen bringen und abholen musste und sich mit 100 € an den Flugkosten
beteiligen musste. (Entfernung war 550 km).

Wie alt ist denn Dein Sohn?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 11:28
(@samir)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für deine anwort..
Unsere sohn ist jetzt vier wird fünf. muss ich da jugendamt anschalten oder mit KM reden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2012 01:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus samir und willkommen!

muss ich da jugendamt anschalten oder mit KM reden

1. Mit Mutter reden, wenn das kein Erfolg bringt
2. JA (am Wohnort Eures Kindes) um Mithilfe/Vermittlung bitten, führt das auch nicht zum Erfolg
3. Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung mit Beteiligung der KM an den Umgangskosten und mit Ordnugsgeld für den Fall von Umgangsvereitelung.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2012 11:35
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin samir,

für 30 Euro Zusatzkosten fährt bei Hauptstrecken der Bahn ein Betreuer mit.
Leider erst ab Alter 6 Jahren.
Da du den Unterhalt regelmässig zahlst, kann dir die Mutter doch ab und zu entgegen kommen?

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2012 10:14
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo samir!

Hast du schon mal darüber nachgedacht die Mitfahrzentrale zu benutzen bzw. selbst Plätze im Auto anzubieten? Je nach Strecke kommen da schon ein paar € zusammen, sodass es oft erschwinglicher ist, als z.B. mit der Bahn zu fahren.

Grüsse sendet das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2012 13:43
(@samir)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Danke euch alle für eure unterstützung ich hab an alles gedacht bahn flug aber da der kind noch vier ist bleibt mir nicht als mit flug oder auto zu fahren mit mutter hab auch geredet das sie mir abundzu was gibt aber erfolglos ist mir auch verstendlich. Jugendamt will ich nicht anschallten da ich angst hab das es sich noch verschlechtert die ruft mich an das ich abundzu kleine noch hören kann oder per skyp sehen kann also muss ich tanzen wie sie das will wenn ich was mache muss ich mir gut uberlägen wie es dannach wird..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2012 00:39