Moin sisani,
Unklarheiten wie den von Dir beschriebenen begegnet man im "real life" (nicht nur juristisch, sondern auch im Geschäftsleben) mit schlichten Fristsetzungen. Wer zur Vermeidung einer entsprechenden (und erfolgreichen) Klage einen Unterhaltstitel zeichnen möchte, braucht eben die Ansage, das bis zum Datum XYZ zu tun, da ansonsten Klage erfolgt.
Zu solchen unklaren Sachverhalten gehören immer zwei. Wenn Dein Ex Dich gut genug kennt, um zu wissen, dass Du Dich leicht hinhalten lässt, darfst Du ihm nicht verübeln, wenn er genau diese Masche fährt - aus seiner Sicht ist sie schliesslich erfolgreich. Und Deine Entrüstung hier im Forum oder sonstwo braucht er nicht zu fürchten: Die tut ihm nicht weh.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
soll eine Klage erhoben wird gejammert das man es nicht tun soll
Hast Du mal in die Schreiben Deines Anwalts geschaut, ob Du solche von Martin angeführte Fristsetzung findest ?
Wenn dem so ist und die Frist zur Auskunftserteilung abgelaufen ist, bittest Du Deinen Anwalt umgehend um Erteilung einer Stufenklage.
Da UHV geleistet wird und Ihr dem KV vermutlich durch die Forderung nach Auskunftserteilung in Verzug gesetzt habt, wird dieser aller Voraussicht nach, irgendwann böse erwachen, wenn er feststellt, dass diverse Schulden aufgelaufen sind ...
... da er die Vaterschaft anerkannt hat, kann er sich auch nicht rausreden, indem er behauptet, nicht der Vater zu sein.
Vaterschaftstests die nie im Labor ankommen
Wurdest Du denn erneut aufgefordert, Proben abzugeben ?
Kannst Du nachweisen, die Proben abgegeben zu haben ?
Besten Gruß
United
Also ich habe einen Brief ich schreib jetzt mal ab ohne die namen die ja bei scannen doch auftauchen
Brief von meinem Anwalt vom 15.6
Sehr geehrter usw
Regelunterhalt zu bezahlen ab 1.7.2012
Offenlegung der Vermögensverhältnisse bis 2.7.2012
Gehaltsabrechnung,Steuererklärung usw.
Die Frist zum 1.7 verstrich und er hat sich nicht gemeldet.
Brief vom 6.7.2012 bezieht sich auf dei Besuchswochenenden die er nicht wahrnimmt.
Ausserdem:Eine Jugendamtsurkunde wurde ebenfalls nicht entrichtet insoweit wir Klage erheben müssen
MfG usw
Dann aufeinmal ein Brief von seinem Anwalt:
Sein Mandant werde den Unterhaltstitel einrichten zur Zahlung des Mindestunterhalts.Es wird gebeten von einer klage abzusehn.Der Brief ist vom 10.07.2012
Bis jetzt noch keine Nachricht ob er das Ding nun unterschrieben hat oder nicht.
Den Test habe ich bei meinem Anwalt gemacht weil ich eben auch wissen wollte ob das so üblich ist die Proben erst wieder an den Anwlat zurückzuschicken.
Weil mir das ganze dann doch zu lange gedauert hat habe ich in dem Labor angerufen das Datum genannt wann der Test gemacht wurde plus etwa die Zeit die er brauchte für die rumschickerei.Das war letzte Woche.Es kam nichts im Labor an.
UHV wird ja nicht mehr seit 1.6 nicht mehr bezahlt weil der KV beim JA angerufen hat und sagte er möchte ja unterhalt bezahlen.Von mir wird immer alles schriftlich verlangt von ihm reicht ein anruf?
Beim JA hab ich auch schon angefragt was das soll.Die sagten sie können ncihts machen weil er ja das so gesagt hat und ich soll mich an meinen Anwalt wenden.
Damit war für die das erledigt.So einfach kann man es sich machen.die kümmerts nicht.
Selbst wenn er meint nicht der vater zusein hätte er die vaterschaft ja nicht anzuerkennen brauchen und auch nicht das gem.Sorgerecht.
Die Probeentnahme wurde wie gesagt von und beim Anwalt gemacht mit U-Schrift und stempel.kopie hab ich.
Moin Sisani,
ich fasse mal kurz zusammen:
Jugendamt -> Doof
Gegen-Anwalt -> Doof
Eigener Anwalt -> Doof
Die Welt -> Furchtbar ungerecht
Ex-Partner -> Doof und Schuld daran, dass alles so ungerecht ist
Zum Thema Unterhalt:
Am zeitlichen Ablauf lässt sich meines Erachtens noch kein bewusstes "in die Länge ziehen" der Gegenseite erkennen, Anwaltsgeschreibsel hin und her dauert seine Zeit.
Die wochenweise Verlängerung von Fristen ist durchaus gängige Praxis.
Übe Dich in Geduld, zumal die größte Verzögerung hinsichtlich Unterhalt dem späten Aktiv-Werden Deinerseits geschuldet ist ...
Zum Thema Vaterschaftstest:
Grundsätzlich ist das in erster Linie das Problem Deines Ex und nicht Deines.
Wenn er begründete Zweifel an seiner Vaterschaft hat, muss er die Vaterschaft anfechten.
Wenn Du keinen Zweifel hast, leg Dich entspannt zurück und warte ab.
Nichts desto trotz, kannst Du Dir den Sachverhalt der "Schlamperei in der Anwaltskanzlei" mal von Deinem Anwalt erklären lassen ...
Zum Thema Umgang (in diesem Unterforum befinden wir uns):
Dass mir Deine Darstellungen zu einseitig sind (und kein einziger kleiner Ansatz zu Selbstkritik erkennbar ist), lässt sich aus meiner Antwort sicherlich ablesen.
Man(n) stellt sich schon die Frage, wieso die Dinge, die bei der Großen hinsichtlich Umgang zum Vater schief gelaufen sind, sich zu wiederholen drohen ...
Was hast Du bis dato unternommen, um den Umgang zum Vater zu fördern ?
Dich einem Gerichtsurteil unterworfen ? Donnerwetter
... und nebenbei: Ein freundliches "Hallo" wird auch im zweiten und folgenden Beiträgen gern gesehen.
... und auch noch nebenbei: Solltest Du meine Antwort als persönliche Anfeindung verstehen, hast Du sie nicht verstanden.
Besten Gruß
United
"Hallo" (was ich auch manchmal vergesse..)
sorry Sinsani, wenn ich deinen Beitrag bzgl des Vaterschaftstest nicht ganz korrekt gelesen habe...
Aber aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen... Meine Frau wartet seit nunmehr einem Jahr auf eine Unterhaltsberechnung vom Gericht. Ihr Anwalt hat Stufenklage eingereicht und ich habe mich lediglich an die Fristen, bzw. ihm alles zur Verfügung gestellt, was er bis dato wissen wollte. Das ich nunmehr meine slebstständigen Einkünfte komplett offen legen musste, ist der Stufenklage zu verdanken. Auf Rat meiner Anwältin habe ich erst auf richterliche Aufforderung meinen Buchhaltungsordner herausgegeben.
Wobei es hier um Ehegattenunterhalt und nicht um KU geht. Den habe ich mir vom JA ausrechnen lassen und vertitulieren lassen...
Sei mir nicht böse, aber du schreibst, dass du zweimal auf den selben Typ Mann "hereingefallen" bist. Dafür habe ich dann leider kein Verständnis, sorry.. Fehler sollte man nur einmal im Leben machen... Wenn die Ärzte in ihrem Song "Männer sind Schweine" wirklich alles aufzählen, worauf Frau achten sollte um nicht auf die Nase zu fallen, dann frag ich mich, warum du es zweimal bist.
Lies den Post von Martin nochmal. Fristen setzen und ein wenig mehr Geduld zeigen. Anwälte brauchen etwas länger...Justizia auch...
Zum Thema Umgang. Ich bestehe mittlerweile darauf, dass meine Frau mir die Kinder im Wechsel zu mir bringt. Damit zeigt sie, dass sie den Umgang fördert. Und es liegt ja quasi auf dem Weg zu ihrer Arbeit.
Meine Bitte (auch wenn ich dich nicht kenne..aber aus deinen Zeilen liest sich schon eine Menge), frag dich wirklich, was ist dein Päckchen... Selbstkritik schadet nicht...
Erst mal Hallo,sorry das vergesse ich echt immer
@united
Zum Vaterschaftstest kann ich mich entspannt zurücklehnen.
Mein Anwalt wollte ja eine vaterschaftsanfechtung,die ging wohl nicht durch wie auch immer.Welches Gestzt dafür zuständig ist ,ist ja auch egal.
Ja ich bin sehr ungeduldig,ganz schlecht ,weiß ich selber.
Mal kommen gleich 2 Briefe mit Infos und dann Wochenlang gar nichts.
Die Große hat erstmal hiermit gar nichts zu tun.Also aussen vor.Der umgang mit der kleinen?Ja ich halte mich an den Gerichtsbeschluß warum auch nicht?Ich bin nicht vor Gericht und wollte das so.Das einzige was ich mit hilfe des JA wollte war endlich eine regelmässigkeit in die Besuche die es ja nicht gab.Möchtest du jaden Sonntag zu Hause sitzen und warten ob Mama kommt um dein Kind zu sehen?Und dann kommt doch niemand?Macht auf monate echt kein Spaß.
Den umgang fördern,geb ich zu Ich persönlich will mit dem mann gar nichts mehr zu tun haben.Deshalb gabs den vorschlag zum Betreuten Umgang erstmal damit die kleine überhaupt ihren vater kennenlernt und er auch mal ihre bedürfnisse kennenlernt.auch wenn sie noch klein ist sie hat ihren eigenen kopf.es gibt sachen die sie mag oder eben nicht.das muß er auch mal lernen.der betreute umgang wurde von ihm abgelehnt warum weiß ich nicht.
Als persönliche anfeindung lese ich hier gar nichts,warum auch?
Hallo @marko99
das mit den männern lassen wir mal beiseite,ist eben dumm gelaufen.frau sieht eben auch nicht in mann rein.
Das mit den Fristen seh ich auch ein kein thema,nur gibts auch Ämter die mit Geld streichungen schneller sind als anwälte mit der bestätigung das es doch evtl.kein geld gibt.was mir dann nur probleme bringt,erstmal,auch wenn ich 2 monate später das geld nachbezahlt bekomme fehlt es eben jetzt und nicht in 2 monaten.
Die kleine zu ihm bringen?klar brauch ich ein auto,es sind 70km.dauert von meinem wohnort etwa 3std bis ich dort bin,nur die reine fahrzeit.da sieht bestimmt wieder jemand ne ausrede.fahr mal mit öffentlichen verkehrsmitteln bei dem wetter,ok auch ne ausrede.
Papa kam nur wenn er sprit im tank hatte sonst sollte ich das benzin zahlen damit er herkommen kann.gab ich es ihm nicht dann kommt er nicht.
wie oben schon geschrieben ich möchte persönlich gar nichts mehr von ihm wissen und die besuchseinstellung auf unbestimmte zeit kam von ihm.warum weiß ich nicht.
mein päckchen ist das ich dem mann nicht traue,nicht so wie er schon mit der kleinen umgegangen ist.deshalb auch erstmal nur unter aufsicht.da muß er zeigen ob es ihm ernst ist.aber das wirds wohl nicht sein
ich werde mal an meiner geduld üben die ist echt sehr schwach entwickelt was ämter usw angeht.
Schönen tag noch
Nicole
Hallo Nicole,
der betreute umgang wurde von ihm abgelehnt warum weiß ich nicht.
Vielleicht deshalb, weil betreuter Umgang eine menschenverachtende und menschenunwürdige Art und Weise ist, sein eigenes Kind zu sehen?
Stell' dir meinetwegen vor, das Jugendamt droht dir damit, dein Kind in eine Pflegefamilie zu geben - und das vorgeschlagene Patentrezept, um dies abzuwenden, bestünde darin, dass du die ganze Zeit einen Aufpasser vom Jugendamt an die Seite gestellt bekommst um sicherzustellen, dass du auch ja keinen Unfug anstellst. Wenn du dir das vorgestellt hast - dann weißt du auch ungefähr, wie "fantastisch" sich betreuter Umgang anfühlt ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
ich halte betreuten Umgang nicht per se für schlecht, jedenfalls dann nicht, wenn wie hier Gewalt gegen einen Säugling im Raum steht. In diesem Fall sehe ich betreuten Umgang als einzige Alternative zu Umgangsboykott.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."