Kurzes Update:
läuft ganz gut. Der Umgangspfleger ist ein netter Typ.
Vielleicht schätze ich die Dinge auch manchmal falsch ein...
Jedenfalls: er hat mir ziemlich offen gesagt, dass mit der KM etwas "nicht stimmt" (keine Sorge, bin nicht groß drauf eingegangen).
Heute nach dem Elterngespräch meinte er "wenn die KM es nicht überreißt und sie beide sich wirklich nochmal vor Gericht sehen empfehle ich ein "familienpsychologisches Gutachten mit psychiatrischer Ergänzung"
Bezüglich des gefetteten Teils meine Frage: was heißt das?
Hallo,
in einem psychiatrischen Gutachten sollen die Begutachteten auf Störungen wie Borderline, bipolare Störung, Depression etc. hin untersucht werden. Kannst ja mal nach einer Liste der psychiatrischen Erkrankungen googeln.
Ansonsten finde ich es schon merkwürdig, dass ein Umgangspfleger sich soweit aus dem Fenster lehnt und derartige Vorschläge unterbreiten will. Fraglich, ob das noch rollenkonform ist.
Aber wenn er es machen will, bitteschön, dir schadet es ja nicht 😉
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
in einem psychiatrischen Gutachten sollen die Begutachteten auf Störungen wie Borderline, bipolare Störung, Depression etc. hin untersucht werden. Kannst ja mal nach einer Liste der psychiatrischen Erkrankungen googeln.
Ist es möglich, dass dieses Gutachten in dieser Form nur für eine der beteiligten Personen empfohlen wird? Oder wird das aus "Fairnessgründen" dann immer von beiden Elternteilen eingefordert?
Ansonsten finde ich es schon merkwürdig, dass ein Umgangspfleger sich soweit aus dem Fenster lehnt und derartige Vorschläge unterbreiten will. Fraglich, ob das noch rollenkonform ist.
Naja - er hält sich an den Vergleichsinhalt. Da ist der schon geschickt. Dort werden die Aufgaben des Umgangspflegers umrissen mit dem Zusatz, dass diese aber nur "beispielhaft" beschrieben seien und der Umgangspfleger darüber hinaus Kompetenzen wahrnehmen kann, die der Sache "dienlich" sind (ist jetzt kein Wortlaut).
Und ich finde es ehrlich gesagt ziemlich gut und mutig von ihm, sich so aus dem Fenster zu lehnen. Vor allem ist es folgerichtig: er begleitet uns seit einem halben Jahr, kennt uns und kann eine qualifizierte Meinung äußern. Warum sollte er das also nicht tun?
Aber wenn er es machen will, bitteschön, dir schadet es ja nicht
Eben. Danke für die Antwort.
Heute nach dem Elterngespräch meinte er "wenn die KM es nicht überreißt und sie beide sich wirklich nochmal vor Gericht sehen empfehle ich ein "familienpsychologisches Gutachten mit psychiatrischer Ergänzung"
Bezüglich des gefetteten Teils meine Frage: was heißt das?
In erster Linie heißt das erstmal dass fett kosten entstehen würden die du hälftig zu tragen hast.
Hallo,
nein, es müssen nicht zwangsläufig beide Eltern psychiatrisch begutachtet werden.
Auch wenn der UP das "geschickt" machen sollte, so übersteigt er dennoch seine Kompetenzen. Er ist lediglich Erfüllungsgehilfe des Beschlusses. Nicht mehr, nicht weniger. Er sollte sachlich schildern und dem Gericht die Interpretation überlassen.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Update:
Die Verlängerung der Ergänzungspflegschaft stand an, gestern hierzu Verhandlung (nicht von mir angestrebt - Gericht hat selbst terminiert, da Sorgerechtsentzug schwerwiegender Eingriff ins Elternrecht). Folgendes Ergebnis:
- Ergänzungspfleger hat den Umgang großzügig erweitert, er läuft jetzt direkt über die Einrichtung Freitag bis Montag und an Feiertagen sogar einen Tag früher/später. Wunderbar für mich, genauso wollte ich es
- Die KM hat sich durchaus kritische Töne gefallen lassen müssen. Aber psychiatrisches Gutachten? Eine wirkliche Meinung? Fehlanzeige. Ich habe aber ehrlich gesagt auch nicht wirklich damit gerechnet
- Der Verfahrensbeistand spielt weiterhin eine "unglückliche" Rolle: hat von nichts eine Ahnung, telefoniert zweimal herum und bildet sich dann eine Meinung. Die Tatsache, dass ich die Lügen und Unterstellungen der KM bestreite, macht mich "aggressiv" und "dominant" (wenigstens sei auch die KM "ein bisschen" so).
Unterm Strich steht also Aussage gegen Aussage bzw. Ergänzungspfleger vs. Verfahrensbeistand:
- Der Ergänzungspfleger war eher auf "meiner" Seite, der Verfahrensbeistand eher auf Seiten der KM. Vom Umgang her habe ich, was ich will. Für das GSR sind nochmal Elterngespräche vereinbart worden.
Hierzu nun meine Frage:
wie geht man da ran? Ich habe das Gefühl, wenn der Dipl. Psych./Soz. Päd./Dipl. Soz. Arb. will, legt er alles gegen mich aus. Bin ich ruhig, interessiere ich mich zu wenig. Bin ich emotional engagiert (von Richtigstellen bis "laut" werden), hänge ich entweder zu sehr "auf Paarebene" oder bin gleich "aggressiv".
Es ist nicht so, dass ich nicht wüsste, dass ich laut werden kann - darum geht es nicht. Nur: es bewegt sich in einem "normalen" Rahmen. Wenn ich mir gestern bei der Verhandlung angesehen habe, wie Anwälte reagieren, die Richterin, der Verfahrensbeistand: würden die das in der Elternberatung machen und wären ich, würde auch jeder sagen "Sie haben aber ein Aggressionspotenzial".
Meine Anwältin sagte: "Sie stehen eben unter Beobachtung und sind dazu verdammt, 'alles' richtig zu machen."
Das kann doch aber gar nicht gelingen?
Also: wie verhalte ich mich in Elterngesprächen? Was ist der "Trick"?