Hallo zusammen,
ab heute tritt ja der neue "lockdown light" in Kraft. Anders als beim letzten mal, darf man ja noch einen weiteren Haushalt sehen.
Wenn mein Kind am WE bei mir ist, gehört sie doch dann eigentlich zu meinem Haushalt?
Meine EX ist der Meinung, dass wir niemand weiteren besuchen oder empfangen dürfen, da das ja dann mehr wie 2 Haushalte wären (meiner, meine Tochter die ja bei der Mutter wohnt und Haushalt X).
Nach meiner Auffassung totaler Blödsinn, aber sie hatte die Nummer schon beim ersten Lockdown abgezogen. Und es sozusagen verboten.
Ich denke, dass wenn es um das gemeinsame WE mit meinem Kind und meiner Freundin und deren Kind geht, da sowieso kein Verbot vorliegt? Selbst wenn die Regeln wieder wie beim ersten Lockdown gemacht werden, wo man quasi niemanden besuchen durfte.
Grüße
Es ist immer wieder interessant, wie Ex sich in Angelegenheiten einschalten, die sie einen feuchten Furz angehen.
Wenn das Kind bei dir ist, gehört es zu deinem Haushalt.
Und wenn es bei dir ist, bestimmst du die Regeln.
Moin
Ganz generell mal gesagt, werden Verwandtenbesuche mit den ab Montag geltenden Bestimmungen nicht verboten. Es wird lediglich dazu aufgefordert, darauf zu verzichten. Wie das jeder einschätzt und abwägt, ist nun mal ihm/ihr selber überlassen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es ist immer wieder interessant, wie Ex sich in Angelegenheiten einschalten, die sie einen feuchten Furz angehen.
Wenn das Kind bei dir ist, gehört es zu deinem Haushalt.
Und wenn es bei dir ist, bestimmst du die Regeln.
Danke für die Antwort. Sie mischt sich sehr gerne ein und dreht es immer so wie es ihr passt. Leider ist ihr bis jetzt nicht in den Sinn gekommen, dass das alles andere als gut für unser Kind ist.
Aber wenn das mit dem Haushalt so ist, dann kann sie da ja sagen was sie will.
@Oldie:
Verwandte besuchen ist nicht verboten, aber auch hier dürfen nur zwei Haushalte sich treffen. Wäre also auch hier, nach der Vorstellung meiner EX nicht erlaubt.
Hi
Verstehe Deine Beunruhigung, nur haben Verwandte nichts mit (selbstständigen und isolierten) Haushalten zu tun. Verwandte bilden eine eigene Definition, unabhängig von Haushalten. Ist auch nachvollziehbar, da ansonsten dies u.a. nicht heraus gestellt bzw. erwähnt werden müßte.
Wenn schon, dann müßte expliziet verboten werden:
a) Wohnort zu verlassen
b) Ländergrenzen zu überfahren
c) das Familien - und hier grundsätzlich als solche auch benannt - sich besuchen dürfen (hierbei gibt es bisher eine Maximalanzahl der zusammen treffenden Personen -> Familienfeier)
Ja, das kann noch alles andere als lustig werden. Die Eigenverantwortung obliegt - wie das Wort bereits beschreibt - Dir.
Das ist meine Einschätzung der Situation.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Genau richtig, es ist meine Eigenverantwortung. Mir geht es wie gesagt hauptsächlich darum, ob mir meine EX da irgendwas verschreiben darf, nur weil sie die Vorgaben strenger oder anders interpretiert.
Ich definiere es so wie auch Samson1978 es macht. Wenn mein Kind an den regulären WEs oder Ferien bei mir ist, gehört es zu meinem Haushalt. Somit darf ich mit ihr besuchen wen und wann ich will, so lange die vorgegebene Personenzahl nicht überschritten wird.
Da es sich wie gesagt um meine Freundin handelt (wir wohnen noch nicht zusammen) und wir jedes WE gemeinsam mit den Kindern verbringen, sehe ich da noch weniger ein Problem.
Äh... wieso diskutierst du das überhaupt mit ihr?
Ich würde ihr 1x!!!! sagen
Liebste Ex, das fällt in meinen Verantwortungsbereich
Und dann nicht mehr drüber reden.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Ich finde, dass die Ex recht hat. Wenn das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt bei ihr hat, dann seid ihr zwei Haushalte wenn das Kind bei Dir ist. Nämlich der Haushalt Mama plus Kind und Dein Haushalt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Moin,
dies würde dann aber auch für den Haushalt der KM gelten. Sprich sie darf zu keinem weiteren Haushalt Kontakt haben. Die Definition obliegt aber nicht uns, sondern ist bereits vorgegeben.
Du darfst Kontakt zu einem Haushalt haben, dieser nicht der KM ist. Und sie darf dir dabei keine Vorgaben machen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich finde, dass die Ex recht hat. Wenn das Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt bei ihr hat, dann seid ihr zwei Haushalte wenn das Kind bei Dir ist. Nämlich der Haushalt Mama plus Kind und Dein Haushalt.
Nein. Nach meinem Verständnis gelten wie bei den ersten Einschränkungen im Frühjahr für Kinder von getrennt lebenden Eltern Ausnahmeregelungen. Umgang mit dem UET ist immer erlaubt. Damit gehört das Kind während des Umgangs zu Deinem Haushalt und ihr könnt einen weiteren Haushalt treffen. Also in diesem Fall die Mitglieder der Hausstands Deiner Freundin.
Aber - egal wie die Regelung letztlich ist: Die KM darf Dir da nicht reinreden.
Nichts destotrotz obliegt es Dir und Deiner Eigenveranwortung ob und welche Treffen in der Umgangszeit gemacht werden. Vielleicht kann es ja sogar Dein kleiner Beitrag zur Reduzierung der Kontakte sein, die vermutlich zwei UmgangsWE in Monat November nur mit Deinem Kind zu verbringen. Aber wie gesagt - es ist einzig deine eigene Entscheidung!
Gruß, toto
Hallo,
vielen Dank für die Antworten und Meinungen :-).
@Wasserfee: Sie diskutiert gar nicht mit mir darüber sondern beschließt das einfach so für sich, wie es ihr passt. Meistens sind das nicht ganz klare Sachen, weshalb ich ja nach der Rechtslage frage. Denn ohne klare Sachlage, ist da kein weiterkommen.
@Slam: Das würde ja dann für alle Trennungskinder bedeuten, dass sie an ihrem WE mit Vater oder Mutter sonst niemand weiter sehen dürfen. Auch nicht Oma und Opa, oder Freunde die sie bei dem Vater oder der Mutter haben (natürlich immer nur ein weiterer Haushalt). Bei der Mutter dürfte sie das wiederrum schon. Wo ist da die Logik?
@Kasper: Nach der Logik meiner Ex eben nicht, denn wenn mein Kind bei mir ist, sind es nach ihrer Rechnung schon 2 Haushalte und nicht erst einer.
@TotoHH: Danke für die klaren Worte. Ich will nicht leichtsinnig mit der Situation umgehen, aber wir sind nun mal immer zusammen wenn das WE ansteht. Von daher möchte ich das auch weiter so machen. Für die Kinder ist das ganze mit Corona schon Konfus genug. Ob das ganze nur im November so ist, bezweifel ich sowieso.
Sorry für die "@" Schreibweise, aber das mit den Zitaten funktioniert irgendwie nicht.
Gruß
Das hat auch nichts mit Logik zu tun sondern mit der Bekämpfung einer Pandemie. Im Übrigen sollte man Kinder aktuell sowieso von Oma und Opa fern halte, falls man Wert darauf legt, dass sie die Pandemie überleben.
Ich darf meine Mutter im Pflegeheim übrigens seit Wochen nicht mehr besuchen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ich darf meine Mutter im Pflegeheim übrigens seit Wochen nicht mehr besuchen.
Das tut mir Leid. Aber das hier soll keine Corona Diskussion werden.
Servus!
...aber wir sind nun mal immer zusammen wenn das WE ansteht. Von daher möchte ich das auch weiter so machen. Für die Kinder ist das ganze mit Corona schon Konfus genug.
Nach meinem Verständnis hat der Gesetzgeber -in dem er Kontaktverbot für Umgänge ausgeschlossen hat- auch die Unterscheidung Kind in Haushalt 1 oder Haushalt 2 aufgehoben; sprich egal bei welchem Elternteil ist Kind immer in Haushalt 1 beim nächsten Verwandten. Demnach sind auch Treffen mit Haushalt 2 legitim.
Sorry für die "@" Schreibweise, aber das mit den Zitaten funktioniert irgendwie nicht.
Das liegt an der überholten Forum-Software; Du kannst Dir behelfen, in dem Du auf dem Button "Zitat" rechts oben über dem Beitrag, auf welchen Du antworten möchtest, drückst.
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Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
auch, wenn es möglicherweise nicht mehr interessant sein könnte. Schaut mal direkt in die Verordnung was da steht. Ich hatte das gleiche Problem zwischen den Beschränkungen. Ein guter Bekannter von mir ist Landtagsabgeordneter und den hatte ich ganz bewusst auf die möglichen Diskussionen mit (H)Ex angesprochen, erschwerend bei mir ist das von hause aus eine Pflegeperson dabei sein muss. Ich gehe jetzt nicht so weit, dass es an diesem Gespräch lag aber in der nun gültigen Verordnung für Brandenburg steht erstmal folgendes dazu.
§ 1 Abstands und Hygieneregeln
....
(2) Das Abstandsgebot gilt nicht
1. für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, für Angehörige des eigenen Haushalts sowie für Personen, für
die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht,
...
§ 4 Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
...
(2) Absatz 1 gilt nicht für
1. die Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts oder eines familiengerichtlich angeordneten begleiteten
Umgangs,
2. die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen,
...
Andreas
Hi
In Ergänzung zu @Andreas Intess
1. Teil - Grundsätzliche Pflichten, Schutz- und Hygieneregeln
§ 1 Grundsätzliche Pflichten(1) Jede Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für Personen, die Symptome einer Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen.
(2) Bei Kontakten zu anderen Menschen, einschließlich aller Zusammenkünfte und Veranstaltungen auch im privaten Bereich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Satz 1 gilt nicht, sofern eine körperliche Nähe unter 1,5 Metern nach den Umständen nicht zu vermeiden ist, insbesondere...
(3) Absatz 1 und 2 gelten nicht für Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie im Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden.
Pkt. (3) heißt, alles was hier soeben an Einschränkung oder Verbot gesagt wurde, gilt nicht für das Sorge- und Umgangsrecht.
Da es vor kurzem eine Übereinkunft zw. Bund und Ländern wegen einheitlicher Regeln gab, dürfte dies in allen Ländern ähnlich lauten. Genaueres sagt die jeweilige Landesregierung, bei denen meistens auch gut und leicht zu finden über deren Homepage.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.