Hallo in die Runde,
ich lese hier schon ein ganze Weile mit, konnte aber bislang nichts beitragen, weil (glücklicherweise) ahnungslos 😉
Jetzt habe ich eine dringende Frage:
Ich habe für meine beiden Jungs (12Jahre) die alle 2-Wochen Wochenende-Regelung (gerichtlich festgelegt mit Ordnungsgeld):
Also alle 2 Wochen von Sa 10.00 bis So 18.00 sowie unter anderem 1 Woche in den Herbstferien.
Nun ist mein reguläres We gewesen am 15.10 bis So 16.10 18 Uhr
Am Montag 17.10.11 habe ich sie für meine Woche um 10.00 abgeholt und bringe sie am 23.10.11 18.00 zurück.
Ist mein nächstes Wochenende jetzt wieder am 29. und 30.10 ?
Zieht sich die 2-Wochen-Regel komplett durch die Ferien hindurch und die Vater-Wochen kommen hinzu?
Also habe ich die Jungs in den Sommerferien auch jedes 2. We und die 2 Wochen am Stück?
Vielen Dank für die Hilfe,
Viele Grüße
Andreas
Morgen gonzo,
zu Deinen Fragen:
Ist mein nächstes Wochenende jetzt wieder am 29. und 30.10 ?
Wahrscheinlich Ja. Bei der Zählung der Umgangs-Wochenenden kommt es auf die genaue Formulierung in dem Urteil
an. So ist z.B. "an jedem zweiten und vierten Wochenende eines Monats" etwas anderes als "jeweils 14tägig im Wechsel
an den ungeraden Kalenderwochenenden beginnend ab"....etc. Wenn Du Dir unsicher bist, zitiert doch hier die betreffende
Passage.
Zieht sich die 2-Wochen-Regel komplett durch die Ferien hindurch und die Vater-Wochen kommen hinzu?
Also habe ich die Jungs in den Sommerferien auch jedes 2. We und die 2 Wochen am Stück?
Nein. Die gesetzlichen Schulferien setzen den regulären Wochenendumgang außer Kraft. Dafür gibt es ja
i.d.R. eine separate Ferienregelung. Ist keine vorhanden (speziell für die langen Sommerferien) ist diese ggf.
zu beantragen.
LG,
Mux
Moin Andreas,
Ist mein nächstes Wochenende jetzt wieder am 29. und 30.10 ?
Zieht sich die 2-Wochen-Regel komplett durch die Ferien hindurch und die Vater-Wochen kommen hinzu?
Also habe ich die Jungs in den Sommerferien auch jedes 2. We und die 2 Wochen am Stück?
da es offensichtlich keine eindeutige Regelung gibt, ist das Ganze Auslegungssache. Wenn Du sagst "ich sehe es so", sagt Deine Ex möglicherweise "ich sehe es aber anders". Mit irgendwelchen Paragraphen wedeln bringt dann auch nichts; deshalb sind die Jungs am nächsten Wochenende trotzdem nicht bei Dir. Den "grossen Zampano", der sie bei Deiner Ex einfach abholt und zu Dir bringt, gibt es nicht; schon gar nicht innerhalb weniger Tage. Da ist wohl bei der Formulierung der Umgangsregelung geschlampt worden (wenngleich eine solche sowieso nicht jede kalendarische Besonderheit enthalten kann).
Am sinnvollsten in solchen unklaren Fällen ist nicht das Pochen auf Rechte (die es in einklag- oder durchsetzbarer Form sowieso nicht gibt), sondern das freundliche Gespräch mit der Ex. Macht sie mit: Gut. Wenn nicht, geht die Welt auch nicht unter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
da es offensichtlich keine eindeutige Regelung gibt, ist das Ganze Auslegungssache.
Laut TO gibt es einen gerichtlichen Beschluß inkl. Ordnungsgeldandrohung und wenn bei der Formulierung
des Beschlusses nicht geschlampt wurde, ist dieser eindeutig. Deshalb auch meine Bitte, den genauen Wortlaut einzustellen.
Wie die Ex das sieht, spielt an dieser Stelle keine Rolle mehr. Ihre Meinung ist durch richterlichen Beschluss ersetzt worden.
Weigert sie sich, den Beschluss umzusetzen, ist der nächste Schritt Antrag auf Verhängung eines Ordnungsgeldes.
Die Schwierigkeiten des TO sehe ich eher darin, dass er nicht genau weiss, wie der Beschlusstext zu lesen ist bzw. wie er
in der Praxis umzusetzen ist.
LG,
Mux
Moin Mux,
schon klar, aber meines Erachtens liegt der Hund eben in der Formulierung "alle zwei Wochen" begraben - und die ist Kaugummi, wenn zwischenzeitlich Ferienumgang war und keine genauere Regelung wie "jedes gerade Wochenende" oder "der Regelumgang wird durch den Ferienumgang nicht berührt" drinsteht.
Und weil es dann Auslegungssache ist, packt da üblicherweise auch niemand das Ordnungsgeld aus. Schon gar nicht von Montag bis nächsten Freitag.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es kommt immer wieder vor, dass gerichtliche Beschlüsse und vor Gericht sowie Jugendamt vereinbarte Elterneinigungen unvollständig und/oder unklar formuliert worden sind. Dennoch kommt es einzig und allein auf diese Formulierungen an. Ist es tatsächlich so, wie Gonzo94 schreibt, dass er Umgang alle 14 Tage und nur eine Woche in den Herbstferien hat und sonst nicht in den Sommer-, Weihnachts-, Oster- und sonstigen Ferien - was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann -, dann wird der 14-Tage-Umgang durch die Ferien nur unterbrochen, wenn der gerichtliche Beschluss das genau so vorsieht. Ist das nicht der Fall, dann ist es gleichgültig, ob Ferien sind oder nicht. Der 14-Tage-Wochenendumgang findet dann auch in den Ferien statt, was die mütterlichen Urlaubspläne sicherlich kreuzen dürfte.
Den Beschluss sollte sich einmal ein Fachmann ansehen, bevor man hier mit Kanonen auf Spatzen schießt und die Situatioin noch mehr an die Wand fährt. Stellt dieser fest, dass der Beschluss unvollständig bzw. unklar formuliert worden ist und dass er gegebenenfalls zu wenig Ferienumgänge festlegt, dann wäre an eine Abänderung zu denken, die zunächst außergerichtlich und dann erst erforderlichenfalls auch gerichtlich versucht werden sollte.
Viele Grüße
Marcus Gnau
Vielen Dank für Eure Antworten,
ich stelle die genaue Formulierung noch ein.
Ich wollte es übersichtlich halten, deshalb fehlen die Regelungen für Weihnachten ,Ostern und Sommerferien.
Ach ja,.. und reden mit meiner Ex ist sowas von nicht möglich...deshalb Gerichtsbeschluß und Beratungsgespräche beim JA 😡
Meine Anwältin hat mir mal gesagt, dass die Ferienregelung "on top" zu den Wochenenden kommt, aber wie genau sie das jetzt gemeint hat....sie ist gerade im Urlaub.....
Viele Grüße
Andreas
Es spielt ja keine Rolle, wie Deine Anwälten es meint.
Die Frage ist vielmehr, wie das Gericht es gesehen hat.
Und wenn schon kein Gespräch mit Ex möglich ist, solltest Du auf die bessere Übersichtlichkeit verzichten und möglichst genaue Regelungen erwirken.
Dann ersparst Du Dir im Nachhinein weitere Streitereien mit ihr.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Es kommt nicht darauf an, ob eine Kommunikation mit der Ex möglich ist oder nicht, sondern darauf, dass man als Vater diese Kommunikation stets versucht und diese anbietet. Wenn der JA-Sachbearbeiter auf die väterliche Bitte, ein Elterngespräc h zu vermitteln, ganz genervt nachfragt, wann man denn endlich begriffen habe, dass man mit dieser Frau nicht reden kann, dann dürfte man das JA auf seiner Seite haben.
Prozesstaktik ist auch und gerade im Familienrecht ein wichtiges Werkzeug! 😉
Viele Grüße
Marcus Gnau
Es kommt nicht darauf an, ob eine Kommunikation mit der Ex möglich ist oder nicht, sondern darauf, dass man als Vater diese Kommunikation stets versucht und diese anbietet.
Soweit die Therorie.
Familiengerichte nutzen leider zunehmend die tatschliche oder vorgebliche Störung der Kommunikation, um sich nicht mit dem BGH-Urteil bezgl. § 1626 auseinandersetzen zu müssen.
Beim Umgangsrecht hat mann als Vater da schon bessere Aussichten, jedenfalls solange das Kind nicht manipuliert wird - denn dann heisst es "Kind will nicht" und gegen den Kindeswillen zu entscheiden, sei kindeswohlgefährdend.
Hier die versprochene Regelung:
Der KV hat Recht und Pflicht, mit den Kindern alle 2 Wochen , beginnend mit Sa 20.08. bis So 18.00 zusammen zu sein.
Sollte der Kontakt ausfallen, wird er am darauf folgenden WE nachgeholt.
Der KV hat R+P , mit den Kindern in der erste Woche der Herbstferien, sowie in der ersten Woche der Osterferien zusammen zu sein.
Ferner hat er R+P, sein Umgangsrecht in den Weihnachtsferien in den geraden Jahren jeweils vom 26.12 10.00 bis 31.12. 16.00
sowie in den ungeraden Jahren vom 26.12 bis zum 01.01 um 18.00 auszuüben
An Ostern und Pfingsten übt der KV sein Umgangsrecht jeweils am 2. Feiertag von 10.00 bis 18.00 aus
KV hat das Recht, mit den Kindern jeweils 2 Wochen in den Sommerferien zusammen zu sein
Sollte keine Absprache bis zum 31.03 getroffen worden sein, beginnt der Umgangskontakt am 4. freitag der Ferien und endet 15 tage später Sa 18.00
Meine Anwältin hat sich doch noch gemeldet und folgendes verkündet:
"Mein" Wochenende am 29.10 + 30.10 fällt aus, weil es in "ihre" Ferienwoche fällt.
Ausfallen bedeutet, dass nichts verschoben wird, sondern mein regulärer Kontakt erst wieder am 12.11. stattfindet.......
Ich werde das zwar mit ihr noch nächste Woche vertiefen, aber gehe jetzt davon aus, dass ich in den 6 Wochen Sommerferien meine Jungs 2 Wochen habe und gut ist. Weil ja die anderen 4 Wochen "ihre" Wochen sind.
Übrigens habe ich das JA auf meiner Seite :), die Gesprächstherapie wurde wegen meiner Ex angeordnet und ich muss da als Test-Dummy mitmachen...
Vielen Dank für Eure Hilfe
Andreas
Wie passt diese Aussage:
Ausfallen bedeutet, dass nichts verschoben wird, sondern mein regulärer Kontakt erst wieder am 12.11. stattfindet.......
mit dieser:
Sollte der Kontakt ausfallen, wird er am darauf folgenden WE nachgeholt.
zusammen?
Warum hält sich nicht mal Deine Anwältin an Deinen gerichtlichen Umgangsbeschluss?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Das Nachholen betrifft das Ausfallen eines regulären Umgangs-WE. Der Umgangs-
beschluss sieht explizit ein Nachholen für jedes ausgefallene Umgangs-WE vor.
Fällt ein Umgangs-WE in die Ferien, fällt es ersatzlos aus. Der TO scheint in einem Bundesland
zu leben, in dem die Herbstferien noch bis Anfang November gehen. Die Ex hat die zweite
Woche der Ferien, also fällt der Umgang am 29.und 30.10. aus. Soweit korrekt.
LG,
Mux