Hallo Community
Zuerstmal zu mir ich heiße Tom bin 41 Jahre alt und leidenschaftlicher Vater einer kleinen süßen 2.5 jährigen Tochter die ich überalles Liebe und in meinen Augen zu selten sehe, und das zerreißt mir fast mein Herz und deswegen brauche ich eure Hilfe.
Ich bin seit circa 8 Wochen getrennt von meiner Partnerin (sprich auch schon räumlich getrennt) mit der ich unser gemeinsames Kind habe, unser Kind lebt logischerweise bei der Mutter jetzt(sie ist eine sehr tolle Mutter) in unserem alten Haus,sie hatte sich von mir getrennt.
Verheiratet waren wir nicht, habe aber die Vaterschaft anerkannt gleich nach der Geburt.
Heute kams dann das erste mal zu einem heftigen Streit übers Telefon, meine Tochter hat bei mir das erste Mal übernachtet und ich wollte das sie nochmal eine Nacht dranhängt bei mir um sich etwas einzugewöhnen auf die neue Situation, und ich eben auch grad zwei Tage hintereinander frei hatte.
Ich will sie auch so oft wie möglich sehn um unser gemeinsames Band zu stärken, ich denke grad jetzt wo sie so klein ist braucht sie auch einen starken Papa.
Wie gesagt die Mutter war allerdings strikt dagegen, da sie selbst Sehnsucht nach unserer Tochter hatte was ich auch sehr gut verstehen kann.
Daraufhin erfolgte ein hitziges Gefecht am Telefon, wir haben uns gegesenseitig alles mögliche vorgehalten ich meinte sie habe die letzten 8 Wochen bei ihr geschlafen was ist so schlimm an zwei Nächten usw, und sie bestand halt drauf das ich sie zu ihr bringe, was ich dann natürlich auch tat, würde nichts gegen ihren Willen tun, niemals. Ich würde den beiden nie schaden wollen da ich sie beide sehr liebe.
Aber ich vermisse meine Tochter so wahnsinnig stark ich will das sie öfter bei mir ist bzw bei mir schläft, sie ist total glücklich wenn sie zu mir kommt.
Ich merke das sie mich braucht sie kuschelt sehr viel mehr im Moment mit mir, mehr als früher, und sucht ständig meine Nähe.
Ich denke mein Kind leidet auch sehr unter der Trennung.
Ich hab mir auch noch nie was zu Schulden kommen lassen seit der Trennung, ich zahle meinen Unterhalt sogar mehr als nötig, weil ich die zwei unterstützen will und es mir am Herzen liegt das es beiden gut geht, Geld ist mir relativ egal.
Ich will sie auch so in allen Lebenslagen unterstützen.
Jetzt meine eigentliche Frage wie oft darf meine Tochter in der Woche bei mir übernachten bzw wie oft darf ich sie sehen? Ich mein ich will jetzt nichts gerichtlich machen oder ähnliches weil das Band zwischen Mutter und Vater dann auch zerbricht,und ich die Mutter auch noch sehr liebe, aber ich würde schon mal ganz gerne wissen was meine Rechte sind.
Könnte mich diesbezüglich mal jemand aufklären und mir helfen. Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten. LG Tom
Jetzt meine eigentliche Frage wie oft darf meine Tochter in der Woche bei mir übernachten bzw wie oft darf ich sie sehen? Ich mein ich will jetzt nichts gerichtlich machen oder ähnliches weil das Band zwischen Mutter und Vater dann auch zerbricht,und ich die Mutter auch noch sehr liebe, aber ich würde schon mal ganz gerne wissen was meine Rechte sind.
Könnte mich diesbezüglich mal jemand aufklären und mir helfen. Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten. LG Tom
Moin T.
Ich mach es mal ganz kurz: So oft, wie ihr Euch einigt! Und empfehlenswert aus meiner Sicht, wäre ein 50:50 Wechselmodell. Lies mal ein bisschen dazu! Konkret zu dem von Dir geschilderten Sachverhalt ist natürlich schlecht gelaufen, dass das anders geplant war. Sprecht vorher ab, w8e lange das Kind wo bleibt. Und bei allem Ziel, es friedlich zu Euch Eltern ablaufen zu lassen, Du musst auch ein wenig Rückgrat haben, um Deine Ziele zu erreichen. Aber solange ihr Eltern vernünftig miteinander umgeht, dann muss auch Eure Tochter nicht unter der Trennunh leiden und kann eine ganz normale Jugend verleben. Am Besten gelingt das im WM mit gleichberechtigten und selbstbewussten Eltern.
gruß, toto
Achja - rechtlich durchsetzen lässt sich idR ein Umgangsrecht in Form von jedes 2. WE plus hälftige Ferien und auch ein Tag unter der Woche.
Als Alternative zu TotoHHs Ausführungen: Macht doch zwei Übernachtungen pro Woche, eine z.B. von Dienstag auf Mittwoch und eine von Freitag auf Samstag. Dann hast Du die Kleine öfter, aber sie ist nicht so lange von der Mutter weg
.... ich zahle meinen Unterhalt sogar mehr als nötig, weil ich die zwei unterstützen will und es mir am Herzen liegt das es beiden gut geht, Geld ist mir relativ egal.
Ich will sie auch so in allen Lebenslagen unterstützen.
Jetzt meine eigentliche Frage wie oft darf meine Tochter in der Woche bei mir übernachten bzw wie oft darf ich sie sehen? Ich mein ich will jetzt nichts gerichtlich machen oder ähnliches weil das Band zwischen Mutter und Vater dann auch zerbricht,und ich die Mutter auch noch sehr liebe, aber ich würde schon mal ganz gerne wissen was meine Rechte sind.
Könnte mich diesbezüglich mal jemand aufklären und mir helfen. Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten. LG Tom
Dein Beitrag ist ein weiteres Beispiel dafür, dass man sich mit Geld in der Regel keinen Umgang oder mehr Umgang "kaufen" kann. Es gibt rechtlich gesehen da auch keinen Zusammenhang.
Deine Exfreundin hat Dir aber schon deutlich gezeigt, wie sie das sieht: "Weil Du mir gehörst"!! Das ist der Titel eines Films. Schau Dir den mal an, es lohnt sich. Das Kind ist 2 Monate bei ihr, aber wenn Deine Töchter anstatt einer Nacht zwei Nächte bei Dir übernachten soll, dann wird ein riesen Theater veranstaltet.
Im Grunde ist der Umgang Verhandlungssache. Aber da Deine Exfreundin da vermutlich von sich aus nicht mitzieht, wirst Du nicht umhin kommen, sie per E-Mail freundlich darauf hinzuweisen, dass Du ein paritätisches Wechselmodell möchtest. Das auch Doppelresidenz genannte Modell etabliert sich zunehmend. Meine Schwägerin ist seit vielen Jahren Erzieherin im Kindergarten, und die hat mir berichtet, dass man fast schon sagen könne, dass das der neue Standard sei. In meinem Fall hat zB sowohl das Jugendamt als auch das Gericht von sich aus, ohne dass ich das beantragt habe, ein Wechselmodell angeordnet, weil das, O-Ton Gericht, "gewährleiste, dass dem Kind Mutter und Vater erhalten bleiben".
Du hast ein Recht darauf, dein Kind regelmäßig zu sehen. Alle zwei Wochen am WE ist da das Mindeste gemäß ständiger Rechtsprechung. Dazu noch eine Übernachtung unter der Woche. Rein rechtlich gesehen hat Deine Exfreundin wenig Möglichkeiten, das zu verhindern. Das würde nur gehen, wenn der Aufenthalt bei Dir dem Kindswohl widersprechen würde, wenn Du zB also ein Messi, Alki, Pädo etc. wärst, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
ich glaube, dass du noch in einer Phase bist, wo du die Trennung nicht verarbeitet hast. Irgendwann wirst du einsehen, dass sie ihren Weg gewählt hat und alleine klar kommen muss. Mich wundert auch dein Weltbild ein wenig: Natürlich wohnt meine Tochter bei meiner Mutter. Für mich ist das nicht wirklich "natürlich". Offenbar wurdest du so erzogen oder sozialisiert.
Ich würde dir erstmal dazu raten deine Trennung zu verarbeiten, ggf. mit Gesprächstherapie, um deine Rolle als Vater zu finden. Und deine Aufgabe als Vater ist sicher nicht dafür zu sorgen, dass es der Mutter gut geht, sondern deinem Kind.
Der Zug mit Wechselmodell ist abgefahren, spätestens nach dem Auszug und 2 Monate keine Übernachtung. Dadurch hast du Fakten geschaffen. Ich schließe mich Celine an, dass du versuchen solltest ein gutes Umgangsrecht durchzusetzen. Hör auf mit der Mutter zu streiten, rede sachlich mit ihr. Sie ist nicht mehr deine Partnerin.
Als letzter Hinweis: der Mutter steht rechtlich Betreuungsunterhalt zu. Wunder dich also nicht, falls da noch was kommt.
Hallo,
wie schon geschrieben bist Du mit der Trennung noch nicht durch und KM natürlich auch nicht.
Zu klären sind die Finanzen und der Umgang.
Beim Umgang wird es schwierig werden ein Wechselmodell zu bekommen, Du solltest aber dafür kämpfen, wenn Du es willst.
Bisher warst Du doch auch jeden Tag und jede Nacht für Deine Tochter da, zwar hast Du jetzt 2 Monate verstreichen lassen, aber trotzdem bist Du doch kein Fremder für Deine Tochter.
Deshalb schreibe der KM Deine Vorstellungen über den Umgang, also z.B. Wechselmodell, gewechselt werden kann schnell (jeden Tag oder aller 2 Tage) oder auch wöchentlich. Wichtig ist, dass Du ein Wechselmodell leben kannst und willst. Sei offen, dass es vielleicht nicht wird, Du aber soviel Umgang wie möglich haben willst, also z.B. das Wochenende aller 14 Tage und 1,5 Tage unter der Woche. Denke darüber nach.
In Umgangsfragen kann das JA nur beraten, aber wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, dann wird das JA gehört. Deshalb solltest Du Dich an das JA wenden und um Vermittlung bitten. Das hat den Vorteil, dass Du Dich dort als engagierter, freundlicher Vater vorstellen kannst und zugleich mitbekommst wie das JA tickt. Wichtig ist, dass Du freundlich aber bestimmt auftrittst.
Finanziell wird es zunächst nicht einfach werden. Auch wenn Du glaubst, dass Du jetzt mehr zahlst als notwendig, so steht der KM trotzdem Betreuungsunterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu. Allerdings muss BU gefordert werden.
Wichtig ist, dass die Finanzen klar nachvollziehbar getrennt werden. Es ist kein gutes Zeichen, wenn Dir nicht klar ist wieviel Du wofür zahlst.
VG Susi
Servus Tom,
ergänzend zu
Deshalb schreibe der KM Deine Vorstellungen über den Umgang, also z.B. Wechselmodell, gewechselt werden kann schnell (jeden Tag oder aller 2 Tage) oder auch wöchentlich. Wichtig ist, dass Du ein Wechselmodell leben kannst und willst.
Bezogen auf das fett Gedruckte: Du solltest Dir als erstes überlegen, wieviel Umgang Du in erster Linie aufgrund Deiner beruflichen Situation überhaupt realistisch stemmen kannst; mit diesem Vorschlag gehst Du dann zu KM.
Wenn Du mit KM verhandelst am besten aus der Sicht Eures Kindes argumentieren, es geht letztendlich und vorrangig auch um dessen Recht auf Umgang, welches ihr Eltern zu ermöglichen habt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
moin,
blöde Frage aber hast du nur die Vaterschaft anerkannt oder auch das gemeinsame Sorgerecht?
Wie hoch schätzt du die Möglichkeit ein, dass die Mutter mit dem Kind wegzieht?
Ansonste schließe ich mich dem allgemeinen Tenor hier an:
kommuniziere mit der KM sachlich aber bestimmt. Schlage das WM vor (aber nicht "willst du oder willst du nicht, also keine "ja-nein" Antwort provozieren, dann wird die Antwort immer "nein" sein sondern:
ich präferiere ein WM, weil dies das natürliche Bedürfnis des Kindes fum Kontakt zu beiden Eltern am besten Rechnung trägt. Welchen Wechselturnus würdest du, liebe KM, denn für uns und KInd als am günstigsten ansehen? Ich bevorzuge aus XXX-Gründen einen Wechsel alle XXX Tage.
Wenn da ne blöde Antwort kommt - ab zum JA: sei ein engagierter, offener, zugewandter Vater und trage dein Anliegen sachlich aber bestimmt vor, bitte um Vermittlung.
Als letztes dann ab zum Familiengericht.
Ganz wichtig: egal, was du tust, tu es SCHNELL!!!!
Jedes Abwarten wird dir als Desinteresse ausgelegt. Schreibe HEUTE noch der KM die mail mit deinen Vorschlägen, bitte sie um eine Antwort bis z.B. Montag.
Mach das per mail, dann hast du einen Nachweis. Niemals socle Dinde ausschließlich am Telefon besprechen oder gar persönlich.
floe
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Wenn da ne blöde Antwort kommt - ab zum JA: sei ein engagierter, offener, zugewandter Vater und trage dein Anliegen sachlich aber bestimmt vor, bitte um Vermittlung.
Als letztes dann ab zum Familiengericht.
Meine dringende Empfehlung: Halte Dich genau daran, weil das Gericht das Jugendamt um eine Stellungnahme bitten wird. Aus eigener Erfahrung: Ich habe vorgearbeitet. Und in der Verhandlung hat die Mitarbeiterin des Jugendamts dem Gericht mitgeteilt, dass ich ein engagierter Vater sei, zu dem die Kinder eine starke Bindung haben. Der Rest ist Geschichte.
Aber zuerst versuchen, mit der Mutter auf einen grünen Zweig zu kommen. Gerade ein Wechselmodell erfordert Kooperation und Kommunikation. Wenns da hapert und das Gericht bekommt das mit, dann wars das uU.
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Moin,
zu allem richtigen in den vorherigen Beiträgen, geht auch darauf ein, dass du ihr mit einer Betreuung auch Freizeit verschaffst. Sie hat jedes zweite Wochenende, die Hälfte der Ferien frei und kann tun und lassen was sie will. Und der Kleinen geht es gut, du hast dich vorher auch um sie gekümmert, es gibt keinen Grund, warum sie nicht bei dir übernachten sollte...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke schonmal an alle für die tollen Antworten, ihr seid die besten. Schön das es so Leute wie euch gibt. Bin grad noch arbeiten und werde später mehr drauf eingehen. Achja hab ich bissl falsch formuliert hab mich seit Tag 1 nachdem Auszug um sie gekümmert und sie war oft bei mir, nur schlief sie nach 8 Wochen das erste al erst bei mir weils die Mutter nicht früher wollte, bzw es einfach nicht passte.
das ist schonmal gut, dass da keine Lücke im Kontakt war.
Und jetzt musst du zielstrebig agieren, deine Arbeitszeiten anpassen (kannst du mit dem Chef reden?), der KM schriftlich Vorschläge machen mit (zunächst sanfter) Fristsetzung.
Was die Mutter will oder nicht ist am Ende egal, aich sie wird zum Wohle des Kinders und der Vater-Tochter-Beziehung einlenken müssen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
An diejenigen die hier zur Umsetzung des Wechselmodells raten:
Woher nehmt ihr die Zuversicht dass dies dem Threaderöffner gelingen könnte? Vielleicht sehe ich das auch zu pessimistisch, aber wenn die Mutter dies nicht möchte (und das lassen die Ausführungen des Thread-Eröffners erahnen) gibt es doch keine Handhabe es gegen den Willen der Mutter durchzusetzen? (Ausgenommen vielleicht in irgendwelchen seltensten Einzelfällen wo ein Gericht mit ganz viel Glück mal so entschieden hat)
Wenn ein Gericht über den Umgang entscheidet, ist nicht der Wille der Mutter ausschlaggebend, sondern das Kindswohl. Und wenn es dem Kindswohl am meisten entspricht, dass ein Wechselmodell gelebt wird, dann wird es vom Gericht auch gegen den Willen der Mutter angeordnet.
Und das Kindswohl ist genau der Punkt, an dem das Jugendamt ins Spiel kommt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Wenn ein Gericht über den Umgang entscheidet, ist nicht der Wille der Mutter ausschlaggebend, sondern das Kindswohl. Und wenn es dem Kindswohl am meisten entspricht, dass ein Wechselmodell gelebt wird, dann wird es vom Gericht auch gegen den Willen der Mutter angeordnet.
Auch wenn der BGH inzwischen das Wechselmodel im Zwang (aus Kindeswohlgründen) abgeurteilt hat, folgen dem viele OLG`s nicht. Aus teilweise (leider) nachvollziehbaren Gründen. Wenn sich die Eltern wegen jedem Mist streiten, ist ein Wechselmodel schwer umsetzbar. Leider wird dann meist (da KM) damit belohnt, dass es kein Wechselmodel gibt. Ich würde mir ja eine Rechtssprechung wünschen, die dem das ABR entzieht, welches Krawall macht, ohne Kindeswohlprüfung ... wie schnell würde es "liebe" Eltern geben!
Gruß
Kasper
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Es ist auch nicht jedem möglich, ein Wechselmodell tatsächlich zu leben.
- Als Pendler für 2-3 Tage in der Woche nur fünf Stunden arbeiten zu können, weil man ja zur Krippe muß, ist nicht immer machbar
- Kindesunterhalt + Unterhalt für die Holde + eigener Haushalt + eigene Aufwendungen fürs Kind
Es ist auch nicht jedem möglich, ein Wechselmodell tatsächlich zu leben.
Ja, aber...
- zunächst gilt es hier dem TO klar vor Augen zu führen, dass ein WM ein legitimes Recht des Kindes und ihm ist. D.h., wenn er es will, dann soll er darum kämpfen. Dafür gibt es gute Gründe. Und eigentlich keine - aus Sicht des Kindes - dass ein ET zum WochenendumgangsET degradiert wird.
- und dann finde ich es als Ausgangsposition in jeglicher Argumentation mit der KM schlecht, damit zu beginnen, was alles nicht geht. Ziel sollte eine gleichberechtigte Elternschaft auf Augenhöhe sein. Ob die Aufteilung der Kinderbetreuung dann exakt 50/50 ist, oder das, auf was man sich gemeinsam angesichts der Umstände, auch finanzieller Natur, einigt, ist dann ein nächster Schritt. Aber ja, auch einer „klassischen“ KM als BET sollte der Freiraum ermöglicht werden, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen. Kann sein, dass ein pendelnder berufstätiger KV dann auch was ändern muss. Sonst sind ja alle Argumente zum „Kindesbesitz“ wieder in ihrer Hand
toto