Liebes Forum,
Ich befinde mich derzeitig im Trennungsjahr und habe einen bald einjährigen Sohn. Ich habe noch keine feste fixe vereinbarte Umgangsregelung mit der KM. Da ich beruflich nur am Wochenende "zuhause" bin kann ich meinen Sohn folglich auch nur am Wochenende sehen und bisher waren die Absprachen eher adhoc (d.h. ich frage, wann ich ihn sehen darf mit dem Willen ihn sooft und so lange wie möglich zu sehen und KM entscheidet nach ihrem Willen wann, wie lange ich ihn sehen kann)
Nun hat mir die KM gesagt, dass ich bei dem anstehenden Geburtstag meines Sohnes nicht willkommen bin, da ich den "Seelenfrieden" stören würde. Ich möchte doch nur meinen kleinen Sohn im Arm halten an seinem Geburtstag, mit ihm etwas spielen, Zeit mit ihm verbringen.
Auch wenn wir keine fixe Vereinbarung haben bzgl. des Umgangs. Darf sie mir den Kontakt zu meinem Sohn an seinem Geburtstag verwehren? (wir haben gemeinsames Sorgerecht).
Danke für Tips wie ich in dieser Situation reagieren soll,
Liebe Grüße,
Fabian
Hallo Fabian,
Also, das Recht hast du als Papa rein theoretisch schon, aber wenn sie nicht will, dann kannst du es nicht durchsetzen, da ihr keine verbindliche Vereinbarung habt, sie demnach willkürlich entscheiden kann ob sie dir die Tür aufmacht oder gar nicht Zuhause sein, wenn du kommst.
Vielleicht kannst du es ihr ja noch einmal versuchen zu erklären, wie wichtig es für dich ist deinen Sohn an seinem Geburtstag zu sehen.
Sollte sie dir generell Umgang vorschreiben wie es ihr beliebt, dann ist eine verbindliche Regelung vielleicht langfristig gesehen die bessere und verläßlichere Lösung für alle, wobei nur gerichtliche Umgangsvereinbarungen sanktionierbar sind, mit Ordnungsgeldern usw im Falle der Missachtung.
Lieben Gruss,
Gasti
Hallo,
Kindergeburtstage sind immer ein Problem. Wie ein Kindergeburtstag gestaltet wird ist keine Frage des Sorgerechts (Dinge von erheblicher Bedeutung für das Kind) sondern des Umgangsrechts. U.U. wäre das auch ein Grund eine schriftliche Umgangsvereinbarung aufzusetzen, schliesslich wollt ihr alle beide zuverlässige Strukturen für Euer Kind haben. Dabei wird es für Dich vermutlich auf einen Standardumgang, u.U. auch 3 Wochenenden im Monat hinauslaufen. Damit ist aber auch klar, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei der KM liegt.
Dabei sollten aber auch Feiertage und Urlaub geregelt werden. Zumindest versuchen kannst Du auch, dass der Geburtstag abwechselnd am Tag gefeiert wird.
Sollte es nicht zu einer verbindlichen Regelung kommen, dann kannst Du Dich an das JA um Vermittlung wenden.
Klappt das auch nicht bleibt nur eine gerichtliche Umgangsregelung.
Sicher kannst Du versuchen am Geburtstag doch zu kommen, aber miese Stimmung gibt es auf jeden Fall. Ein Vorschlag wäre, dass Du nur kurz da bist, etwas mit ihm spielst, Geschenk abgibst und dann gehst. Vielleicht ist die KM ja damit zufrieden.
Wenn Du schon am Geburtstag nicht willkommen bist, kannst Du ihn z.B. am Tag danach oder davor haben? Für ein kleines Kind ist ein Geburtstag zwar aufregend, weil soviel passiert, aber letzlich kommt es auf die Feier und nicht auf den Tag an.
Du kannst mit ihm einen Tag oder auch eine Woche später feiern.
VG Susi
Moin Fabilon,
aus meiner Sicht solltest Du mal das Grundproblem angehen. Und das heisst: Umgang wann es die KM will funktioniert einfach nicht. Vielmehr muss Umgang stets geplant und regelmäßig stattfinden. Am besten auf die Stunde genau festgelegt. So ist für jeden Elternteil alles klar geregelt, Freizeit und Verfügbarkeit kann geplant werden.
Nimm den Aufhänger Geburtstag mal als Vorlage und zeige der KM auf, dass es nun Zeit ist, den Umgang mal auf stabile Füsse zu stellen. Dazu entwirfst Du mal einen gerechten Umgangsplan (von 50:50 bis zum Standard-Umgang alle 2 Wochen ist alles möglich). Denn der Wink mit dem "Seelenheil" zeigt Dir schon, wo der Wind bzgl. Umgang hingehen wird. Und das ist aus der Forenbeobachtung bei solchen nicht festgelegten Umgängen fast immer der Fall. Im besten Fall endest Du als billiger Babysitter - was aber auch nichts mit Vater sein zu tun hat.
Zum Thema Geburtstag selbst: Mach darüber kein Fass auf. Es lohnt nicht, gerade so kleine Kinder freuen sich zwar über den Besuch, können aber mit dem Fest "Geburtstag" noch überhaupt nichts anfangen. Wenn die KM erstmal "sauer" auf Deinen Vorstoss reagiert, ist das halt so. Die weiteren Schritte hat Susi Dir aufgezeigt. Hier kann das Forum dann auch helfen. Gruß Ingo
Moin
Definiere mal bitte "Seelenfrieden", wie die KM (oder Du) es hier (vermutlich) umschreiben. Da steckt wahrscheinlich mehr dahinter, als ein Schlagwort. Damit möchte ich mich @Ingo30 anschließen, dass es vermutlich ein deutlich tiefer sitzendes Problem gibt. Deine Orientierung auf den Geburtstag mag zwar Deinen Seelenfrieden empfindlich stören, nur löst dies nicht die Dinge, die bisher "adhoc" entschieden wurden, zumal perspektivisch betrachtet. Könntest Du diese adhoc-Lösungen mal konkretisieren, wie sie in der Praxis bisher aussahen? Also Zeiträume wie Stunden/Tage pro Monat, größere Lücken, etc..
Zu Deinem Anliegen, ein Besuchsrecht am Geburtstag bei der KM zu bekommen, wurde bereits alles gesagt. Verkürzt heißt die Antwort: nein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Rückmeldungen und die Tips. Das war wirklich hilfreich. Ich hab meinen Sohn an seinem Geburtstag nicht sehen können, aber am folgenden Tag und hab dann mit ihm "nachgefeiert" , was auch schön war 🙂
Beste Grüße,
Fabian
Moin Fabian,
das klingt echt gut.
Unternimmst Du nun auch etwas, damit der Umgang künftig verbindlich geregelt wird? Ansonsten wird sich das nächste Problem schnell ankündigen. Noch mal der Tipp: Verbindlichen Umgangsplan ausarbeiten. Das Forum ist Dir gerne behilflich. Gruß Ingo
Also ein Kumpel von mir hat ein ähnliches Problem mit seiner Ex.
Wenn die nicht mitspielt geht er wegen JEDEM Scheiß vor Gericht.
Aber OHNE Anwalt. Dann kostet das ganze immer total wenig und meistens ordnet der Richter einen Vergleich an.
Mit der Zeit hat sich die Ex beim Umgang nicht mehr so quer gestellt.
Dann kostet das ganze immer total wenig und meistens ordnet der Richter einen Vergleich an.
Ein Vergleich wird nicht angeordnet, den müssen beide Parteien schließen.
Gruss,
gardo
Ein Vergleich wird nicht angeordnet, den müssen beide Parteien schließen.
Nun ja, aber jeder der die Situation schonmal erlebt hat, hat eine Vorstellung mit welchen Druckmitteln diese Vergleiche zustande kommen "können" ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Nun ja, aber jeder der die Situation schonmal erlebt hat, hat eine Vorstellung mit welchen Druckmitteln diese Vergleiche zustande kommen "können" ...
Das ist sicher richtig; trotzdem können sich beide Parteien dem Zustandekommen eines Vergleiches prinzipiell entziehen.
War auch bei "uns" der Fall. Ich hatte mich nicht gesträubt, aber die Gegenseite bestand darauf, sich zu verweigern.
Gruss,
gardo