Geburtstage der Kin...
 
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Geburtstage der Kinder

 
(@blauerele)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum,

ich brauche mal wieder einen Rat... Immer wenn ich denke, die Situation beruhigt sich langsam, kommt der nächste Knaller der Ex.

In ein paar Wochen stehen die Geburtstage der Kinder an, die ersten nach der Trennung. Es war so vereinbart, dass der eine Sohn bei ihr am Geburtstag ist, der andere bei mir( liegt in den Ferien). Sie fand meinen Vorschlag sehr gut. Nur fand sie es nicht gut, dass ich nicht mit ihr feier will. Sie wohnt zur Zeit bei ihren Eltern. Wir haben seit Jahren kein Kontakt. Es geht einfach nicht, dass ich mit meiner Familie bei ihren Eltern die Geburtstage der Kinder feier. Dafür ist im letzten Jahr einfach zu viel vorgefallen.
Nun will die EX die komplette Regelung, die sie so gut fand, nochmal neu machen. Die Kinder müssen beide bei ihr Geburtstag feiern. Ich kann ja kommen, wenn ich will. Zudem darf ich 3 Tage nach den Geburtstagen der Kinder mit ihnen nachfeiern. Sie ist der Meinung, dass es einen Tag früher oder später ja egal ist.

Ich werde ihr natürlich nicht rechtgeben. Kann man die Regelung notfalls vor Gericht entscheiden lassen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2015 12:38
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin blauerele,

meine ehrliche Meinung nach 10 Jahren Umgangsverfahren: lass es!
Erstens wird i.d.R. der Geburtstag (zumindest bei schulpflichten Kindern)
sowieso nachgefeiert, da Geburtstagsfeiern eigentlich immer am WE
stattfinden.

Zweitens haben Kinder glaube ich mit dem Nachfeiern kein Problem -
eher im Gegenteil: zwei Feiern, doppelt Geschenke etc.

Ich habe z.B. Mitte Oktober den Geburtstag für meinen Sohn (12 J.)
ausgetragen! Geburtstag hatte er Mitte September. War eine Super-Geburts-
tagsfeier.

Wehren würde ich mich allerdings, wenn der Geburtstag z.B. in Deine Umgangs-
zeit fällt (WE o. Ferien) und Mami die Herausgabe fordert bzw. den Umgang aus-
fallen lassen will. Sie kann entsprechend nachfeiern.

Funktioniert der sonstige Umgang?

Kann man die Regelung notfalls vor Gericht entscheiden lassen?

Ja, kann man (im Rahmen eines Antrages auf Umgangsregelung). Würde ich aber nur wegen
des Geburtstages nicht anleiern. Hast Du schon Prozesserfahrung?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2015 13:35
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

Ich sehe das genau wie Mux. Wenn sie dir nicht in die Umgangszeit rein pfuschen möchte, würde ich deswegen kein Fass beim Gericht auf machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2015 10:32
(@blauerele)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Kommentare. Die Mutter hat von sich aus vorgeschlagen, dass die Kinder an einem Geburtstag bei mir sind. Dies will sie nun ändern. Ich kann aber nicht verstehen, warum die Kinder an ihrem Geburtstag unbedingt bei der KM sein müssen.
Vor Gericht habe ich erweiterten Umgang erhalten. Somit habe ich auch keine Scheu nochmals vor Gericht zu gehen. Die Richterin war doch sehr vaterfreundlich 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2015 16:39