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Gemeinsames Sorgerecht / Sehe meine Tochter einfach nicht

 
(@Checker)

Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir schnell geholfen werden, denn irgendwie hab ich solch ein Thema nicht gefunden.

Meine Ex wohnt seit ca. 4 Jahren mit meiner Tochter (5Jahre) in einer anderen Stadt ca.500km von mir entfernt.
Leider habe ich es bis heute nicht geschafft, das ich mal meine Tochter in den Sommerferein/ Heiligabend zu mir holen kann, da meine Ex immer dadagenen ist und in der Nähe sein will.
Ich war öfters schon dort, aber mich kostet mit Hotel ein WE mal knappe 300-400 Euro. Das heisst ich kann auch nicht ständig hinfahren.
Sie wollte mir bei der Geburt kein Sorgerecht geben.

Jetzt meine Fragen:

- Welche Rechte habe ich als Vater um meine Tochter auch mal zu mir zu holen?
- Wo und wie beantrage ich das gemeinsame Sorgerecht? Was für Recht habe ich dann?

Ich bin als Vater der Meinung das mein Kind auch mich brauch zum aufwachsen und ich finde es langsam eine frechheit von Ihr.

Danke für Eure schnelle Hilfe.

Zitat
Geschrieben : 07.06.2011 15:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Checker und willkommen im Forum!

- Welche Rechte habe ich als Vater um meine Tochter auch mal zu mir zu holen?

Du hast das sogenannte Umgangsrecht nach §1684 BGB. Dieses Recht hat übrigens auch Eure Tochter und BEIDE Elternteile sind verpflichtet, Kindes Recht auf Umgang zu ermöglichen.
Da Eure Tochter 5 Jahre alt ist, sprich auch überhaupt nix dagegen, sie zu Umgangszeiten aus dem Dunstkreis der KM zu nehmen.

Ich würde KM einen schriftlichen Vorschlag zur Umgangsregelung zukommen lassen, welcher für Dich realisierbar ist (z.B. ein WE alle 14 Tage, hälftige Ferien, usw.). Diesen soll sie bitte bestätigen oder ihre Wünsche bis ca. zwei bis drei Wochen nach Deinem Absender zurückzuschicken.
Hörst Du nix, dann ab zum JA am Ort, wo das Kind lebt und bittest um Vermittlung bzw. Hilfe.
Kommt hieraus keine Umgangsregelung zu Stande, musst Du Klage beim Familiengericht, welches für Euer Kind zuständig ist, einreichen.

- Wo und wie beantrage ich das gemeinsame Sorgerecht? Was für Recht habe ich dann?

Wenn KM damit einverstanden ist, geht ihr gemeinsam zum JA und unterschreibt einen entsprechende Urkunde.
Wenn KM nicht die elterliche Sorge teilen will, bleibt auch hier nur der Weg über das Familiengericht ... Ausgang ungewiss.

Grüßung
Marco

*edit: Teppfihler

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2011 15:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

vielleicht kann mir schnell geholfen werden, denn irgendwie hab ich solch ein Thema nicht gefunden.

was hat Dir an den >>>Antworten<<<, die Dir zur gleichen Fragestellung hier schon vor zweieinhalb Jahren gegeben wurden, nicht gefallen - und warum muss es nach zweieinhalb Jahren jetzt plötzlich "schnell" gehen?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2011 15:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Checker

Was hast du denn in den letzten zweieinhalb Jahren unternommen?

Warst du beim JA und letztlich beim Gericht?

Wie oft und in welchem Umfang hat der Umgang stattgefunden?

Fragen über Fragen

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2011 21:12