Gericht, Umgansrech...
 
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Gericht, Umgansrecht,Sorgerecht oder beides beantragen ? Danke

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(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@wedi-

schief angesehen wirst Du ob Deiner von mir durchaus nachvollziehbaren Meinung nicht. Das OLG Naumburg (Urteil vom 12.08.2010, Az.: 8 UF 56/10 (PKH) aber hat in seiner unter verlinkten Entscheidung den mangelnden Kindesumgang als einen Aspekt berücksichtigt, der gegen die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge selbst dann spricht, wenn der betreuende Elternteil für den Umgangsabbruch verantwortlich ist.
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/08/23/

Man kann also persönlich die Meinung vertreten, dass ein Parallelverfahren Umgang und gemeinsame Sorge unschädlich sei. Tatsächlich aber werden die Gerichte in der Regel einer gemeinsamen Sorge negativ gegenüber stehen, wenn der Umgang nicht einvernehmlich funktioniert.

Viele Grüße
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 14:00
(@bagger1975)

Hallo @wedi,

Nicht warten sondern starten.

halte auch ich beim GSR für angebracht, vorausgesetzt, der Umgang wurde von den Eltern in der Vergangenheit einvernehmlich geregelt, denn das spricht dann für die bestehende Kommunikation der Eltern.

Viele Grüsse  

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 14:01
(@diskurso)
Registriert

Wichtige Anmerkung: Ich habe obige Symptome mir nicht aus den Fingenr gesogen oder selbst wissenschaftlich erarbeitet, sondern oberflächlich abgekupfert aus einem Aufsatz der meiner Meinung nach besten Kinderpsychologin, die Deutschland zu bieten hat Ursula Kodjoe hat ihn gemeinsam mit Dr. Koeppel verfasst. Dieser Aufsatz heißt "The Parental Alienation Syndrome (PAS)", und ist im Januar 1998 als Sonderdruck der Fachzeitschrift "Der Amtsvormund" erschienen.

... und online hier zu finden:
http://www.gabnet.com/mw/davorm1.htm#4.%20Diagnostik%20und%20Befragung

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 14:25
(@diskurso)
Registriert

Einen Antrag auf gemeinsame Sorge und Umgangsregelung parallel zu stellen, halte ich für einen Kardinalsfehler.
Also erst den Umgang außergerichtlich in trockene Tücher bekommen - auch wenn er gegebenenfalls zunächst viel zu geringen Umfang hat - und dann das gemeinsame Sorgerecht angehen.

Das gilt jedoch nicht für KM, die nicht einmal bereit sind, den 14-tägigen Mindest-WE-Umgang außergerichtlich zu akzeptieren.
Mit Umgangsklage und erfolgtem Gerichtsbeschluss wäre nach dieser Theorie niemals ein gSR möglich.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2011 14:42
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Erstmal vielen vielen Dank an euch alle für die Hilfe und Mühe.
Stecke mit dem Kopf im Sand und weiß einfach nicht weiter.
Es wird ein langer Weg ohne die richtige Hilfe stehste da und Mutter des Kindes hat alle Macht der Welt.
Werde Exe am Mittwoch anrufen und fragen ob Sie nun einen Termin für uns bei der Familien Psychologin gemacht hat,
wenn nicht ?, was dann ?.
Wie soll es weiter gehen ?.
Laut meiner Anwältin am Freitag, währe die Therapie die einzige Möglichkeit Exe umzustimmen, Ihr zu zeigen das es auch anders und vor allem "für" unser Kind eine bessere Gesamtsituation ergeben könnte.

Am WE war kleine wieder bei mir, Samstag 3 Stunden Barbie spielen, klappte wie immer sehr gut auch das Spazieren gehen war schön.
Am Sonntag dann, es ist schon komisch und nicht begreifbar für mich:
erst spielten wir wieder Barbie klappte super, dann fragte ich kleine ob wir auf den Markt mit Oma gehen - Nein
ob wir dann eben (macht sie so gerne) Ponnyreiten gehen würden - Nein
Dann kam das Nachbarskind zu uns, kleine wollte nicht das sie rein kommt, sprang aber immer wieder zur Türe und zack war Nachbarskind da, also haben sie sichtlich rumgetobt (auch mit mir) Spaß gehabt u.u.u.
Ich sagte zu meiner kleinen das wir ja auch zu dritt Ponnyreiten gehen können
aber kleine sagte nein das will sie nicht, fragte komischerweise aber Nachbarskind mit folgenden Worten:
Papa möchte mit uns zum Reiten gehen ich will das aber nicht ?.

Dann rief kleine ohne das ich es merkte ihre Mama an,
Kleine weinte, sagte der Mama das Sie nicht möchte das X da ist und es ihr keinen Spaß macht.
Weiter das Sie heim möchte und nicht mehr zu Papa will.
Exe wollte mich sprechen und warf mir wieder gleich alles an den kopf,
ich würde jetzt kleine mit anderen Kindern locken wollen, usw.
Ich solle doch endlich mal begreifen das kleine nicht zu mir will und kleine wenn Nachbarskind da ist nur so tut, als hätte sie Spaß bei Spielen,
unserer kleinen würde bei mir nichts anderes übrig bleiben (auch mit dem anderen Kind) als so zu tun das Sie Spaß hätte.
Vor einer Woche beschimpfte Exe mich noch mit den Worten Sie häbe nicht soviel Zeit mit der kleinen, weil kleine Freunde hätte
und es wichtig währe das Sie die Freundschaften pflege, was bei mir nicht der Fall sei, weil ich auf meine Zeiten poche ?.

Exe verabschiedete sich am Telefon von der kleinen mit den Worten, jetzt bleibst halt noch weil ich eh nichts machen kann,
und um 15 Uhr sehen wir uns wieder, ich freu mich drauf usw. usw.
Dann Funkstille, kleine wollte nix mehr machen, schickte also Nachbarskind nach Hause und wir spielten dann noch etwas
rum, was für kleine dann wieder sichtlich Spaß gemacht hatte.

Ich bin kein Psychologe, habe aber einige Videos bei denen man sieht wie sichtlich kleine Spaß hat, rumtobt.
Leider gibt kleine mir mittlererweile die Hand nicht mehr, küsschen sind eh tabu, also gewisse Kuschelrituale (die ganz normalen) werden von der
kleinen nicht mehr zugelassen.
Komisch ist hier auch das wenn kleine abgelenkt ist (zb beim spielen) sucht sie eher die nähe und läßt in diesen Momenten auch gewisse Streicheleinheiten
- Kontakte zu ?.  *bitte nicht falsch verstehen*

In den Herbstferien darf ich kleine wie in den Winterferien nicht haben (da ist sie bei Oma und Opa).
Auch die Feiertage sind alle für Mama.

Eine Regelung gab es noch nie, Exe entscheidet und behauptet es bleibt bei den Ferien für mich wie es zur Kindergartenzeit war, basta.

Egal was ich tue, umso mehr ich möchte, mich wehre, umso mehr droht sie mir, macht sie die Umgänge schwerer.
Die letzten Umgänge vor der Anwältin wahren "gut" etwas unbelastet (trotz der kurzen Zeit von 9-15 Uhr) seit dem 4er Gespräch mit beiden Anwältinnen und
uns als Eltern sind die Umgänge nach launen der Mutter dementsprechend.

Welcher Weg ist der Richtige ?, was ist zielgerecht ?.
Aufgeben und zurückstecken sind keine Optionen für mich, aber es wenn es so weiter geht, breche ich mehr und mehr, bekomme die Situation nicht aus dem Kopf.

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!

Wie soll das weiter gehen, kleine wird demnächst 8 und wenn das so weiter geht verliere ich Sie mehr und mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2011 13:45
(@diskurso)
Registriert

In den Herbstferien darf ich kleine wie in den Winterferien nicht haben (da ist sie bei Oma und Opa).
Auch die Feiertage sind alle für Mama.

Eine Regelung gab es noch nie, Exe entscheidet und behauptet es bleibt bei den Ferien für mich wie es zur Kindergartenzeit war, basta.

Welcher Weg ist der Richtige ?, was ist zielgerecht ?.

Wie oft willst Du das noch fragen, wie lange willst Du noch an der Leine der KM laufen ?
Klage endlich eine vernüftige Umgangsregelung ein!
Eine Therapie funktioniert nur, wenn KM freiwillig mitmacht!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2011 14:37
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Wie oft willst Du das noch fragen, wie lange willst Du noch an der Leine der KM laufen ?
Klage endlich eine vernüftige Umgangsregelung ein!
Eine Therapie funktioniert nur, wenn KM freiwillig mitmacht!

Da hast du schon Recht diskurso,
aber immer wieder stehe ich vor der Hürde ja oder nein.
Weil ja sogar Anwältin (auch Mediatorin) davon abrät (die kennt Exe mittlererweile).
Seit dem Gespräch der 2 Anwältinnen und uns als Eltern war beiden Anwältinnen klar das eine gerichtliche Auseinandersetzung
hier nichts bringen würde.
Kleine ist mittlererweile bereits seit Jahren von Ex so manipuliert worden das Sie bereits (wie bei den Psychologen wegen ADS auch) fremden erzählt,
mir erzählt, das Sie nicht mehr zu Papa mag, keinen Spaß da hat usw.
Das es anders ist wenn sie allein bei mir ist, glaubt so richtig keiner, auch Exe nicht.
Was helfen mir da all die Bilder, Videos, Erlebnisse.
Was wenn kleine sogar dem Richter erzählt das Sie nicht mehr zu Papa will ?.
Was hilft eine richterliche Umgangsregelung wenn Exe dann erst recht "manipuliert" kleine noch mehr in den Loyalitätskonflikt treibt `?.

Bitte versteht mich nicht falsch, klar würde ich endlich mal Gas geben, aber gewinne oder verliere ich das was mir am wichtigsten ist.
Vor ca. 2-3 Monaten war es sogar so das Exe ich und kleine 2 mal zusammen was unternahmen, viel redeten über Schule usw.  sobald ich dann
aber mehr möchte zb. umgang usw. Peng. Vor allem nach dem Anwaltsgespräch, seither fast keine Kommunikation mehr.

Bestes Beispiel ist doch das von Weisnich !!!
Was hat er erreicht ?.
Ist es immer der beste Weg ?, oder nur ein Versuch ?.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2011 19:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vater2003

Kleine ist mittlererweile bereits seit Jahren von Ex so manipuliert worden das Sie bereits (wie bei den Psychologen wegen ADS auch) fremden erzählt,
mir erzählt, das Sie nicht mehr zu Papa mag, keinen Spaß da hat usw.

Gerade deswegen solltest du aktiver werden, wenn es schon seit Jahren so geht, ohne das du gerichtliche Schritte gegangen bist, wird das ohne oder mit auch nicht besser oder schlechter.

Das es anders ist wenn sie allein bei mir ist, glaubt so richtig keiner, auch Exe nicht.

So war es beispielsweise bei meinen Kinder auch, bei mir waren sie immer gut drauf und hatten Spass, das giefiel meiner EX aber nicht.

Was helfen mir da all die Bilder, Videos, Erlebnisse.

Der Gutachterin, die wegen eines SG Verfahrens eingesetzt wurde, zeigte ich ein Video auf dem zu sehen war, das die Kinder ohne Ende Spaß hatten und nicht so wie sie selber sagten, keinen Spaß hatten und nur gelangweilt waren.

Was wenn kleine sogar dem Richter erzählt das Sie nicht mehr zu Papa will ?.

Da war das Video und die Aussagen der GA gut, denn der Richter hatte da erkannt, das es tatsächlich nicht der Kindeswille war nicht zu mir zu kommen, sondern der der Mutter.

Bitte versteht mich nicht falsch, klar würde ich endlich mal Gas geben, aber gewinne oder verliere ich das was mir am wichtigsten ist.

So hart das jetzt klingen mag:
Unternimmst du nichts verlierst du das Wichtigste, unternimmst du etwas, sind deine Chancen grösser das Wichtigste nicht zu verlieren.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2011 20:28
(@diskurso)
Registriert

Weil ja sogar Anwältin (auch Mediatorin) davon abrät (die kennt Exe mittlererweile).
Seit dem Gespräch der 2 Anwältinnen und uns als Eltern war beiden Anwältinnen klar das eine gerichtliche Auseinandersetzung
hier nichts bringen würde.

DU entscheidest darüber !
Anwälte sind als Mediatoren mangels psychologischer und soziologischer Fachausbildung meiner Meinung nach völlig ungeeignet.

Das es anders ist wenn sie allein bei mir ist, glaubt so richtig keiner, auch Exe nicht.

Was Exe glaubt, sollte Dir langsam mal sch...egal sein.
Genau da liegt doch Deine Chance! Wenn Du aber versäumst, mittels einer gerichtlichen Umgangsregelung z.B. dem Kind eine Ferienwoche lang täglich Deine Zuneigung und Interesse zu zeigen, verbaust Du Dir diese Chance selbst -  solange bis es zu spät ist.

Was wenn kleine sogar dem Richter erzählt das Sie nicht mehr zu Papa will ?

Keine Sorge, auch Richter wissen, das KM bei einer "Kind will nicht -Situation" das Kind nicht gerade selten manipulieren.

Was hilft eine richterliche Umgangsregelung wenn Exe dann erst recht "manipuliert" kleine noch mehr in den Loyalitätskonflikt treibt `?.

Noch mehr  :question:
Nur durch mehr Umgang kannst Du erreichen, dass Deine Tochter erkennen kann, dass Du ihr sehr wichtig bist.

Zum Kindeswillen:

Bei allem historischen Verdienst der antiautoritären Erziehung und im stärker eingeschränkten Maße bei der Antipädagogik, steht hinter dem Versuch, dem Kind eine alleinige Verantwortung zuzuschreiben, die Weigerung von Erwachsenen, Verantwortung für ihr eigenes Kind oder für ein ihnen anvertrautes Kind zu übernehmen. Es ist gerade das Privileg eines Kindes, dass es über grundsätzliche und sein Leben nachhaltig beeinflussende Dinge nicht entscheiden muss, ja nicht entscheiden darf. Mit der Überbetonung des sogenannten "Kindeswillen" in wichtigen ein Kind betreffenden Fragen delegieren Erwachsene, Eltern wie Fachkräfte ihre eigene Verantwortung an das Kind. Dem Kind wird durch eine solche Rollenvertauschung oder Rollenumkehr eine Verantwortung auferlegt, die es auf Grund seiner nicht entsprechenden Reife in seiner psychosozialen Entwicklung massiv gefährdet.
http://www.system-familie.de/kindeswille.htm

Und noch ein Blick ins BGB:
§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern formuliert ganz eindeutig, dass:
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
Diese angebliche Gefährdung muss Dir erst einmal nachgewiesen werden ...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2011 21:22
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@Vater2003
vielleicht hilft der Werbespruch von Lotto-Hessen weiter: Wer nicht spielt, hat schon verloren!
Ich würde in der derzeitigen Situation zwar kein gemeinsames Sorgerecht einklagen, weil ein solches Verfahren meiner Meinung nach aussichtslos sein dürfte und weil die Situation auch im Falle des Erfolgs sich nicht verbessern dürfte. Aber ich würde dringend ein gerichtliches Umgangsrechtsverfahren einleiten lassen. Zwar hat die Anwältin Recht, wenn sie meint, dass eine außergerichtliche einvernehmliche elterliche Kommunikation den Vorzug vor einem gerichtlichen Verfahren verdient, aber das bedeutet nicht, dass man vor einem gerichtlichen Verfahren auch dann die Finger lassen sollte, wenn eine außergerichtliche elterliche Kommunikatioin nicht Ziel führend ist und vor allem den kindlichen Loyalitätskonflikt, in dem die Kleine ganz offenkundig steckt, nicht verhindert bzw. diesen unter Umständen sogar fördert oder gar erst ermöglicht.
Ich kann der Kindesmutter zwar nicht hinter die Strin sehen, aber es scheint offensichtlich zu sein, dass sie der Kleinen klare Vorgaben macht, was im väterlichen Haushalt geht und was nicht; Reiten geht nicht und kindliche Freundschaften zu Nachbarskindern auch nicht - denn dann könnte die Kleine ja Freude am väterlichen Umgang haben und das passt Mama nicht in die Planung. Es ist nämlich dringend zu besorgen, dass die KM sukzessive die Entfremdung plant, und zwar auf eine so perfide Art und Weise, dass es in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt entweder gar nicht mehr auffällt, dass sie der motor der kindlichen Ablehnung ist oder das dies nicht mehr entscheidungserheblich ist. Es gibt nämlich sehr viele Richter und Richterinnen, die zwar erkennen, was los ist, die sich aber nicht in der Lage fühlen, hiergegen etwas zu machen, weil dies dann nur noch durch die Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt funktionieren würde. Aber wer nimmt einer Mutter das Kind weg, weil diese bindungsintolerant ist? da gibt es nur ganz wenige Gerichte, die das machen.

Wenn aber jetzt ein gerichtliches Umgangsverfahren angestrengt würde, dann besteht die gute Chance, Verbesserungen zu erreichen, auch wenn die KM dann vermutlich erst recht aus "allen Rohren schießen" wird. Aber noch findet der Umgang statt, so dass ein Kinderpsychologe Vater und Kind gemeinsam explorieren kann, um festzustellen, ob und wie gut die Vater-Kind-Bindung bausgestaltet ist und gelebt wird. Bei einem bereits erfolgten Kontaktabbruch, möglicher Weise schon über mehrere Wochen und Monate, kommt es oft gar nicht mehr zu solchen Explorationen und wenn doch, dann oft mit einem verheerendem Ergebnis.

@diskurso,
vielen Dank für den Link. Er scheint eine gute Argumentationshilfe für den TE und für die Väter zu sein, die mit dem PAS-Argumnent "Das Kind will nicht" konfrontiert werden.

Viele Grüße
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2011 13:12




(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für Eure erneute Hilfe.
habe morgen einen erneuten Termin beim Erziehungs und Jugendhilfeverbund (Psychologische Beratungsstelle).
Möchte mal dort eine Meinung einholen.Kann ein Kind sowas spielen, kann ein Kind den "Schalter" umlegen u.u.u.
Desweiteren möchte ich von Exe morgen eine klare Ansage ob Sie nun einen "gemeinsamen Termin zu dritt - Kind,Mama,Tochter" gemacht hat oder
nur kleine dort hin gehen lässt bzw. nichts weiter macht.
Akzeptieren werde ich definitiv nur eine Familientherapie !!!.
Danach nochmal Gespräch mit Anwältin, die laut Aussagen von anderen sehr gut ist wenn es um das eigentliche geht.

Danke nochmal an Euch alle für die Enorme ausührliche Hilfe, es ist schön das es Menschen wie Euch gibt (im tieferen Sinne - der Hilfe wegen) !!!
Danke und ich halte Euch auf dem laufenden  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2011 23:13
(@diskurso)
Registriert

habe morgen einen erneuten Termin beim Erziehungs und Jugendhilfeverbund (Psychologische Beratungsstelle).
Möchte mal dort eine Meinung einholen.Kann ein Kind sowas spielen, kann ein Kind den "Schalter" umlegen u.u.u.

Natürlich ist es ein Leichtes, Kinder derart väterfeindlich zu manipulieren.
Ein für ungläubige sehr aufklärendes und erschreckendes Video zum Thema Manipulation, veröffentlicht von dem Vater, der da selbt entsorgt werden soll:
http://www.youtube.com/watch?v=CPgYEu9Kn0k&feature=player_embedded

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2011 00:37
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Danke diskurso aber das ist heftig und ja, auch die Realität.
Erstmal nochmals Danke an Euch alle für die Hilfe.

War wie gesagt gestern nochmal bei der Erziehungs und Jugendhilfeverbund (Psychologische Beratungsstelle).
Klar hat Sie wieder nur meine Seite gehört aber eben auch das Reale gesehen, auch die Zeichnung deutete Sie unter Vorbehalt aber für mich sehr deutlich.
Hatten ein 1 1/2 Stündiges Gespräch und Sie würde sehr gerne mit uns als Familie reden, uns helfen aber Ex will das ja leider nicht (hatte ex das Angebot bereits gemacht
auch vor den Anwältinnen).

Neu, heute kam der Bericht der Kinder und Jugendpsychiater,
wie gesagt, hat kleine kein ADS und liegt absolut im normalen Bereich.
Jedoch sagt die Empfehlung einiges aus:
Bei der normbegabten Patientin liegt eine emotionale Störung mit Leistungs- und sozialer Unsicherheit,
Trennungsängstlichkeit bei symbiotischer Bindung an die Mutter und gleichzeitig nach außen getragener Ablehnung an den Vater bei getrennt lebenden Eltern vor.
Eine ADS Problematik konnte ausgeschlossen werden.
Wir rieten zu einer heilpädagogischen Behandlung zur Bearbeitung der Trennung der Eltern und vor allem zur Verbesserung des Kontakts zum Vater.

:exclams:
http://www.grin.com/de/e-book/30434/mutter-tochter-beziehung-wuensche-ambivalenzen-verstrickungen
Von einer symbiotischen Beziehung wird gesprochen, wenn die Abhängigkeit eines der beiden Partner so groß ist, dass er erhebliche Einbußen an selbständiger Lebensgestaltung in Kauf nimmt
 :exclams:

Seht euch mal das an, nicht übel: www.hwstecker.de/praxis/Depression/2a_Sozialisation.pps

Zur Info und Danke für eure Hilfe !!!!

Muß mich jetzt erstmal wieder finden  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2011 21:23
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@Vater2003,
nun würde ich einen letzten außergerichtlichen Versuch unter Vermittlung des JA starten, eine einvernehmliche Umgangsregelung hinzubekommen. Der Bericht der Kinder- und Jugendpsychiater zeigt ganz deutlich, dass die derzeitige Situation eine Kindeswohlgefährdung darstellt, die es umgehend zu ändern gilt. Mit diesem Argument würde ich auftreten.
Hilft der außergerichtliche Einigungsversuch nicht weiter, würde ich sofort einen gerichtlichen Antrag stellen und diesen unter anderem mit dem Bericht begründen. Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, dass ein letzter außergerichtlicher Versuch der Elterneinigung gescheitert ist, nachdem der Bericht vorlag.
Damit dürfte das Gericht endgültig überzeugt sein, dass es ausschließlich um´s Kindeswohl geht und nicht um väterliche Rechte, wie dies Vätern oft vorgeworfen wird. Gleichzeitig dürfte die KM in Erklärungsnotstand kommen, hinsichtlich der Frage, weshalb sie an der Situation nichts ändern möchte.

Ich wünsche viel Erfolg.

Viele Grüße und schönes WE,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 13:50
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Marcus Gnau hat hier die vollkommen recht, warte nicht bis es zu spät ist.
Was kannst du verlieren ?
Irgendwann auch wenn deine kleine weit über 14 ist wird Sie dich irgendwann fragen "Warum"
und dann bist du zwar am Zug aber all die Jahre lebte deine kleine und du nach der Willkür der Ex !!!
Die Zeit ist Überreif, also gib Gas.
Den Fehler machte ich auch schon.
Alles Gute euch beiden !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 10:47
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Hatte gestern Abend das Gespräch mit Ex.
Erst fragte ich wie so oft wie es in Schule läuft und eben allgemein.
Da wurde mir wieder klar wie „Ich“ bezogen Exe ist, denn auf jede Frage folgte „ICH“ mit und kleine bla bla. (Egal). Dann natürlich noch wie schön Halloween mit kleinen war und die Ferien (die mir nicht zustehen) wo kleine bei Oma und Opa war. Nach dem Motto ätsch bätsch ich darf und du nicht.
Inkl. der Aussage ich mache alles kaputt und vor allem kleine setze ich unter Druck und zerstöre mehr und mehr,alles.

Also, Exe hat ein Gutachten von den Psychologen angefordert, das wiederrum dem JA über Ex zukommen soll, da die vom JA dann evtl. die Kosten für die Heilpädagogin übernehmen.
Beim JA ist eine Akte von uns vorhanden.

Somit wieder abwarten ob diese Kosten vom JA übernommen werden.

Exe meint dann würde kleine (evtl. auch wir) zu einem Gespräch bei der Heilpädagogin vorsprechen können. (Wieder warten).

Ich akzeptiere aber keine Einzeltherapie (nur kleine) sondern nur eine Familientherapie,
da Exe nicht Bindungstolerant ist und Boykottierend handelt.

Jetzt frage ich mich ob ich den Herrn vom JA mal anrufen soll und um einen Termin bitte,
dort vor allem wegen endlich festgeschriebenem Umgangplan !!! dabei natürlich auf die Diagnose der Psychologen hinweise (Symbiotische Beziehung).

Aber bringt das was wenn die vom JA erstmal die Kostenfrage zur Heilpädagogin bearbeiten müssen ?.

Habe den Herrn vom JA schon oft um einen Termin gebeten, der wiederrum das meist aber über das Telefon abwimmelt und abwickelt.
Wie gesagt, die letzte Aussage vor knapp 1 Jahr von diesem JA Mitarbeiter war: Was wollen Sie bei solch einer Glucke erreichen.
Gericht bringt Ihnen gar nichts bei solch einem Gluckenverhalten (Dies sagte er auch meiner Anwältin vor 1 Monat am Telefon).

Bin über jede Antwort, Rat, Hilfe dankbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2011 15:15
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@Vater2003,
unabhängig von dem Gutachten des Psychologen und der therapeutischen Problematik würde ich - wie ich oben schon riet - eine Umgangsregelung angehen, zunächst durch vom JA moderierte Elterngespräche. Wenn der JA-Mitarbeiter wieder am Telefon abwimmeln will, dann würde ich ihm erklären, dass das Kind zwei Möglichkeiten hat, zu einem geregelten Umgang zu kommen: außergerichtlich, durch von ihm moderierte Elterngespräche oder gerichtlich in einem Verfahren, in dem er gesetzlich beteiligt ist. Ich würde aber weder das Kind noch die KM einem belastenden Gerichtsverfahren aussetzen wollen, das ich auch mir gerne ersparen würde, wenn sich dies vermeiden lasse. Hierzu aber sei sein Engagement im Rahmen seiner Aufgaben erforderlich. Wenn er sich Arbeit vom Hals halten wolle, wofür ich vor dem Hintergrund der personellen Unterbesetzung des JA größtes Verständnis hätte, und er deshalb von moderierten außergerichtlichen Elterngesprächen abrate, dann bliebe nur noch der Gang zum Familiengericht. Dies mit der Folge, dass er noch mehr Arbeit auf den Tisch bekomme, die nach dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG) durchaus terminlichen Druck beinhaltet, weil er gesetzlicher Verfahrensbeteiligter ist. Auch um das zu vermeiden, würde ich von ihm moderierte Elterngespräche vorziehen, um der KM unter anderem in diesen Gesprächen zu verdeutlichen, dass sie sich ihr Leben erleichtert und ein auch sie belastendes Gerichtsverfahren verhindert, wenn außergerichtklich ein Umgang elterlich vereinbart und umgesetzt wird.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2011 15:42
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank,
nun stellt sich für mich die Frage ob ich das sofort angehen sollte oder erst abwarte bis dem JA das Gutachten der Psychologen vorliegt und eine Entscheidung bzgl. Der Kostenübernahme für die Heilpädagogin da ist.
Verschärft mein Anliegen dann wohl wieder die Situation und Exe macht evtl. einen Rückzieher vor der Heilpädagogin / Familienberatung.
Oder ich bitte um einen Termin beim JA um die momentane Situation (Heilpädagogin) mit der Umgangsregelung zu vereinen.
Exe will keine Umgangsregelung !!!
Exe sagt und ist stur davon überzeugt das „Tochter“ nicht zu mir will !!!

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2011 17:36
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@Vater2003,
das ist eine Entscheidung, die selbst getroffen werden muss. Niemand aus dem Forum kann das seriös übernehmen, denn keiner von uns kennt den gesamten Sachverhalt genau.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ich die Regelung des Umgangs jetzt angehen würde, wenn ich davon ausgehen müsste, dass sich am bisherigen Umgang ohne Regelung nichts ändert. Wenn sie als Reaktion auf mein Bemühenm, den Umgang zu regeln, ihre Mitarbeit hinsichtlich der Heilbehandlung verweigert, wäre das für mich der Grund auch einen Antrag auf Anordnung des gemeinsamen Sorgerechts zu stellen. Dies, wenn das Gutachten der Psychologen einen umgehenden Behandlungsbeginn mehr oder minder dringend anraten würde und/oder aus diesem eine derzeitige Kindeswohlgefährdung hervorgeht. Denn durch die in diesem Fall vorliegende Verweigerung der Behandlung des Kindes kann auf eine zumindest eingeschränkte Sorgerechtsfähigkeit geschlossen werden, die dem Kindeswohl schadet. Deswegen muss der Vater als Entscheidungsträger installiert werden, damit die Heilbehandlung beginnen kann. In diesem Fall wäre sogar an die Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis zu denken, hinsichtlich der von den Psychologen angeratenen Heilbehandlung.
Dies würde ich der KM im Vorfeld auch deutlich machen, damit sie ihre Verweigerungshaltung aufgibt.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2011 01:36
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

@marcus, du hast eine PN.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2011 09:52




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