Hallo, ich bin ein entsorgter Vater. Lange Geschichte. 2003 hat das Gericht mich entsorgt und die KM mit einem Beschluss verpflichtet mir Quartalberichte über die Entwicklung (incl. Schulzeugnisse, Fotos, ärztliche Atteste usw.)des Sohns zuzuschicken. Bis 2007 ging es alles nach dem Beschluss und dann sind sie verschwunden. Vor zwei Jahren ist die KM wiederaufgetaucht. Das Kind, damals fünfzehn, heute siebzehn, wohnt mit seiner volljähriger Schwester in Ecuador. Ich habe die KM aufgefordert die Berichte, so wie das 2003 geregelt wurde mir weiter zu schicken. Sie will das nicht tun. Daraufhin habe ich bei dem zuständigen Gericht beantrag von der KM die Berichte mit Anwendung des in dem Beschluss vorgesehen Bußgeldes zu erzwingen. Das Gericht hat mir gestern geantwortet: "das Gericht geht davon aus, dass sich die Informationsverpflichtungen auf Grund der in ca. einem Jahr eintretenden Volljährigkeit und der inzwischen eingetretenen in der Lebenssituation des Jugendlichen in ihrer konkreten Gestalt erledigt haben dürfen, sofern für den Kindesvater eine direkte Kontaktmöglichkeit mit dem Sohn besteht. Sollte dem Kindesvater jedoch keine Möglichkeit zur Verfügung stehen, wäre die Kindesmutter zumindest verpflichtet, den gegenwärtigen Aufenthaltsort von dem Sohn mitzuteilen, damit der Kindesvater den Kontakt herstellen kann." Ich denke sie spinnen. Ich will die Berichte von der KM und keine Mails von irgendjemandem. Wie soll ich jetzt gegen das Gericht vorgehen?
Ich denke sie spinnen. Ich will die Berichte von der KM und keine Mails von irgendjemandem.
Warum willst Du denn die Berichte unbedingt von der KM???? Das Gericht regt doch an, dass Du direkt Kontakt suchst zu Deinem Sohn!! Ist also nicht "irgendjemand" und wahrlich zielführend!
Und ohne den langj. Hintergrund zu kennen und auch nicht wissend, warum nach dem Wiederauftauchen vor zwei Jahren diese Zeit noch ins Land gestrichen ist: Warum ist Dir eigentl. jetzt so wichtig diese Berichte zu bekommen?!
Nicht falsch verstehen - so wie Du es schilderst ist Dir jahrelang übel mitgespielt worden. Und diese vielen Jahre fehlen Dir jetzt - das verstehe ich. Aber ob es deshalb sinnvoll ist, für die wenigen verbleibenden Monate so einen Aufstand zu machen? Oder nicht eben doch direkt den Kontakt zum "kind" aufnehmen?
Gruß, toto
Es ist nicht so, dass ich die Berichte in den letzten acht Jahre nicht vermisste. Meine Ex war einfach verschwunden. Ich habe sie und die Kinder über verschiedene Dienste gesucht. 2013 ist sie in Deutschland und der Junge angeblich in Ecuador aufgetaucht. Ich habe kein Vertrauen zu ihr und deswegen möchte ich mich mit Mails ("Vater mir geht es gut, macht dir keine Sorgen") abfinden, weil bei solche Korrespondenz weiß nicht wer eigentlich der Absender ist. Meine generelle Frage ist - kann ich das Gericht dazu bewegen sein Beschluss vom 2003 zu vollstrecken?
hi,
Meine generelle Frage ist - kann ich das Gericht dazu bewegen sein Beschluss vom 2003 zu vollstrecken?
so kurz vor Volljährigkeit und nachdem es auch solange ohne Berichte ging:
never
Mima
Nochmal die Frage: Wozu?
Auch so ein Quartalsbericht kann ja den gröbsten Unfug enthalten?
Bau lieber einen vernünftigen Kontakt zu Deinem Sohn auf. Vielleicht wird ja irgendwann ein längerer Brief ein draus, ein Telefonat/ Skype oder gar ein Besuch. Nur das würde Dein (und sein) echtes Interesse zeigen.
Und wenn dann nichts wird, dann bringen Dir ehrlich gesagt doch die Berichte auch nichts mehr, oder?
Toto
Ich möchte nur wissen, ob der Beschluss noch rechtkräftig also vollstreckbar ist?
du willst wissen, ob du Stunk machen kannst?
Wahrscheinlich auch nein.
Mima
Hallo,
der Beschluss ist vollstreckbar, nur hat Dir das Gericht mitgeteilt, dass es aufgrund des Alters des Kindes ihn nicht so vollstrecken wird.
Du hast aber die Möglichkeit die Adresse Deines Kindes zu erhalten um mit ihm direkt Kontakt aufzunehmen.
Dem liegt die realistische Einschätzung zu Grunde, dass das Kind in absehbarer Zeit sowieso erwachsen ist und der Beschluss damit hinfällig. Sinnvollerweise das Kind Dich aber selber informieren kann.
Was hast Du davon wenn Du einen Bericht bekommst, der enthält, dass das Kind in Ecuador lebt, es ihm gut geht, er studiert und Du zahlen sollst. Davon hast Du exakt nichts davon. Was erwartest Du denn mehr von einem solchen Bericht? Ob das Kind antwortet oder die KM es schreibt ist hinsichtlich der Berichtspflicht absolut egal. Kind will nicht, dass Du weitere Informationen wie Foto oder Arztberichte erhälst. Bei einem 17jährigen wird es kein Gericht erzwingen, da die Privatsphäre des Kindes vorgeht, auch wenn er noch nicht volljährig ist.
VG Susi
P.S.: Wenn es Dir die Sache wert ist, kannst Du einen PRivatdetektiv beauftragen Fotos zu machen und Dir zu bestätigen, dass Dein Kind in Ecuador lebt. Kostenpunkt unklar.
Hallo,
ab 18 muss er dir ja sowieso belegen, dass er noch unterhaltsberechtigt ist und was er macht.
Da kann Mama nichts tun, es sei denn er stellt ihr eine Vollmacht aus. Wobei ich aber nicht weiss, ob das problemlos funktioniert, da sie ihm ja dann auch unterhaltspflichtig ist.
Wenn er in Ecuador studiert muss er dir dann seine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen etc.
Wenn er nicht nachweist, dass er bedürftig ist, dann hat er auch keinen Anspruch auf Unterhalt von dir.
Wichtig wäre, dass du eine Adresse bekommst, so dass du ihn mal anschreiben kannst.
Sophie
Moin
du willst wissen, ob du Stunk machen kannst?
Gruß an den Spiegel.
@SALI
Der Zug ist abgefahren. Wenn der Junge im Ausland ist, werden wenige Monate nicht ausreichen, etwas durchzusetzen. Selbst in D. wäre die Zeit vermutlich zu kurz. Zumal Du im besten Fall noch einmal Auskunft erhalten würdest und dann ist Schluss. Nehme die Anregung des Gerichtes wahr (ist wie eine ausgestreckte Hand von denen) und erzwinge die Auskunft zum Aufenhaltsort. Alles andere wäre m.E. vergebliche Liebesmüh' mit dem Finale vor Augen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Meine Ex war einfach verschwunden. Ich habe sie und die Kinder über verschiedene Dienste gesucht. 2013 ist sie in Deutschland und der Junge angeblich in Ecuador aufgetaucht.
....also als Unterhaltspflichtiger hätte ich persönlich auch nach einer sog. "Entsorgung" Mittel und Wege gefunden die Mutter aus der Deckung zu holen und heraus zu finden, wo sie sich einschl. der Kinder aufhält.
Gruß
Sputnik
....also als Unterhaltspflichtiger hätte ich persönlich auch nach einer sog. "Entsorgung" Mittel und Wege gefunden die Mutter aus der Deckung zu holen und heraus zu finden, wo sie sich einschl. der Kinder aufhält.
Aber bei dem Alter der Kinder? Und wenn dann noch vermutet wird, dass die KM hier in Deutschland ist und das Kind im Ausland ... die Mittel sind begrenzt, und auch nur maginal zielführend. Also deswegen schon, würde ich es lassen.
Nach einer solangen Zeit der Funkstille, jetzt irgendwas vollstrecken zu lassen, welches neben bösem Blut, vermutlich (siehe Anmerkung des Gerichtes) nicht einmal durchgesetzt werden kann, bringt überhaupt nichts.
Ich würde, wie bereits angemerkt, auf die Bedürftigkeit des Kindes warten und zum 18 Geburtstag den KU einstellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.