Gerichtliche Regelu...
 
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Gerichtliche Regelung ... und dann ?

 
(@vatelix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe eine kurze Frage zum Umgangsrecht.

Eine zeitlang hatte ich "normales" UG mit meiner Tochter ( siehe auch Thread Zwangsvollstreckung ).
Da durch einen Unfall die Zahlungen nicht mehr in voller Höhe geleistet werden können, darf ich meine Tochter nicht mehr sehen.
Ich kann das ganze natürlich von einem Richter klären lassen und werde dort wahrscheinlich auch Recht bekommen.
Was aber kommt danach, wenn die EX trotz allem, alles unternimmt, damit ich sie nicht sehe :question: :question: :question:
Mein RA meint, dann haben Sie ein Urteil. SCHÖN ... UND ????
Ich werde das ja wohl nicht auf biegen und brechen durchsetzen lassen. Schon allein der Tochter wegen.

Hat hier jemand Erfahrungen ?

Gruss Vatelix

*** Wenn ich nichts sage, mußss das nicht bedeuten, daß ich nichts zu sagen hätte ... ***

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2005 21:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Vatelix,

Mein RA meint, dann haben Sie ein Urteil. SCHÖN ... UND ????

Wenn's dann wieder klemmt, Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung den Umgang betreffend, Bennung eines Umgangspflegers und Festsetzugn von Zwangsmitteln bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen den richterlichen Beschluss.

ch werde das ja wohl nicht auf biegen und brechen durchsetzen lassen. Schon allein der Tochter wegen.

Was willst du? 'ne nette Ex oder dein Kind sehen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 21:44
(@vatelix)
Schon was gesagt Registriert

Was willst du? 'ne nette Ex oder dein Kind sehen?

Zum erst genannten habe ich jegliche Hoffnungen begraben 😀
Mit geht's natürlich nur noch um einen geregelten Umgang, denn ich denke meine Tochter hängt auch an mir und hat bei den ersten WE Besuchen ja ihre kleine Schwester und meine LG kennengelernt. Ich frage mich nur wie die EX dann den Umgang wieder plötzlich abbrechen muss. Denkt sie gar nicht an die Kleine ?

Bennung eines Umgangspflegers

Was macht der genau ?

Gruss Vatelix :heu:

*** Wenn ich nichts sage, mußss das nicht bedeuten, daß ich nichts zu sagen hätte ... ***

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2005 22:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was macht der genau ?

Eine vom Gericht zu benennende fachkompetente Person (meist ein MA des JA, es darf gelacht werden) wird beauftragt, die Kindesübergaben durchzuführen und erhält in schweren Fällen gar für den Zeitraum des Umgangs befristet das ABR übertragen. Da kann die Ex dann Zicken machen wie sie will.

Ist nicht gern gesehen der Job beim JA, weil es immer Wochenendendarbeit bedeutet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2005 23:02
(@vatelix)
Schon was gesagt Registriert

und erhält in schweren Fällen gar für den Zeitraum des Umgangs befristet das ABR übertragen

wusst ich gar nicht, dass es so etwas gibt. ich war immer der Meinung, dass es nach dem Urteil nix mehr gibt. Sind diese Mitarbeiter dann am WE dabei ?
:laughat: Ich frag nur, falls ich dann noch ein Bett brauche.

Gruss Vatelix :heu:

*** Wenn ich nichts sage, mußss das nicht bedeuten, daß ich nichts zu sagen hätte ... ***

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2005 23:38