Es gibt seit einem Monat eine gerichtliche Umgangsregelung wo ich die Kinder alle 2 Wochen und hälftig in den Ferien nehmen soll.
Wir wohnen circa 120km auseinander.
Problem ist, seit der Regelung gibt es schon bei der kleinsten Abweichungen SMS Terror.
Beim ersten Wochenende ist mein Wagen ein paar Tage zuvor kaputt gegangen. Wagen vom Mann meiner Mutter geliehen, machte unterwegs komische Geräusche. Umgedreht und EX Informiert.
Wurde beschimpft und Kind wurde im Beisein erzählt, ich würde diese im Stich lassen. Wenn ich nicht komme wäre sie beim Gericht. Wagen von einer Freundin geholt und Kids geholt.
Weiteres Wochenende war ich krankgeschrieben, OP. Sie hat Kinder gebracht was so abgesprochen war aber ohne zu fragen schon um 15 Uhr. Habe ich so hingenommen, da ich eh zuhause war.
Am Sonntag habe ich die Kinder schon gegen 17 Uhr zurückgebracht, da ich ein Regenloch ausgenutzt hatte da die Winterreifen nicht mehr so pralle sind. Sie hat mir und die Kinder die Tür vor der Nase geschlagen,
es wäre noch keine 18Uhr ich könnte noch spazieren gehen (es war in Strömen am regnen). Habe den Kids nen Kuss gegeben und bin gefahren. Sie hat dann die Tür aufgemacht und wieder mit Gericht gedroht...
Diese Woche Cornaverdacht in unsere Firma. Habe ihr das Schreiben geschickt von unsere GF und ihr gesagt, dass evtl. das Wochenende ausfallen muss so lange nichts geklärt wird.
Wieder Drohungen ich hätte Plichten, sie hätte in der Firma angerufen, es würde kein Verdacht geben...Sie würde mit der Betretung in Rechnung stellen sowie die Kinder von der Lohnsteuerkarte entziehen,
da ich mich angeblich nicht kümmern....
Ihr hört schon, ziemlich nervig! Aber wie weit kann sie gehen?
Mich würde interessieren was passiert, wenn ich ein Wochenende aussetze. Krank, Auto kaputt, Dienstlich unterwegs oder sonst was.
Mei Anwalt meinte, dass die Regelung nur ein Rahmen sei und ich zu nichts verpflichtet bin. Wenn ich mal nicht kann, dann ist das so.
Was kann die Mutter dagegen unternehmen?
Nunja, im Prinzip passiert dir nichts.
Gibt es ja auch einschlägige Urteile zu.
Inwieweit ein Schadensersatz anspruch geltend gemacht werden kann wenn sie die Kinder fremd betreuen muss weil Du spontan absagst, kann ich Dir nicht sagen.
Könnte mir das aber als möglich vorstellen denn die umgekehrte Konstellation gab es ja auch schon.
Was aber passieren könnte, sollte es weitere Gerichtsprozesse zu den Kindern geben, dass Dir Unzuverlässigkeit und mangelnde Kontinuität vorgeworfen wird und das zu
deinem Nachteil sein könnte.
Inwieweit ein Schadensersatz anspruch geltend gemacht werden kann wenn sie die Kinder fremd betreuen muss weil Du spontan absagst, kann ich Dir nicht sagen.
Könnte mir das aber als möglich vorstellen denn die umgekehrte Konstellation gab es ja auch schon.
Doch da gibt es Urteile zu. Sie bekommt Kindesunterhalt WEIL sie die Kinder betreut, damit ist jeglicher Schaden abgedeckt. Auch wenn es einige vielleicht anders sehen, es wäre ja auch absurd, wenn jemand für die Betreuung eines Kindes einen Unterhalt erhält und dann noch Schadensersatz geltend machen kann, weil es dieses Kind auch nicht betreuen muss ....
Ansonsten hast Du Gründe angeführt ... ich nehme an, dass Sie und auch Du nichts machen kannst. Versuch diesen Terror an Dir abperlen zu lassen ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Doch da gibt es Urteile zu. Sie bekommt Kindesunterhalt WEIL sie die Kinder betreut, damit ist jeglicher Schaden abgedeckt. Auch wenn es einige vielleicht anders sehen, es wäre ja auch absurd, wenn jemand für die Betreuung eines Kindes einen Unterhalt erhält und dann noch Schadensersatz geltend machen kann, weil es dieses Kind auch nicht betreuen muss ....
Nunja umgekehrt gibt es die Fälle wo ein Vater mit dem Kind in Urlaub fahren will, alles bucht, die Mutter das Kind nicht zum Umgang bringt und sich damit Schadensersatzpflichtig macht weil der Urlaub damit ausfällt.
Ich denke, wenn es so mit der Mutter läuft, sprich der Vater nimt das Kind nicht um Umgang und die Mutter hatte Urlaub gebucht, kann nun aber nicht fliegen weil sie das Kind betreuen muss, dann könnte ich mir vorstellen das man auch als Vater Schadensersatzpflichtig ist.
Mag sein dass das durch die Unterhaltsgeschichte abgedeckt sein soll, mein "Rechtsverständnis" würde in so einem Fall der Mutter jedoch auch einen Schadensersatzanspruch zusprechen.
Stellen wir uns doch auch mal eine Situation im Wechselmodell vor, gelten die Schadensersatzregeln dann für beide gleich? Wenn ein entsprechender Umgang ausfällt, und das zu einem Finanziellen Nachteil für den anderen führt.
Moin,
ich gebe dir nicht unrecht, aber du verwechselt da ein paar Rechtsverhältnisse. Ausdrücklich, und das lesen wir hier immer wieder, hat der Umgang nichts mit dem Unterhalt zu tun. Das ist eine immer wieder zu finden der Rechtsprechung.
Jetzt bekommt ein Elternteil Barunterhalt, weil er das Kind betreut. Deine Argumentation verstehe ich, aber es kann nicht sein, dass BET noch einmal Unterhalt bekommt, weil er das Kind noch zusätzlich betreut. Das führt ja auch dazu, das es im Unterhaltsrecht keine Anrechnung von Tagen beim Umgangselternteil gibt. Dies kann nur dann erfolgen, wenn tatsächlich eine paritätische Aufteilung des Betreuung- und auch des Bar-Unterhalt erfolgt. Nur dann, und ausdrücklich nur dann, kann der Betreuungselternteil einen finanziellen Schaden geltend machen.
Sachverhalt gibt es derzeit aber nicht. Das hat jetzt nichts mit moralischer Einstellung zu tun, sondern ist die konsequente Weiterführung der rechtlichen Ansicht und der strikten Trennung zwischen den Unterhaltsarten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
wenn es einen realen Schaden, hier Kosten des Urlaubs gibt, dann kann es schon sein, dass das relevant ist.
Sinnloses Warten wird darunter nicht fallen, es geht aber eben auch um Zuverlässigkeit und, dass die KM das Kind auch nicht einfach irgendwo abgeben kann, wenn sie krank ist oder ihr Auto nicht fährt.
Die Frage ist ob die gerichtliche Vereinbarung Strafen (z.B. Ordnungsgeld) dafür vorsieht, wenn der Umgang ausfällt. Gibt es eine solche Androhung, dann kann die KM diese beim Gericht beantragen, wenn Du die Vereinbarung nicht einhältst.
VG Susi
Meiner Meinung nach sollte man unterscheiden, ob Umgangsvereinbarungen aus unvermeidbaren Gründen (Panne, Unfall, Unvorhergesehenes, also "höhere Gewalt") nicht eingehalten werden oder aus vermeidbaren Gründen. Unter letzte Variante fällt für mich alles, was man organisieren kann um die Situation rechtzeitig zu lösen. Z.B. auch, ob in so einer Situation die Großeltern oder andere Verwandte mit einspringen können. Bei der Sache mit dem Coronaverdacht hätte ich das anders gemacht. Nicht sagen "ich kann die Kinder vielleicht nicht nehmen" sondern eher: "die Situation ist so und so, wie wollen WIR damit umgehen?" Dann hättet ihr gemeinsam entscheiden können, solange du nicht unter Quarantäne stehst.
Ich könnte mir vorstellen, dass die KM wie so viele Menschen einfach nicht mag, dass du sie vor vollendete Tatsachen stellst.
Das Argument mit dem KU finde ich übrigens nicht sinnvoll. Damit vermengt man Umgang und Unterhalt auf eine ungünstige Weise. Sie muss nicht parat stehen, wie es dem Anderen gerade passt und darf sich auf Absprachen verlassen. Natürlich ist es dumm, die Tür eine Stunde früher zuzuschlagen. Aber genauso gut hätte sie auch einfach unterwegs sein können. Also warum macht man sowas ohne Anruf "Du, das Wetter ist gruselig, ich würde gerne um xx Uhr losfahren und bin ev. um yy Uhr da, passt das bei dir?"
Meine persönliche Meinung ist: verhalte dich so, wie du selbst behandelt werden willst. Hier konkret: würde es dich nerven, wenn KM wegen Prognosen, Wetter, persönlichen Befindlichkeiten in deine Umgangszeiten eingreift und das womöglich ohne Absprache sondern per Ordre Mutti? Lautet die Antwort "ja", prima, dann mach du das auch nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Oh ne menge Antworten...Erstmal vielen Dank dafür.
Ich denke nicht, das wenn ich nicht kann, Verwandte scharf machen muss und frage ,ob diese für mich mal eben 250km fahren sollen.
Für mich war die generelle Frage, was passieren kann wenn eine Wochenende ausfällt aus welchen Gründen auch immer spontan oder nicht spontan.
Oder wenn man wie festgehalten, die Ferien anstattt nur 3 nur 2 Wochen nimmt.
Moin,
es ist halt immer eine Frage, was man will:
möchte man das Kind ab und an mal bespaßen, wenn es grad passt dann kann man das so machen. Dann frag ich mich aber, wieso eine gerichtliche Umgangsvereinbarung getroffen wurde.
Und dann darf man auch nicht erwarten, dass sich der andre Part dran hält.
Würde ich nicht, hab ich dann auch nicht.
Oder möchte man (mit-)betreuender Elternteil sein. Da gehört dann eben auch dazu, dass man seine Zeiten einhält..
Aber du hast gefragt, was passierten könnte: also mit mir als KM würde dir passieren, dass ich mir nach der x-tenAbsage wegen Nichtigkeiten mit der Umgangsvereinbarung den Popo abputzen würde.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Sie bekommt Kindesunterhalt WEIL sie die Kinder betreut,
(nur am Rande) Nein, sie bekommt keinen sondern sie zahlt keinen Kindesunterhalt, weil sie die Kinder betreut. Das ist ein Unterschied.
Was ich aber eigentlich loswerden wollte. Das:
da ich ein Regenloch ausgenutzt hatte da die Winterreifen nicht mehr so pralle sind.
erwähnst Du bitte nirgendwo mehr. (und stellst es schnellstmöglich ab)
Gruss von der Insel
Rechtlich gesehen kann sie eine gerichtlich festgelegte Umgangsvereinbarung erstreiten. Wenn die einmal niedergeschrieben ist, können Ordnungsmittel aufgenommen werden, falls einer sich dran hält. Das gilt AUCH für dich.
Moralisch: Du hast die Kinder alle zwei Wochen. Gründe wie abgefahrene Winterreifen sollten nicht dazu führen, dass Umgang nicht WIE GEPLANT stattfindet. Ich gebe ihr Recht, dass deine Kinder Verlässlichkeit brauche. Also bemühe dich, dass ausgefallener Umgang die absolute Ausnahme bleibt. Ich habe ein WM, hole meine Kinder 6 Tage die Woche nachmittags ab und bin in 18 Monaten nur ein mal zu spät gekommen (30 Minuten), weil ich auf einer gesperrten Autobahn stand. Reifen kann man zeitnah wechseln (unabhängig vom Risiko mit abgefahrenen Reifen mit Kindern unterwegs zu sein. Geplante OPs legt man so, dass man wieder zum Umgang einigermaßen fit ist, wenn möglich. Corona: wir haben 5 Fälle im Betrieb, solange ich nicht in Quarantäne liege, ist das egal...
Rechtlich gesehen kann sie eine gerichtlich festgelegte Umgangsvereinbarung erstreiten. Wenn die einmal niedergeschrieben ist, können Ordnungsmittel aufgenommen werden, falls einer sich dran hält. Das gilt AUCH für dich.
es GIBT BEREITS eine gerichtliche Umgangsregewlung.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Um die Ordungsmittel zu umgehen wäre die konsequenz, dran halten order Sorgerecht abgeben oder?
Dann frag ich mich aber, wieso eine gerichtliche Umgangsvereinbarung getroffen wurde.
Weil sie es erzwungen hat, wolte ich ja nicht ....
vielleicht, weil sie Regelmäßigkeit wollte und genau das vermeiden wollte, was jetzt passiert. Wie regelmäßig hast du denn vorher die Umgänge wahrgenommen?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Um die Ordungsmittel zu umgehen wäre die konsequenz, dran halten order Sorgerecht abgeben oder?
Du hast erst einmal keine Ordnungsmittel zu befürchten.
Die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den umgangsunwilligen Elternteil scheitert in der Regel daran, dass der so erzwungene Umgang regelmäßig nicht dem Kindeswohl dient und deshalb der mit der Festsetzung bewirkte Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des umgangsunwilligen Elternteils nicht gerechtfertigt ist.
OLG Hamm, 25.07.2017 (6 WF 179/17)
Ich bin aber ehrlich gesagt nicht auf deiner Seite, zieh es einfach kontinuierlich und ohne Unterbrechung durch, den Kindern zu liebe.
Hallo RichardvonWeizsaecker,
in dem Fall ging es darum, dass der Vater KEINEN Umgang wollte. Es wurde auch gesagt, dass es anders aussieht, wenn Umgang stattfindet, gewollt ist, aber der Vater unzuverlässig ist. In diesem Fall wären Ordnungsmittel sicher hilfreich. Deshalb wäre ich mir da nicht so sicher, dass er nichts zu befürchten hat. Die Mutter wollte wohl eine regelmäßige Umgangsvereinbarung, an die sich beide zu halten haben (vernünftig!!!!). Wenn er sich jetzt nicht dran hält, dann kommen auch Ordnungsmittel in Betracht, wenn diese im Urteil(Vergleich erwähnt werden. Wenn nicht, kann sie die nachtragen lassen.