Gerichtliche Umgang...
 
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Gerichtliche Umgangsregelungen Beispiele??

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(@PhoeniX)

Moin Ariba

So langsam habe ich das Gefühl das du dich gern als Ritter mit glänzender Rüstung aus einem Luftschloß geritten kommen siehst.

Wenn du eine 14 Tagereglung  sehr väter-demütigend findest ist das eine Sache. Aber hier das Forum zu durchsuchen um das in jedem Tread breitzutreten finde ich ein wenig übertrieben.

Was bezweckst du damit eigentlich?

Streich die Frage bitte, ansonsten wird hier noch ein Tread verfälscht bzw. mit Blödsinn geflutet.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 02:46
(@ariba)
Registriert

Hi,

also ich sehe mich weder als ritter noch  sonstirgendjemand.

ist das wirklich so schwer zu kapieren?

ich möchte nach möglichkeit MEHR umgang als diese 14 tage. ist das nicht absolut verständlich???

also ehrlich......

und wenn ich, wie schon jetzt, diese 14 tage regelung ein leben lang erhalten werde per richter, dann muss ich auch damit leben und werde es auch.
aber dennoch werde ich wahrscheinlich auch noch in 20 jahre denken, dass diese 14 tage keine sinnvolle varinate für väter und kinder ist. so ist das! punkt!

und

Was bezweckst du damit eigentlich?

Streich die Frage bitte, ansonsten wird hier noch ein Thread verfälscht bzw. mit Blödsinn geflutet.

1. ok, ich streich die frage... 🙂

2. aber was meinst du mit blödsinn???
ist es blödsinn, wenn ein vater MEHR versucht als zu klagen, um nicht(!) die wahrscheinlich unvermeidliche 14 TAGE REGEL zu erhalten? das meinst du nicht wirklich...oder?

und bei jedem der "nur" diese regelung hat(und wie gesagt, ich gehöre derzeit dazu!) der muss sich nicht nur damit abfinden und damit leben, sondern ist verständlicherweise wahrscheinlich auch froh und glücklich darüber sein kind überhaupt zu sehen.

aber muss man diese regel allenernstes auch noch "für gut" befinden???

Gruss

Ariba

...der in 80 minuten seine tochter sehen wird....nach 14 laaaaaaangen TAGEN....bis dann...

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 14:36
(@PhoeniX)

:nichtzufassen: :kinnrunter:

Ich warte jetzt auf ne Antwort von skillshot.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 01:12
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Moin,
Na was soll ich dazu schreiben??.. Milans Umgangsrecht ist doch perfekt....
sollte man bei den Downloads reinpacken.....muß man sonst das ganze forum
durchstöbern...nerv..
natürlich wäre ein 365 Tage umgang besser  😉

Hier noch was gefunden:
http://www.trennungsfaq.de/down/klage_auf_umgangsregelung.rtf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 08:11
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