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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell ist es so, dass wenn die KM ein wesentlich höhere Einkommen hat als der unterhaltspflichtige Vater kann die KM teilweise oder ganz für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Der Haken an der Sache ist, dass die KM dafür schon so ca. das doppelte bereinigte Einkommen haben müsste und der KV nicht berechtigt ist eine Auskunft über des Einkommen der KM zu fordern. Prinzipiell kann der KV natürlich fragen, aber wenn die KM darauf nicht eingeht hat er keinerlei Handhabe eine Auskunft zu erzwingen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2021 11:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ich finde, wir sollten das Einkommen der KM erst mal bei der weiteren Diskussion hier ausklammern, bis der TO sich dazu äussert; ich konnte hierzu nirgends einen entsprechenden Hinweis finden.
Daher sehe ich es wie Wasserfee:

Und hat mit dem eigentlicheqn Thema nichts zu tun.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2021 12:19
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