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Gesundsheitsfürsorge

 
(@joelpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Sohn ist 14 Jahre alt und ich habe dank der Mutter und des Gerichts seit 4 Jahren keinen Kontakt mehr. Obwohl wir ein gemeinsames SR haben. Es liefen viele Termine vorher, auch gibt es sonst keine Kommunikation usw Dank der Mutter. Ich habe mich nun fast damit abgefunden. Ich erkundige mich nur in der Schule mal immer. Mein Sohn ist sehr auffällig und angeblich hat er ADHS. Naja nu und erhielt ich von dem Anwalt der Mutter bzw vom Gericht ein Schreiben nach 3 Jahren, dass die Mutter die alleinige Gesundheitsfürsoge haben möchte, da angeblich ich es verweiger zu besteigen das mein Sohn Tabletten bekommt.

Das ist nicht wahr. Ich möchte auch mal abschließen, nun ist meine Frage, da die Gegenseite auch in dem Antrag schrieb Dir Kosten sollen gegenseitig aufgehoben werden. Das Gericht soll entscheiden oder ich soll eine Vollmacht ausstellen.

Wie soll ich reagieren? Und wie sollte eine Vollmacht aussehen?
Leider hab ich nicht die finanziellen Möglichkeiten mir einen RA zu nehmen wie die andere Seite. Meine Unterhaltspflichten tätige ich pünktlich immer. Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2021 13:53
(@inselreif)
Moderator

Hi JoelPaul,

was für eine Vollmacht soll das denn sein? Es ist nicht Zweck des GSR, es dann durch Universalvollmachten zu unterlaufen.

Ich gehe davon aus, dass aktuell nur der Antrag auf alleinige Gesundheitsfürsorge anhängig ist. Also nichts mit Ersetzung Deiner Zustimmung zu einer konkreten Behandlung. Und dass Du überhaupt nicht gefragt wurdest und von der Behandlung nichts wusstest.

Dann solltest Du klarstellen, dass Du nicht informiert wurdest. Du hast nichts verweigert, es gibt es keinen Grund zur Übertragung der Sorge. Auch eine Vollmacht ist nicht angezeigt, da Du auf Anfragen jederzeit kurzfristig reagieren wirst. Ferner hast Du keinen Anlass zur Klage gegeben, damit möge die Mutter die Kosten alleine tragen (letztlich muss man aber nicht darum streiten, die paar Euro machen den Kohl nicht fett).

Gleichzeitig solltest Du aber auch Informationen über die beabsichtigte Behandlung (insbesondere auch den Arzt) erbitten, damit Du Dir ein Bild machen und entscheiden kannst.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2021 14:02
(@joelpaul)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank, also gehe davon aus, dass ich doch einen RA zuziehen muss. Also, mich hat die Mutter nie informiert über die Behandlung, darum war ich aktuell auch sehr überrascht. Im Anhang das Schreiben vom gegnerischen Anwalt.

https://ibb.co/n8XJZQS
https://ibb.co/WfkJbpF

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Anmerkung Mod: bitte nutze die Funktion ANTWORTEN oder kürze Zitate aufs Wesentliche. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2021 14:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann ist Deine Einwilligung zur Behandlung notwendig. Auf der anderen Seite bist Du berechtigt zu wissen von wem und wie das Kind behandelt wird.

Eine generelle Vollmacht würde ich nicht ausstellen. Dem Anwalt würde ich einfach mitteilen, dass Du sofort bereit bist ein entsprechendes Einwilligungsformular des behandelnden Arztes/Ärztin zu unterschreiben. Deshalb bittest Du um Auskunft über den behandelnden Arzt.

Auf diese Weise kannst Du erfahren wer Dein Kind behandelt und Du könntest Dich über die Behandlung informieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2021 16:48
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo JoelPaul,

in dem Anwaltsschreiben steht, Du habest Dich auch in einem Anruf bei der Schule geweigert, dass Euerm Sohn die Tabletten verabreicht werden. Von daher kann auch die Schule die Aussage der Mutter bestätigen.

In einem Gerichtsverfahren wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit diesen Teil des Sorgerechts verlieren, wenn Du Dich weiter sperrst.

Als Vollmacht kannst Du der Mutter ein formloses Schreiben zukommen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2021 17:32
(@joelpaul)
Schon was gesagt Registriert

**Vollzitat gekürzt**

in dem Anwaltsschreiben steht, Du habest Dich auch in einem Anruf bei der Schule geweigert, dass Euerm Sohn die Tabletten verabreicht werden. Von daher kann auch die Schule die Aussage der Mutter bestätigen.

Also, das stimmt nicht. Ich habe zu keinem Zeitpunkt der Schule eine Einsanhme von Medikamenten untersagt. Das kann die Schule auch nicht bestätigen. Ich habe bisher nur schriftlichen Kontakt zur Schule und es geht nur um schulische Leitungen mehr nicht und das ist schriftlich. Zu keinem Zeitpunkt hab ich mit der Schule telefonischen Kontakt gehabt.
_______________________________________________________________________________________________________
Anm.-Mod:
@JoelPAul:bitte zukünftig diesen Hinweis beachten:

Anmerkung Mod: bitte nutze die Funktion ANTWORTEN oder kürze Zitate aufs Wesentliche.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2021 18:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus JoelPaul,
ich denke, Inselreif hat in seiner Antwort #1 alles Wesentliche zu Deiner Vorgehensweise zum gestellten Antrag geschrieben.
Außerdem finde ich solltest Du so schnell es geht mit dem Arzt, der die Diagnose gestellt hat, Kontakt aufnehmen, denn meiner Meinung nach ist eine medikamentöse Behandlung -ohne die Hintergründe und Ursachen (hier gehörst Du womöglich dazu) der Erkrankung zu beleuchten- nicht zielführend.

Grüßung
Marco

P.S. zum Verständnis:

Naja nu und erhielt ich von dem Anwalt der Mutter bzw vom Gericht ein Schreiben nach 3 Jahren, dass die Mutter die alleinige Gesundheitsfürsoge haben möchte

drei Jahre nach was (vermutlich Kontaktabbruch, oder?)??

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2021 11:54
(@maxmustermann1234)
Registriert

Er hat Post vom Gericht bekommen, dass ein Verfahren wegen Übertragung eines Teils des Sorgerechts anhängig ist. Sorgerechtssachen zählen zu den Familienstreitsachen, da gilt doch noch immer Anwaltspflicht, oder nicht? Müsste eigentlich auch in dem Schreiben des Gerichts stehen. Oder hat nur ein Anwalt geschrieben?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2021 16:14
(@inselreif)
Moderator

Sorgerecht ist eine Kindschaftssache, keine Familienstreitsache, kein Anwaltszwang.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2021 16:22
(@joelpaul)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank an alle.

Mein Problem ist, ich weiss nicht wie ich das dem Gericht schreiben soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2021 17:19




(@maxmustermann1234)
Registriert

Dass du dich nie dagegen gestellt hast, dass das Kind die Tabletten nimmt und dich somit gegen den Antrag stellst. Gleichzeitig erkärst du, dass du deine Zustimmung dazu gibst, dass das Kind die ärztlich verordneten Medikamente auch einnimmt.

Persönlich bezweifle ich auch, dass die Einnahme von verordneten Medikamenten eine Sache der gemeinsamen Sorge ist. Wenn das Kind untersucht wurde und die Medikamente verordnet wurde, dann ist es sicher eine Sache der Alltagssorge, dass sie auch gegeben werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2021 10:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Persönlich bezweifle ich auch, dass die Einnahme von verordneten Medikamenten eine Sache der gemeinsamen Sorge ist. Wenn das Kind untersucht wurde und die Medikamente verordnet wurde, dann ist es sicher eine Sache der Alltagssorge, dass sie auch gegeben werden.

Prinzipiell bin ich bei Dir, Max; ich denke aber, dass es von der Art der Medikation abhängt.
Bei Ritalin oder ähnlichen Psychopharmaka, welche meines Wissens bei ADHS-Behandlungen eingesetzt werden können, ist m.E. eine gemeinsame Einwilligung angesagt.
Davon ab bin ich überzeugt, dass eine vollständige Anamnese mit Diagnostik nur unter Miteinbeziehung des KV erfolgen kann....

Insofern würde ich für eine Behandlung prinzipiell Einverständnis signalisieren, VORHER sollte aber ein Beratungsgespräch beim behandelnden Arzt stattfinden (oder KM liefert glaubhaft die erforderlichen Infos).
Die Aussage Kind hat ADHS und braucht Tabletten wäre mir für eine Zustimmung zu dürftig.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2021 11:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Prinzipiell bin ich bei Dir, Max; ich denke aber, dass es von der Art der Medikation abhängt.
Bei Ritalin oder ähnlichen Psychopharmaka, welche meines Wissens bei ADHS-Behandlungen eingesetzt werden können, ist m.E. eine gemeinsame Einwilligung angesagt.

Korrekt. Rivalin o.ä. Fällt unter das Betäubungsmittelgesetz, und ist ausdrücklich Zustimmungspflichtig.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2021 12:33
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mich wundert es, dass eine solche Untersuchung und Diagnosestellung ohne Einverständnis erfolgt ist. Nachdem sie aber da ist, hätte ich gesagt, dass das reine Verabreichen auch so erfolgen kann. Ich sehe das gem. Sorgerecht also eher da, dass der Arzt überhaupt das Kind untersucht.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2021 13:25