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geteiltes Aufenthaltsrecht

 
(@flens)
Schon was gesagt Registriert

Wer hat Erfahrung mit halbiertem Aufenthaltsrecht und Umsetzung in der Praxis ( Aufteilung Unterhalt , Kindergeld,Notwendige Anschaffungen)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 10:41
(@bm-rk)
Registriert

Hallo flens!

Willkommen bei vs, auch für User mit einzeiligen Eingangspostings.

halbiertem Aufenthaltsrecht

Meinst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Oder das Sorgerecht?

Erzähl mal mehr, dann gibt es auch konkrete Antworten.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 10:55
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Meinst du das Wechselmodell mit 50/50-Betreuung?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 11:51
(@flens)
Schon was gesagt Registriert

ja das Wechselmodell 50/50  und den Aufenthaltsbestimmungsort

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 23:30
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Flens!

Du bringst scheinbar einige Begriffe durcheinander. Ich versuch mal Licht rein zu bringen.

Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) alleinig hat, der kann bestimmen wo das Kind sich aufhält also wo es lebt, wo es in den Kiga geht, etc.

Bei verheirateten Eltern haben es beide Eltern gemeinsam. Es ist ein Teilbereich des Sorgerecht. Auch dieses haben die verheirateten Eltern erstmal gemeinsam.

Das Wechselmodell ist eine Form der Betreuung des Kindes, bei der das Kind zu gleichen Teilen jeweils bei Papa und jeweils bei Mama lebt. Z.B. Eine Woche bei Dir, eine Woche bei Exe. Bei dem Wechselmodell hat jeweils derjenige Elternteil das ABR, bei dem das Kind gerade ist.

In der deutschen Gerichtslandschaft müssen die Eltern in der Regel einvernehmlich (!) vereinbaren, daß das WM betrieben wird. Mauert einer von beiden -meist die Mutter- wird es in der Regel durch das Gericht nicht angeordnet. Dann wird eine andere Umgangsregelung beschlossen.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 23:52
(@hessenklaus)
Schon was gesagt Registriert

N`abend allerseits,

Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) alleinig hat, der kann bestimmen wo das Kind sich aufhält also wo es lebt, wo es in den Kiga geht, etc.

Da darf ich Dich korrrigieren : die Wahl der Kita oder auch der Schule fällt nicht unter die "alltäglichen" Entscheidungen, die ein Elternteil allein fällen darf, sondern wird vom Sorgerecht abgedeckt, d. h. beide müssen gemeinsam eine Entscheidung treffen. Das ABR kann ein Teil allein haben, obwohl beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Das WM ist in der deutschen Gerichtslandschaft und auch in der Rechtssprechung garnicht vorhanden. Es ist eine außergerichtliche zwischen den Elternteilen vereinbarte Übereinkunft. Das  WM muß auch nicht im Verhältnis 50/50 betrieben werden.
Sollte ich mich da irren, bitte um Korektur.

Hallo Flens,
Du fragst : "Wer hat Erfahrung mit halbiertem Aufenthaltsrecht und Umsetzung in der Praxis ( Aufteilung Unterhalt , Kindergeld,Notwendige Anschaffungen)"
Einfach mal in dieSuche gehen. Meine Erfahrungen habe ich bereits hier geschrieben : http://www.vatersein.de/forum-topic-7813.0.html

Na dann : viel Glück

Gruß Klaus

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 00:16
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Klaus!

die Wahl der Kita oder auch der Schule fällt nicht unter die "alltäglichen" Entscheidungen, die ein Elternteil allein fällen darf, sondern wird vom Sorgerecht abgedeckt, d. h. beide müssen gemeinsam eine Entscheidung treffen.

Naja, soweit vielleicht die Theorie. In der Umsetzung ist das SR nur leider nicht das Papier wert auf dem es steht, wenn die KM das alleinige ABR hat. Meine Exe und auch viele andere melden die Kinder munter an und ab beim Kiga, Einwohnermeldeamt, etc, ohne daß man(n) irgendwas dagegen machen kann. Versucht KV dann dagegen vorzugehen, dann werden diese Entscheidungen der KMs durch die Richter zementiert.
Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 01:21
(@riviera)

Hi,

solange das AbR nicht beantragt wird und nicht auf einen ET übertragen wird behalten es beide. Das hat Vorteile aber auch Nachteile.

Wir haben lange so gelebt, naja, verhältnismäßig.

Es spielt in der Realität auch keine Rolle bei Schul-oder Kitaanmeldungen, da diese Institutionen das machen was sie für richtig halten. So bei uns passiert. Von gemeinsamen Anmeldungen keine Rede.

Es war dem Vater sogar möglich einen Kinderreisepass alleine zu beantragen und er hat ihn bekommen, trotz gemeinsamen SR! Erlaubt ist das nicht, aber so manche Behörde kann plötzlich die Augen zudrücken, wenn sie denn wollen, egal ob sie dürfen.

Letztlich hat das Kind einen Hauptwohnsitz und eine Nebenwohnung, muss man allerdings bei der Meldebehörde eintragen lassen, das geht ohne Probleme.
Meine Erfahrung ist, dass oftmals Mütter den H-Wohnsitz für das Kind haben wollen wegen des Kindergeldes. Das wird nicht aufgeteilt seitens der Kasse, da die das 50/50 Modell gar nicht kennen und es, wie schon beschrieben auch nicht im Recht festgeschrieben steht.

Ein Grund für den Erhalt des H-Wohnsitz ist auch die schnelle Sicherung von KU, wenn Mama denn will. Wobei eigentlich der komplett wegfällt. Für eine nicht arbeitende Mutter ein enormer Verlust.

Wir haben das Kindergeld angelegt. Kein KU für diese Zeit, jeder musste selbst für alles das Kind betreffend aufkommen.

Unser Kind erinnert sich gerne an die Zeit. Würde sich aber heute nicht mehr darauf einlassen, aber das hat andere Gründe.

Es geht gut, wenn man es nicht komplizierter macht als es sein muss. Geht man normal damit um, dann kann ein Kind gut damit leben und davon profitieren. Beide ETs müssen aber an einem Strang ziehen und das für Jahre. Ich kenne keinen Fall wo es länger gut ging als wenige Jahre, da sich familientechnisch immer was verändert, da müssen ETs schon stark sein und vom Modell überzeugt sein.

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 06:57
 Kiba
(@kiba)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
... und wie habt ihr die Anschaffungen für euer Kind geklärt? (Schulsachen, kleider etc.)
Gruß, Kiba 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 14:17
(@riviera)

...jeder hat was gekauft, da wurde nicht so auf den Cent geachtet.

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 17:12




(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, wär schön, wenn ihr hier >Klick mich< noch kurz was schreiben könntet.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2006 14:24