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Gibt es eine gesetzliche Besuchregelung?

 
(@kkfotohh)
Schon was gesagt Registriert

Hi, habe einen 14 Monate alten Sohn und lebe von der Mutter seit übere einem Jahr getrennt. Zu Zeit laufen die Besuche über die Oma. Seitdem die Kindsmutter und ich nur noch über die Oma kommunizieren, erhalte ich von den beiden (Kindsmutter und Oma) pro Woche max. einen Termin gennant um den Kleinen zu sehen. Eine schwierige Situation für mich, da ich selbstständig bin und jeder Besuch mit 350 km Fahrerei verbunden ist. Meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung, die das Besuchsrecht regelt?
Eine weitere Bitte: Kann mir jemand kurz und knapp erklären (überblicksartig), was das gemeinsame Sorgerecht für mich an Rechten bzw. Pflichten mit sich bringt – gerade in den ersten Lebensjahren?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße aus Hamburg!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 16:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt keine gesetzlichen Vorgabe.

Die Unrechtsprecher haben die Meinung entwickelt, dass, je jünger das Kind ist, desto häufiger sollte der Umgang erfolgen. Übernachtungen sind auch schon mit 3 Jahren (und jünger) denkbar. Ansonsten Umgang alle 14 Tage Freitag bis Sonntag, Ferien hälftig, die hohen christlichen Feiertage im Wechsel.

Zum SR bitte gesondertes Topic aufmachen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 16:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin und Willkommen hier!

Erstmal mein Rat - browse Dich durchs Forum. Es gibt etliche Väter, die ähnliche Situationen und ähnliche Fragen haben wie Du. Dort findest Du sicher viele Hinweise, die Dir helfen werden.

Und konkret:

Gibt es eine gesetzliche Regelung, die das Besuchsrecht regelt?

Nein. Es gibt das Gesetz (§ 1684 BGB), daß Umgang ein Grundrecht der Kids ist unabhängig von der Aufteilung des SR (Sorgerecht). Das Besuchsrecht regeln (also die Umgangsregelung festlegen) können nur die Eltern einvernehmlich oder alternativ durch ein Gericht.

Kann mir jemand kurz und knapp erklären (überblicksartig), was das gemeinsame Sorgerecht für mich an Rechten bzw. Pflichten mit sich bringt – gerade in den ersten Lebensjahren?

GSR bedeutet, daß Mama und Papa vollständig gleichberechtigt sind und keiner erhebliche Eingriffe in das Kinderleben vornehmen darf ohne das Einverständnis des anderen.

Frage ist, ob Du tatsächlich GSR hast. Wart Ihr verheiratet (dann hast Du es automatisch) oder hast Du ne GSR-Urkunde mit Mama zusammen unterschrieben? Musst Du beides mit "Nein" beantworten, so hat sie das allinige SR. Aber das ändert nix an Deinem Besuchsrecht.

Greetz,
Milan

...Deep war schneller...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 16:24
(@kkfotohh)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Info, DeepThought!

Zum Sorgerecht mache ich ein neues Topic auf!

Gruß!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 16:24
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen bei VS!

Unabhängig von der Fahrerei bist Du mit wöchentlichem Umgang eigentlich gut dran. Was die Dauer und Ausgestaltung der Umgänge angeht, kommt es m.E. auf die Bedürfnisse des Kindes an. Eine allgemein gültige Regelung gibt es nicht.

Also Übernachtung usw. muß allein nach dem Kindeswohl beurteilt werden.

Wenn Du die Chance siehst, daß ohne Gericht zu regeln, mach es. Wenn so ne Sache erst mal ein Richter entscheiden soll, dann hast Du ne Großbaustelle mit vielen Unbekannten.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 23:10