bin seit 6 jahren geschieden und lege sehr viel wert darauf, das meine beiden Kinder so oft wie möglich bei mir sind.
bin vor ca 4 jahren ca 100km weggezogen. wer zahlt eigentlich die fahrkosten für die kinder; kann ich meine exfrau 1/2 dazu verpflichten?
:question:
Nein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ergänzend: Bis auf wenige Ausnahmen trägt der Umgangspflichtige die Umgangskosten. Die bisherige Sachverhaltsschilderung lässt einen solchen Ausnahmefall nicht erkennen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Denke mal das du da drauf sitzen bleiben wirst....den schließlich bist DU ja weggezogen (warum auch immer)! Anders würde ich das sehen wenn deine Ex den Schritt gemacht hätte.....
Ich bin vom Richter sogar aufgefordert worden, 420 Km von meinem Wohnort an meinen Arbeitsort zu ziehen, damit die Kosten (600,-€) dafür nicht mehr als Erwerbskosten angerechnet werden können, sondern von mir alleine als Umgangskosten bezahlt werden müssen obwohl diese Kosten wärend der Ehe auch schon da waren und, natürlich von der ganzen Familie getragen wurden.
Deswegen bin ich bei diesem Thema etwas schmallipig.
Ich habe auch noch Niemanden gefunden, der mir auch nur ansatzweise eine Begründung für diese Regelung nennen konnte.
Aber anscheinend ist das allgemein anerkannt und unstrittig, obwohl das meines Wissens nach noch nicht mal ein Gesetz ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für die schnellen antworten; finde ich klasse!!!
🙂 😉