Hallo,
meine Ex zieht in eine Stadt, die ziemlich weit von meinem Wohnort liegt. Dafuer wohnen in dieser Stadt meine Eltern/Grosseltern meines Kindes.
Ich werde natuerlich regelmaessig hinfahren bzw. hinfliegen, aber hoechstwahrscheinlich nur 1 Mal im Monat.
Ich verstehe, dass eine Standart-Pakke fuer Umgangzrecht ist 2 WE/Monat mit 2 Uebernachtungen jedes Mal, plus Halbferien, plus 2. Tag grosser Feste, plus Telefonanrufe (taeliche?) - ist das richtig?
Wenn ich nur 1 Mal pro Monat hinfliege, koennen meine Eltern das 2. Umgangsrecht-WE wahrnehmen, und falls ja, wie soll man das organisieren?
Oder: haben Grosseltern ueberhaupt irgendwelche Rechte, das Kind zu treffen?
SR habe ich keine. Meine Ex hasst meine Eltern noch mehr als mich, und wird wahrscheinlich die Sache sabotieren.
Max
Moin,
Großeltern gehören zu den sog. anderen Bezugspersonen, deren Umgangsrecht in >§ 1685 BGB< geregelt ist. Das Umgangsrecht ist von diesen ggf. auf dem Klageweg zu erstreiten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke! Also, ob Grosseltern das Kind zu sehen bekommen, ist von meiner Ex abhaengig. Und wenn sie Nein sagt, dann soll man zunaechst sich an JA wenden, oder wie geht es?
Siehe letzter Satz meiner obigen Antwort.
Entschuldigung fuer dumme Nachfragen (da ich erst am Anfangsstadium des Trennungskrieges bin, verstehe ich noch nicht alles). Also, Grosseltern haben das Umgangsrecht, wenn es "dem Wohl des Kindes dient". Meine Ex glaubt, dass es nicht der Fall ist, und laesst das Kind nicht zu ihnen. Dann muss ich gleich zu RA gehen, und Tausende von Euro bezahlen?
Das Umgangsrecht ist von diesen ggf. auf dem Klageweg zu erstreiten.
"diesen" = Großeltern. Du hast damit nix zu tun.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
"diesen" = Großeltern. Du hast damit nix zu tun.
Danke, nochmals. Meine Frage war: gibt es irgendwelche Weg, dass die Grosseltern das Kind sehen, ohne dass Grosseltern (oder ich) zum RA gehe und Tausende von Euros bezahle? Hilft auch Jugendamt in diesem Faellen?
@ Maxim,
was ist an dem Satz
Das Umgangsrecht ist von diesen ggf. auf dem Klageweg zu erstreiten.
so schwer zu verstehen?
Wenn Deine Eltern den Umgang einklagen wollen, müssen sie (nicht Du!) einen Anwalt aufsuchen und diesen eine Umgangsklage anstrengen lassen. Das kostet nicht "tausende", sondern etwa 800 EUR. Wenn es ihnen diesen Aufwand nicht wert ist - nun, dann ist das eben so. Das JA hat in diesem (und eigentlich jedem anderen) Fall nichts zu melden.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Maxim20
Du schnappst Dir Deine Kinder und gehst mit ihnen zu Deinen Eltern. Die Gestaltung des Umgangs obliegt Dir ganz alleine, solange es dem Kindeswohl entspricht.
Zielt die Frage allerdings darauf ab, ob Deine Eltern alleine (also vollkommen ohne Dich oder anders gesagt: statt Deiner) auch mal den Umgang an einem WE wahrnehmen wollen und dürfen, so siehe obige Antworten.
Gruss oldie
Edit: inhaltlich präzisiert, hoffe ist jetzt verständlicher 😉
Danke brille007
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin oldie,
ich hatte den Opener so verstanden, dass er aufgrund von Entfernung/Kosten nur alle 4 Wochen hinfahren/-fliegen kann und "sein" zweites Umgangs-WE jeden Monat durch seine Eltern wahrgenommen werden soll. Diese haben zwar ein eigenständiges Umgangsrecht; dieses muss unter diesen Voraussetzungen (Kindesübergabe NICHT an den umgangsberechtigten Vater) jedoch auch eigenständig eingeklagt und ausgeurteilt werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank, und Entschuldigung fuer dumme Nachfragen.