Halbe Kiga-Ferien b...
 
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Halbe Kiga-Ferien bei Ganzjahreskiga

 
(@Metrikk)

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage...

Laut Gerichtsurteil bzw. -vergleich stehen mir neben dem 2-wöchigen Umgang die halben Ferien zu.
Nun hat die KM unseren Sohn in einem Kiga angemeldet, der - warum auch immer - keine Ferien hat (außer Winter).
Es gibt also weder Oster-, Sommer- noch Herbstferien.

Kann man sich in dem Fall an den Schulferien orientieren oder gucke ich da jetzt regelmäßig in die Röhre?

Denke mal wenn ich ihr jetzt sage "welche Woche im Oktober kann ich den Kleinen holen?" werde ich nur zu hören kriegen dass der Kiga keine Ferien hat - im Herbst noch zu verkraften aber spätestens im Sommer wird das zum Problem!

Gruß
Metrikk

Zitat
Geschrieben : 24.09.2013 15:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

unser Kindergarten hatte auch nur Schließzeiten von 3 Wochen im Sommer und den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr.
Das dürfte der Regelfall sein.

Insofern würde ich mich nach den Schulferien richten.

Allerdings solltest du beachten, dass während der Eingewöhnungsphase kein Herausnehmen ideal ist. Hier ist das Eingewöhnen das wichtigste. Danach dürfte das aber unproblematisch sein.
Aber: die meisten Eltern fahren mit Vorschukindern außerhalb der Ferien weg - ist billiger.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 15:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tja, was steht denn im Gerichtsbeschluss genau wörtlich??
(und ein großes Dankeschön  😡 an den Richter, wenn er hier ungenau formuliert hat....)

Wenn man aus Elternsicht argumentieren würde, also: "Ferienumgang, damit die Betreuung gesichert ist" dann wäre es sicherlich richtig zu sagen, nur die tatsächlichen Schließzeiten der Einrichtung werden geteilt? Was aber dann machen, wenn auch die Schulen mittlerweile zunehmend Ferienbetreuung anbieten???  :puzz:

Im Ernst: Gemeint sein können eigentlich nur die Schulferien - quasi als unbestechlicher Kalender. Wenn die KM auf Krawall gebüstet ist, wird sie naturgemäß dies ablehnen, wenn nicht wortwörtlich im Beschluss steht, dass die Schulferien auch auf das Kiga-Kind bereits angewendet werden.Besteht denn die Gefahr, dass KM sich derart quer stellt?

Im Übrigen heißt ein solcher Ferienumgang ja nicht, dass ihr wegfahren müsst. Auch Du als UmgangsET kannst das Kind während Deines Ferienumgangs in den Kiga bringen!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 16:02
 Mux
(@mux)
Registriert

@Metrikk,

ehe wir hier im Nebel stochern, poste doch bitte wortwörtlich den entsprechenden Passus. Normalerweise werden bei Ferien die Schulferien gemeint sein. Da KITA-Schließzeiten bzw. -ferien von KITA zu KITA unterschiedlich sind, sollten diese explizit genannt sein. Das ficht einige KMs aber dennoch nicht an, zu argumentieren, dass Kitaferien gemeint sind, da das Kind ja in die Kita geht. Egal was im Urteil steht. Dieser
Irrsinn ist Teil der ganz normalen Auseinandersetzung.

Leider sind viele Richter (als auch Anwälte, die darauf nicht reagieren) schlampig bzw. ungenau, obwohl es höchstrichterliche Urteile gibt, nach denen die Umgangszeiten konkret festzulegen sind.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 16:56
(@Metrikk)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Also im Gerichtsprotokoll stetht wörtlich
"Die Beteiligten sind sich weiter darüber einig, dass das Kind XY jeweils die Hälfte der Ferien beim Kindesvater verbringt. Dies werden die Eltern jeweils am Anfang des Jahres absprechen."

Also wohl irgendwie echt Auslegungssache...

@ toto: ja die Gefahr dass sich die KM querstellt ist allgegenwärtig  😉 darf neuerdings auch nichtmehr mit dem Knirps telefonieren weil "das Gericht davon nix gesagt hat!" Auf freiwilliges Entgegenkommen brauche ich hier also nicht hoffen und die möglichkeit ihn während des "Ferienumgangs" in den Kiga gehen zu lassen habe ich nicht, da sich der neue Wohnort und damit auch der Kindergarten 120Km entfernt befinden.

Denke ich werde vielleicht mal meinen RA anschreiben - oder kann ich mich mit solchen Auslegungsfragen auch direkt an das Gericht wenden?

Gruß
Metrikk

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 18:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Metrikk,

Denke mal wenn ich ihr jetzt sage "welche Woche im Oktober kann ich den Kleinen holen?" werde ich nur zu hören kriegen dass der Kiga keine Ferien hat

Denkst Du das nur, oder hast Du das schon probiert ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 18:25
(@Metrikk)

Denkst Du das nur, oder hast Du das schon probiert ?

Hallo United,

verlasse mich da auf Erfahrungswerte 😉

Wie gesagt - wenn es um die Auslegung der schwammigen Formulierungen des Gerichtsprotokolls geht gilt für die KM das Minimalprinzip...

Wollte mich zunächst (hier) informieren um abzuwägen ob es sich hier überhaupt lohnt das Gespräch und die daraus resultierende Diskussion zu suchen.

Gruß
Metrikk

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 18:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Metrikk,

"Die Beteiligten sind sich weiter darüber einig, dass das Kind XY jeweils die Hälfte der Ferien beim Kindesvater verbringt. Dies werden die Eltern jeweils am Anfang des Jahres absprechen."

das ist so wachsweich und dehnbar wie ein ausgelutschter Kaugummi. Falls daran auf Deiner Seite ein Anwalt beteiligt war, hat dieser schon bei der Umgangsregelung dafür gesorgt, dass ihm die Arbeit nicht ausgeht. So wie ein Arzt, der seine Patienten immer so krank hält, dass sie ständig in seiner Praxis sitzen. Dass die Schulferien gemeint gewesen sein sollen, ergibt sich aus der Formulierung jedenfalls nicht; eine Selbstverständlichkeit ist es auch nicht. Zumal wir hier auch schon Väter hatten, die ganz entrüstet gefragt haben, ob sie wirklich verpflichtet wären, ihre Kinder ganze 6 Ferienwochen lang zu betreuen - und dass sie dann ja gar keine Zeit für Urlaub mit der neuen Freundin hätten.

Also wohl irgendwie echt Auslegungssache...

absolut. Dafür braucht Deine Ex nicht mal schlechten Willen oder böse Absichten.

Denke ich werde vielleicht mal meinen RA anschreiben - oder kann ich mich mit solchen Auslegungsfragen auch direkt an das Gericht wenden?

das kannst Du auch ohne Anwalt (wenn Du es Dir zutraust). "Ich hätt da mal ne Frage" ist allerdings nicht das Mittel der Wahl; Du musst dort einen entsprechenden (schriftlichen) Antrag stellen. Aber auch wenn Du um zeitnahe Verhandlung bittest, wird dieser mit einiger Sicherheit zeitlich nicht mehr so verhandelt, dass die Option "Oktober" noch eine Rolle spielt. Zumindest nicht Oktober 2013.

Insofern wäre zu überlegen, ob Du gegenüber Deiner Ex mit der Ankündigung, eine gerichtliche Regelung herbeizuführen, noch etwas reissen kannst. Dafür sollte Deine Ex Dich in der Vergangenheit allerdings nicht als Weichei kennengelernt haben, sondern als jemand, der seine Ankündigungen auch wahrmacht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2013 18:45
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Metrikk,

bei dem "Beschluss" handelt es um einen Vergleich. Also habt ihr doch in der Verhandlung über die Ferien verhandelt und seid Euch einig geworden.
Also vorüber habt Ihr Euch geeinigt? Um welche Ferien ging es genau in der Verhandlung?
Ich kann mir beim besten Willen kein Szenario vorstellen, bei dem der Richter, Du, Dein Anwalt, Deine Ex und ihr Anwalt und vielleicht noch eine JA-Tante
über die Aufteilung von Ferien diskutieren ohne diese konkret zu benennen. Oder alle haben geschlafen einschließlich Dir und Dein Anwalt.

Als Vorgehensweise stellst Du gar nicht in Frage, dass es sich um die Schulferien handelt. Du wendest Dich an Deine Ex, um über die Aufteilung der Ferien zu
reden. Warum ist dies eigentlich bisher noch nicht passiert? Stellt sie sich quer, argumentierst Du, dass die KITA keine Ferien hat und jede KITA unterschiedliche Ferien
bzw. Schließzeiten haben, und sich eine gerichtliche Regelung darauf also gar nicht beziehen kann. Du wärst aber gerne bereit, dies gerichtlich klären zu lassen, wenn
sie eine andere Meinung verträte.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2013 11:41
 Mux
(@mux)
Registriert

nochmal ergänzend: Bei einem Vergleich kannst Du diktieren, was da rein soll. Also nicht nur, um welche Ferien es sich handelt, sondern auch, wie die Aufteilung erfolgen soll.
Dass dies versäumt wurde ist sehr schlecht. Ein Vergleich, der ja in Übereinstimmung beider Parteien geschlossen wurde, ist nicht so einfach anzugreifen. Besonders wenn er noch
druckfrisch ist. Von wann stammt denn dieser?

Damit reduziert sich die Drohung mit dem Gericht leider fast auf einen Einschüchterungsversuch bzw. einen Zock.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2013 12:06