Hallo,
nachdem meine Kinder unter der Zeit für mich nicht erreichbar sind, habe ich mich entschlossen für dem Großen (9 Jahre) ein Smartphone anzuschaffen.
Die KM geht nur an ihr Handy wenn die Jungs bei mir sind, Festnetznummer ist mir nicht bekannt
Ich habe sie angeschrieben, wie immer keine Antwort. Irgendwann kam dann nach Tagen die Antwort, sie sei dagegen.
Was kann sie dagegen unternehmen? Kann sie es verbieten?
Danke
Gruß
Andere Frage. Was machst du, wenn er es hat und sie es einkassiert und in den Schrank legt? Sie sagt, in ihrem Zuständigkeitsbereich will sie bei ihrem 9jährigen kein Smartphone/Handy sehen, in ihrem Zuständigkeitsbereich entscheidet sie. Dubkannst das in deinem Zuständigkeitsbereich entscheiden.
Kurz: du hast keine Chance das durchzusetzen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Irgendwie erinnert mich das daran:
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Und mal ehrlich, ein 9 jähriger sollte noch kein Handy haben. Was willst du damit erreichen? Dich täglich in Erinnerung rufen?
Das kommt in ein paar Jahren von ganz alleine, so mit 14 ... vielleicht schon ab 12. aber eine gute Idee finde ich das nicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@kasper
Meine Kids hatten mit 9 schon ein Handy. Einfach damit sie vom Hort aus Sachen mit mir abstimmen konnten...ich will heute mit zu xx gehen.
Oder auch für mich erreichbar waren, wenn ich auf der Arbeit war.
Für mich war das ein wichtiger Aspekt, weil ich ja nicht greifbar war, wenn etwas war.
Sophie
Moin hib .
Was kann sie dagegen unternehmen? Kann sie es verbieten?
Zunächst zu Deiner konkreten Frage: Ja, in ihrer Betreuungszeit kann sie es bestimmen. Ihre Zeit, ihre Regeln! Genauso übrigens umgekehrt in Deiner Umgangszeit!
Gestatte noch ein paar grundsätzliche, sicherlich subjektive Anmerkungen: Smartphone mit 9 finde ich zu früh. Wobei sich das in den kommenden Jahren vermutlich zur Normalität entwickeln wird. Derzeit scheint es sich durchzusetzen, dass viele Kinder mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule ein Smartphone bekommen. Aber selbst dann sollte die Nutzung „begleitet“ werden. Und dazu sollten sich die Eltern einig sein...
Handy schon in der Grundschule kann im Einzelfall sich sinnvoll sein. Das würde ich nicht grundsätzlich verteufeln. Aber ich gebe jedem Recht der sagt, es gehe auch ohne!
Was Du in Eurem Fall allerdings erreichen willst mit Smartphone od Handy ist mir nicht klar. Die Erreichbarkeit beim jeweiligen ET bestimmt dieser.
toto
Meine Kids hatten mit 9 schon ein Handy. Einfach damit sie vom Hort aus Sachen mit mir abstimmen konnten...ich will heute mit zu xx gehen.
Oder auch für mich erreichbar waren, wenn ich auf der Arbeit war.
Für mich war das ein wichtiger Aspekt, weil ich ja nicht greifbar war, wenn etwas war.
Ok, Sophie, dem kann ich folgen. Aber muss es dann ein Smartphone sein? Da reicht so ein einfaches Prepaid, für 10 Euro, Handy und Guthaben zusammen. Smartphone bergen früh genug die Gefahr, sich mit unterschiedlichsten Messanger auseinander zu setzen und dann die Gefahr des Verständnisses der übermittelten Nachrichten. Damit kommen ja schon 14-18 jährige kaum mit klar.
Meiner Meinung nach sollte das gesetzlich verboten werden, dann gäbe es keine Gefahr und keinen sozialen Druck.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hier geht es doch gar nicht darum, ob es ein Smartphone oder ein Handyurgestein ist, sondern darum, dass die Mutter während der Nicht-Umgangszeit keine Telefonkontakte möchte und schon gar keine, die sie nicht kontrollieren kann.
Und aus Erfahrung von hier: das ist kaum einklagbar.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Auch Kinder haben Rechte. Solange es dem Kindeswohl nicht widerspricht, dürfte sich der BET hier nicht dagegen aussprechen. Tut sie/er es doch, ist es nicht im Sinne des Kindeswohls, sondern aus privaten sprich egoistischen Gründen. Überspitzt: Damit dürfte eine Überprüfung der Erziehungsfähgfkeit der/des BET angeraten sein.
Wenn ich mich nicht irre, gibt es diesbezgl. mindestens ein OLG-Urteil.
Die Regularieren, wann wo wie das Telefon eingeschaltet und genutzt werden darf, ist damit nicht per se gemeint. Nur das generelle Verbot, telefonischen Kontakt zum nBET aufzunehmen/ zu ermöglichen bzw. das Recht, diesen vom BET zu kontrollieren ist gemeint. Nennt sich auch Telekommunikationsfreiheit. Kinder sind da nicht ausgesperrt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.