Hallo zusammen,
bin neu hier und möchte vorab einfach nur den Beschluss des Frankfurter Richters in erster Instanz veröffentlichen. Meine Geschichte werde ich gerne in naher Zukunft zur Info an alle hier eintragen. Nur soviel:
Besuchskontakte zum Sohn von der Geburt 06/2003 - 02/2006. War nie verheiretet. Mutter heiratet anderen Mann 2005. Sohn glaubt der andere MAnn sei sein Vater. Umgangskontakte werden ab 03/2006 unterbunden. Eilantrag 07/2006 - bis heute KEINEN Beschluss zur Hauptsache. Erstmal s sehe ich meinen Sohn wieder vor 4 Wochen als ich ihn an seinem neuen Wohnort in München in Abwesenheit der Mutter besuuche.
Beschluss des von mir in 02/2009 wegen Rechtsbeugung angezeigten Richters H. von heute Nachmittag (11. September 2009):
1. Dem Antragsteller wird bei Meidung von Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft verboten, am 15.09.09 sich dem minderjährigen Kind T…auf dem Schulgelände der M.-Schule, München zu nähern und auch beim Betreten oder Verlassen des Schulgebäudes sich auf 100 Meter dem Kind zu nähern.
2. Der Antragsgegnerin wir aufgegeben, für T. Hilfen zu beantragen und umzusetzen in der Beratung seiner Trennungs- und Verlustängste, Hilfe und Förderung in seiner Autonomieentwicklung, Hilfen zur Wiederherstellung seiner Stabilität und Kontinuität, Hilfen und Unterstützung bei der
Abstammungsaufklärung, bei seiner Identitätsfindung, bei der Umgangsanbahnung, mit dem biologischen Vater und Unterstützung im Erhalt der Beziehung zu seinem sozialen Vater und zwar durch eine fachkundige therapeutische Einzelbetreuung bzw. Therapie und das Gericht umgehend, spätestens binnen 3 Wochen, über die Details der in Aussicht genommenen Hilfen zu informieren.
3. Die Kosten sind Tei der Kosten der Hauptsache.
4. Der Gegenstand des Verfahrens über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird festgesetzt auf EUR 500,-
Gründe:
Zunächst sei festgehalten, dass das gerichtliche Verfahren betreffend den Umgang des Antragsstellers mit T. nicht allein durch die Erklärung der Antragsrücknahme endet und das hiesige Gericht in der Sache daher weiter zuständig bleibt.
Die Entscheidung beruht auf §1684 BGB. Die vorläufige Regelung ist zum Wohle des Kindes erforderlich.
Nach Maßgabe des überzeugenden Gutachtens des Sachverständigen vom 18.05.09, auf welches wegen der Einzelheiten Bezug genommen sei, ist die Abstammungsaufklärung im Interesse des Kindes dringend geboten, um im Anschluss eine Umgangsanbahnung mit dem Antragsteller beginnen zu können. Die Auflagen an die Kindesmutter waren zur Herbeiführung der von der Gutachterin angeregten Hilfen erforderlich, da die Kindesmutter sich den Empfehlungen nur mit unzureichender Motivation nähert und die Hilfen bisher keine konkrete Form annehmen.
Zugleich ist zum Wohle des durch die familiäre Situation stark belasteten Kindes auf die Reihenfolge der durch die Sachverständige empfohlenen Maßnahmen zu achten. Es kann nicht zugelassen werden, dass der Kindesvater sein Recht durch Eigeninitiative herbeiführt.
Die Entscheidung betreffend den Tag der Einschulung musste aufgrund der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung erfolgen.
Im Übrigen beabsichtigt das Gericht, eine Entscheidung erst nach Anhörung der Beteiligten zu treffen, geht aber davon aus, dass der Antragsteller es bis zum Zeitpunkt der Anhörung unterlassen wird, weitere Treffen mit dem Kind herbeizuführen.
Wer kann mich darüber Aufklären, womit ich zu rechnen habe falls ich bei der Einschulung erscheine (ohne meinen Sohn zu kontaktieren).
Gruß Mike
Moin Mike!
Dein Beschluss klingt so, als sei mindestens (!) einer von Euch beiden hundsmiserabel mit dem Kleinen umgegangen. Nun habt Ihr ein -zumindest laut diesem Beschluss- annähernd zerstörtes Kind. Widerwärtig finde ich das.
Naja, ohne die Vorgeschichte zu kennen kann man sich mit diesem Beschluss keine Meinung bilden. Beschlüsse haben nicht immer mit der Realität zu tun. Daher wart ich erst mal ab, bis Du mehr Infos gepostet hast.
Wer kann mich darüber Aufklären, womit ich zu rechnen habe falls ich bei der Einschulung erscheine (ohne meinen Sohn zu kontaktieren).
Steht in Deinem Beschluss:
1. Dem Antragsteller wird bei Meidung von Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft verboten, am 15.09.09 sich dem minderjährigen Kind T (...) zu nähern und auch beim Betreten oder Verlassen des Schulgebäudes sich auf 100 Meter dem Kind zu nähern.
Wörtlich genommen kämest Du in den Knast, sobald Du näher als 100m an den Kurzen heran gehst.
Kerl - was hast Du denn u.U. getan, dass Du so einen Beschluss kassierst? Pack´ mal aus hier, dann kann Dir geholfen werden.
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
interessante Aussagen von Dir..
Ich habe folgendes getan: ich habe die FALSCHE Frau geschwängert und leider in den ersten 2 Lebensjahren nicht kapiert, dass sich der neue meiner Ex in das Leben meines Kleinen als "PAPA" einschlich. Als ich es kapierte, war es zu spät und ich wurde von meinem Kleinen fern gehalten. Die Mutter ist nicht dumm bzw hat einen guten Anwalt der womöglich mit dem Richter gut kann.
Mittlerweile ist der soziale Vater, wie er vom JA und allen anderen eingebundenen Institutionen liebevoll genannt wird, längst nicht mehr mit der Mutter zusammen (getrennt seit12/2007), hat aber meinem Kleinen nach der Heirat schnell noch seinen Nachnamen verpasst (Einbenennung)! 🙁
Auch der soziale Vater wohnt mittlerweile 400 km von meinem Sohn entfernt, weshalb der Beschluss auch an dieser Stelle abwegig ist und mit Kindeswohl kaum mnoch was zu tun hat.
Hundsmisserabel ist die Mutter mit dem Kleinen umgegangen, weil sie ihn seit 6 Jahren BELÜGT! Darin sehen die eingebundenen Psychologen ein großes Problem: "Wenn die Person, zu der das Kind das größte Vertrauen entwickelt hat, als Lügnerin enttarnt wird...".
Gruß Mike
Hallo Mike,
ich denke mal, dass auf der Ebene der Erwachsenen großer Mist gelaufen ist.
Wenn ich mich jetzt aber mal auf die Ebene des Kindes versetze, schlussfolgere ich, dass er Dich nicht kennt und selbst wenn er das tut, dann nicht als Vater. Ich weiß ja nicht, wie Du mit dem Kind bei Deinem Besuch neulich umgegangen bist, wie Du Dich bspw. vorgestellt hast. Ich denke mir nur, wenn Du als "Fremder" da ankommst und Dich als Vater präsentierst, dann muss das für das Kind, das davon ausgeht, dass der "soziale" Vater sein Vater ist, schon ziemlich verwirrend sein.
Mein Eindruck ist, dass die Aussage im Beschluss nicht so falsch ist, dass das Kind langsam an seine Wurzeln herangeführt werden soll. Denn es wird ja vorher das ganze Bild, das sich über die Jahre von seinen Wurzeln aufgebaut hat, zerstört. Von daher kann ich auch den Beschluss nachvollziehen. Auch wenn der natürlich aus der Sicht "Vater-Kind" eine Katastrophe ist.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Mike,
das ist ja eine böse Geschichte für dein Kind und dich. Ich gehe mal stark davon aus, dass du kein SR hast. Woher wusstest du, wann die Einschulung ist? Hast du angekündigt, dass du zur Einschulung gehen wirst, oder wie kommt der Richter dazu, das explizit zu verbieten? Und wem hast du das angekündigt, der Mutter oder dem Kind?
Gruß
eskima
Moin Mike!
interessante Aussagen von Dir..
Hab´ doch gar keine Aussagen gemacht... 😉
ich habe die FALSCHE Frau geschwängert
Naja, das sagen wir anfangs alle. Aber ohne diese Frau gäbe es nicht diesen Sohn. Insofern war´s wohl doch nicht eine ganz so schlechte Entscheidung...
"Wenn die Person, zu der das Kind das größte Vertrauen entwickelt hat, als Lügnerin enttarnt wird...".
".... ist das schlimm für´s Kind und deswegen enttarnen wir sie nicht." .... ich ahnte es bereits.
Es kann nicht zugelassen werden, dass der Kindesvater sein Recht durch Eigeninitiative herbeiführt.
Was für ein schöner Satz! Schade, dass den niemals die Kinderdiebinnen, Boykotteusen und Rechtsbrecherinnen vom Richter zu hören bekommen.
Greetz,
Milan .... der sich dennoch fragt, wie es bis zu diesem Beschluss zugegangen ist bei Euch...
Moin,
ich rate hier trotzdem zur Besonnenheit - im Interesse des Kindes. Was im Detail abgelaufen ist und wer wann was verschuldet hat, wissen wir nicht. Tatsache ist: Seit 3,5 Jahren gab es keinen Kontakt mehr. Dass ein Eilantrag (!) so lange Jahre lang verschleppt wurde, mag ich nicht glauben; ein richterliches Näherungsverbot muss auch begründet worden sein.
Sich vor diesem Hintergrund anlässlich eines Einschulungstermins und gegen den richterlichen Beschluss einfach plötzlich als "Vater" zu positionieren, kann vor diesem Hintergrund sicher nicht als "positiv für's Kind" gewertet werden. Denn dieses Kind bewertet keine biologischen Zusammenhänge, sondern schlicht, dass ein praktisch völlig Fremder plötzlich die Hände nach ihm ausstreckt. Nicht umsonst verfechte ich die These, dass "Vater sein" mehr ist als ein paar Gene.
In den vergangenen 3,5 Jahren ist in diesem Fall offenbar eine Menge versemmelt worden; das lässt sich nicht an einem einzigen Tag reparieren, nur weil da gerade Einschulung ist. Nach einer so langen Zeit muss erst einmal eine Vertrauensbasis (wieder-)hergestellt werden. Die geplante "Eigeninitiative" würde diesem Ziel nicht dienen, sondern eher das Gegenteil beweisen: Hier beharrt jemand nur auf einem "Recht" und ist an kindgerechten Lösungen nicht interessiert.
Abgesehen davon würde das betroffene Kind dem Mann, der sich bei der Einschulung plötzlich als sein Vater ausgibt, kaum vor Freude in die Arme springen, sondern ängstlich zu Mutter und anderen Vertrauten flüchten. Einen besseren und publikumswirksameren Beweis für die These "Kind hat Angst vor seinem Vater; Boykott ist begründet" kann man kaum liefern.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Schliesse mich da Brille an und rate dringend davon ab in Eigeninitiative zur Einschulung zu gehen. Ich kann mir das dann schon vorstellen - Papa erscheint, Kind schreit, Mama flippt aus, Polizei wird gerufen, alle bekommen es mit und der Vater hat dem Kind dann die gesamte Einschulung ruiniert, was ihn einige 1000€ oder eine Zeit Knast einbringen wird.
Trotzdem würd mich sehr interessieren, wie es zu diesem gerichtlich beschlossenen Umgangsverbot gekommen ist. In dieser krassen Form habe ich das noch nicht erlebt bisher...
Milan
Guten Morgen zusammen,
war Gestern den ganzen Tag offline, aber dafür habe ich mir den heutigen Tag weitestgehden frei gehalten, um eine Entscheidung über die weitere Vorgehnsweise zu treffen. Es sind - nicht nur hier in diesem Forum - viele Gedanken geäußert worden. Meine Vor-Geschichte ist soweit geschrieben, werde sie in kürze einstellen.
Nur soviel: habe meinen Sohn gemeinsam mit meiner jetztigen Frau und deren beiden 4 und 7 Jahre alten Sohne am 18. August zuhause in München spontan auf dem Rückweg aus unserem Urlaub besucht und ihn erstmals nach 40 Monaten Umgangsbeukott wiedergesehen. wir haben 90 schöne Minuten auf einem Spielplatz verbracht. (Die KM war arbeiten, das Au-Pair ist mitgegangen. Wir haben uns als Besuch aus Frankfurt, von wo er mit der KM am 01.04. weggezogen ist, ausgegeben).
Würde mich meinem Sohn DERZEIT nicht als sein Vater vorstellen - wo denkt ihr hin?
Später mehr.
Gruß Mike
Geschichte ist online - Fragen dazu dürfen gerne gestellt werden.
Jetzt gilt es, die weitere Vorgehensweise zu prüfen. Meine wiederholten Umgangsanträge habe ich in Frankfurt am 28. Juli 2009 zurückgezogen, weil in Frankfurt NICHTS passiert. Aber das hat die Gegenseite abgelehnt und eigene Anträge formuliert, damit Frankfurt zuständig bleibt. Die Anträge stelle ich auch in Kürze online. Gerne würde ich in das "Münchner Modell" einsteigen.