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Hilfe dringend benötigt zum Thema "mal wieder Loyalitätskonflikt"

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(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forumianer,

ich bin ja schon etwas länger hier und brauche dringends Hilf. Meine Geschichte hier.

Es ist etwas erschreckend, wie hilflos ich wieder vor einem Problem stehe. Gleichzeitig habe ich das Gefühl, dass ich es (mal wieder) nur eingedämmt bekomme, wenn ich schnell und mit vollem Einsatz reagiere.
Daher bitte ich die User mit etwas Erfahrung um kurzfristigen Feedback und Handlungshinweise.

Sorry für den langen Text, viel kürzer ging es nicht.

Kurzer Abriss meiner Geschichte
Sohn 2004 geboren, 1 Jahr danach Trennung, 4 Jahre danach Scheidung.
Ich habe mittlerweile eine Zweitfamilie mit 2 Töchtern; alle 3 verstehen sich wirklich gut.

Insgesamt war ich 5x wegen Umgang vor Gericht. Das letzte Mal endete 01/2009 nach 9 Monaten Boykott mit der Feststellung der Verfahrenspflegerin, dass meine Ex ein Loyalitätsproblem in den Kurzen hineininduziert.

Ergebniss war eine taggenaue Festlegung des Umgangs.

Ich habe nie um Anweichungen gebeten, meine Ex fragte nach Abweichungen, auf die ich aber großzügig einging, wenn der Umgang nachgeholt wurde.

Seitdem lief es eigentlich ganz gut. Allerdings nervt es meine Ex, dass ich immer mal wieder ihr Leben störe und nicht all ihren Vorstellungen folge.

So z.B. stellte sie fest, dass unser Sohn, da er jetzt in der Schule ist, laut Umgangsurteil während einer Sommerferienwoche nicht versorgt ist, da sie arbeiten muss. Vorher war das sehr einfach möglich, da sie Erzieherin ist und unser Sohn in ihre Einrichtung betreut wurde, jetzt unterscheiden sich Schulferien und Kindergartenferien.

So hat sie in meiner Sommerferienwoche Urlaub gebucht. Dieses Detail teilte sie mir kurz vor eben jener Woche mit, sodass lediglich die Option frei stand, die Woche über Wochenenden nachzuholen.

Das Nachholen hat bis jetzt nicht geklappt, weil:
- Sohni krank war
- Sie Sohni zu einer Vernstaltung/Kindergeburtstag schleppen wollte
- Ihr sogar einmal nicht klar war, dass Sohni zu mir kommen sollte (habe ich net verstanden, war anders besprochen)

Darüber hinaus hat Ex sich mit ihrem Next (unverheiratet) ein Haus gekauft (100m von der größten Moschee in 100km Entfernung) und und wir uns danach auch eins, allerdings gutbürgerlich, mit Garage und Garten. Die Häuser sind 1100m voneinander entfernt und meine Ex ist seitdem etwas unterkühlt.

Dieses Wochenende sollte er wieder zu mir kommen. Er war wieder krank.
Tags darauf, rief ich an und bat meinen Sohn sprechen zu können. Der war aber gar nicht krank. Wollte aber auch nicht zu mir kommen.

Aktuelles Problem
Heute rufe ich an, weil eigentlich eine Urlaubswoche mit Umgang beginnt. Im Hintergrund höre ich Musik und einige lärmende Kinder.
Sohni ist wieder krank. Ex hat auch schon eine Idee und will mit ihm zum Arzt. Daraufhin biete ich ihr einen gemeinsamen Besuch an und frage nach ihrer Vermutung. Sie sagt aber einfach nur, dass sie darüber doch wohl nicht mit mir sprechen müsse und legt auf. Ein Rückruf von mir bleibt unbeantwortet.

Mein Problem:
Meine Ex weiß ziemlich genau, dass ich sehr schnell beim Anwalt bin und damit Kosten verursache. Das war in der Vergangenheit der Schlüssel zum geordneten Umgang.
Mittlerweile weicht sich dieses Verhältnis immer weiter auf und driftet ab in Chaos.

Ich muss also jetzt meinen Anwalt konsultieren und möglichst ein Verfahren starten, damit bei ihr - zuindet indirekt über VKH - Kosten durch eigenen RA erzeugt werden.

Was nehme ich da? EA auf Umgang? Die Woche ist eh durch.
Gehe ich zum JA, obwohl die bisher nur im Weg standen und mir Probleme bereitet haben?
Sollte ich vieleicht persönlich mal vorbeischauen (eher nicht mein Plan, da ich damit hauptsächlich Sohni unter Druck setze.
Weitere Tipps?

Danke,
Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2011 20:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Weisnich

Gehe ich zum JA, obwohl die bisher nur im Weg standen und mir Probleme bereitet haben?

Nein

Sollte ich vieleicht persönlich mal vorbeischauen (eher nicht mein Plan, da ich damit hauptsächlich Sohni unter Druck setze.

Auf gar keinen Fall

Was nehme ich da? EA auf Umgang? Die Woche ist eh durch.

Ja und Sanktionen beantragen, ausserdem Nachhohlwochenende für ausgefallene Umgänge.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2011 20:34
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Was nehme ich da? EA auf Umgang? Die Woche ist eh durch.

Natürlich ein Eilverfahren, da in Zuknft zu befürchten ist, dass KM weiter boykottiert.Wichtig dabei zu beantragen, dass KM ein Attest für die Krankheit während der Umgangszeiten vorlegen soll.
"Krankheit" ist bei boykottierenden Müttern sehr beliebt, da oft die blosse Behauptung ausreicht.
Auch Ordnungsmittel nach § 89 FamFG beantragen:
http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2011 21:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

*zustimm* Und für die Zukunft: Keine Abweichung vom Umgang, so lange nicht Du oder Sohni halbtot über'm Gartenzaun hängen!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2011 21:49
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

tach,

schade das keine Ruhe reinkommt.

habe ich das Gefühl, dass ich es (mal wieder) nur eingedämmt bekomme, wenn ich schnell und mit vollem Einsatz reagiere.

jipp, und wie Du das machst steht ja schon unten...

mut und kraft wünscht
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2011 22:11
(@ariba)
Registriert

Moin Weisnich,

da ich von Dir eine Weile nix gelesen habe, dachte ich: Gut ists...jetzt klappt ENDLICH der "normale" Umgang mit Sohni. Und nun lese ich das...  😡
Grad schaue ich auf Dein letzten Posts Deiner Geschichte in Deinem laaaangen Thread, wie der Stand der Dinge war:

Hallo Leute,

ich möchte wieder einmal an meiner Geschichte weiterschreiben.
Die Kindesmutter hat sich mittlerweile an die Situation gewöhnt. Die Umgänge finden nun normal statt.

Ich glaube, diese Art von Exen kann und will sich niemals an die (Umgangs-)Situation gewöhnen!  😡

Genauso habe ich es ebenso mehrfach erlebt: Nach der Gerichtsverhandlung spielt sich so etwas wie Normalität ein, und auch als hartgesottener Umgangsvater glaubt man wieder daran, dass die KM sich beruhigen werden wird...

Doch...nix da!  😡

Dein Fall erinnert mich immer wieder daran, was bei mir als nächstes passieren kann. "Mein" Kind ist aber noch im KiGa. 8 Gerichtstermine hinter mir, nun einen soweit ganz guten OLG-Beschluss mit Sanktionsmittel, Einsetzung eines Umgangspflegers und die zwingende Vorlage von Arztattesten bei UP und mir bei Krankheit des Kindes. Auch mein Kind befindet sich in Loyalitätskonflikten. Gerichtlich und Gutachterlich bestätigt. Die Mutter treibt das Kind da regelrecht hinein...

Auch bei Dir dürften  - l e i d e r  -  nur Saktionsmittel und Atteste helfen. Ebenso wohl nur ein Eilantrag. Das könnte aber wohl wieder eine hartnäckige (Umgangs-)Kriegserklärung für Deine Ex sein. Meine KM würde sofort wieder zum Totalboykott gehen. Und es würde wieder Monate dauern, trotz Eilantrag und allem PiPaPo, bis es wieder zum Umgang kommt. Denn meine Ex würde auch wieder sofort ein weiteres Gutachten einfordern...und den Umgang eigenmächtig komplett aussetzen. Ich würde dann notgedrungen BU beantragen, um den Kontakt nicht zu verlieren, das dauert dann sowieso wieder x Monate...eine Endlosschleife...die kaum etwas bringt!

Soll heißen: Da auch Deine Ex mit allen Boykottwässerchen gewaschen ist, sollte Dein RA nochmal ne gute Taktik herausarbeiten. Also EA ist wohl unumgänglich, aber irgendwas zusätzliches muss noch her - aber vllt gibt es das auch gar nicht...

Die Überdeutlichmachung der sofortigen Wiederaufnahme des Umgangs muss überaus glaubhaft gemacht werden. Aber das weißt Du ja auch alles selbst. Ansonsten könnten erneut Monate vergehen ohne das irgendetwas passiert. So war das bei mir zig mal. Leider habe ich jetzt nicht den ultimativen Vorschlag, aber ich denke, Du weißt in etwa was ich meine. Bei meiner KM wäre es mit einem "harmlosen" Eilantrag zum Umgang gewiss nicht getan. Die würde das eher anspornen ihr Spiel zu spielen, wie lange sie diesmal den Boykott aufrecht erhält.

Grüße
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2011 09:55
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,

meine schlimmsten Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten.

Ex rief gerade an. Sohnis Bauchschmerzen sind nicht organisch, sonden psychosomatisch (welch wundersame Erkenntnis).
Sie wolle das mit mir besprechen, allerdings nicht allein. Mit wem, wolle sie aber auch nicht sagen (gemeint ist das besonders hilfreiche JA) Mittwoch sagt sie mir, wann.
Mit dem Beschluss des Gerichts solle ich etwas machen, das hier weggefiltert würde. Es hat mit einer Aktion zu tun, die häufig auf Toiletten im Sitzen stattfindet.

Das Schreiben an den RA ist raus. Leider ist mein RA in Urlaub und sein Vertreter ist unsicher. Mal sehen, was dabei rauskommt.

Schon beim letzten Verfahren stellte sich heraus, dass das eigentliche Problem die zu geringe Bindungstoleranz meiner Ex ist. Leider bekam ich nur schriftlich von der Verfahrenspflegerin, dass Sohni und ich kein Problem haben.

Wir sind also wieder bei Null. Jetzt gibt es erst einmal ein paar Monate Boykott, ich kann mich, wie gewohnt, bei Gericht durchsetzen und am Ende gibt es eine fette Rechnung.

Das Leben könnte so einfach sein. Meine Ex mag es irgendwie aber lieber hardcore.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2011 13:28
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Update

RA ist aus dme Urlaub raus; seine Vertretung wollte keine Klage schreiben.

Ich hatte von Ex Rain einen Brief erhalten, dass das Jugendamt am Mittwoch ein Gespräch organisiert.

Da auch der Name der JA MA genannt war, rief ich gleich am Montag an.

Viel Blabla, wahrscheinlich von beiden Seiten.

Vorschlag der JA MA:
Eltern beide zum Psychologen und dem Kurzen in der Zeit einen "Freiraum" geben. Darüber hinaus wurde über Therapeuten für ihn gesprochen.
Umgang soll ersteinmal ausfallen, bis Ex meint, dass er wieder stattfinden kann.

Den Therapeuten für Sohni kann ich nicht verhindern (obwohl ich ihm den ersparen wollte), weil zu Gesundheitsfragen wurde ich noch nie einbezogen.
Ich bekannte mich zu jeder Schandtat bereit, wenn ich auch nicht glaube, dass uns das weiter bringt.

JA Mitarbeiterin meint, dass das Problem in den unterschiedlichen Erziehungsstilen steckt. Ich glaube, dass die Ex Angst hat, Sohni könnte den Wohnort wechseln und damit ihre Finanzen vernichten, aber das behalte ich bei mir.

Und Ex wird gebeten, mich auf dem Laufenden zu halten so mit Schule etc. Per Mail. Das wäre das erste Mal, dass ich etwas erfahren würde.

Heute mit dem zurückgekehrten RA gesprochen. Er will der Rain eine kurze Frist setzen, um guten Willen zu zeigen und dann klagen.

Interessant war übrigens auch der Hinweis der JA MA. Sie bat mich, auf einen Prozess zu verzichten. Weil die machen eh das selbe, nur beim JA bekommt man es umsonst. Das Gericht würde wohl einen Gutachter ziehen und der kostet ja auch Geld.

Ich glaube, die Frau glaubt noch an das Gute im Menschen.
Das einzige, was meine Ex leitet ist nicht das Gequatsche von irgendjemanden, sondern eine doofe Rechnung zur Unzeit. Daher hätte ich das Verfahren lieber teurer als billiger.

Schaun wa mal.

Ich erwarte eigentlich Nichts.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2011 23:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michael,

wenn man das so liest: Was soll das JA da noch bringen? Deinen Ausführungen zu Folge hast Du es hier mit der mütterfreundlichen Version zu tun, bei der Du wohl wenig Schnitte haben wirst.

Interessant war übrigens auch der Hinweis der JA MA. Sie bat mich, auf einen Prozess zu verzichten

Allein diese Antwort sollte Dir ja zeigen woran Du bist. Du hast es mit einer professionellen Kindsbesitzerin zu tun, nichts anderes. Würde das nicht so sein, wäre ein normaler Umgang wie bei "normalen" Umgangseltern jedes zweite Wochenende möglich.

Des Weiteren treibt sie Dich vor sich her. Da muss ein harter Anwalt ins Boot (ob Deiner da so der richtige ist, musst Du wissen). Hier müssen Ordnungsgelder her und diese auch durchgesetzt werden. Für alles andere ist der Zug doch längst abgefahren.

Dazu kommt, dass Du auch mal den Spieß umdrehen musst. Wenn sie schon so viel Spaß an der Hausfinanzierung hat, sollen da mal ordentlich Ordnungsgelder reingeknallt werden. Wenn man sich hier im Forum umschaut scheinen ja monatliche Hausraten von 1200 Euro die Regel zu sein. Vielleicht sind dann 500 Euro Sanktion doch mal ein Nachdenken wert für sie. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2011 23:42
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ingo,

wir sind auf dem selben Blatt.

Nun ist meine Ex halt aber zum JA und ich habe mich gefragt, wie ich damit umgehe. Ich entschied mich für offensiv in der Gewissheit, dass die eher Last als Hilfe sind. Jetzt lassen wir die Sachen einfach parallel laufen und stellen den Antrag so, dass der nicht absäuft, wenn sie sich kurzfrist entscheidet, den Kurzen doch mal zu mir zu lassen.

Und da ist der nächste logische Schritt ein Zwangsgeld.
Das gibt es aber nicht so ganz einfach. Mausi guckt dann wieder so traurig den Richter an und beteuert, dass sie nur das Beste wollte und ihr alles gaaanz doll leid tut. Und da wird Molli regelmäßig schwach.
Vielleicht habe ich aber auch Glück und Molli lässt sich vertreten. Sein Kollege hatte einen etwas klareren Kopf und darüber hinaus sogar Esprit.
Oder mal wieder zum OLG? Schauen wir mal... das Leben ist wie eine Pralinenschachtel.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2011 00:01




(@ariba)
Registriert

Moin,

Du hast es mit einer professionellen Kindsbesitzerin zu tun, nichts anderes.

Und da ist der nächste logische Schritt ein Zwangsgeld.
Das gibt es aber nicht so ganz einfach.

Leider!!

Auch ich habe es mit solch einer Spezi von einer extremen Kinderbesitzerin zu tun. Erst nach zahlreichen Verfahren (weiß gar nicht mehr wie viele es tatsächlich waren...) und nach zahlreichen Anträgen auf Zwangsgeld und Umgangspflegschaft, hat mir das OLG nun endlich die Ordnungsgeld- und Ordnungshaftklausel in einen Beschluss eingebaut. Aber auch erst dann, als ein psych. Gutachten wiederholt eine "Vollstreckungsklausel" für den Umgangsbeschluss empfahl!

Jahre hat es gedauert....

Mehr als wahrscheinlich, dass - womöglich eines Tages sodann auch bei Dir -, dann weitere zahlreiche Anträge gestellt werden müssen, um diese Gelder per "Zwang" dann auch einzutreiben. Ersatzweise bzw. Hilfsweise werde ich zukünftig auch immer gleich Ordnungshaft und ASR-Entzug beantragen. Damit alles etwas wirkungsvoller voran geht...

Aber nein...wirklich glauben kann ich an gar nichts mehr.

Grüße
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2011 14:20
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und da ist der nächste logische Schritt ein Zwangsgeld.
Das gibt es aber nicht so ganz einfach. Mausi guckt dann wieder so traurig den Richter an und beteuert, dass sie nur das Beste wollte und ihr alles gaaanz doll leid tut.

Ja, die traurig guckenden Muttis.
Ich hatte es mal geschaft, das ein Richter ein Zwangsgeld von 20000,-Euro in den Beschluss nahm.
Da nuzte ihr auch kein Hundeblick.
Reaktion meiner EX war, das sie ihre Koffer packte und in ein anderes Bundesland verschwand.
Nach mehrwöchiger suche, versuchte ich die Kinder zu bekommen.
Mit dem Beschluss in der Hand stand ich vor ihrer Wohnung, wo ich dann von ihrem Next angegriffen wurde und die Polizei anrücken musste.

Das Ende vom Lied war ein neuer Gerichtstermin mit neuem JA und neuem Richter.
Die Vorwürfe die zum Umgangsboykott führten, wurden wieder neu geprüft und alles von vorme aufgerollt.
Vom Zwangsgeld war da keine Rede mehr.
Zwar bekam ich wieder Umgang, aber die Anordnung von Zwangsgeld wurde wieder mal nicht in den Beschluss aufegnommen.
Erst nach dem dritten oder vierten Gerichtstermin wegen erneuter Boykottversuche wurde das Zwangsgeld wieder in den Beschluss genommen.

Ab da lief der Umgang ca. ein Jahr reibungslos, bis vor kurzem.
Da meine Kinder nun zu alt sind, habe ich zur Umsetzung des Beschlusses keine Chance.

Ich habe quasi meine Kinder gross geklagt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2011 14:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai Rüpel,

ich weiß, ehrlich gesagt nicht, was damals den Knoten bei dir gelöst hat und deswegen weiß ich auch nicht, was ihn heute lösen kann.

Normalerweise hätte ich gesagt, "nicht lang fackeln, hin zum Gericht", nur wenn da immer noch Molli seinen Sessel warm pupt weiß ich natürlich wie sinnvoll das ist.
Wie sicher bist du denn, dass der noch da hockt?
Hast du mal in den Geschäftsverteilungsplan geschaut?
Die spielen doch auch gelegentlich "Reise nach Jerusalem"

Ich denke aber auch, dass es heute einfacher Ordnungsgeld durchzusetzen als damals Zwangsgeld.
Daher komme ich doch wieder auf meinen Standardweg zurück.
Klagen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2011 15:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,

geholfen haben nur Kosten und der Hinweis der Verfahrenspflegerin, dass das Problem vielleicht gar nicht beim Papa liegt.

Das, was ich versuchen kann, ist ein Mehr-des-Gleichen. Also wieder Kosten erzeugen und versuchen, ne VP oder ähnliches aufzubauen.

Neues gehört habe ich übrigens nicht. Schweigen im Walde.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2011 01:19
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,

mein RA meinte, dass man der KM vor Einleitung des Verfahrens zumindest noch eine Frist geben sollte.

Auf das Schreiben an die Gegenseite erhalte ich heute ein Schreiben der Gegenanwältin.

Meine Ex will Mitte Dezember mit dem Kurzen zu einer Psychologin.

Daraufhin erbittet mein RA Rücksprache.

Thema wird wahrscheinlich sein, ob wir abwarten. Ich halte davon aber Nichts.

Meine Fragen:

Darf Ex einfach mit Kurzem zum Psychologen? Ich habe dazu keine Zustimmung gegeben (Antwort wahrscheinlich: Nein, aber egal)?

Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit, aus dem Ergebnis Profit zu ziehen?
Möglichkeit 1: Psych erkennt Angst vorm Papa -> Umgangsaussetzung
Möglichkeit 2: Psych erkennt, dass Kurzer unter Spannung zwischen Vater und Mutter leidet -> Umgangsaussetzung

Wird das Gericht in Anbetracht des eingeschalteten Psychologen nicht heftig auf die Bremse treten?

Das JA wollte dafür sorgen, dass ich von der KM auf dem aktuellen Stand gehalten werde. Das passiert aber nicht. Soll ich mit einem Hinweis an das JA herantreten?

Das wirklich Dumme ist, dass Ex nicht mehr, wie beim letzten Mal, dümmste Fehler macht. Eigentlich ist sie fast unangreifbar. Auf den ersten Blick tut sie alles Erdenkliche. Auch mein Zwangsgeld wird unter diesen Umständen nur mit viel Glück umsetzbar sein. Ich halte diese Sache aber unwahrscheinlich.

Trotzdem werde ich das Dingen versuchen durchzusetzen. In Anbetracht des Risikos/Aufwands gegenüber möglichen Chancen ist es diesmal aber bitter.

Mit der Bitte um eure Einschätzung,

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2011 15:04
(@bagger1975)

Servus @weisnich,

es gab neulich hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-23264.html

ein Topic zum Thema ärztliche Untersuchung auf ADS.

Das ist zwar wohl nicht so ganz Dein Thema, aber @PaulPeter hat v.a. aus ärztlicher Sicht einige, wie ich finde, interessante Hinweise gegeben, auch was das väterliche Verhalten hierzu anbelangt. Das kann wohl grds. auch auf psychologische Untersuchungen übertragen werden.

Vielleicht hilft Dir das ja ein bißchen bei der Entscheidungsfindung.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2011 15:34
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,

ich bin heute ins Krankenhaus gekommen. Lungeninfektion.

Neues vom AG:
Unser Richter ist Molli, die Umgangsbremse. Er terminiert eine Güteverhandlung Anfang Januar. Ich sehe schwarz, weil er die Ex immer mit Samthandschuhen anfasst.

Welcher Psychologe den Kurzen anschaut, haben wir noch nicht herausbekommen, obwohl Gegen-RA angeschrieben und auch eine Zusage vom JA erhalten, diese Informationen von der Mutter zu bekommen.

Ich denke, ich werde beim JA anrufen, um einfach nur auf den Busch zu klopfen und am Montag werden wir mal die örtlichen Psycholoigen anrufen. Ob sich da nicht der richtige finden lässt?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2011 19:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Update.

Der Gerichtstermin wurde von der Gegenseite verschoben auf Ende der Woche.

Mittlerweile ist wieder eine Menge passiert.

Mitte Dezember waren meine beiden Mädels bei meinem Sohn für einige Stunden zum Besuch. Der Kurze fand es nett, die Mädels auch.

Ende Dezember kam der Kurze dann 2x Stundenweise zu uns. Seine Mama wollte wohl auf kooperativ machen,
Beide Male bat der Kurze um Verlängerung. Er bekamm dann jeweils noch mal eine Stunde (Wichtige Weihnachtstermine bei der Mutter des LG etc.).

Letzte Woche war der Kurze dann von morgens da. Abgemacht war mit Muttern, dass ich ihn zurückbringe, wenn er sich nicht mehr wohl fühlt oder nach Hause möchte.

Da war die Mama aber etwas zerknirscht, als wir erst nach dem Abendessen um 6 auftauchten. Abendessen wollte er nämlich auf jeden Fall bei uns.

Ich bespreche mit dem Kurzen jetzt immer die Umgänge am Ende. Er fand es total nett bei mir und wir mussten zusammen überlegen, was nicht optimal an dem Tag war.

Das zu meinem Sohn. Nun zur Kommunikation mit der Mutter:
Vorab: Ja, sie führt sich in den kurzen Terminvereinbarungen auf, als gehöre ihr die Welt.

Nach den Besuchen meiner Kinder rief sie mich an und erklärte mir, dass sich die Situation doch total entspannt habe und alles auf einem guten Weg ist. Ich könne doch auf das Verfahren verzichten. Sie war wohl etwas enttäuscht, als ich fragte, was sich für mich geändert hätte. Ich wollte also den Termin (und vor allen Dingen die erziehungsaktiven Kosten).

Ich bin gerade umgezogen und habe mit der Post etwas Verzögerung. Letzte Woche bekam ich einen Brief von Exchens Anwältin von Ende Dezember. Ihr Antrag lautet auf vollständige Aussetzung des Umgangs.
Wenn jemand auf der einen Seite Umgang anbahnt und auf der anderen Seite abwürgt; muss man dann von gespaltener Persönlichkeit ausgehen? Aber solche Fragen stelle ich mir nur in seltenen, gaaaaanz stillen Momenten.

Mein RA reagierte promt ohne vorherige Rücksprache. Ich hatte ihm von der aktuellen Situation berichtet und um entsprechende Weitergabe gebeten.
Wir fordern Wiederaufnahme Umgang, VP und Elternberatung.

Und dann halte ich mir immer den Kontakt zu JA warm. Immer updates, damit die Mitarbeiterin immer auch eine zweite Seite hört.

Schauen wir mal, was Molli daraus macht. Mir schwant Böses.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2012 21:46
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Bagger1975

beim Durchlesen des Threads musste ich bei deinem Post

Servus @weisnich,

es gab neulich hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-23264.html

ein Topic zum Thema ärztliche Untersuchung auf ADS.

...

jetzt doch noch mal ein kleines Dankschreiben aufsetzen.

Ich habe mir "deinen" Thread durchgelesen und er war wirklich hilfreich.

Mittlerweile hatte ich auch die Psychologin mitgeteilt bekommen, diese angerufen und dabei die Thread-Hinweise befolgt.

Termin bei der Psychotherapeutin ist nächste Woche. Allerdings war der Termin nicht mit mir abgestimmt und die Ärztin wunderte sich darüber, dass die KM ihr Nichts von meiner weit entfernten Arbeitsstelle gesagt hat und mit ihr einen Termin in der Woche verabredete.
Und leider habe ich genau dann eine wichtige Dienstreise.

Ich werde das der Psychologin mitteilen und um einen neuen Termin bitten. Diesmal aber ein abgestimmter. So zur Übung (so ein Fehler würde mir in meinem Job nicht passieren, wenn ich zwei Parteien auf Spur kriegen wolllte, aber ist halt nur eine Psychotante).

Klingt vielleicht kleinkarriert, aber muss sein.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2012 22:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn jemand auf der einen Seite Umgang anbahnt und auf der anderen Seite abwürgt; muss man dann von gespaltener Persönlichkeit ausgehen?

ja, das mit dem vordergründigen Einlenken aus taktischen Überlegungen kennt man ja aus einigen Kindsbesitzerinnen-Beispielen hier. Es besagt nichts und es war sicherlich richtig, hier weiter den Kurs zu verfolgen. Als nächstes kommen wahrscheinlich die Spielchen mit Prozesskostenhilfe und Co.

Abgemacht war mit Muttern, dass ich ihn zurückbringe, wenn er sich nicht mehr wohl fühlt oder nach Hause möchte.

Und auch wieder das alte Problem: Soetwas kann nicht sein und auch nicht angehen. Es werden feste Umgangszeiten ausgemacht und diese werden eingehalten. Schön, dass es diesmal zum Nachteil der KM ausging - geplant war das Ganze von ihr sicher anders. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2012 22:14




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