Hallo an alle die Erfahrung mit BU haben oder mir helfen können,
letzte Woche am Gericht wurde beschlossen, ich darf meine Tochter nur mit BU sehen.
Info über Familie:
Tochter T ist jetzt 2.8 Jahre alt
KM wohnt mit T seit 8 Monaten häuslich von mir getrennt. Ich habe seit der Trennung meine T nur 6mal gesehen.
KM ist Ausländerin.
Ich bin mit KM 2.5 Jahre verheiratet.
Info zu Vorgeschichte, vor häuslicher Trennung:
KM sucht viel Streit, lügt, versucht meinen Umgang mit T zu stören, droht mit Trennung, will Geld und sagt, mit Trennung hat sie Ausgesorgt und alle Probleme werden für sie (von Frauenorganisationen) erledigt.
KM droht, T nie mehr zu sehen.
KM sagt, kann machen was will, habe alle Gesetze auf meiner Seite, wer zahlt ist Kuno.
KM will mich dauernd aus der Wohnung schmeißen. Einmal nach langer Provokation und Streit verwies mich die Polizei für 10 Tage wegen Körperverletzung der gemeinsamen Wohnung, obwohl ich KM nie geschlagen habe, hatte aber 1,2 Promille.
Da KM es nicht schaffte mich aus der gemeinsamen Wohnung zu schmeißen (ich machte oft zu meiner Beruhigung ein Bier auf und/oder verschloß mich im Zimmer) schlug sie den Weg (schlug auch die Zimmertüre fast total kaput) übers Frauenhaus ein.
Fazit: Seit Geburt von T und Heirat nur Streit und Ärger.
Info ab häuslicher Trennung:
Da KM mir T nicht zeigen will gehe ich zum Jugendamt. JA vereinbart Besuchstermine.
Besuchstermine werden von KM zur Hälfte blockiert. JA sagt mir ich würde T misshandeln und T hätte Angst vor mir.
Info über Kontakt mit meinem RA:
RA will Ereignisliste meiner Besuche mit T.
Meine Angaben in der Ereignisliste:
KM versetzt mich.
KM hetzt T gegen mich auf.
KM kündigte beim JA an, dass T nicht mehr mit mir gehen möchte. Am selben Tag wurde dies zur Wahrheit. T (2,4 Jahre alt) weigert sich mit mir zu gehen.
KM droht mir, T nie mehr zu sehen.
KM sagt, wenn ich für KM Urlaub bezahle kann ich (Kuno) T wieder sehen.
RA sagt, KM wird vor Gericht scharf befragt, die lügen können aufgedeckt werden. Der Antrag vom JA auf BU wird abgelehnt.
Info über Gericht vor einer Woche:
KM sagt mit Übersetzer nur wenige Worte (keine Befragung), Vater Alkoholiker, Unfähig im Umgang mit T, darf mit T nicht alleine sein.
RA von KM sagt, haben viele Beweise, ist gewalttätig, Alkoholiker.
JA sagt, haben Aussagen, auch von Oma und Opa, es kommt nur BU in Frage.
Richter sagt BU.
Mein RA sagt mir, wenn ich T wieder sehen will, nur mit BU.
Fazit: BU
Info über meine Gedanken:
RA hat mich falsch informiert, hat kaum interesse, Ergebnis der Verhandlung ist abgesprochen, KM wurde beschützt (keine Befragung).
Fazit: Ich habe kein Vertrauen zu meinem RA.
Ich brauch Hilfe von leuten die Erfahrung mit BU haben
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo Kuno,
herzlich willkommen hier bei Vs.
Wenn du kein Vertrauen zu deinem RA hast, wechsel diesen. Es hat keinen Sinn wenn du mit ihm nicht offen sprechen aknnst und du der Meinung bist, deine Inetressen werden nicht richtig vertreten.
Da der BU nun richterlich beschlossen ist, müssten auch bald Termine ins Haus stehen.
Beim BU wirst du T. in der entsprechenden Einrichtung sehen, ich gehe vom JA aus.
Dort kannst du mit ihr spielen und erzählen. Dabei sein wird dann ein Betreuer.
Konzentrier dich auf das Kind und wie ihr euch wieder näher kommt. Versuche die Anwesenheit des Betreuers auszublenden. Das ist nicht einfach weil du ständig im Kopf hast, du stehst unter Beobachtung ( ist ja auch so). Versuche trotzdem so locker wie möglich zu sein, damit es auch für T. gut über die Bühne geht.
Nach deinen Schilderungen musst du den BU wohl erst einmal in Kauf nehmen, damit du T. überhaupt sehen kannst.
Hast du schon Termine??
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo, Ihr Mustics,
bin hier neu, da mir die Probleme Überkopf steigen. Habe auch Probleme das System zu bedienen, kann Euere Antwort mit meiner z,B. nicht parallel ansehen.
Gut, eines ist klar, habe kein Vertrauen in RA.
Ist bei IETE Müchen, freier Träger der Jugendhilfe und der SozialPed. schrieb mir, es seien vor Weihnachten kein Termine mehr frei!
Nach dem Gericht versicherte mir RA, dass der SP viel Verständniss für "geschundene Väter habe"! Für mich ist das Ironie oder habe ich nur Paranoia?
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hi Kuno,
ich weiss nicht wie die dort arbeiten. Es kommt halt auf die Einrichtung an, wie der BU gestaltet wird .
Bei meinem LG lief das über den Kinderschutzbund. Der Betreuer war sehr verständnisvoll und hat sich so weit es ging im Hintergrund gehalten. So war es möglich für Vater und Kinder einen relativ entspannten Umgang durchführen zu können.
Fakt ist, daß die Zeit sehr knapp bemessen ist. Oft ist es so, daß Vater und Kind gerade "aufgetaut" sind und dann fast schon wieder Zeit zum Verabschieden ist.
Leider sind diese Einrichtungen sehr überlaufen. Daher ist die Wartezeit, die dir genannt wurde schon relastisch.
Das alles ist Zeit, die auf Kosten des Kindes und auf euren Umgang geht, trotzdem ist es kaum möglich einen früheren Termin zu ergattern.
Du kannst die ZEit jetzt nutzen einen anderen RA zu suchen. Schau mal im Forum unter "Rechtsanwälte". Vielleicht wird dort schon einer in deienr Umgebung empfohlen. Es ist leichter auf Empfehlung und aus der Erfahrung heraus einen RA aufzusuchen als einfach das Telefon aufzuschlagen.
Evtl. kennen auch Bekannte oder Kollegen einen RA für Familienrecht, der dir weiterhelfen kann.
Die Beiträge stehen alle untereinander, so dass du durch scrollen, auch wenn du eine Antwort schreibst, nachlesen kannst.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo DieMystics,
ja, die Wartezeit macht mich schon krank. Ich habe eigentlich die Gerichtsverhandlung ohne RA geführt und selbst Fragen an das Gericht gestellt.
Das Gericht sagt, ich kann mir den BU selbst suchen. JA schlug nur IETE München vor.
Den Ri. Beschluss habe ich noch garnicht auf der Hand. Als Richter am Ende den Sachbestand vorlas war ich nur beschäftigt nicht ausfallend zu werden.
Es ist ärgerlich, dass KM ohne Befragung raus kahm. Mein Hinweis an JA, KM über ihre Lügen zu befragen wurden sofort abgelehnt.
Meine T ist wie eine Ente , die das Wasser liebt wie ich. KM sagte zu JA, dass T im August am Badesee von mir traumatisiert wurde. Ich hätte sie unter Wasser gedrückt! KM kann nicht schwimmen und hat Angst vor Wasser.
Ich suche nun ein BU, der mit T und mir ins Hallenbad geht. Ich weis nicht ob das möglich ist?
Aber ob ein BU nun am Ende gut oder schlecht ist weis ich nicht. Es ist nervig, lange zu Warten und ich komme mir eigendlich wie ein Verbrecher vor, meine T nur mit Begleitschutz zu sehen
Danke für den Tipp für neuem RA.
Habe ein Problem, während ich schreibe kann ich Dein Beitrag nicht lesen. Hast du einen Tipp!
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo Kuno,
Habe ein Problem, während ich schreibe kann ich Dein Beitrag nicht lesen. Hast du einen Tipp!
Während du schreibst, siehst du ein schwarz umrahmtes weißes Fenster, in dem du schreibst. Wenn du dann ein wenig nach unten scrollst, siehst du alle Beiträge, die in deinem Thread bisher entstanden sind.
BU mit Schwimmbad - darüber ist mir nichts bekannt. BU ist im Grunde die schlechteste Lösung, aber in deinem Fall scheinbar die einzig mögliche. Sei getrost, wenn der Betreuer erkennt, wie euer Verhältnis wirklich ist, wird er einem "normalen" Umgang zustimmen. BU gibt es nämlich nur sehr begrenzt. Und dann muss es irgendwie weiter gehen.
Gruß AJA
Hallo Kuno,
wenn du noch nichts schriftliches in der Hand hast, versuche es mal beim Kinderschutzbund.
Rufe dort an und frage nach den Wartezeiten......große Hoffnung will ich dir nicht machen dass es dort schneller geht, aber ein Versuch ist wert.
Natürlich ist es ätzend beobachtet Umgang zu haben, erstrecht wenn dieser so entstanden ist wie bei dir. Leider keine Seltenheit.
Halte durch, auch wenns schwerfällt.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo AjA,
danke für den Tipp zu Skollen. Habe mich daran gewöht mit zwei Bildschirmen zu arbeiten.
Versuche ein Zitat von dir aufzuführen, wie geht das?
Warum ist BU die schlechteste Lösung? Kann BU nach Monaten beweisen, dass KM meine T gegen mich benutzt? Für mich ist das ein Verbrechen!
AjA, ich find toll, wie aufwendig du mir das Skrollen beschreibst.
Ich, hier in München hätte nur gesagt"schau nach unt`n".
Merci
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo Die Mystiks,
warum keine Seltenheit? Ich hörte von Freunden, dass dies selten möglich ist.
Ich habe naturlich keinen Bock auf Kontrolle. Und BU ist Kontrolle.
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hi Kuno!
BU ist eine ganz üble Sache in der Strategie einer Mutter. Sieh mal hier im Forum -links in Menüleiste- im LEXIKON unter B und lies Dir die Sachen zum BU durch.
Da es bereits ein richterlicher Beschluss ist, mußt Du entweder hin gehen oder schnellstens über Deinen RA Einspruch einlegen. Da dieses Jahr kein BU-Termin mehr frei ist würde ich Letzteres tun an Deiner Stelle. Denn mit diesem bescheuerten BU wird sich Dein Verfahren um mindestens 4 Monate verzögern.
In der Regel bedeutet BU alle 14 Tage für 55 Minuten das Kind sehen unter Bewachung in einem geschlossenen Raum. Eine Tortur für den Vater ebenso wie für das Kind. Pfui Teufel.
Milan
Moin,
BU ist die Hölle. Für das Kind und für dich. Da du einen richterlichen Beschluss hast, wäre meine Frage, ob du nicht vor das OLG ziehen kannst. Hier ist Anwaltszwang und du solltest einen wirklich fähigen RA nehmen. Guck mal in den Links nach dem Rechtsanwalt Mohr. Nicht billig aber nach den bisherigen Rückmeldungen ist der klasse.
Steht über die Dauer des BU etwas drin. Irgendwann muss der ja zu Ende sein und was passiert dann?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Milan, Carsten und DeepThought,
danke für euere Aussagen, hab einen dicken Knödel in meinem Magen.
BU muss doch grässlich für das Kind sein, seinen Vater wie einen Verbrecher, nur in einer geschlossenen Anstalt zu sehen. :gunman:
Es sei den der BU kann beweisen, dass KM meine T missbraucht (z.B. gegen mich)! Es ist doch Kindesmissbrauch?
Der Knödel war und bleibt im Magen. Ich werde Einsruch erheben. Brauche neuen RA.
Noch eine Frage (Carsten,BU darf nur unter bestimmten berücksichtigungen beschlossen werden.), kann es sein, dass die Gverhandlung so komisch verlief, weil KM behauptet ich würde ihr nach dem Leben trachten?
Und noch ne Frage, kann ich meinen jetzigen RA verplichten Einspruch zu erheben?
Einspruch wäre doch Einspruch, egal von welchem RA!
Einspruchsfrist, wie lange habe ich noch Zeit? Gverhandlung war am 15.11.06.
Scheisse, ich raff es nicht mit Zitaten.
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo Kuno,
nun setz dich mal neben mich und schau mir zu :wink:.
Du markierst einen Text (scrollen kannst du ja nun :wink:) mit der rechten Maustaste. Z. B. diesen hier:
Scheisse, ich raff es nicht mit Zitaten.
Nun ist das noch kein Zitat. Oberhalb deines schwarz gerahmten Textfeldes gibt es unterschiedliche Buttons, einer davon sieht aus wie eine Sprechblase, gelb hinterlegt mit drei Strichen drin.
Das klickst du an und dann steht da
und so weiter bis
Zwischen die beiden mittleren eckigen Klammern fügst du dein vorher markiertes Zitat ein.
Sieht dann so aus:
Ich, hier in München hätte nur gesagt"schau nach unt`n".
Scheinbar waren 20 Jahre München nicht lange genug :wink:..
Über das Übel des BU hast du nun genug gehört und ich halte dir die Daumen, dass du einen schlauen Anwalt findest, der das wieder gerade biegen kann.
Gruß AJA
Hi Kuno!
BU muss doch grässlich für das Kind sein, seinen Vater wie einen Verbrecher, nur in einer geschlossenen Anstalt zu sehen.
Wie DT schon schrieb - es ist die Hölle. Für Kind UND Vater. Ein echter Nervenkrieg.
Noch eine Frage (Carsten,BU darf nur unter bestimmten berücksichtigungen beschlossen werden.), kann es sein, dass die Gverhandlung so komisch verlief, weil KM behauptet ich würde ihr nach dem Leben trachten?
Ach, so oder so ähnlich argumentieren doch alle KMs, die aufs Ganze gehen. Dir ist einfach nur der Muttergrundsatz um die Ohren geflogen. Kennen wir hier fast alle nur zu gut aus eigener Erfahrung.
Und selbst wenn Du tatsächlich versucht hättest sie umzubringen - solange Du dem Kind nichts getan hast gibt es keine Rechtfertigung für BU. Sofern von Dir keine a) Gefahr für Auslandsflucht mit dem Kind, b) Gefahr für Misshandlung des Kindes ausgeht oder c) Du es Ewigkeiten nicht gesehen hast, gibt s keine vernünftige Argumentation für BU.
Ich würde da definitiv nicht hingehen. Selbst wenn es im Beschluss steht, selbst wenn Du nicht rechtzeitig ne Entscheidung vom OLG bekommst.
Und noch ne Frage, kann ich meinen jetzigen RA verplichten Einspruch zu erheben?
Der kann einfach das Mandat nieder legen, wenn er nicht will.
Einspruch wäre doch Einspruch, egal von welchem RA!
Einspruch einlegen kann jeder RA mit Zulassung zum OLG.
Einspruchsfrist, wie lange habe ich noch Zeit? Gverhandlung war am 15.11.06.
Ab Eingang des schriftlichen Beschlusses (ist sicher noch nicht angekommen!?) hast Du 4 Wochen Zeit den Einspruch bzw die Beschwerde einzulegen. Ab dann nochmal 3 Monate um die Begründung vorzulegen.
Grüße,
Milan
Ho (kann nicht immer mit Hallo anfangen) Milan,
ich gehe durch die Hölle, lade aber meine T nicht nicht ein.
Und selbst wenn Du tatsächlich versucht hättest sie umzubringen - solange Du dem Kind nichts getan hast gibt es keine Rechtfertigung für BU. Sofern von Dir keine a) Gefahr für Auslandsflucht mit dem Kind, b) Gefahr für Misshandlung des Kindes ausgeht oder c) Du es Ewigkeiten nicht gesehen hast, gibt s keine vernünftige Argumentation für BU.
Ich geb`s zu, habs von AJA gelert, das mit den Zitaten.
a) Es besteht keine Auslandsflucht, habe keine Vorstrafen.
b) Es kam mir nie in den Sinn jemanden zu misshandeln.
c) Es sind vast 4 Monate.
Fazit: Kein BU. Ist das richtig?
Das mit OLG Mandat sehe ich nach.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
a) Es besteht keine Auslandsflucht, habe keine Vorstrafen.
Auslandsflucht würde bestehen, wenn Du z.B. Familie im Ausland hättest, feste Bezüge dorthin und dort problemlos von heute auf morgen ein Leben führen könntest.
b) Es kam mir nie in den Sinn jemanden zu misshandeln.
Du musst Dein Kind nachweislich misshandelt haben und eine erkennbare Gefahr für es darstellen.
c) Es sind vast 4 Monate.
Das reicht nicht für BU.
Ich habe meinen Kurzen - damals 2 Jahre alt- mehrmals für 3 Monate am Stück nicht gesehen. Beim ersten Zusammentreffen fielen wir uns in die Arme und haben geheult wie die Schlosshunde vor Wiedersehensfreude. Null Entfremdung. Null Grund für eine betreute Zusammenführung. Denke bei Dir ist das ähnlich, selbst wenn 5 oder 6 Monate draus werden. So schnell vergessen Kinder nicht.
Du musst sehr stark sein. Aber Du wirst es packen!
Ich denke mal wir sind jetzt alle gespannt auf den Wortlaut Deines Beschlusses. Einen kleinen Vorteil hat das Ganze - Du bist jetzt diesen Vollidioten als Richter los. Vielleicht gerätst Du beim OLG an einen wohlwollenderen.
Milan
Ho Milan,
[/qDas reicht nicht für BU.
uote]
D.h. mein RA ist ne Null! Es liegt kein Grund für BA vor.[
quote]Ich habe meinen Kurzen - damals 2 Jahre alt- mehrmals für 3 Monate am Stück nicht gesehen. Beim ersten Zusammentreffen fielen wir uns in die Arme und haben geheult wie die Schlosshunde vor Wiedersehensfreude. Null Entfremdung. Null Grund für eine betreute Zusammenführung. Denke bei Dir ist das ähnlich, selbst wenn 5 oder 6 Monate draus werden. So schnell vergessen Kinder nicht.
Du hast Recht. Meine T vergisst mich auch nicht. Schwager und Schwester hinzu.
Ich pack`s oder nicht. Mit Eurer Hilfe, ich pack`s an!
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Haha AJA;
brauch wohl doch mehr als 2 Sec. um Zitat zu machen. Mache Schluss, muss um 5.00Uhr aufstehen.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.