Hilfe, Ist begleite...
 
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Hilfe, Ist begleiter Umgang gut oder schlecht.

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(@carstenl)
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hallo kuno,
sofortige beschwerde beim zuständigen OLG.

nach dem gesetz müssen am BU viele personen beteiligt sein: verfahrenspflegschaft, psychologisches gutachten, etc.

nach meiner einschätzung dient dass zuständige AG der KM, denn ihre aussage, du willst ihr das leben nehmen zeigt in sich schon dass sie eine dreckschlacht führen will.

im gegenzug würde ich das ASR beantragen da die KM erziehungsunfähig ist und dem kindeswohl ( blödes wort ) nicht förderlich ist.

gruss
carsten

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Geschrieben : 21.11.2006 14:34
(@schaufel293)
Zeigt sich öfters Registriert

Im Gegensatz zu den hier gemachten Erfahrungen möchte ich von positiven Erfahrungen von begleitenden Umgang berichten. Meiner fand mit meiner damals fast vier Jahre alten Tochter in einer Erziehungsberatungsstelle diesen Sommer statt. Dies war insofern in Ordnung, da sich neben der Erziehungsberatungsstelle ein Kindergarten befand.
Beim ersten Termin hat sich der Diplom-Psychologe meinen Umgang mit meiner Tochter angesehen. Ich spielte mit meiner Tochter im Kindergarten, der Diplom-Pschologe hat sich mit der Mutter unterhalten, abschließend hat er geäußert, dass der Kontakt zwischen mir und meiner Tochter hervorragend verlaufen sei. Beim zweiten Termin hat er mich mit meiner Tochter dann schon zeitweise alleine, beim dritten Termin mit meiner Tochter ganz alleine gelassen. So war ein kontinuierlicher Fortschritt geplant, allerdings hat die Mutter dann nach dem dritten Termin den Kontakt abgebrochen und behauptet ( schriftlich über das Familiengericht ) der Mensch von der Erziehungsberatungsstelle sei mit mir befreundet. ( stimmt natürlich nicht, ich habe diesen nach der Mutter kennen gelernt )

Der Bericht ans Jugendamt ist dann zu 95 % zu meinen Gunsten ausgefallen. ( werde ich auf meiner Seite hier veröffentlichen, sobald ich die notwendige Zeit habe ) 🙂 🙂 

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Geschrieben : 21.11.2006 15:44
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schaufel!

Bei Deinen Erlebnissen gibt es allerdings 3 Besonderheiten:

1. Nur selten betreuen Dipl. Psychologen den BU sondern in der Vielzahl sind das Sachbearbeiter von JA oder EB.

2. Scheinbar hat der Dipl.Psych. Euch ohne Einverständnis der Exe alleine gelassen und damit die vorzeitige Beendigung des BU herbei geführt.

3. Scheinbar zog Deine Exe eine komplette Umgangsvereitelung durch, nachdem sie von dem Alleinsein erfuhr. Außerdem kam sie in die Gelegenheit dem Dipl.Psych. Befangenheit vorzuwerfen und hatte somit neue Waffen gegen Dich in der Hand.

Was hat es letztlich gebracht? 3 Termine und danach wieder Einsamkeit.

In einem muß ich mich Dir anschließen:
Mein BU hat ebenfalls dazu geführt, daß der JA-Bericht über mich -nicht nur mit 95- sondern mit glatten 100% zu meinen Gunsten ausfiel. Geholfen hat es aber nichts, da das Gericht diesen (und andere pro-Berichte über mich) vollständig ignoriert hat. Durch den BU zog sich mein Verfahren endlos in die Länge und das Kontinuitätsprinzip begann zu greifen.

Frage: Inwieweit half Dir Dein 95%iger Bericht beim Gericht?

BU ist eine Waffe der Mütter um Vater und Kind voneinander getrennt zu halten ohne sich den Vorwurf machen lassen zu müssen, daß sie Umgang vollständig vereiteln. Faktisch führt es aber zum Eintreten des Kontinuitätsprinzipes gegen Vater und Kind.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 16:23
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo DeepThought,
du hast dein Tema über RA Mohr geschlossen, darum schreibe ich hier.
KM hat auch einen RA der ungefähr diesen Stundensatz hat. Ich weis dies, da er schon mein RA war. Er hat meine erste ausländische Scheidung am OLG anerkannt.
Gleich eine Frage, darf dieser RA überhaupt KM verteten? Er hat 2004 viele Dokumente für die Scheidung von mir erhalten.
KM hat nun diesen RA mit Prozesskostenhilfe erhalten.
Ich bin auch Harz 4 und ein RA wie Mohr, denke ich, wird mich nicht nehmen.
Ich werde nun im Forum weiter nach rechtsanwäle schauen.
Wenn jemand einen guten RA in München kennt, bitte gebt mir bescheid.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

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Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 21:38
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hi Tina von DieMystiks

RA zu suchen. Schau mal im Forum unter "Rechtsanwälte".

Leider finde ich dort nichts.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 21:51
(@schaufel293)
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Hallo Milan,
Du hast recht, es hat mir nichts gebracht. Es war einfach nur gut, einmal jemand in der ganzen Maschinerie zu finden, der nicht einseitig zu Lasten der Mutter war. Das der begleitende Mensch ein Diplom-Psychologe war, wusste ich überhaupt nicht. Im übrigen war Erziehungsberatungsstelle gerichtlich angeordnet, auch das Alleinsein meinerTochter mit mir. ( es wurde sich bis zum heutigen Tage kein einziges Mal an die richterliche Regelung gehalten, Konsequenz bisher keine )
Die zweite Runde im Gerichtsverfahren läuft derzeit, ich stehe kurz vor dem familienpsychologisches Gutachten, nächste Woche den ersten Termin.
Allerdings hat die Mitarbeiterin des Jugendamtes den Bericht der Erziehungsberatungsstelle geradezu versucht ins Gegenteil zu verzerren. ( aufgrund meiner Beschwerde hat diese sich ausgeklinkt, derzeit habe ich Mailverkehr mit ihrem Vorgesetzen, dem haue ich gerade die Studie des Prof. Dr. Klenner: "Rituale der Umgangsvereitelung" um die Ohren, passt ganz genau, teilweise finden sich wortwörtlich in gerichtlichen Schreiben entsprechende Ausführungen
( Kind soll zur Ruhe kommen, deshalb kein Umgang, Kind schläft schlecht, Kind will nicht u.s.w. )
Heute habe ich ihm eine geradezu sensationelle Entscheidung des OLG München ( Beschluss vom 11. März 2004, FamRZ 2004, Seite 1597 bis 1598 ) hingeknallt, in der die unkritische Verhaltensweise und die einseitige Bevorzugung der Mutter kritisiert wird.
Ob dies was nutzt, kann ich auch nicht sagen, zumindest scheint die Mutter langsam unter Druck von allen Seiten lernfähig zu werden, denn es haben sich kleine Verbesserungen ergeben, erstmals wurde mir erlaubt mit meiner Tochter zu telefonieren, man(n) klammert sich halt an jeden Strohhalm. 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 00:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kuno,

KM hat auch einen RA der ungefähr diesen Stundensatz hat. Ich weis dies, da er schon mein RA war. Er hat meine erste ausländische Scheidung am OLG anerkannt.
Gleich eine Frage, darf dieser RA überhaupt KM verteten? Er hat 2004 viele Dokumente für die Scheidung von mir erhalten.

§ 356 StGB (Parteiverrat) greift in Deinem Fall wohl nicht, da hierfür die Beschränkung auf die "gleiche Rechtssache" gilt. Da es sich um eine andere Scheidung handelt, ist berufsrechtlich wohl wenig zu machen.

Gleichwohl gilt sowas unter Anwälten als schlechter Stil, zumal es möglich ist, dass dem Anwalt bestimmte Unterlagen, die er aus dem "Altfall" noch in seiner Akte hat, als unzulässig um die Ohren fliegen. Du solltest Deinen eigenen Anwalt - sobald Du einen hast - in jedem Fall darauf hinweisen.

Noch ein Tipp: Versuche nicht, am Anwalt zu sparen; ein "billiger" Anwalt kann sehr teuer werden. Wenn Du also Dr. Mohr kriegen kannst: Greif zu.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 11:24
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Doin Brille,

Versuche nicht, am Anwalt zu sparen; ein "billiger" Anwalt kann sehr teuer werden. Wenn Du also Dr. Mohr kriegen kannst: Greif zu.

Richtig Brille, mach ich auch. Ich werde nicht sparen. Die Verhandlung kann doch garnicht rechtzmäßig sein.
Mein RA hätte für mich herausbekommen müssen, was die Gründe für BU sind.
Somit hat mein RA eigendlich schon vorher über die Gründe bescheid gewusst.
Da die Gründe nur erlogen sein können will ich das Ganze aufdecken. Ich bins auch
T schuldig.
Danke für die Info über Parteienverrat.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2006 20:28
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle,

habe soeben das Protokoll und die Vereinbarung erhalten.

Vereinbarung:
1. Beide Parteienverpflichten sich, unverzüglich Kontakt zu IETE, Tel.xxxxxx, aufzunehmen, mit dem Ziel der Beratung und der Einrichtung behleiteten Umgangs für den Antragsteller mit dem gemeinsamen minderjährigen Kind xxxx, geb. xxxxx.
2. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden, dass die Einrichtung IETE an das befasste Familiengericht berichten kann über den Verlauf.
vorgespielt und genehmigtxxxxxxxxx

Also, es gibt keine zeitliche Zwangsauflage.
Was meint Ihr? :question:
Nicht vergessen, was sich vorher abspielte und wie. Bin mir auch sicher, dass KM ins Ausland will

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

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Themenstarter Geschrieben : 28.11.2006 17:23
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Kuno,

so ein Stück Papier mit ähnlichem Inhalt hat mein Mann 1998 auch mal vom Gericht bekommen.

Mein Mann hat sich bei der Beratungsstelle angemeldet und zwei Gespräche geführt, die Ex hat sich auch angemeldet und zwei Gespräche geführt. Danach sollten gemeinsame Gespräche stattfinden und die wurden von der Ex verweigert, Einzelgespräche wurden ab dann auch von ihr verweigert.

Mein Mann hat damals beim Jugendamt nachgefragt, was er noch machen kann, weil das Jugendamt die Beratungsstelle vorgeschlagen hatte und auch bei dem Gerichtstermin anwesend war. Beim JA wurde ihm dann erklärt, dass seine Ex keinerlei Gespräche mehr wünsche, weder allein noch gemeinschaftlich, und dass man sie nicht zwingen kann.

Vielleicht hast du ja mehr "Glück".

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2006 20:35




 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hai eskima,

Mein Mann hat damals beim Jugendamt nachgefragt, was er noch machen kann, weil das Jugendamt die Beratungsstelle vorgeschlagen hatte und auch bei dem Gerichtstermin anwesend war. Beim JA wurde ihm dann erklärt, dass seine Ex keinerlei Gespräche mehr wünsche, weder allein noch gemeinschaftlich, und dass man sie nicht zwingen kann.

Und was war dann?
Hat KV seine Kinder nie mehr gesehen?
Hat die Ex das Sorgerecht erhalten?

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2006 20:42
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HAI zurück *g*

Und was war dann?
Hat KV seine Kinder nie mehr gesehen?
Hat die Ex das Sorgerecht erhalten?

Lange GEschichte - er wurde vor 1998 geschieden und hatte erstmal kein automatisches Sorgerecht. Als es ihm später beim Amtsgericht zugesprochen wurde, hat ihm das OLG dies wieder abgesprochen, weil die Eltern stark zerstritten sind. Mein Mann hat drei Adressen von Beratungsstellen vorgelegt, er hatte auch die Zusagen für kurzfristige Termine, Ex hat abgeblockt und ist damit durchgekommen.

Heute hat sie das ASR, mein Mann sieht sich als Spaßpapi und hat die beiden Jüngsten (12 und 14) regelmäßig am WE. Dies aber auch nur deshalb, weil die Jungs ihrerseits auf den Umgang bestehen und immer darauf bestanden haben. Die Kinder werden von der Ex vor jedem Umgang gefragt, ob sie zum Papa wollen  :knockout:

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2006 20:49
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hei eskima,

Heute hat sie das ASR, mein Mann sieht sich als Spaßpapi und hat die beiden Jüngsten (12 und 14) regelmäßig am WE. Dies aber auch nur deshalb, weil die Jungs ihrerseits auf den Umgang bestehen und immer darauf bestanden haben. Die Kinder werden von der Ex vor jedem Umgang gefragt, ob sie zum Papa wollen 

Ist ja schrecklich, darf bei mir nicht in die Tüte. :thumbdown:

Was ich brauch sind Leute, bei den der BU genauso sanft und still bestimmt ist/war.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

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Themenstarter Geschrieben : 28.11.2006 21:00
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hatte heute endlich nach 6 Monaten meine Gerichtsverhandlung mit einer vorherigen vorläufigen Richterlichen Vereinbarung bezüglich BU.
Gehe nun mit  T am Samstag Schwimmen. hab mit ihr 5,5 Stunden Zeit. 🙂 🙂 🙂

Rückblick:
Es dauerte ca. 2 Monate um den ersten Termin bei BU mit T. zu erhalten. 😡 😡
Nach dem zweiten Termin BU wurden zwei Termine von KM wegen Krankheit abgesagt. 😡
Ein Termin obliegt darauf hin ein Missverständnis, da telefonisch übermittelt. Ich notierte eine andere Uhrzeit als BU. 😡
Fazit: 7 Wochen ohne T. 😡
Bis zum 21.04.07 fanden nun 6 BU`s statt und heute um 13.30 die neue Ge..Verhandlung.
Zum Termin am 05.05.07 sah ich meine T nicht.  😡 Salut an Milan, KM kann BU problemlos boikotieren.

Ich möchte gerne alle Schreiben des RA von KM (oder alle) zeigen (veröffentlichen), es gibt schon einen Sorgerechtsprozess. Wie oder was kann ich machen Deep? :puzz:

Also nun zur Gerichtsverhandlung.
KM behauptet  weiterhin, dass T Angst vor mir hat und dass nun eine Begleitete Übergabe (von mir beantragt) nicht stattfinden kann.  :puzz: Richterin telefonierte mit BU (Live) :thumbup:,
da Jugendamt vergessen hatte einen Bericht von BU einzufordern :thumbdown:. Ich hatte einen Tag Arbeit um herauszufinden, warum BU keinen Auftrag bekommt einen Bericht zu schreiben! Telefonate und Briefe ans Gericht, JU, und RA. 😡 😡 😡 😡
BU erklärte Richterin, dass eine gute Beziehung der T. zum Vater bestehe (habe T. innerhalb von 10 Monaten nur 12 Stunden gesehen und sie fragte mich 3 Mal, wann wir Schwimmen gehen) 🙂 🙂 🙂
RA von KM sagt, ich soll endlich sagen, was für Probleme ich mit T. im Wasser hatte.
Ich sagte, dass T. immer glücklich im Wasser mit mir ist und ich Probleme
habe sie wieder raus zu bekommen! :redhead:
KM erzählt lange schlechte Geschichten über mich bis ihr RA sie aus dem Gerichtssaal nahm und zurückkehrte und einer begleiteten Übergabe zustimmte. :exclam:

Ich hatte min. 25 Stunden Arbeit um T. nur eine Stunde zu sehen.
Alle Lügen von KM gehen straflos an ihr vorbei.
Einer begleiteten Übergabe wird nur für kurze Zeit aus Kostengründen zugestimmt. :puzz:

Kann ich noch glücklich sein, der Sorgerechtsprozess steht mit einer Vertretung vom JU an.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 02:58
(@pueppi7376)
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Hallo Kuno !

Nach dem zweiten Termin BU wurden zwei Termine von KM wegen Krankheit abgesagt

Macht nicht gerade den Eindruck, als sei KM kooperativ und das wird mit der Zeit jeder (hoffentlich) erkennen

Salut an Milan, KM kann BU problemlos boikotieren.

Ja da wird es den Müttern leider sehr einfach gemacht, aber es gibt auch Väter, die boykottieren und trotzdem noch die Stange gehalten bekommen, wenn sie sich geschickt anstellen.

...es gibt schon einen Sorgerechtsprozess

Wer hat den angestrebt ? Habt ihr GSR ?

BU erklärte Richterin, dass eine gute Beziehung der T. zum Vater bestehe

Na das hört sich doch gut an !

KM erzählt lange schlechte Geschichten über mich bis ihr RA sie aus dem Gerichtssaal nahm und zurückkehrte und einer begleiteten Übergabe zustimmte

Scheint doch jeder mitzukriegen, was KM beabsichtigt...und es geht auf einmal doch mit der begleiteten Übergabe  😉

Ich hatte min. 25 Stunden Arbeit um T. nur eine Stunde zu sehen

Jede Sekunde davon, wird dir Dein Kind dankbar sein, da es seinen Vater sehen kann !

Alle Lügen von KM gehen straflos an ihr vorbei

Das Kind liebt beide Elternteile gleichermassen, egal was auf der Elternebene passiert, das Kind darf so wenig als möglich davon mitbekommen, denn das würde das Kind zerreissen.

Einer begleiteten Übergabe wird nur für kurze Zeit aus Kostengründen zugestimmt

Aber Du hast wenigsten etwas erreicht, wenn auch nicht befriedigend. Freu Dich über jeden Fortschritt, der Dir und Deiner Kleinen den Umgang ermöglicht.

Kann ich noch glücklich sein, der Sorgerechtsprozess steht mit einer Vertretung vom JU an

Bis jetzt, so wie Du schreibst, hast Du Dich stets kooperativ gezeigt und warst immer bemüht, alles zu machen, um einen Umgang mit Deinem Kind herzustellen, das ist was zählt ! Kopf hoch und weiterhin viel Kraft ! Es wird kein leichter Weg, aber denk immer an das, worauf es im Leben wirklich ankommt - um das Wohl der Kinder zu kämpfen !

Pueppi7376

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 09:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 10:13
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hay Pueppi7376,

Ja da wird es den Müttern leider sehr einfach gemacht, aber es gibt auch Väter, die boykottieren und trotzdem noch die Stange gehalten bekommen, wenn sie sich geschickt anstellen.

Schau, ich schipfe ja auch nur über meine KM. BU bestätigte, dass Männer genauso boykottieren.
Es fehlt an Gerichtsbarkeit und am Jugendamt

Wer hat den angestrebt ? Habt ihr GSR ?

Wir haben GSR. KM beantragte vor einem Monat das alleinige Sorgerecht.

Das Kind liebt beide Elternteile gleichermassen, egal was auf der Elternebene passiert, das Kind darf so wenig als möglich davon mitbekommen, denn das würde das Kind zerreissen.

Aber das Gericht unterbindet nicht die Streitlust von KM. Eigendlich bestätigt, sie darf ungestraft dem Vater das Kind entziehen. Ohne BU oder BÜ (begleitete Übergabe) wird sie wieder T. vor mir zurückhalten.
Damit T. nichts von den Streitereien der Eltern mitbekommt kann ich eigendlich nur auf BÜ bestehen.

Mit dem BU  bin (war) ich sehr zufrieden.
T. freute sich immer mit mir zu spielen, wir konnten sogar bei schönem Wetter auf den Spielplatz gehen der zum Kindergarten gehörte.
BU schaute nur manchmal nach, ob es uns auch gut geht, denn es war schon nach dem ersten Treffen  klar, dass T.
mich noch nach 6 Monaten kennt und natürlich keine Angst vor mir hat (entgegen der Behauptung von KM).

BU sagte mir "Es wurde nicht geprüft, ob eine Notwendigkeit besteht. Das Jugendamt hat es sich leicht gemacht"
Es ist nun für mich absurd wenn BÜ aus Kostengründen nur für kurze Zeit bestehen soll.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2007 12:24
(@pueppi7376)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Kuno,

Wir haben GSR. KM beantragte vor einem Monat das alleinige Sorgerecht

Ich habe auch das ASR beantragt. Allerdings unter ganz anderen Voraussetzungen ! Ich habe nun das ASR (u.a auch, weil der KV der Übertragung zugestimmt hat) doch bei Euch sehe ich nicht unbedingt eine reelle Chance für die ASR-Übertragung auf die KM. Ich hoffe Dein RA taugt was ... 😉

Aber das Gericht unterbindet nicht die Streitlust von KM.

...auch nicht von KV, ich weiss genau von was Du sprichst !

Ohne BU oder BÜ (begleitete Übergabe) wird sie wieder T. vor mir zurückhalten.

Und daher bleibst Du natürlich schön am Ball, damit ganz klar ersichtlich wird, dass Du, egal unter welchen momentanen Bedingungen, den Umgang willst !

Damit T. nichts von den Streitereien der Eltern mitbekommt kann ich eigendlich nur auf BÜ bestehen.

Ganz genau !

...denn es war schon nach dem ersten Treffen  klar, dass T.
mich noch nach 6 Monaten kennt und natürlich keine Angst vor mir hat (entgegen der Behauptung von KM)

Da schreibst Du es doch selbst. Und das sieht doch (hoffentlich) auch der Richter.

Es ist nun für mich absurd wenn BÜ aus Kostengründen nur für kurze Zeit bestehen soll.

Du kannst momentan leider nur abwarten...

Gruss

Pueppi7376

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 12:52
(@ulli_02)
Schon was gesagt Registriert

Zitat:
"... ob du nicht vor das OLG ziehen kannst. Hier ist Anwaltszwang …"

Hallo Deep,

will hier nicht "klugscheissen", bin gerade neu hier angekommen.
(Obwohl schon seit 3 Jahren ent"sorgt"er Vater. Aber ich war bisher
nur in pappa.info präsent. BTW: Gratulation zu Deiner super Website!)

... aber leider muss ich zu Deinem Zitat sagen:

Die Realität ist eine andere
Im Prinzip hast Du Recht, aber genau dieses Recht wird kontrovers bei den Gerichten gehandhabt.

Ich konnte z.B. den Rechtsanwaltszwang beim OLG-HH nicht durchsetzen.
Obwohl meine Ex die Gerichtsakte mit völligem Nonsens aufgebläht hat
(z.B. angebliche finanzielle Forderungen gegen ehemalige Geschäftspartner, die
mit dem Sorgerecht um meine Söhne nicht das geringste zu tun hatten), um die
Lesebereitschaft bei Gericht zu reduzieren und um möglichst viel Müll
zu produzieren um die Details im Brei untergehen zu lassen.

Traurig aber wahr.

Solidarischen Gruss aus HH

ULLI_02

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2007 00:53
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo User, guter Rat ist gefragt.

Hatte nun am Samstag meine Tochter mit begleiteter Übergabe für 6 Stunden erhalten. Wir gingen natürlich sofort ins Hallenbad. T war kaum zu bremsen ( 10 Monaten nicht schwimmen) und hatten riesen Spass.

Nach ca. 1.5 Stunden wurde sie ruhiger und erzählte mir,
das Mutter ihr verboten hat zu schwimmen weil ich sie umbringe.
T sagt, dass sie spät schlafen ging denn Mama mag nicht.
Papa, ich muss schmutzig sein mit dir.
Papa, Mama schlägt.

Gestern rief ich beim JA an und teilte der Sachbearbeiterin auf Anrufbeantworter mit, dass ich sie dringend sprechen möchte, denn wie es scheint misshandelt KM die Tochter.
Sachbearbeiterin rührt sich aber nicht bei mir und ich rufe die Nr. für dringende Fälle an. Dort sagte man mir, dass die Sachbearbeiterin den Anruf gehöhrt hat und zurückrufen wird.
Hab aber keinen Rückruf erhalten und auch heute geht niemand ans Telefon (heut ist auch keine Sprechzeit)

Diese Sachbearbeiterin ist Vertretung der vorherigen Sachbearbeiterin die in Rente ging, soll aber für das Gericht eine Entscheidung über den Antrag von KM auf ASR geben. Die Sachbearbeiterin war auch zu Gericht am 10.05.07 geladen, ist aber nicht erschienen.
Vor Gericht sagte KM, dass T angst vor mir hat und ich sie traumatisiert hätte, da T große  Angst vor Wasser hat.

Von Samstag hab ich eine nette Videoaufnahme, die T und mich beim rutschen zeigen. T und ich unter Wasser, glücklich auftauchend und T mich freudig umarmend. Wir waren 3 Stunden im Wasser, je stärker der Plumps, umso größer die Freude von T.

Bei der BÜ war KM sichtlich sauer, da T schwimmen war.

Nun den Rat, den ich brauche.
Ist es meine Pflicht, das JU zu informieren?
Ist das JU verpflichtet, sich mein Anliegen anzuhöhren?
Hab ich das Recht einen anderen Sachbearbeiter für meine Tochter zu erhalten? Ist doch eine Sauerei, für ASR Entscheidung eine Vertretung zu erhalten, oder? Ihr habt richtig gehöhrt, ist Vertretung der vorherigen Sachbearbeiterin, eine Nachfolgerin wird es noch geben.

Ich berichtete meinem RA über den Badetag, zeigte das Video und sie meinte, T mit 3,3 Jahren ist noch sehr jung und Richterin entscheidet zu gunsten der KM. Sie habe sich schon den Mund mit dieser Richterin wundgeredet. Es ist zu früh für ein Gutachten, es ist besser noch etwas zu warten (noch einige Umgänge). Das Gutachten muß definitiv sein.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2007 17:04




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