Hilfe, Ist begleite...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe, Ist begleiter Umgang gut oder schlecht.

Seite 3 / 5
 
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo, an alle, die nicht antworten,

kann mir nur denken, dass alle der Meinung sind, dass mein Anliegen uninteressant ist oder?

Oder was?

Soll ich vielleicht nur warten bis T total verwirrt ist bis ich etwas unternehmen kann?

Nein, es wird wohl anders kommen, RA von KM wird Klage auf  ASR zurücknehmen und somit werde ich Patt gestellt bis Gras gewachsen ist und später alles von neuem begonnen wird, aber ich brenne nun darauf zu wissen, ob dies überhaupt möglich ist, diesen Antrag auf ASR zurückzunehmen. Das Datum auf dem Antrag ist der 05.04.07

Vermutlich werde ich wieder kein Rat bekommen, aber T sagte mir das alles, was ich vorher schrieb und ich bin nun sehr sauer und suche um Rat.
Hab aber auch nicht viel Zeit, hab voll zu tun als beginnender Einzelunternehmer.

Bitte um Antwort, oder ich werde mich traurig aus diesem Forum  zurückziehen.
Hallo, es geht mir sehr wohl um eine Tochter.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2007 01:30
(@andreadd)
Registriert

Hallo Kuno,

lass dich von den Reden der KM nicht verrückt machen. Du siehst ja, dass das bei deiner Tochter nichts bewirkt. Mit den begleiteten Übergaben hast du im Moment das Meiste herausgeholt, was für dich machbar ist.

Ich würde mich dem Vorschlag deiner Anwältin anschließen. Ruhig bleiben, weiter laufen lassen. Deine Tochter freut sich auf dich. Das ist die Hauptsache.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 10:26
(@zauberstaub)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kuno
ich kann dir erstmal sagen geniess den umgang mit deiner tochter, es tut euch beiden gut!
ich habe mich vor ein paar wochen beim JA erkundigt, wie das so mit dem ASG ist, der sachbearbeiter meinte das dieses nicht so einfach wäre, da müssen schon schwer wiegende gründe gegen den anderen elternteil sprechen (jedoch sind meine kids 13 und 9 jahre alt),!
und zu dem thema , ob du das jugendamt informieren mußt, bei uns ist es so das mein ex ständig dort auf der matte steht, aber passieren tut letztlich gar nichts, ich warte schon seit wochen auf einen rückruf, habe es letzt woche nochmal probiert, jedoch wieder ohne erfolg, als werde ich es in zukunft lassen, etwas über das jugendamt zu erreichen!
bei deinem betreutenumgang, ist es ja auch so, das diese sachbearbeiterin eine stellungsnahme abgeben muß, oder ist das bei euch anders?,
lg zauberstaub

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2007 11:12
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hey,

ob du das Jugendamt informieren musste, bei uns ist es so das mein ex ständig dort auf der matte steht, aber passieren tut letztlich gar nichts, ich warte schon seit Wochen auf einen rückruf, habe es letzt Woche noch mal probiert, jedoch wieder ohne erfolg, als werde ich es in Zukunft lassen, etwas über das Jugendamt zu erreichen!

Zauberstab, aber KM hat mit wenigen Worten erreicht, dass ich BU bekam, habe meine Tochter innhalb von 10 Monaten nur 12 Stunden gesehen. Ich bin wirklich sauer auf JA. Vor dem Gerichtstermin sagte BU, er habe keine Aufforderung erhalten einen Bericht zu schreiben.
Faxe, E-Mails, Telefonate ans Gericht, RA und JA, fast ein Tag Arbeit, konnte auch mit Richterin persönlich sprechen und mitteilen, wann BU überhaupt noch Zeit hat etwas zu sagen. Richterin telefonierte während der Verhandlung mit Bu.
JA hatte Auftrag an BU nicht weitergeleitet!
Vorher war KM krank (?) und  hat zwei BU`s sausen lassen. Was mach ich, Brief an Richterin Sachbearbeiterin und deren Vorgesetzten per Einschreiben (ein Gespräch folgte, natürlich ohne Richterin aber mit Vorgesetzten). Ein netter Erfolg, Sachbearbeiterin
telefonierte mit BU und sie schrieb ans Gericht  Anfang März nach zweiten BU, einer begleiteten Übergabe kann zugestimmt werden.
Mit Druck kann ich etwas erreichen.

Ruhig bleiben, weiter laufen lassen. Deine Tochter freut sich auf dich. Das ist die Hauptsache.

Wäre ich ruhig geblieben, so wäre vermutlich BU weiter gelaufen, da kein Bericht existiert. Bin ich zu unruhig kann ich keine Beziehung zu T aufbauen (Arbeiten auch nicht); man müsste ein Multitalent sein!
AndreaDD,
Meine Erfahrung: KM`s haben 100 Pluspunkte bei JA und Gericht. KM wird mit Lügen glauben geschenkt und KV mit Wahrheit wird nicht mal (kaum) beachtet.
Hab gute Lust massiver weiter zu Arbeiten, der Aufwand steigt, das Risiko, es mir mit RA, JU und BU zu versauern, und Kosten (Zeit) steigen.

Während ich schreibe denk ich und komm der Sache näher.
KM hat ihre Pluspunkte vor Richter wegen Lügen verloren, Werde mich auf T und einer sinnvollen Weiterführung einer BÜ`s konzentrieren. Kommt JU dümmer daher, so mach ich kurz schweren Zoff.

geniess den umgang mit deiner tochter, es tut euch beiden gut!

Deine Tochter freut sich auf dich. Das ist die Hauptsache.

Ihr habt mit Sicherheit den Sinn der ganzen Sache gesprochen. Ich darf ihn nicht verlieren! Danke!
Und/aber die Geschichte ist härter, Oma und Opa von T (meinerseits) bezahlen KM um mir das Sorgerecht zu nehmen. KM soll das Sorgerecht dann an Oma und Opa übergeben und diese haben dann einen Erben und werden T auf ein Internat stecken.
Ich müsste einen neuen Threat öffnen. Er müsste unter Kinderhandel stehen.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2007 03:48
(@andreadd)
Registriert

Hallo Kuno,

du kannst auch selbst über deinen Anwalt veranlassen, dass Umgangsbegleiter vorgeladen werden. Das sind ja die Zeugen, die gesehen haben, dass deine Tochter keine Angst hat.

Dem JA brauchst du nicht hinterher laufen. Im ASR-Verfahren wird das JA sowieso aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

So wie ich die Berichte lese, wird es die KM sowieso schwer haben, eine von dir ausgehende Kindeswohlgefährdung zu belegen. Beim BU ist das ja offensichtlich geworden.

Es wird gerade beabsichtigt, dich als Querulanten vorzuführen. Bleib ruhig und spiel das Spiel nicht mit.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2007 09:37
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hay andreaDD,

Bleib ruhig und spiel das Spiel nicht mit.

du sagst genau das, worüber ich mir immer Gedanken gemacht hab und hab auch die Lösung zum Ziel gefunden.
Es ist absolut absurd noch überhaupt zu denken, ich würde das ASR-Verfahren verlieren, sprech mit dem JA sowieso auch nur noch mit Vorgesetzten, vielleicht mach ich mal eine Ausnahme, aber wenn nötig auch nur noch mit dessen Vorgesetzten . Ich werde mich absolut von inkompetenten Leuten fernhalten. Es ist doch Negativzeit die mich nur sinnlos belastet, es ist das was mich krank macht.
Was schert es einer 100 jährigen Eiche, wenn die Sau an ihr scharrt!
Ich hab eine Tochter und wir brauchen uns und nicht den ganzen sinnlosen Streit.
Fazit:
Brief ans Gericht und BU (jetzt BÜ), der kompetent aber für mich sinnlos ist, da ich keine Problembeziehung mit meiner Tochter hab, auch er sagt es, nur für zwei Monate:

Ich will sofort meine Tochter jeden 2. Freitag vom Kindergarten abholen und bringe sie montags dort zurück. 😉
(der Brief wird mehr als eine Seite haben)
Die Kindergartenleiterin ist eine super interessierte Frau und wir verstehen uns recht gut. Ein Kindergarten übernimmt auch eine große Kontrollfunktion.
Weck zum Sperrmüll mit all dem sinnlosen Zeug, wie KM, Oma, Opa, JA usw!
Wer kann helfen, welchen Standart setzt das JA, das Wohl oder Übel vorbeischauen wird? Hab natürlich Geldprobleme, aber Jammern will ich nicht.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2007 04:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weck zum Sperrmüll mit all dem sinnlosen Zeug, wie KM, Oma, Opa, JA usw!

Sag das so gegenüber dem Gericht und du wirst kein ASR bekommen. Denn auch wenn du ASR hast du den Umgang mit der KM zu fördern

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2007 20:24
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo midnightwish,

klar, das darf ich nicht. Muß mich auch an Familiengesprächen beteiligen aber natürlich nur mit einer Kontrollperson.
Gibt es keine Kontrolle so kann KM sagen und machen was sie will und ich will es nicht hören.
Genauso brauche ich für die Übergabe, wenn KM übergibt eine Kontrolle. Kiga scheint die beste Lösung zu sein.
Das ASR strebe ich nicht an, ist ja auch nicht einfach, nehme es aber wenn es zum wohl meiner Tochter notwendig ist.

Denn auch wenn du ASR hast du den Umgang mit der KM zu fördern

Aber KM ist fast zu nichts verpflichtet. Gut, muss noch abwarten, vielleicht ist sie bald unglaubwürdig.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2007 03:11
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo kuno,

ich habe meine kinder über 2,5 jahre nur im BU gesehen. der kleine war ca 2,5 jahre alt als ich ihn das erste mal sehen konnte.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2007 16:11
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo liebe Foris,

ein neues Thema, Umgang mit meiner Tochter ohne der KM eine Möglichkeit zum streiten zu geben, ist mein größtes Anliegen.
Es ist unglaublich, aber die Kinder sind diesen Streits unschuldig ausgeliefert ohne sich überhaupt daran beteiligen zu wollen. Die Eltern verbrauchen ihre Energie sinnlos obwohl sie sich doch um die Kinder kümmern sollten.
Um KM aus dem Weg zu gehen dachte ich mir:

Ich will sofort meine Tochter jeden 2. Freitag vom Kindergarten abholen und bringe sie montags dort zurück.

Ist mein Ziel, denn ich brauche keine KM (sie will Umgang verhindern) bei der Übergabe, In den Ferien will ich eine Übergabe auf der Polizeistation oder das JA soll eine Kontrollperson zur Verfügung stellen.

Auf dem Weg dorthin kann ich gut Hilfe gebrauchen und bin jedem für seinem Tipp, Ratschlag, Hilfe oder Meinung dankbar.

Aktualisierung:
Von den vier letzten Terminen bei BU und begleiteter Übergabe wurden zwei, am 05.05.2007 und am 02.06.2007, von der Mutter unentschuldigt nicht wahrgenommen.
Auch über Telefon war sie beide Male nicht erreichbar.
Zu dem Termin am 26.05.2007 erschien die Mutter mit 30 Minuten Verspätung.
Der Sozialpädagoge sagte mir am 02.06.2007, dass „Umgangsverweigerung“ und „mangelnde Kooperationsbereitschaft“ vorliegen und er dies der Richterin mitteilen werde,
wenn diese ihn anruft. Ich soll RA informieren.

RA hat schon vor wenigen Tagen eine Brief an RA von KM gesendet und eine Übergabe beim Kiga beantragt, jedoch geschrieben,
„Eine derartige Regelung kann auch mit dem Jugendamt vereinbart werden, und muß nicht gerichtlich bestätigt werden“
Arbeitet RA in meinem Interesse? Warum kein Schreiben ans Gericht? Warum JA, die haben doch nie Zeit für KV.
Ich denk, dass ich einen richterlichen Beschluss brauch und jetzt sofort eine richterliche Anordnung um meine Tochter wegen „Umgangsverweigerung“  gleich zu sehen.
Vermutlich werde ich gleich am Montag ein Fax an die JOSekr. oder Richterin senden, denn dort müssen alle eingehenden Schreiben gleich weitergeleitet werden d.h. ans JA und an RA`s. Zudem kann die Richterin sofort mit dem Sozpäd. sprechen.
Auch eine Anzeige wegen Umgangsverweigerung dürfte KM zurechtweisen.
Bin ich zu schnell?

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2007 20:13




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Moin,

In den Ferien will ich eine Übergabe auf der Polizeistation oder das JA soll eine Kontrollperson zur Verfügung stellen.

Ja, ne ist klar. Macht den Kindern bestimmt riesig Spaß. Bei allem Verständnis für deine Verzweiflung (?). Denk auch mal drüber nach, was du den Kindern damit zumutest. Umgangspfleger ist ja soweit ok.

Arbeitet RA in meinem Interesse? Warum kein Schreiben ans Gericht? Warum JA, die haben doch nie Zeit für KV.

Weil ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden muss, damit eine Klage überhaupt angenommen wird. Und was an den Worten deines RA interpretierst du gegen dich?

Auch eine Anzeige wegen Umgangsverweigerung dürfte KM zurechtweisen.

Kannst du mir hierzu bitte die Rechtsgrundlage nennen.

Bin ich zu schnell?

Ne, zu unerfahren und zu rechtsunkundig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2007 20:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kuno!

In den Ferien will ich eine Übergabe auf der Polizeistation oder das JA soll eine Kontrollperson zur Verfügung stellen.

Also ich muss mal sagen: Du bist nicht weniger Streithahn als Deine Exe. Auch, wenn Du Dich auf einer subtileren Ebene bewegst.

Natürlich hast Du recht, dass Du Deine und Ts Rechte gerichtlich durchsetzen musst. Aber ständig auf eine BÜ zu bestehen finde ich mehr als affig. Du holst ein Kind ab und kein Lösegeld oder eine Waffenlieferung.

Du solltest zur Übergabe lächelnd hingehen und nett zur Exe sein. Wenn sie dann rummotzt, dann lass sie eben motzen und bleibe friedlich. T wird schnell bemerken, wer hier die Übergaben immer zum Streit nutzt. Und andere Beteiligte merken das auch.

Meine Exe rollte sogar mit einem Trupp von Schlägern zur Übergabe. Na und? Ich lebe noch. Sie brüllt mich bei jeder Übergabe an. Na und? Ich brülle nicht zurück sondern freue mich mit meinem Sohn, dass er endlich wieder zum Papa kann. Hauptsache ist doch, dass die Kids dabei nicht unter die Räder kommen. Und das liegt in DEINER Verantwortung.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2007 21:36
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep Thought,

sollte wirklich ein neues Thema sein, denn der BU ist Vergangenheit.

Macht den Kindern bestimmt riesig Spaß

Warum den nicht? Es dient doch nur einer friedlichen Übergabe. Soll ich des Friedenswillen hinnehmen T nicht zu erhalten?

Weil ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden muss

D.h. RA muss einmal RA anschreiben?

Und was an den Worten deines RA interpretierst du gegen dich?

Die Zeit, es dauert viel zu lang und wenn mit JA etwas vereinbart wird, so weis KM, dass sie sich nicht daran halten muss.
Vermutlich wird dann T einfach jeden Freitag nicht in den Kiga gebracht. Hab ich aber einen r.Beschluss, so fahre ich T hinterher und hol sie mir.

Kannst du mir hierzu bitte die Rechtsgrundlage nennen.

Umgangsverweigerung ist doch strafbar, jetzt nach einem Jahr Umgangsverweigerung ist dieses Wort von einer wichtigeren Stelle als dem JA gesprochen.

Ne, zu unerfahren und zu rechtsunkundig.

Klar, sonst wäre ich nicht im Forum. Was hab ich bezüglich der Umgangsverweigerung am besten zu tun?

Das Blatt scheint sich zu wenden, aber wenn ich nichts unternehme, so werde ich T nie mehr sehen. Darum schreibe ich, was ich mir vorstelle und was ich machen will und frag um Rat.

@ Milan,
ich lese einiges im Forum und ich muss immer wieder:knockout: machen, über all das, worum gestritten wird.
Soll ich eine Person als Zeugen zu den Übergaben mitnehmen? Dann steht doch wieder Aussage gegen Aussage usw.
Bring ich T zu KM zurück, so geht KM zum JA und behauptet, ich hätt T misshandelt usw.
Es scheint nun mal keine Gesetze zu geben die eine KM zurechtweisen.

Du solltest zur Übergabe lächelnd hingehen und nett zur Exe sein. Wenn sie dann rummotzt, dann lass sie eben motzen und bleibe friedlich. T wird schnell bemerken, wer hier die Übergaben immer zum Streit nutzt. Und andere Beteiligte merken das auch.

Wäre toll, wenn ich das auch noch könnte, wenn ich T nicht erhalte. KM erlaubt es sich schon beim BU/BÜ.

Hauptsache ist doch, dass die Kids dabei nicht unter die Räder kommen. Und das liegt in DEINER Verantwortung.

Denk auch ich. Die Polizei ist doch unser Freund und Helfer und kann T und mich vor der Willkür der KM beschützen.
Also der Polizei vertrau ich mehr als dem JA.
Könnte ich mich auf das Faustrecht berufen, so brauchte ich keine P.

Ich such einfach nur eine Lösung zu einem unbeschwerten Umgang

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2007 22:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Umgangsverweigerung ist doch strafbar, jetzt nach einem Jahr Umgangsverweigerung ist dieses Wort von einer wichtigeren Stelle als dem JA gesprochen.

Ich hatte nach der Rechtsgrundlage gefragt. Bekomme ich eine Antwort darauf in Form eines Hinweises auf ein Gesetz und den zutreffenden Paragrafen oder gern auch auf ein Urteil? Floskeln und Fremdzeugen sind keine Rechtsgrundlage. Also, Details bitte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2007 22:27
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hey Deep,

ich wollte es gäbe Gesetze und Paragrafen.
Es wird wohl nach einem Dutzend Umgangsverweigerungen nicht mehr geben als ein kleines Zwangsgeld das vermutlich auch bezahlt wird um den Umgang weiter auszusetzen.
Sorry, dass ich wirres Zeug schreibe.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 03:27
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey Kuno!

Ich denke Deep meint -bitte korrigiere mich Cheffe- dass die Cops Dir einen husten werden. Weil es für das, was Du da annimmst, keine Rechtsgrundlage gibt.

Du brauchst einen Umgangsbeschluss. Boykottiert KM dann etliche Male, so kannst Du beim Gericht die ANDROHUNG von Zwangsmitteln gegen sie beantragen. Boykottiert sie dann weiter, dann kannst Du beim Gericht die VOLLSTRECKUNG dieser angedrohten Zwangsmittel beantragen. Boykottiert sie dann immer noch, dann .. ja dann... wird es wohl immer noch nicht zur Vollstreckung (Geld- und/oder Haftstrafe) kommen. Wo nix zu holen ist, ist nix zu holen. Und eine alleinerziehende Mutter landet selten im Knast.

Dann kannst Du -auf Basis dieser permanenten Umgangsverweigerung- ein Sorgerechtsverfahren anleiern. Und hier stehen Deine Chancen dann gar nicht mal so schlecht als "Sieger" aus der Nummer heraus zu gehen. Doch auch hier bedenke die s.g. richterliche Unabhängigkeit.

Parallel musst Du alle gütlichen Wege gehen, die es gibt. Angefangen bei -von Deiner Seite aus- unkomplizierten Übergaben bishin zu geleiteten Elterngesprächen und -mediationen.

Was ich sagen will: Dein Bestreben ist nicht aussichtslos. Aber vergiss Polizei etc pp. Die lachen Dich höchstens aus. Auf dem Gerichtsweg wirst Du zum Ziel kommen. Zwar mag das dauern. Aber fast keine KM schafft es Jahrzehntelang den Umgang zu verweigern. Irgendwann greift der Apparat. Manchmal spät, aber irgendwann bestimmt.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 03:47
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Milan,

Du brauchst einen Umgangsbeschluss. Boykottiert KM dann etliche Male, so kannst Du beim Gericht die ANDROHUNG von Zwangsmitteln gegen sie beantragen. Boykottiert sie dann weiter, dann kannst Du beim Gericht die VOLLSTRECKUNG dieser angedrohten Zwangsmittel beantragen. Boykottiert sie dann immer noch, dann .. ja dann... wird es wohl immer noch nicht zur Vollstreckung (Geld- und/oder Haftstrafe) kommen. Wo nix zu holen ist, ist nix zu holen. Und eine alleinerziehende Mutter landet selten im Knast.

Genau das sehe ich voraus, im Forum wird auch nicht anderes geschrieben. Ich will es nur noch nicht glauben.
Übergabe im Kiga wird die einzige Lösung sein mir T nicht zu entfremden und das natürlich mit Umgangsbeschluss und den muss ich doch nach der Umgangsverweigerung erhalten.

Es ist unglaublich, KM hat Narrenfreiheit.
Danke für deine klare Zusammenfassung.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2007 12:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sorry, dass ich wirres Zeug schreibe.

Ich fürchte, dass wenn du so etwas hier schreibst, du dies auch in die Welt hinaus posaunst. Damit gibst du dich mind. der Unglaubwürdigkeit preis.

Mein wirklich gut gemeinter Rat an dich ist: Du musst dringlichst ruhiger werden. Apotheken bieten zu solchen Zwecken Baldian an und die Krankenkassen professionelle Therapeuten.

im Forum wird auch nicht anderes geschrieben.

Das hat nicht zur Folge, dass es bei dir auch so laufen muss. Auch dann nicht, wenn du mehrheitlich auf solche Verläufe triffst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 14:15
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Übergabe im Kiga wird die einzige Lösung sein

Ich hole meinen Kleinen -per Gerichtsbeschluss- seit 10.2006 ausschliesslich im Kiga ab und bringe ihn nach dem WE auch dorthin wieder zurück. Natürlich wäre es schöner ihn friedlich bei Exe an der Tür zu holen. Aber sch... doch der Hund drauf. Hauptsache Du siehst Dein Kind und ausserdem bekommst Du so einen regelmässigen Kontakt zu den Kigabetreuerinnen, wirst involviert, etc. pp. Zumindest ist es bei mir so. Ich krieg Einladungen zu Veranstaltungen, werde ständig über Neues informiert, usw usf

das natürlich mit Umgangsbeschluss

Jetzt isser gefallen - der Groschen.  😉

und den muss ich doch nach der Umgangsverweigerung erhalten.

Is völlig schnurz ob sie verweigert hat oder nicht. Als LEIBLICHER Vater musst Du den erhalten. Da kommt (fast) kein gericht der Welt dran vorbei. Und ohne einen solchen Beschluss kannst Du Dir Zwangsmassnahmen, Gerichtsvollzieher oder gar Polizei völlig in die Haare schmieren. Der Beschluss ist die notwendige Basis für alles weitere.

Gib Gas und werd entspannter. Umgang wird Dir zugestanden - ist nur ne Frage der Zeit. Es wird besser. Ziemlich sicher.
Und befolge Deeps Rat - such Dir einen Dir symphatischen Therapeuten. Den hatten/haben viele von uns Foris.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:26
(@schaufel293)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Kuno, Umgangsvereitelung kann schon strafbar nach § 235 StGB sein. ( Entziehung Minderjähriger )

Ich rate allerdings ganz dringend davon ab, in der Praxis wird so etwas fast nie verfolgt und Du trägst zur Eskalation bei. Ich kann Dich allerdings sehr gut verstehen, auch ich musste mich öfter aufregen, habe etwa einen Umgangsbeschluss vom Januar 2006, seit eineinhalb Jahren kein einziges Mal eingehalten, Konsequenzen keine.

Aber demnächst gibt es wieder eine Verhandlung, familienpsychologisches Gutachten liegt nun vor, bin damit ganz zufrieden. Also, es ist ein langer, langer Weg. Viele Entäuschungen und Frustrationen liegen hinter mir, meine Tochter ist viereinhalb, seit viereinhalb Jahren Umgangsvereitelung. Kämpfe für Dein Kind und versuch RA Mohr zu bekommen. ( hab ich inzwischen auch, kostet allerdings 180 € die Stunde zuzüglich Umsatzsteuer )

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2007 22:38




Seite 3 / 5