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Hilfe, Ist begleiter Umgang gut oder schlecht.

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 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo,

KM wird in näherer Zukunft keinen unentschuldigten Umgangsboykott durchführen da es ihr ums Sorgerecht geht. Würde nur schlecht vor JU oder Gericht dastehen. Sie wird vielmehr den Umgang wegen Krankheit ausfallen lassen wollen. So der Versuch am letzten Samstag bei der BÜ, T soll Durchfall und Bauchweh haben, KM telefonierte auf  Portugiesisch und sagte, dass ich nicht kooperieren wolle und nicht einsehen will, dass T krank ist, somit werde sie T nicht rausgeben.
Ist von KM reine Provokation gewesen.
Ich fragte T, ob sie krank sei und Bauchweh hat - nein
Willst du mitgehen - ja
Willst du schwimmen - ja.
Kurz danach wollte KM die Kleine aus dem Auto holen aber ich hatte die Türe schon verriegelt. Mit mir hatte T keinen Duchfall. T fehlte am Montag im Kiga wegen Magen-Darm-Sache.
Ich werde mich nun am nächsten Samstag darauf einstellen, dass T oder KM krank sind und somit entschuldigt fehlen.
Einen Tag davor hab ich einen Termin beim JA und werde danach T im Kindergarten besuchen (werde ich öfters machen wenn ich T nicht erhalte).
Habe schon bei der Sachbearbeiterin telefonisch einen Hausbesuch wegen zukünftiger Übernachtung beantragt und mit Erhalt eines Termins wird RA einen Gerichtstermin zur Übergabe im Kiga fordern. Ich will natürlich einen Beschluss.

Hallo Kuno, Umgangsvereitelung kann schon strafbar nach § 235 StGB sein. ( Entziehung Minderjähriger )

Mein RA meinte, dass Richterin auch Haftstrafe aussprechen wird, aber wollte ich das ASR, so müsste ich warten bis ich einen anderen Richter habe.
Ich könnte es mir als das bestwirksames Mittel vorstellen, dass KM nach einem Boykott das nächste Wochenende in Haft verbringt und T macht sich mit mir ein schönes Wochenende.
Glaub aber nicht daran.

Kämpfe für Dein Kind und versuch RA Mohr zu bekommen. ( hab ich inzwischen auch, kostet allerdings 180 € die Stunde zuzüglich Umsatzsteuer )

Hab mich schon von ihm beraten lassen, ist mir aber zu teuer.

Und befolge Deeps Rat - such Dir einen Dir symphatischen Therapeuten. Den hatten/haben viele von uns Foris.

Danke für eueren Rat, bin schon hier im Forum in Therapie.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2007 19:37
(@schaufel293)
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Haftstrafe kannst Du vergessen, es gibt nach § 33 FGG schon die Möglichkeit der Zwangshaft, aber ich kenne nur ein Urteil des Amtsgericht Bremen, wo diese angewandt wurde.
Da war aber die Mutter selber schuld, hatte vor Gericht erklärt, sie werde sich auf keinen Fall an den richterlichen Beschluss halten und das Zwangsgeld könne sie ohnehin als Sozialhilfeempfängerin nicht bezahlen. Die Mutter hat das Gericht offen porovoziert, da hat das Gericht Zwangshaft verhängt und den Gerichtsvollzieher angewiesen, die Mutter während des Umgangs zu verhaften.

Im übrigen ist Krankheit ein klassisches Ritual der Umgangsvereitelung.
( vgl. hierzu Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner: Rituale der Umgangsvereitelung, FamRZ 1995, Seite 1529 ), findest Du auch im Internet, komischerweise auf einer schweizer Seite.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2007 23:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

versuch RA Mohr zu bekommen.

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 01:00
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

Im übrigen ist Krankheit ein klassisches Ritual der Umgangsvereitelung.

Ja, es wird so sein, ich stell mich darauf ein 3/4 des Umgangs wegen Krankheit zu verlieren. Um den Kontakt aufrecht zu erhalten werde ich sie im Kiga besuchen.
Geldstrafe wegen Umgangsverweigerung ist Unsinn, wenn KM das Geld knapp wird sagt sie zum Kind, dass Papa daran schuld ist. :knockout:
Einzig wirksames Mittel wäre Zwanghaft. Wenn es bisher nur ein Urteil gibt ist es utopisch daran zu denken.
Ich muss abwarten, der Umgang wird familiengerichtlich genehmigt (so RA) und ein weiterer Vorfall soll Konsequenzen haben.
RA Mohr kann ich mir leider nicht leisten.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2007 10:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Äh ... Hallo!?

Danke für eueren Rat, bin schon hier im Forum in Therapie.

:knockout: :knockout: :knockout:

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 12:33
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hey Milan,

was macht man beim Therapeuten?
Man erzählt ihm sein Problem und er macht damit umzugehen.

Hier im Forum erzähl ich und werde von verschieden Leuten zur Sache orientiert.
Ist für mich die bessere Therapie :thumbup:

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.06.2007 12:57
(@schaufel293)
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Du solltest nicht so negativ gegenüber Therapeuten eingestellt sein. Optimal wäre es, Du und die Mutter könnet Euch auf einen gemeinsamen Therapeuten einigen und dort gemeinsam die Probleme angehen. Auch ich war in meiner verzweifelten Lage bei einem Psychotherapeuten. ( allerdings alleine )

Auch ich habe manchmal meine Frust Lauf gelassen, wird mir auch vorgehalten. ( nicht ganz zu Unrecht )
Wie muss die Polizei auf Dein Kind wirken, Milan hat recht, es ist keine Geiselnahme oder Lösegeldübergabe.
Wenn solch starke Spannungen herrschen, muss man versuchen, die Übergabesituation so gut wie möglich zu gestalten, begleitete Übergabe, Kindergartenabholen, oder Übergabe in einer Einrichtung, etwa Erziehungsberatungsstelle.

Als Vater musst Du lernen, dass Du mindestens drei mal so gut sein musst wie die Mutter und Fehler kannst Du Dir kaum erlauben, mit diesen wirst Du im Regelfall erschossen, der Großteil der Helferindustrie ist völlig mütterzentriert, als Vater hast Du nur das Recht zu zahlen und sofort gepfändet zu werden, wenn Du es nicht tust.

Ist zwar höchst ungerecht, aber Realität. Auch bei mir hat es dreieinhalb Jahre gedauert, bis ich in einer Erziehungsberatungsstelle einen sehr erfahrenen Diplom-Psychologen kennen gelernt habe, der die Umgangsvereitelung sofort durchschaut hat. Mit meiner Tochter war ich dann drei Mal gemeinsam dort, dann hat die Mutter den Kontakt abgebrochen und über Ihren Anwalt gegenüber dem Familiengericht behauptet, der Mensch dort sei ein guter Spezl von mir. :knockout: :knockout: :knockout: 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2007 15:56
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo schaufel,

Auch ich habe manchmal meine Frust Lauf gelassen, wird mir auch vorgehalten. ( nicht ganz zu Unrecht )
Wie muss die Polizei auf Dein Kind wirken, Milan hat recht, es ist keine Geiselnahme oder Lösegeldübergabe.
Wenn solch starke Spannungen herrschen, muss man versuchen, die Übergabesituation so gut wie möglich zu gestalten, begleitete Übergabe, Kindergartenabholen, oder Übergabe in einer Einrichtung, etwa Erziehungsberatungsstelle.

Es ist eigendlich so, dass der Betreuer vom BU mir sagte, dass in einigen schwierigen Fällen eine Übergabe auf der Polizeistation stattfindet. Hier im Forum werde ich etwas schief angeschaut und ich stell mir nun die Frage, ob es der Betreuer ernst gemeint hat?
Im Protokoll vom 10.05.2007, Telefonat Richterin mit BU, steht geschrieben:
Evtl. sei wegen des Konflikts auf der Elternebene doch eine Umgangspflegschaft erforderlich.

Also glaube ich BU hat es ernst gemeint.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

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Themenstarter Geschrieben : 26.06.2007 10:03
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Foris,

es stehen Elterngespräche an und der RA von KM schrieb in den letzten Schreiben z.B.:

"Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die Antragstellerin ist jedoch bereits deshalb gerechtfertigt, weil der Antragsgegner jeden Kontakt mit der Antragsstellerin ablehnt. Er ist nicht bereit, auch wenn es um das gemeinsame Kind geht, mit ihr zu Sprechen".

"Die Totale Verweigerung der Kooperation und Kommunikation belegt, dass er nicht geeignet ist, verantwortungsvoll an der Erziehung seiner Tochter mitzuwirken"

"Die Antragsstellerin möchte erreichen, dass der Antragsgegner wieder normal mit ihr spricht und Ihre Bindung zu T. (Tochter) nicht gefährdet wird".

Es sieht (natürlich) so aus, dass KM mit allen Mitteln versucht dem Kind den Vater zu nehmen (oder umgekehrt) und darum alles ins Gegenteil verdreht.
Hab ne Sozialpädagogin auf einem Fest getroffen und die sagte mir " wenn nicht kommuniziert werden kann, so wird/kann dem Vater das Sorgerecht entzogen werden".
Auch hörte ich sagen "ist ne gute Mache von KM, zieht besonders beim JA"
Nun, da ich weis, dass KM sehr gut von einer Frauenorganisation informiert und geschult wird, für die auch ihr RA arbeitet, muss ich mich doch ein bisschen mehr schlau über Elterngespräche machen um mir sinnlose Arbeit und Ärger zu ersparen. Konnte bisher alle Anschuldigungen widerlegen und nun gibt es für das JA (vorerst) nur noch die Elterngespräche und bei denen ist es nun mal so, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus (4. Sachbearbeiterin beschützt auch noch die erste). D.h. ich hab das Gefühl, die warten nur auf eine Schwäche von mir um alle beim JA zu bestätigen.

Und ich fühle eine Schwäche in mir, es ist die Sinnlosigkeit an solch einem Gespräch teilzunehmen da KM inoffiziell den Kontakt nur brechen will aber offiziell beweisen will, dass ich unfähig sei. KM zögert die Elterngespräche hinaus und ich vermute, dass sie professionell geschult wird und noch mehr Zeit braucht um besser (falscher) zu werden. Alles geht am Sinn und am Kind vorbei. Sie will erreichen, dass ich mich mit ihr wieder ohne Zeugen verständigen muss und sie dann wieder freies Spiel zu ihrer Willkür erhält.

Vermutlich ist der Fall für ihren RA inzwischen zur Chefsache geworden, da sein (skrupelloses) Spiel einer Ausreise von KM, verbunden mit der Schwangerschaft von KM, mit erst fehlenden und dann fast ungültigen Reisepass von T. und dann einer Verhinderten Rückreise, bei der ich Schuld währe, mittels eines Antrages auf Ausreiseverbot von T. verhindert wurde.
Dieser RA wird von Steuergeldern bezahlt (kleinster Teil ist Prozesskostenhilfe) und muss seine Ausgaben gegenüber einer der bekanntesten Institutionen Deutschlands vertreten.
Hab an einem harten Eisen zu beißen.

Also, ich weis nicht wie ich mich verhalten und argumentieren soll bei den Elterngesprächen.
Es geht auch nicht ganz darum, dass ich den Umgang oder das Sorgerecht verliere sondern wie ich mir weitern sinnlosenen Ärger vom Hals halte, d.h. JA, RA, KM, somit verbunden mit Richter und wieder verbunden mit einem unbeschwerten Umgang mit meiner Tochter. Ich will souverän die Sache begrenzen oder beenden.

Hab nochmals alles durchgelesen und weis nicht ob mir überhaupt geholfen werden kann. Der Fall passt nicht mehr nur zu "Umgangnsrecht/Pflicht". Mein RA hat fast alles schwarz auf weis auf der Hand und versteht auch fast alles, hat auch bei dem Ausreiseverbot schnellstens mitgewirkt, aber ob er was weiter macht oder bewirken kann weis ich nicht. In Bezug auf Elterngespräche habe ich nur erfahren, dass sich  die Eltern verständigen müssen um für das Kind zu sorgen; Ist wohl sonnenklar.

Ich fühle mich unsicher obwohl ich es nicht sein müsste.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

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Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 02:36
(@andreadd)
Registriert

Hallo Kuno,

Kommunikation mit der KM besteht nicht nur aus Gesprächen. Ich würde dir raten, besorge ein "Eltern-Mitteilungsheft". Dort kann jeder Elternteil aufschreiben, was er/sie dem anderen mitteilen möchte. Das Heft wird dem Kind in der Tasche mitgegeben. Diesen Vorschlag würde ich machen und das Heft gleich mitbringen.

Da kann die KM ihren guten Willen dann direkt unter Beweis stellen.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 10:03




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

An so einem Elterngespräch nehmen erfahrene und geschulte Leute teil. Denen macht keiner von Euch beiden so schnell ein X für ein U vor. Insofern solltest Du da ruhig und aufgeräumt hingehen und erst mal abwarten, wie Exe sich selbst in die Sch.... reinredet.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 13:01
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo kuno,

das ASR an die KM zugeben ist mit dieser begründung alltäglich. mütter reden nicht mit dem vater damit sie das ASR erhalten.

stelle klar, dass man die streitigkeiten mal aus der anderen perspektive betrachten sollte. denn auch wenn die KM das ASR bekommt wird sie niemals mit dir reden.

ich sprech da aus langer erfahrung.

kind/er zu dir und nach einem halben bzw ein jahr neue prüfung.

die KM will dich aussorcen mehr nicht.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 14:18
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

@ carsten l.

das ASR an die KM zugeben ist mit dieser begründung alltäglich. mütter reden nicht mit dem vater damit sie das ASR erhalten.

Danke für die Bestätigung, es scheint, dass viele KM`s damit durchkommen und wenn sie dann das ASR haben, so blockieren sie erstrecht.
Werde das Gefühl nicht los, JA wartet darauf zu sagen "KV will nicht“.

@Milan,
ja, es ist der Psychologe vom BU. Und KM, so vermute ich, bereitet sich auf die Gespräche vor und ich muss aufpassen.
Wenn ich die Elterngespräche bestens führe und KM sich in die Sch.... redet, so werde ich mir ihren RA für die Zukunft besser vom Hals halten, der unermesslich viel Geld zum streiten hat wenn er es rechtfertigen kann.

@AndreaDD

besorge ein "Eltern-Mitteilungsheft".

Schau an, darauf kam ich nicht. Ich dachte nur in Richtung E-Mail und SMS die mit  "Cc" versendet werden, sind keine guten Lösungen da löcherbar.
Also "Elternmitteilungsheft"!
KM reißt eine Seite aus und behauptet ich war es. Mehr fällt mir nicht ein.
Sag doch mehr über solch ein Heft. Ich glaube KM wird sprachlos sein wenn sie ein schönes bis ins Detail ausgearbeitetes Heft in der Hand halten muss.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 14:32
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

zum "Elternheft":

handgeschrieben, jede einzelne Seite numeriert, jede Seite mit Unterschrift, ein Exemplar "wandert" eines verbleibt bei Dir.
Damit bist Du dann im Zweifelsfall auf der sicheren Seite.

Gruß, Jochen

der Verträge etc. vor der Unterschrift immer eine Nacht unter das Kopfkissen legt 😉

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 16:06
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo Hajaco,

ein Exemplar "wandert" eines verbleibt bei Dir.

Meinst du doppelt geführt duch Kopie?

Aber wenn KM ihre eigene aktuelle Seite ausreisst und behauptet mittels eigener Kopie sie hat das geschrieben und ich hätte ausgerissen...
Gut, ich muß bei der Übergabe (KIGA) die Erzieherin rannehmen, es währe ein Spiel ohne Erfolg für KM.

Gibt es Vordrucke für solch ein Buch?

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 16:51
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

der Verträge etc. vor der Unterschrift immer eine Nacht unter das Kopfkissen legt

Ach deswegen sind Deine Verträge immer alle so verknittert ...  😉

@ Kuno:
Du machst Dir viel zu viele Gedanken über alles Mögliche. Kann ich gut verstehen. Habe ich auch gemacht. Deswegen weiß ich heute auch, dass das sinnlos ist. Wenn Du immer alles Handeln Deiner Exe versuchst vorherzusagen, wirst Du Deinen Lebtag nicht fertig damit.

Elternheftvordrucke gibt es nicht. Kauf Dir im Supermarkt ein Schulheft und da schreibste rein, was Du Exe fragen oder ihr mitteilen möchtest. Das Heft gibste ihr dann (wie auch immer) und bittest sie darum ihre Antworten und auch ihre Fragen an Dich, auf die nächste Seite im Heft zu schreiben.

Sicherheitshalber kanste das dann alles immer kopieren und abheften. Aber ich glaube im Zweifelsfall interessiert sich da kein Schwarzkittel für. Das Heft solltest Du eher als einen Versuch sehen mit Exe in den Austausch zu kommen. Und DAS kannste dann später im Verfahren mal erwähnen. DU hast dann nämlich zu einer sehr kreativen Möglichkeit gegriffen, um in die Kommunikation mit Exe zu kommen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 23:17
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hay Milan,

Wenn Du immer alles Handeln Deiner Exe versuchst vorherzusagen, wirst Du Deinen Lebtag nicht fertig damit.

Je besser ich vorher plane umso weniger Spielraum hat KM etwas zu blockieren.
Es sagen doch viele, der KM die Schranken zeigen, und das versuch ich auch.
Es stehen in Kürze Gerichtstermine zu Umgang, Sorgerecht, Scheidung mit Versorgungsausg. und vermutlich neuer Vaterschaft an und danach, so glaube ich, kehrt Ruhe ein.  Wenn ich alles verschlafe dann..........nie.

Das Heft solltest Du eher als einen Versuch sehen mit Exe in den Austausch zu kommen.

In erster Linie ja. Und in zweiter soll sie es auch benutzen da sie behauptet die fehlende Komunikation liegt bei mir.
Sie kann keine Vorwürfe mehr machen.

Ach deswegen sind Deine Verträge immer alle so verknittert ... 

Ich speicher sie auf Festplatte und die zerknittert nicht. 🙂

Zurück zu Elterngespräche.
Ich will mich definitiv nicht mehr ohne Zeugen mit KM verbal unterhalten. Dh. Ich kann ihre worte nicht ernst nehmen.  Wie kann oder wird diese Einstellung bei Elterng. bewertet?

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 00:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich will mich definitiv nicht mehr ohne Zeugen mit KM verbal unterhalten. Dh. Ich kann ihre worte nicht ernst nehmen.  Wie kann oder wird diese Einstellung bei Elterng. bewertet?

Naja, wenn sich irgendwie nachweisen lässt, dass sie Dich ständig an der Nase herum führt, so wird das wohl irgendwann negativ für sie in einem der Berichte auftauchen. Lässt sich nix belegen Uund das ist wahrscheinlich), so wird es eher Dir als Stimmungsmache ausgelegt.

Grundsätzlich solltest Du versuchen wenig bis gar keine Kritik an Exe zu formulieren. Mach sie nicht schlecht, versuche respektvoll von ihr zu sprechen. Argumentiere FÜR das Kind. Alles weitere wird dann in den Elterngesprächen heraus kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 12:13
(@andreadd)
Registriert

Hallo Kuno,

das hängt auch davon ab, wie du das rüber bringst.

Du kannst sagen, dass du nicht mit der KM streiten möchtest, vor allem vor dem Kind nicht und deswegen die schriftliche Kommunikation vorziehst. Einen weiteren Vorteil siehst du darin, dass bei der schriftlichen Kommunikation alles sachlicher auf Elternebene bleibt (weil gefiltert). Mißverständnisse werden unwahrscheinlicher. Dadurch kommt mehr Ruhe in die Angelegenheit und das ist vor allem auch von Vorteil für das Kind. Vermutlich sind nach einiger Zeit, wenn das funktioniert, auch wieder Gespräche unter den Eltern möglich.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 12:46
 Kuno
(@kuno)
Rege dabei Registriert

Hallo AndreaDD, Milan,

Grundsätzlich solltest Du versuchen wenig bis gar keine Kritik an Exe zu formulieren.

Einen weiteren Vorteil siehst du darin, dass bei der schriftlichen Kommunikation alles sachlicher auf Elternebene bleibt (weil gefiltert). Mißverständnisse werden unwahrscheinlicher.
und das ist vor allem auch von Vorteil für das Kind.

Das kann ich in 5 Minuten rüberbringen und mehr will ich dann gar nicht sagen, sonst wird es doch nur Kritik. Und mehr als einen unbeschwerten Umgang will ich nicht.
Dh. KM könnte sich dann nur den Mund Wundreden wenn sie versucht dieser Lösung aus dem Weg zu gehen und das wird ihr dann negativ ausgelegt.

Also einfacher geht es nicht. Ich überlege, überlege.....kann ihr noch zur Schwangerschaft gratulieren. 😉

Mein Anliegen ist gelöst. Danke!

Vermutlich sind nach einiger Zeit, wenn das funktioniert, auch wieder Gespräche unter den Eltern möglich.

Das glaub ich nicht, KM will das ASR mit ABR. Sie wird nur reden und Machen um Verwirrung zu stiften den Umgang zu beenden.

Kuno

Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 14:29




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