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Hilfe! Vater in "Erklärungsnot"!

 
(@dorogoj)

Hallo zusammen,

ein Kindesvater (KV) stellt beim Familiengericht einen Antrag auf gerichtliche Regelung des Umgangs zwischen seinem Kind und ihm.

Die Kindesmutter (KM) lässt sich anwaltlich vertreten. KV erhält von diesem einen Brief mit folgendem Inhalt:

"... der Antrag des Antragstellers ist zurückzuweisen...

Begründung:

Das Begehren des Antragstellers stellt eine Gefahr für das Kindeswohl dar. Der Antragsteller befindet sich seit Jahren in psychiatrischer Behandlung. In der Vergangenheit ist es auch zu stationären Aufenthalten gekommen. Bislang waren die Therapiemaßnahmen erfolglos.

Die Persönlichkeit des Antragstellers ist gekennzeichnet durch

- aggressives Verhalten aus nichtigem Anlass -
- depressive Phasen mit Selbstmordgedanken -
- Instabilität im familiären Umfeld und am Arbeitsplatz -

Deswegen kann dem Antragsteller in keinem Fall - auch nicht stundenweise - ein Kleinkind anvertraut werden. Es könnte leicht zu Tätlichkeiten kommen, wenn sich das Kind nicht erwartungsgemäß verhält.

Beweis: Sachverständigengutachten

Die Antragsgegnerin legt diverse Internetmitteilungen vor, welche der Antragsteller unter dem Pseudonym ... oder ... veröffentlicht hat. Diese liegen in Kopie an und bestätigen die bei dem Antragsteller vorhandenen Defizite. (Anmerkung vom KV: diese Forenbeiträge hier niederzuschreiben würde erheblich den Rahmen sprengen!)

Die Antragsgegnerin kann sich im übrigen an einem Vorfall aus dem Monat Juli oder August 2007 erinnern. Das zu diesem Zeitpunkt etwa 2 Monate alte Kind schlief im Elternschlafzimmer. Die Antragsgegnerin hielt sich im Bad der gemeinsamen Wohnung auf. Die Antragsgegnerin vernahm dann ganz plötzlich einen heftigen Schrei ihres Sohnes. Als sie daraufhin das Schlafzimmer betrat, hatte der Antragsteller das Kind in beiden Händen gefasst. Dieses war im Gesicht blau angelaufen und atmete kaum noch.

Beweis: Zeugnis vom Kind der Antragstellerin, zu laden über die Antragsgegnerin

Seit diesem Ereignis hat die Antragsgegnerin den Antragsteller nie wieder mit dem Kind alleine gelassen."

KV ist geschockt und möchte gerne wissen, wie er sich gegen solche Aussagen wehren kann, soll und muss!?

Es bestand, besteht und wird nie Gefahr für das Kindeswohl seitens des KV bestehen.

KV befand sich nie in psychiatrischer Behandlung, sondern in Psychotherapeutischer. Was durchaus ein erheblicher Unterschied ist. Gründe für die psychotherapeutischen Behandlungen und Aufenthalte waren das Verarbeiten eines Traumas aufgrund eines schweren Autounfalls des KV, das Mobbing eines ehemaligen Chefs des KV, eine Trennung während der Beziehung von der KM, zwei Jahre bevor das gemeinsame Kind zur Welt kam und letztlich die Trennung vom gemeinsamen Kind, nachdem sich der KV endgültig von der KM getrennt hat.

KV vermutet, dass die Persönlichkeitskennzeichnungen wohl auf die erwähnten Internetmitteilungen beruhen sollen. Diese Internetmitteilungen beziehen sich auf einen zweijährigen Zeitraum (von 2004 - 2006). KV und KM waren von Anfang 2003 bis Mitte 2008 ein Paar. Unter diesen Pseudonymen war der KV in gewissen Internetforen angemeldet. Die KM kannte während der Beziehung diese Pseudonyme vom KV. Die KM kannte sogar die E-Mail-Adressen und die Passwörter vom KV. KV hat die erwähnten Internetmitteilungen nicht geschrieben. Was allerdings gegen den KV sprechen könnte, dass es sich bei den Inhalten der Beiträge um sehr private und intime Dinge handelt, die auf den KV teilweise zutreffen und vom Zeitraum her auch passen. Diese Dinge können nur die engsten Vertrauten und somit auch die KM kennen. Diese Beiträge sind teilweise in der 1., aber auch in der 3. Person verfasst. Wie soll der KV beweisen, dass er diese Beiträge nicht geschrieben hat? KV wäre auch zu blöd, wenn er solche Internetmitteilungen während der Beziehung schreibt und die KM jederzeit nach diesen Pseudonymen suchen kann. In einem Forum wurde mit beiden Pseudonymen ähnliche Beiträge verfasst. Warum als eine Person mit zwei Pseudonymen in einem Forum Beiträge schreiben? KV hat sich mal die Mühe gemacht und die Zeit genommen, nach diesen Pseudonymen zu googlen und gefundene Seiten zu öffnen und zu lesen. Er fand zu dem einen Pseudonym knapp 100.000 Suchergebnisse und zu dem anderen immerhin 4.500. Ums kurz zu machen, es gibt sehr viele Seiten, auf denen der KV nachweislich nicht angemeldet gewesen sein kann oder noch angemeldet sein kann, da er sich nicht für die dortigen Inhalte interessiert hat oder interessiert. Teilweise werden von den Benutzernamen E-Mail-Adressen abgeleitet, die nachweislich nicht dem KV "gehören". Teilweise sind sogar Bilder von Benutzern hinter diesen Benutzernamen hinterlegt, die nicht den KV zeigen und diese Benutzer geben als Wohnort Orte an, an denen der KV nachweislich nie gewohnt hat.

Darüber hinaus werden diese Persönlichkeitskennzeichnungen von der KM nicht irgendwie bewiesen. D. h., sie nennt keine Beispiele bzw. kann nämlich auch keine nennen, aus denen hervorgeht, dass diese Persönlichkeitskennzeichnungen aus dem realen Leben vom KV bestätigt werden.

Der Beweis, das Sachverständigengutachten lag dem Schreiben nicht bei. Entweder soll wohl eins in Auftrag gegeben werden oder es lag bei, wurde aber dem KV nicht übermittelt?! KV hat mit einem solchen Gutachten keinerlei Probleme! Nur wer zahlt das? Die auftraggebende Stelle, also die KM über ihren Anwalt oder doch das Familiengericht bzw. die Staatskasse (KV und KV erhalten Prozesskostenbeihilfe in der 1. Instanz!).

Der Absatz mit dem Vorfall aus Juli oder August 2007 ärgert KV am meisten. Es ist richtig, dass die KM sich zum damaligen Zeitpunkt im Bad befand und der KV sich im Elternschlafzimmer mit dem Kind alleine befand. Doch war die Situation damals eine ganz andere, als man aus dem Absatz herauslesen kann. Das Kind schrie und der KV nahm das Baby damals aus dem Babybett, um es auf dem Arm zu beruhigen. Es dauerte nur wenige Sekunden und die KM kam ins Elternschlafzimmer. Das Baby ist damals leider blau angelaufen. Zwar hat es geatmet, aber beschwerlich aufgrund der Schreie. Nur weiß KV und auch die KM bis heute nicht, warum das so war. KV hat das Baby nicht geschüttelt, gewürgt oder dergleichen. Dies soll wohl der Richter vom Familiengericht diesem Absatz entnehmen?! KV überlegt, ob er nicht unabhängig von dem Antrag auf Umgangsregelung eine Anzeige gegen die KM bezüglich § 185 ff. StGB erstattet. Was muss man sich als KV alles gefallen lassen, was nicht gewesen ist? Hat der KV damals dem Baby auch nur annähernd Schlechtes gewollt oder gar getan, dann soll er auf der Stelle vom Blitz getroffen werden!!!

Dass als Zeuge das bereits vorhandene Kind der KM über diese geladen werden soll, scheint ein weiterer Einschüchterungsversuch zu sein?! Klar, sagt das damals 13jährige Kind zu Gunsten der KM und zu Lasten des KV aus. KV ist nicht der Vater des 13jährigen Kindes!

Und dass die KM den KV nach diesem Ereignis nie wieder mit dem Kind alleine gelassen hat, ist schlichtweg falsch und das Gegenteil ist eigentlich leicht zu beweisen. KV war Ende 2007 für fünf Wochen arbeitsunfähig (Bänderriss im rechten Sprunggelenk, KV war damals Kurierfahrer) geschrieben. In der Zeit wurde die neue Wohnung von KV und KM renoviert. Da KV krank war, aufgrund der Verletzung bei der Renovierung eh nicht hätte helfen können und sein damaliger Chef Kontrollanrufe getätigt hat, hat sich KV den ganzen Tag alleine um das Kind gekümmert. In der Zeit, in der KM und ihre Familie (Eltern, Kind und Geschwister) in der neuen Wohnung renoviert haben, war der KV alleine mit dem Kind. In diesen fünf Wochen oder aber auch nie wieder irgendwann, wurde das Baby/Kind vor Schreien blau und schweratmig. Diese fünf Wochen waren nicht die einzigen Tage bzw. Wochen, allerdings die Tage und Wochen, die wohl das beste Gegenbeispiel liefern. Als Gegenzeugen könnte die gesamte Familie der KM genannt werden. Nur wird diese höchstwahrscheinlich nicht für den KV aussagen. Außerdem, warum war KM nach diesem Ereignis weiterhin mit KV zusammen? Jede andere hätte, vorausgesetzt KV hätte wirklich dem Baby etwas angetan, den KV vor die Tür gesetzt.

KV meint, dass es sich bei dem Schreiben um einen reinen Einschüchterungsversuch gegenüber den KV handelt und der Richter vom Familiengericht evtl. in seiner Entscheidungsfindung beeinflusst werden soll.

Weiterhin meint KV, dass er quasi genötigt wird, sich zu rechtfertigen.

KV hat sich nach der endgültigen damaligen Trennung mit der KM einvernehmlich geeinigt, dass KV das Kind alle zwei Wochen samstags für zwei Stunden sehen darf. Dies war KV allerdings von Beginn an zu wenig. Er hat immer wieder auf dem einvernehmlichen Wege, teilweise auch beweisbar, versucht, KM eine für ihn und das Kind günstigere Umgangsregelung abzuringen. Immer ohne Erfolg!

KV kann vielleicht die Reaktion der KM auf seine Antragstellung nachvollziehen, aber in Bezug auf das Kindeswohl nicht verstehen.

KV und KM nahmen während der Beziehung einen Kredit auf. Die Gesamtrate wurde von dem Konto vom KV abgebucht und KM hat die Hälfte jeden Monat von ihrem Konto auf das Konto vom KV überwiesen. KV hat bei der Bank um eine dreimonatige (08 - 10/2009) Stundung gebeten und der KM davon mitgeteilt. Durch Missverständnisse bei der Bank, die die KM aufgegriffen hat kam es zum "Streit über SMS" zwischen KV und KM. KM hatte für 07/09 die Rate an KV überwiesen, hat danach allerdings erfahren, dass KV wohl bereits ab 07/09 eine Stundung möchte. KM fing daraufhin an, KV zu erpressen. Entweder sie bekommt das Geld zurück oder KV sieht das Kind nicht (mehr). KV hat mehrmals versucht (per SMS und telefonisch) die Sache aufzuklären. Der KV hat in dieser Zeit, aufgrund des aktuellen Umgangsverbots, welches sie so nicht hätte aussprechen dürfen, da kein wichtiger Grund vorlag und das Kindeswohl nicht und nie in Gefahr war, diesen Antrag beim Familiengericht gestellt.

Sämtliche SMS, E-Mails und Briefe an das Jugendamt und das letzte Telefonat mit KM, hat KV gespeichert.

KV findet es sehr schade, dass KM solche Aussagen über ihren Anwalt tätigt und somit lügt.

Warum macht das die KM, wie viele andere Frauen nach einer Trennung auch?
Um KV eins auszuwischen?
Um sich zu rächen, weil sie mit dem Kind alleine gelassen wurde?
Vielleicht, weil KV mittlerweile eine neue Freundin hat, von der KM weiß und KM deswegen eifersüchtig ist?
Vielleicht auch, weil KM einen neuen Freund hat?

Was sagt ihr zu dieser doch verfahrenen Situation und den jeweiligen Inhalten?

Was muss KV tun, um das Schreiben vom Anwalt der KM entkräften zu können und auch das Gegenteil von dem Niedergeschriebenem des Anwalts beweisen zu können?

Bitte um eure Anworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Zitat
Geschrieben : 11.08.2009 01:50
 elwu
(@elwu)

Hallo,

ich meine dass du das nicht alleine stemmen kannst sondern einen guten Anwalt brauchst, der die Infos filtert und die günstigen und relevanten Anteile in Juristenspeak übersetzt. Im Detail auf all das krude Zeug einzugehen sollte er strikt vermeiden, ebenso wie ich es hier vermeide.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 02:13
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Beweis, das Sachverständigengutachten lag dem Schreiben nicht bei. Entweder soll wohl eins in Auftrag gegeben werden oder es lag bei, wurde aber dem KV nicht übermittelt?! KV hat mit einem solchen Gutachten keinerlei Probleme! Nur wer zahlt das?

Also Du musst Dich entweder selber mit der Ziviprozessordung (ZPO) näher befassen oder auf einen Anwalt vertrauen. Das ist ein Beweis-ANGEBOT. Du kannst die Behauptung "bestreiten", und dann muss der Richter ggf. den Sachverhalt klären, also auch ggf. den Beweis einfordern, also z.B. auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Bezahlen muss das dann der, der im "Unrecht" war. Aber das ist ganz normales Armdrücken und in der Regel werden da keine Gurtachten in Auftrag gegeben.

Wichtig ist halt, dass man jede BEHAUPTUNG, die nicht zutrifft, BESTREITET. Das braucht keine Romane, das muss einfach heissen: "dass der Antragsteller sich in psychiatrischer Behandlung befindet wird bestritten".

Das mit dem blau angelaufenen Kind ist vielleicht etwas anders. Du bestreitest ja nicht, das es blau angelaufen war, nur die Ursache ist unklar. Der Text ist suggestiv "hielt das Kind in beiden Händen". Also ich halte selten ein Kind in einer Hand. Hier wird Gewalt suggeriert. Aber nicht behauptet. Vielleicht ist das Anlass für eine "Rüge". Aber warum die Behauptung bestreiten? Das Kind war blau, und natürlich hält man ein Kind in beiden Händen.

Aber das weiss ein Rechtsanwalt sicher besser. Und Du solltest wohl einen beauftragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 03:43
(@bronze)
Registriert

Guten Morgen dorogoj,

Beweis bedeutet in diesem Schreiben nichts weiter als "zu Beweisen durch". Den Beweis wird die Gegenseite nicht selten überhaupt erst dann antreten, wenn abgestritten oder sie dazu aufgefordert wird. Es kommt nicht selten vor, dass Winkeldavokaten wüste Behauptungen mit dem Einschub "Beweis" und einem Beweisgrund verzieren. In der Verhandlung bleiben sie dann den "Beweis" schuldig, denn sie haben keinen. Damit sie in diese Verlegenheit kommen, ist das Bestreiten des erhobenen Vorwurfes wichtig. Nicht langatmig, sondern es reicht in der Regel ein "wird bestritten, zurückgewiesen o. ä."

Mir scheint, so ein Winkeldavokat ist hier am Werke. Der Absatz mit dem blau angelaufenen Kinde in beiden Händen deutet zumindest darauf hin, denn hier wird suggeriert. Sehe ich wie pappasorglos. Genau solche Anwürfe zielen darauf ab, die Gegenseite auf Nebenschauplätzen in Erklärungsnöte zu bringen, die gar nicht bestehen müssen. Geht man darauf unbeholfen ein, hat die Gegenseite zumindest psychologisch gepunktet.

Nehmt euch lieber unverzüglich einen besonnen Anwalt. Ist auch besser für die innere Ruhe, denn dann endet die Erklärungsnot.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 07:45
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dorogoj,

ich schliesse mich den Vorschreibern vollumfänglich an.

Die Gegenseite fährt eine bestimmte Taktik. Auch ich, bzw. mein vormaliger Anwalt hat in der Vergangenheit den Fehler gemach, jedes kleine Ding auseinanderzunehmen und zu argumentieren.

Ist in Manchen Punkten durchaus sinnvoll.

"wird bestritten, zurückgewiesen o. ä."

  wie bronze schon geschrieben hat. Das dürfte fürs erste vollends ausreichen. Wenn die weiteres von Dir wollen, dann melden die sich ganz von alleine.

Und:" Wer sich verteidigt, klagt sich selbst an". Weniger ist manchmal mehr. Am besten lass dich von einem guten Anwalt beraten. Du wirst merken, wieviel Last er dir durch seine Arbeit auch abnehmen kann.

Das alles ist ein Nervenkrieg mit dem Ziel, dich unterzukriegen. "Gibt er nach, oder hält er durch?"

LG
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2009 10:21
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Denke nicht dass Sie das durch kriegt. Wenn keine Kindeswohlgefährdung duchr plötzliche agressivität des Vaters tatsächlich vorliegt, dann ist das unbegründet.

Sachverständigengutachten ist immer Meinungssache, einer Person. Standardformulierung nicht Aufregen! Juristenmist !

Wenn Ihr beweisen könnt das keine Kindeswohlgefährdung vorliegt kein Problem.

Ra wird das genauso sehen, aber irgendetwas muss ja der gegenanwalt schreiben. Dafür nimmt er jeden Strohhalm. Würdet Ihr auch machen

Wer glaubt denn der Km, wenn sie nur sagt, er gefährdet das Kindeswohl ohne eine Begründung 🙂 Da muss doch was kommen ! Ruhig bleiben

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2009 10:17
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo dorogoj 

In "pappa com" hast du schon das gleiche gefragt. Wie gesagt,würde ich mich zu diesen Anschuldigungen/Behauptungen
nicht äussern. Wenn es dder/die Richter/in für wichtig befindet hast du noch genug Zeit zum Gegenbeweis.

Aber glaube mir dies interssiert keinem mehr. Interssant ist wie die Zukunft aussehen soll.Mache dem Gericht klar
wie du dir ein UG mit deinem Kind vorstellst. Lass die KM in Ruhe.Streite nicht mit ihr,gehe lieber einen Schritt zurück und lasse sie labbern.

Naja den Rest wie in pappa.com.

mfg jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2009 18:17