Hallo ich brauche mal eure Hilfe!
Die Kindesmutter ist seit dem 16 April von mir getrennt! Sie ist mir fremd gegangen und wohnt nun seit dem 1 July in einer anderen Wohnung!
Die ersten beiden Wochen hat es gut geklappt mit dem Umgang zu meiner Tochter! Ich versuche bereits seit dem 16 April mit ihr ein Gespräch zu führen wie wir es in zukunft mit dem Umgang regeln werden!
Null reaktion Antwort mit dir kann man nicht reden! War daraufhin beim Jugendamt sollte ihr eine Email schreiben mit dem Jugenamt in Kopie worin ich um ein Gespräch beim Jugendamt bitte!
Keine reaktion darauf!
Dann kamm von ihrem Anwalt ein schreiben bezüglich Unterhalt! Und das ich meion Kind letztes Wochenende haben durfte von Freitag bis Sontag! Mein Kind ist erst 23 Monate alt!
Habe ihr darauf hin einen Vorschlag gemacht wie wir dem Umgang regeln können und habe auch hineinschreiben lassen das ich aber lieber mit ihr ein Gespräch beim Jugendamt zum Wohle unserer Tochter führen möchte!
Dann kamm mein Wochenende! War schön mit meiner Tochter! Sie isrt lieber bei mir als bei der KM wollte Sonntag dann nicht bei ihr bleiben hat schrecklich geweint und gesagt Papai ... mit Autofahren Papai mit. Das hat mir weh getan!
Darauf fragte ich wann ich sie wieder sehe keine Reaktion darauf ich sagte ich habe Donnerstag geburtstag möchte mein Kind gerne da haben ebenfalls keine Reaktion!
Auf mehrere SMS kamm ebenfalls keine Reaktion!
Am Mittwoch kamm eine SMS müssen mal schauen wegen Morgen! Donnerstag habe ich sie dann wieder gefragt und gesagt ich habe geburtstag so gegen 4 Uhr bekamm ich die Antwort du siehst sie heute nicht! Ohne begründung! Auf nachfragen und Anrufe keine Antwort!
Heute erreicht mich ein Brief vom Anwalt indem meine Vorschläge abgelehnt worden sind bezüglich meinem Vorschlag zum Kindesumgang!
Kann Kind nur alle zwei Wochen am Wochenende haben! Ist meiner Meinung nach aber viel zu wenig weil das Kind noch so klein ist! Ist ja noch mitten in der Findungsfasse und hat zu mir ein stärkeres Verhältnis wie zur Mutter das bereits seit ihrer Geburt!
Außerdem bin ich vom Gegnerichen Anwalt aufgefordert jedlichen Kontakt zu meiner Frau zu unterlassen sonst hätte es Strafrechtliche Folgen!
Kann man mir sorge um mein Kind interesse an meinem Kind und wissen wollen wann man sein Kind sieht! Als Stalking auslegen?
Habe jetzt leider keine Wahl und muss erst mal die Füsse still halten!
Dasschlimme ist mein Anwalt ist in Urlaub! Mein nächster Termin ist der 6.8. das ist noch ewig! Und ich weiß nicht wann ich mein Kind wieder sehe und wie ich mit meiner Frau in Kontakt tretten soll!
Ich möchte doch einfach nur mein Kind sehen!
Was kann ich unternehmen um mein Kind in vernünftiger Form sehen zu können?
Bitte helft mir ich bin verzweifelt und habe angst wegen dieser Anschuldigung, ich will meine Noch nicht wieder niemals. Ich will nur mein Kind sehen! Wir sind getrennt nicht das Kind von mir! Oder umgekehrt. Es ist doch auch mein Kind!
Im übriegen ich habe alle rechte genau wie sie! Wir sind verheiratet!
Moin Steve,
herzlich willkommen hier und sei dir sicher hier wird dir weitergeholfen.
Du hast ja eine schöne Kinderbesitzerin als DEF, aber auch hier kann man was tun - du hast bereits Schritt 1 und Schritt 2 erfolglos hinter dich genbracht - somit folgt Schritt 3 und dieser ist die Umgangsklage bei Gericht.
Dein RA ist erstmals im Urlaub - hat er keine Vertretung? Egal, du solltest die Zeit nutzen und dir darüber im klaren werden wie oft du gerne euer Kind sehen möchtest und wann du das auch leisten kannst Jobtechnisch gesehen, dann solltest du die Zeit nutzen und im www dir bzgl. Umgangsklage und Form schonmal was Wasserdichtes rauszusuchen, denn alles was nicht im Beschluss steht kannst du vergessen - u.a. sind wichtig
Wann darf der Umgang ausfallen
Wie muss die KM das nachweisen
Wie werden Ersatztermine vereinbart
Welche Sanktionen gibt es bei Nichteinhaltung des Beschlusses (Ordnungsgeld - ersatzweise Haft)
Feiertagsregelung
Die hohen Feiertage
Ferienregelung - mehr oder weniger halt bei dem alter
usw. usf.
Nicht jeder RA gibt sich hierbei viel mühe dies alles zu beachten von daher nutze die nächsten zwei Wochen und bastel mal was Wasserdichtes zusammen und stell es dann hier zur QS ein, danach gleich Termin beim RA und mit deiner Vor/Zuarbeit sollte dann asap der Antrag ans AG geschickt werden.
Bzgl. Unterhalt - erstmal nichts unterschreiben - eröffne hier einen Unterhaltsfred und wir schauen über deine Zahlen drüber und sagen dir wo du aufpassen musst.
Zum warmlesen erstmal hier http://trennungsfaq.de/
Gruß Zahltag
Hi Steve,
Zahltag hat Dir schon sehr gute Hinweise geben - gerade der Trennungs-FAQ ist goldwert.
Was Dir klar sein muss, ist, dass Exen im Regelfall solche Schritte nicht ungeplant machen. Du siehst es selbst: Bevor Du richtig gucken konntest, war sie schon beim Anwalt und hat längst alle Register gezogen.
Und auch hier wieder der Rat: Flüchtige Medien (und dazu zählen Facebook, SMS und E-Mails) sind im Umgangsstreit oftmals die falschen Kommunikationsmittel. Der gute alte Brief, schwarz auf weiß ist wesentlich besser geeignet, in solch verfahrerenn Situationen zu kommunzieren. Die Drohung mit dem Stalking - oder Nachstellung im StGB - könnte darauf hindeuten, dass Deine Ex sich wirklich durch dauernnde Anrufe oder SMS genötigt fühlt. Es kann aber auch einfach ein cleverer Schachzug des Anwalts sein, da so die Korrespondenz erstmal über ihn läuft und er schön kassieren kann für seine Mühen.
Der Umgang über ein komplettes Wochenende ist aus meiner Sicht gar nicht verkehrt. Ein Großteil der Exen terrorisiert ihre Ex-Männer mit stundenweiser Betreuung nach belieben und würde komplette Wochenendübernachtungen gar nicht zu lassen in dem Alter. Daher schon mal ein guter Ansatz - denn Deine Exe will sicherlich auch Zeit mit dem Next verbringen. Ein Vorteil für Dich. Wenn möglich solltest Du noch 1-2 Tage unter der Woche einbauen - in Deiner Umgangswoche. Das andere WE und die Woche gehört Deiner Ex - und das ist auch gut so.
Wichtig ist, dass der Umgang kontinuierlich läuft. Das ist auch für Deine Tochter wichtig und sie kann sich dann gut darauf einstellen. Bei Exen beliebt ist das "hey, Morgen ist ja ne Grillfeier - da will ich hin - ach, nimm doch mal das Kind". So funktioniert es aber nicht. Planbarkeit und Verlässlichkeit sind wichtig, dann wird sich auch die Elternkommunikation wieder verbessern.
Auch Geburtstage sind immer wieder ein Streitthema. Wenn es nicht in Deiner Umgangszeit liegt - Pech gehabt aus meiner Sicht. Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, kann man später immer mal auch einen Tausch durchführen und sich entgegenkommen. Dafür muss der Umgang aber auch erstmal sicher laufen.
Sie isrt lieber bei mir als bei der KM wollte Sonntag dann nicht bei ihr bleiben hat schrecklich geweint und gesagt Papai ... mit Autofahren Papai mit. Das hat mir weh getan!
Auch diese Sichtweise ist nicht richtig. Dein Kind freut sich über beide Elternteile - und das solltet ihr beide vermitteln. Das man natürlich auch mal traurig ist, ist doch klar. Aber auch hieran musst Du arbeiten, da diese Situationen bald regelmäßig vorkommen und man es dem Kind hier so leicht wie möglich machen sollte. Gruß Ingo
Danke zahltag für den guten Tip, was ich in der Verhandlung berücksichtigen muss! Nur zur info, es handelt sich um einen guten schachzug meiner EX!
Zu meiner vorgeschichte, wir haben uns bereits letztes Jahr im Januar schon einmal getrennt! Damals war meine Frau für 10 Wochen zu ihren Eltern gezogen! In diesen zehn Wochen habe ich meine Tochter 2 mal für 30 minuten unter aufsicht meiner schwiegereltern gesehen!
Sie hat alles verhindert was ich versucht habe! Ihren Sohn aus erster Ehe durfte ich damals nicht mehr sehen und heute auch nicht mehr! Damals habe ich durch zufall den Sohn aus erster Ehe mit meiner Frau getroffen worauf er mir um die Arme geflogen kamm, dieser anblick hat damals dafür gesorgt das meine Ex wieder zurück gekommen ist!
Aus heutiger sicht möchte ich sagen, habe ich einen Fehler gemacht sie überhaupt zurück zu lassen! Aber egal! Habe in der Zeit allerdings aufgepasst was sie tut.
Mir ist dabei sehr stark aufgefallen das sie Ständig die Kinderärtzte wechselt, teilweise 4 mal die Woche warum weiss ich nicht!
Außerdem habe ich mir ihren alten scheidungsordner durchgelesen, daraus konnte ich entnehmen, das die Kontakte zu dem Vater des Jungen aus erster Ehe ebenfalls immer bökutiert worden sind. Der Junge war angeblich Krank konnte darum nicht zum Vater ich war aber mit ihm unterwegs, sie hatte immer eine Ausrede parat!
Habe dem Vater desd Jungen mittlerweile auch Kontaktiert und ihm mein Wissen weiter gegeben! Er hat mir auch noch gesagt das der Junge drei Lungenspiegelungen ohne Feststellung bekommen hat! Davon wußte ich nichts!
Alles was meine ex mir gesagt hat bezüglich dem Vater des Jungen war erstunken und erlogen! Von wegen er wollte mit dem Jungen nichts zu tun haben!
Jetzt habe ich angst, das es bei mir genauso wird!
LG
Hallo, jetzt noch eine Wichtige frage, darf die KM ohne vorher mit mir abzusprechen einfach mit dem Kind und ihrem neuen ins Ausland in Urlaub fahren?
Laut schreiben ihres Anwaltes von gestern darf ich laut ihrem Anwalt das Kind 23 Monate alt nur alle 14 Tage von Freitags bis Sontags haben!
Der Vorschlag meines Anwaltes das Wechsel Model für den Kindumgang zu verwenden wurde abgelehnt da das Kind sich erst einmal an die Neue Wohnung gewöhnen soll! Aber wie soll es sich an eine Neue Wohnung gewöhnen wenn es gar nicht da ist?
Habe heute durch zufall von einem freund erfahren das meine Noch Frau mit ihrem neuen und dem Kind in Urlaub gefahren ist!
Klage um Richterliche klärung bezüglich Umgangskontakten ist vom Anwalt eingereicht!
Und noch eine frage
Welche beweise brauche ich um das Münchhausen Syndrom nach zu weisen? Es besteht ein Konkretter verdacht! Ich kannte dieses Syndrom bis heute nachmittag gar nicht! Ich war heute bei einem Freundlichen berater der Carritas der hat mir etwas darüber gesagt, als ich ihm meine Ängste und erfahrungen aus unserer Ehe erzählt habe!
Mache mir aber jetzt sorgen das es nicht so ist und ich eventuel damit alles noch schlimmer mache! Darum möchte ich wissen welche beweise Zählen!
Habe alte Terminkalender woraus hervorgeht wie oft sie in der Woche bei Zisch verschidenen Ärtzten war! Der Sohn aus erster Ehe hat angeblich andauernd Atemnotanfälle sehe ich aber etwas anders! ich weiss wie Menschen mit atemnot reagieren Berufsbedingt!
Der Junge aus erster Ehe hat in 2 Jahren drei Lungenspiegelungen bekommen!
Der Junge Nahm Viani oder so über mehhrere Jahre was sein Imunsystem total zerstört hat! Seit einem Jahr wurde es abgesetzt, seit dem Zeitpunkt ist er auch nicht mehr so oft Krank! Habe mich damals stark dafür gemacht das er es nicht mehr nehmen muss!
Aber welche beweise gibt es? Ich möchte nicht aufs falsche Pferd setzten!
LG
Moin.
Hallo, jetzt noch eine Wichtige frage, darf die KM ohne vorher mit mir abzusprechen einfach mit dem Kind und ihrem neuen ins Ausland in Urlaub fahren?
Kurz & bündig: Ja!
Urlaub ist ok. Ausland kein Prob. und ob der Next dabei ist, hat Dich auch nicht zu interessieren.
Dabei sollte die Umgangsregelung nicht tangiert werden, typischerweise gibt es deshalb Regelungen zu Ferien/ Urlaub, die dem "regulären" Umgang vorgehen. Da mir aber scheint, dass bei Euch der Weg zu einer Umgangsregelung noch weit ist, was (und warum?) willste machen?
Laut schreiben ihres Anwaltes von gestern darf ich laut ihrem Anwalt das Kind 23 Monate alt nur alle 14 Tage von Freitags bis Sontags haben!
Naja, das ist doch schon mal ein Anfang. Eine Hardcore-Boykotteuse und Kindesbesitzerin würde andere Geschütze auffahren, insb bei einem 23 Monate alten Kleinkind. Da gilt es noch ein wenig fine zu tunen, einen Tag Umgang unter der Woche zu verlangen (wenn Du das organisiert kriegst), die oben angesprochene Urlaubsregelung aufzunehmen, Regelung zum Nachholen zu treffen und das ganze in eine geeignete Form zu gießen. Details können wir hier, ohne die Hektik und den Aktionismus, den ich zT aus deinen Threads lese, noch mal ausführlich erötern. Schreib mal auf, was Du Dir vorstellst.
Der Vorschlag meines Anwaltes das Wechsel Model für den Kindumgang zu verwenden wurde abgelehnt da das Kind sich erst einmal an die Neue Wohnung gewöhnen soll! Aber wie soll es sich an eine Neue Wohnung gewöhnen wenn es gar nicht da ist?
Ein echtes Wechselmodell geht in D nur, wenn KM und KV sich einigen können. Und das ist bei über Anwälten geführter Korrespondenz fast auszuschließen! Willst Du tatsächlich ein 50:50 WM? Gibt es irgendeine Chance, dass KM das mitmacht? Ansonsten vergiss es und versuche über den normalen Umgang möglichst viel herauszuholen. gerade wenn ich die Beschreibung über den Umgang beim älteren Kind sowie die Krankheit die Du annimmst lese, halte ich ein kooperatives Verhalten der Ex für utopisch! Wobei die Ablehnung des WM nicht klingt, als wäre es das letzte Wort. Mag aber auch nur Taktik sein.
Gruss, Toto
Welche beweise brauche ich um das Münchhausen Syndrom nach zu weisen? Es besteht ein Konkretter verdacht! Ich kannte dieses Syndrom bis heute nachmittag gar nicht! Ich war heute bei einem Freundlichen berater der Carritas der hat mir etwas darüber gesagt, als ich ihm meine Ängste und erfahrungen aus unserer Ehe erzählt habe!
Mache mir aber jetzt sorgen das es nicht so ist und ich eventuel damit alles noch schlimmer mache! Darum möchte ich wissen welche beweise Zählen!
Hallo Steve,
also da bist Du in einer recht schwierigen Situation. Ich nehme mal an, Du meinst das Münchhausen-by-Proxy (MBPS) oder auch Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom ("normales" Münchhausen-Syndrom ist "nur" pathologisches Lügen).
Wenn Du nichts machst, sind die Kinder potentiell in Gefahr. Machst Du was, das übertrieben erscheint, bist Du der böse Ex, der der armen Mutter Schlechtes will.
Ein solcher Vorwurf an die Mutter macht die Situation sicher nicht leichter und die ist ja bei Euch schon ziemlich hochgekocht nach dem was ich gelesen habe.
Zu Deiner Frage, welche Beweise es da braucht: Dieser Problematik ist immanent, dass sie eben schwer nachzuweisen ist. Wenn das gelingen kann, dann nur über einen Kontakt der Ärzte untereinander. Einer verantwortungsbewussten Mutter, die alle Möglichkeiten abklären möchte, was die Lungenerkrankungen angeht, wird wohl niemand einfach so kritisch begegnen. Und wenn das medizinisch vertretbar ist vielleicht einfach nur besonders gründlich mit so häufiger Untersuchung, dann wird der Mutter da niemand einen Vorwurf draus machen können.
Sollte aber die medizinische Notwendigkeit gar nicht gegeben sein, weil beispielsweise die Ärzte (durch die Mutter) falsche Informationen bekommen, kann das nur über eine Kommunikation der Ärzte untereinander auffliegen. Nur reden die ja nicht unbedingt miteinander. Die können nicht einfach mal den Kollegen fragen, ob der auch Ungereimtheiten sieht, weil es ja die ärztliche Schweigepflicht gibt. Damit ein Arzt von sich aus aktiv wird und eine Gefährdungsmeldung abgibt und damit die Schweigepflicht durchbricht, muss eine Gefahr für Leib und Leben des Kindes bestehen.
Ich nehme aber an, Du hast das GSR, also könntest Du theoretisch mit einem Arzt reden und vorsichtig für die Thematik sensibilisieren; dabei ist die Gefahr, dass Du dann in die Schublade böser Ex gesteckt wirst, aber aus meiner Sicht relativ hoch.
Insofern würde ich Dir in Deiner Sitiuation zu einem anderen Vorgehen raten: Schreib das auf, was Du da an Vorfällen mit Sorge wahrgenommen hast und sprich nochmal mit der Caritas drüber bzw. gib denen das in Stichworten so ab. Wenn er darin eine mögliche Gefährdung für die Kinder sieht, kann oder muss er eine Gefährdungsmeldung an das Jugendamt geben. Die wiederum können sich dann mit den Ärzten in Verbindung setzen bzw. würden dann genauer hinschauen und das ggf. einem Gericht vorlegen.
Das Gericht würde dann wahrscheinlich feststellen, dass es das alleine nicht beurteilen kann und einen Gutachter beauftragen, der das psychologisch oder psychiatrisch abklärt ob eine Gefährdung für die Kinder vorliegt. Dabei wird es nicht primär darauf ankommen, ob das in der Vergangenheit so war, sondern vielmehr darum gehen, wie groß die Gefahr ist, dass sich sowas seitens der KM in Zukunft wiederholt.
Das sind so meine persönlichen Gedanken und Erfahrungswerte zu dem Thema. Aber ich möchte da auch ganz deutlich warnen, das ist ein riesen großes Fass was Du aufmachst und ein falscher Vorwurf MBPS an eine Mutter ist bestimmt genauso heftig wie ein hier so oft anzutreffender falscher Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an den Vater.
Daher sollte man da versuchen, sehr besonnen zu agieren, insbesondere in der Hitze des Gefechts mit der Mutter wie von Dir beschrieben.
Viele Grüße und alles Gute,
MalteW
Das sind so meine persönlichen Gedanken und Erfahrungswerte zu dem Thema. Aber ich möchte da auch ganz deutlich warnen, das ist ein riesen großes Fass was Du aufmachst und ein falscher Vorwurf MBPS an eine Mutter ist bestimmt genauso heftig wie ein hier so oft anzutreffender falscher Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an den Vater.
Das ist genau meine befürchtung! Aus diesem Grund werde ich erstmal nur beobachten bzw. auf die Kinder aufpassen so gut ich kann!
Ich weiß selber nicht ob der Mitarbeiter der Caritas weiss was er sagt! Ich habe das erste mal in meinem Leben von solch einer Krankheit gehört in diesem Gespräch! Bin da etwas skeptisch!
Die Lage ist so verfahren! mit der KM ist kein Vernüftiges Gespräch möglich! Das alle 14 Tage am Wochenende schlägt sie nur vor um nicht dazu stehen ich verweigere dem Kind seinen Vater!
So stand sie bereits letztes Jahr bei unserer ersten Trennung da! Gerichtstermin war ja schon anberufen! Die Dame vom JA hat letztes Jahr mitbekommen in welcher form die Umgänge 2 an der Zahl für 30 Minuten bei Schwiegereltern! abgelaufen sind!
Mein Schwager war damals als Zeuge bei mir! Er musste eingreifen weil die KM und mein Schwiegervater da so herumgebrühlt haben im beisein meiner Tochter!
Diese besuche hatte ich mit einem Diktiergerät festgehalten! Dieses spielte ich dem Jugendamt vor mit der Frage ob dies zum Wohle der Kinder sei!
Die Frau vom JA war entsetzt und hat mir damals sogar geholfen den Gerichtstermin ganz schnell zu bekommen!
Der Termin ging und geht nur um Umgangsrecht! Ich hätte zwar Lieber mein Kind komplett bei mir allerdings sehe ich keine großen Chancen das zu Gewinnen darum möchte ich einfach einen Vernünftigen Umgang mit dem Kind haben!
Unser noch gemeinsames Haus kann ich auch nicht verkaufen oder komplett übernehmen da die KM zu keinerlei gespräch bereit ist!
Das schöne an unserem Rechtsstaat ist, sie darf alles was sie will und bekommt als Resultat nur ein böse böse das darfst du nicht!
Mein Kind hat mich beim Letzten Besuch mit "Papa mein Nachnahme" angesprochen da habe ich gedacht ich höre nicht richtig! Ich bin der Papa und sonst keiner!
Hi,
Das ist genau meine befürchtung! Aus diesem Grund werde ich erstmal nur beobachten bzw. auf die Kinder aufpassen so gut ich kann!
Um in dieser Situation vor allem für Dich selbst den Überblick zu wahren, empfehle ich Dir dringend, Deine Beobachtungen schriftlich festzuhalten!
Beginne am besten eine Art Tagebuch - das hilft einem selbst, ein bißchen Abstand zu gewinnen und die Dinge ein bißchen objektiver zu sehen.
Mein Kind hat mich beim Letzten Besuch mit "Papa mein Nachnahme" angesprochen da habe ich gedacht ich höre nicht richtig! Ich bin der Papa und sonst keiner!
Eure Situation ist zur Zeit sehr emotional und natürlich reagiert man auf solche Äußerungen dann erst mal mit Ärger.
Aber bedenke bitte, dass Du das Kind damit noch weiter unter Druck setzt, wenn Du dich über solche Äußerungen aufregst.
Willst Du dem Kind vorschreiben, wie es den Next nennen darf? - Damit wirst Du nichts Gutes erreichen.
Du bist und bleibst der Vater, egal wie das Kind dich nennt. Sieh das gelassen - je ruhiger Du bist, umso mehr kann sich auch das Kind entspannen und die Situation kann sich dadurch nur verbessern.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Willst Du dem Kind vorschreiben, wie es den Next nennen darf? - Damit wirst Du nichts Gutes erreichen.
Du bist und bleibst der Vater, egal wie das Kind dich nennt. Sieh das gelassen - je ruhiger Du bist, umso mehr kann sich auch das Kind entspannen und die Situation kann sich dadurch nur verbessern.
Nein ich will meinem Kind nichts vorschreiben! Nur ein Kind was 23 Monate alt ist sagt nicht von alleine nach 2 Wochen auszug aus der Gemeinsamen Wohnung aufeinmal Papa Nachnahme! Das muss ja wohl von der KM ausgehen! Zumal das Kind immer Papa oder meistens papi sagt! Das Kind ist sowieso viel stärker auf mich Fixiert! Aber bereits seit der Geburt!
Ich finde es einfach unverantwortlich dem Kind so etwas bei zu bringen und der Next ist und bleibt nicht der Vater also soll das Kind in auch nicht so ansprechen! Es steht sogar in den Rechten des Kindes das kein Elternteil irgend etwas unternehmen darf um den anderen schlecht zu machen! Bzw. dem kind zu schaden! Und so etwas dem Kind beizubringen verstößt eindeutig dagegen!
LG
Moin steve,
Ich finde es einfach unverantwortlich dem Kind so etwas bei zu bringen und der Next ist und bleibt nicht der Vater also soll das Kind in auch nicht so ansprechen! Es steht sogar in den Rechten des Kindes das kein Elternteil irgend etwas unternehmen darf um den anderen schlecht zu machen! Bzw. dem kind zu schaden!
dieses Problem taucht hier immer wieder auf; ich habe in einem vergleichbaren Fall vor ca. 2 Monaten geschrieben:
dieses Problem lesen wir hier öfter. Aber zum einen ist "Papa" kein geschützter Begriff wie "Doktor" oder "Professor", für den man bestimmte Voraussetzungen wie eine Promotion absolviert haben müsste. Zum anderen hast Du von aussen schlicht keinen Einfluss darauf, wer im Haushalt Deiner Ex wen wie nennt. Auch das JA oder ein Gericht wird da nichts "verbieten", weil es einfach keine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Andererseits: Für Kinder ist das Thema "biologische Abstammung" mindestens bis zur Pubertät bedeutungslos; "Papa" ist der/ein Mann, der anwesend ist und sich kümmert. Bei den anderen Kindern ist das ja auch so. Warum soll man davon nur einen haben? Sie haben oft auch zwei Opas und mehrere Onkels, ohne dass Weltbilder ins Wanken kommen.
Sollten Deine Kids von ihrer Mutter dazu angehalten werden, DICH nur noch beim Vornamen zu nennen, kannst Du ja spasseshalber einfach mal "Hans-Jürgen" oder "Therese" zu ihnen sagen - mit der lächelnden Begründung "na, wenn wir schon neue Bezeichnungen für uns erfinden, mache ich da auch mit." Vielleicht fällt der Groschen dann. Erzwingen kannst Du hier nichts.
Tu Dir selbst den Gefallen, das Thema nicht zu hoch aufzuhängen. Freu Dich lieber darüber, wenn sie mit dem Next gut auskommen; immerhin verbringen sie eine Menge Zeit (auch) mit ihm.
Und so etwas dem Kind beizubringen verstößt eindeutig dagegen!
Die Frage ist: Was willst Du dagegen tun? Wie willst Du Einfluss darauf nehmen (und kontrollieren), wer im Haushalt Deiner Ex wen wie nennt? Was kannst Du gegen "Verstösse" tun?
Sobald Du verstanden hast, dass die einzige Antwort "ich kann nichts dagegen tun" heisst, kannst Du das Thema abhaken und Dich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi steve197,
Und so etwas dem Kind beizubringen verstößt eindeutig dagegen!
Richtig. Genauso ist es auch verboten bei Rot über die Füßgängerampel zu gehen. Die KM deiner Ansicht nach entsprechend versuchen
umzustimmen, wird nichts bringen bzw. die KM in ihrem Handeln nur noch mehr bestärken.
Mein Sohn hat mich mehr als 4 Jahre ausschließlich beim Vornamen angesprochen. Es gab in dieser Zeit auch eine Phase, in der er von
2 Papas gesprochen hat. Ich habe während der ganzen Zeit auf meinen Vornamen gehört und das Hauptaugenmerk auf unsere
gemeinsame Zeit gelegt.
Diverse Gerichtstermine und eine zur Zeit andauernde Umgangspflegschaft haben KM dazu bewogen,
die vereinbahrten Umgangszeiten mit meinem Sohn einzuhalten.
Mittlerweile ist er 6 Jahre alt, weiß genau wer sein Papa ist und nennt mich auch ausschließlich so. Vor ca. 4 Wochen hat er sich
einmal versprochen und mich mit meinem Vornamen angesprochen. Ich sah ihn an und er sagte: "Entschuldigung, ich habe mich vesprochen."
Ich nahm ihn daraufhin in den Arm und erklärte: "Das macht nichts!" 😉
Gruß lillimann
So, zur information an euch alle! Ich habe am 1.8. wieder einen Termin beim Jugendamt gehabt! Die KM ist natürlich wieder nicht erschienen! Hat einen Tag vorher beim JA angerufen und dort abgesagt! Die Freundliche Dame vom Jugendamt hat meine Bemühungen sehr gelobt! Und hat mir mitgeteilt das sie der KM mal gehörig den Kopf gewaschen hat! Ich solle nochmals versuchen mit ihr einen Termin zu vereinbaren!
Dies habe ich aber nach einem Telefonat mit ihr erst gar nicht mehr Versucht! Ihre Auskunft war ich wüßte nicht was ich beim JA soll! Meine Meinung kennst du alle 14 Tage das Wochenende und mehr in keinem Fall! Habe ihr gesagt das ich die dinge gerne so mit ihr klären möchte und ungerne wegen der kleinen Maus weitere Schritte einleiten möchte, habe ihr vorgeschlagen alle 14 Tage am Wochenende und jeden Dienstag und Donnerstag! Mein Kind ist ja gerade erst 2 Jahre alt.
Nein es bleibt dabei!
Daraufhin habe ich klage beim Amtsgericht eingeleitet!
Klage beleuft sich auf Umgangsrecht! Ich habe gefordert: Alle 14 Tage das Wochenende jeden Dienstag und Donnerstag nach arbeitsende! Komplett hälftige Schulferien, Ostermontag, Pfingstmontag und 1ter Weihnachtsfeiertag! Darüber hinaus die Geburtstage von meinen Familienangehörigen!
Außerdem information über jeden Artzt besuch und information über jede Krankheit!
Was meint ihr wie sehen meine Chancen aus dies zu Gewinnen?
LG
Hallo, ich nochmal! Hat keiner von euch erfahrungen diesbezüglich?
Habe ich eventuel etwas vergessen zu vordern?
Sobald ich den Entwurf meines Anwalts habe kann ich diesen ebenfalls gerne veröffentlichen!
LG