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I have kein Plan what zu tun ist!

 
(@americanpapa)
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Also, ich habe die Seite hier gefunden weil ich nach Info über unterhalts und umgangsrecht für vätern gegoogelt habe und auf  "Zufall" auf diese Webringtaste gedruckt habe, jetzt bin ich wirklich froh das ich euch gefunden habe.  Ich gehe durch eine ziemliche schlechte Zeit jetzt  (wie die meisten von euch auch, aber bei mir fängt es erst an), will nicht meine ganze Geschichte jetzt erzählen, aber ein bisschen ist notwendig so das jemand hier mir hoffentlich helfen kann.

Ich bin US Amerikaner und wohne jetzt seit 2002 nicht mehr in Maryland, sondern in Berlin.  Mein Vater ist Berliner, wohnt auch hier seitdem ich 6 bin, und Ich kam hierher um zu studieren und Deutsch zu lernen, und natürlich eine bessere Beziehung mit meinem Vater aufzubauen, habe aber 2003 ein hubsches Deutsches Mädel kennengelernt, und wir haben Sept 2004 eine Tochter gehabt.  Wir sind und waren nicht verheiratet, und wohnen noch zusammen.  Ich sage noch weil die Kündigung schon eingereicht ist , sie bekommt seit eine gute Weile ALG 2, und muss hier bleiben bis die Kündigung ablauft, ich will einfach bei meiner Tochter sein so lange wie möglich bevor ich ausziehen muss.  ;(

Nächsten Monat ist es soweit, ich werde schon Dez 1 ausziehen, Sie vermutlich auch, dann haben wir ein Monat um zu renovieren etc und dann ist es endgültig vorbei.  :headcut:

Meine Tochter ist mir super wichtig, ich werde auch versuchen in Deutschland zu bleiben um einfach bei Ihr zu sein, ich habe es gehasst ohne Papa aufzuwachsen, und mich mit 3 zweiwöchige Trips pro Jahr begnügen zu müssen.  Meine Aufenthaltsgenehmigung lauft erst in 2008 ab, bis dahin werde ich auf jeden Fall mehr als 1000 netto verdienen um eine unbefristete bekommen zu können (hat die Tante beim Ausländeramt mir damals für sehr wichtig erklärt). :beataway:
Ich habe schon viel gelesen und weiss dass meine Aussichten irgendwas auf dem Rechtsweg zu bewirken zu meinen Günsten mehr oder weniger aussichtslos sind :atompilz:, deswegen bin ich hierher gekommen um nach Rat zu fragen.

1) Gibt es irgendwelche Sonderregelungen über uneheliche Kinder eines Deutschen Mutter und Ausländischen Vaters mit Bezug auf Aufenthaltsrecht?
Vielleicht war das mit dem 1000 Euro nur in Verbindung mit noch zusammen sein, und wenn wir nicht mehr zusammen sind, dann ist es alles sowieso egal.  Weiss jemand hier etwas darüber?  :note:

2) Ich möchte eigentlich einen Vertrag/Vereinbarung mit der Mutter abschliessen die über Umgangs und Unterhaltsrecht bestimmt. Wir können manchmal freundlich miteinander umgehen, und Sie findet es ganz wichtig das unsere Tochter ein Vater hat (Sie weiss auch wie engagiert ich bin) aber ich weiss nicht wie lange diese Meinung erhalten bleiben wird :gewalt006: Deswegen dachte ich es wäre meinerseits klug wenn wir jetzt gemeinsam einen Vertrag ausarbeiten der klar formuliert wie oft ich unsere Tochter sehen kann, und wie viel Geld unser Tochter von mir zu bekommen hat  sodas Sie später bei Lust und Laune nicht einfach so ohne eine weitere gemeinsame Vereinbarung etwas ändern kann bzw. einklagen kann oder könnte. In wieweit wäre so eine Vereinbarung/Vertrag rechtswirksam/gültig und würde sowas sozusagen über einem Bescheid vom Sozialamt oder eine anderweitige Amt stehen??  Ich frage nur weil Sie ALG 2 bekommt und die wollen immer wieder von mir wissen was ich alles so verdiene und besitzte und ich frage mich weshalb sowas überhaupt wichtig ist!  :gunman:

Als Beispiel köntte da drin stehen das ich auf jeden Fall das Recht habe mindestens 15 Tage im Monat mit meiner Tochter zu verbringen mit 1 Tag Voranmeldung und dass Sie von mir egal was passiert oder was ich offiziell verdiene erstmal 2 Jahre lang "nur" 100 bis 150 Euro im Monat bekommen würde.

(Um zu erklären, ich arbeite für meinen Vater, verdiene offiziell 700 Euro netto im Monat wobei manchmal gibt er mir einfach so ein bisschen mehr, manchmal nicht, ich kann aber bei Ihm ofters essen und er bezalht auch meine Miete, und ich muss nicht vollzeit arbeiten sondern habe auch viel Zeit die ich mit meiner Tochter verbringen kann, und ich gebe viel Geld aus wenn wir zusammen sind, kaufe für Sie Klamotten oder Essen usw. Es geht mir darum das diese unambitionierte Sozialfall von einer Frau kein Wein oder sonst was für ein shit auf meine Kosten geneissen kann)  :protestier:  :mestupid:

3)Was würde ich eigentlich mit 700 Euro netto offiziell bezahlen müssen?

Naja ich glaube das wars erstmal, hoffe das ihr micht verstehen konnt 

:schilddanke:  :dankeschoen:

P.S. All these smileys are the only way I can keep from crying while writing this. :heuldoch:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2006 02:43
(@elsbett111)
Schon was gesagt Registriert

Hi americanpapa,
wenn ich es richtig verstanden habe, will die Kindesmutter doch auch, dass der Kontakt der Kleinen zum Vater erhalten bleibt. Was ist denn vorgefallen, dass du glaubst, sie würde dich irgendwann linken wollen?
Auf alle Fälle gehört ein Anteil dessen, was du verdienst, deinem Kind.  Du könntest doch verlangen, dass du eine Aufstellung bekommst, wie dieses Geld für dein Kind verwendet wird. Und es ist möglich, dass Verträge dieser Art, wie es dir vorschwebt, sittenwidrig sind und beim Notar auch nicht durchgehen.
Vielleicht ein wenig mehr Hintergrundinformation, wäre nett.
LG  elsbett

Das Wahre ist nicht immer wahrscheinlich...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 08:36
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,
und willkommen hier im Forum.

"Hört" sich alles gut an - ist aber Käse.

Zitat:
sie bekommt seit eine gute Weile ALG 2,
Zitat Ende

In den ALG II (Hartz IV) Anträgen ist genau geregelt, wer für was zu zahlen hat. Da bist Du als Kindesvater in der Pflicht und den Betrag nennt Dir dann die Unterhaltsvorschusskasse, egal was Du zuvor mit der Kindesmutter ausgehandelt hast. Und egal, was Du gütlich mit der Kindesmutter vereinbart hast - beim Geld hört die Freundschaft auf.

Auch beim Umgangsrecht könnt ihr gemeinsam (schriftliche) Vereinbarungen trefffen - aber diese können kommentarlos "gekündigt" werden.
Die Umgangsregelungen könnt ihr gemeinsam mit dem JA (ist auch unverbindlich) regeln.
Wird dann woh auf ein WE - alle 14 Tage hinauslaufen, mehr geht immer - wenn alle wollen.

Der Druck auf die Kindesmutter komm dann von "Staatswegen" und so lange gegen Dich ein Anspruch besteht, wird der "Staat" nur in Vorleistung treten, wenn überhaupt.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 08:47
(@bm-rk)
Registriert

Hallo americanpapa!

Herzlich willkommen bei vs, dem Forum auch für amerikanische Papas!!

Du könntest doch verlangen, dass du eine Aufstellung bekommst, wie dieses Geld für dein Kind verwendet wird.

Ähm, nö...das kann er nicht. Der KU kann frei nach belieben von dem betreuenden Elternteil verwendet werden. Wie und für was der KU ausgeben wird, muss nicht dem unterhaltsverpflichteten Elternteil mitgeteilt werden.

Wie Hajoco schon geschrieben hat, selbst wenn deine Ex kein Geld will, wird der Staats sie im Zusammenhang mit staatlichen Sozialleistungen dazu zwingen, den Unterhalt von dir einzufordern. Da ist kein Spielraum mehr. Falls sie allerdings mal selbst Geld verdienen, könnte sie inoffiziell auch auf den KU verzichten. "Wo kein Kläger da kein Richter"

Ansonsten halte ich eine schriftliche Vereinbarung für grundsätzlich nicht verkehrt. Mach dir schon jetzt Gedanken und auch Vorschläge wann und wie du deine Kleine sehen kannst und willst. Rede mit deiner Ex darüber. Fixiert das schriftlich! Ob es später als sittenwidrig angesehen wird, halte ich erstmal egal. Zum Notar würde ich aber auch erstmal nicht gehen. Arbeitet was gemeinsam aus und schreibt es auf. Verzichtet auf emotionale Dinge, ...Im Web müssten "Elternvereinbarungen" als Download zu finden sein...die dir / euch als anhaltspunkt dienen.

Dann weiter als Tipp:
Versuche von der Partnerebene komplett in die Elternebene zu wechseln, dass macht es dir leichter. Setze die die Pappa-Cap auf....!!!

Nun etwas OffTopic in diesem Zusammenhang:

Wird dann woh auf ein WE - alle 14 Tage hinauslaufen, mehr geht immer - wenn alle wollen.

Schade, das selbst WIR hier diese doofe 14-Tage-WE-Regelung als Standard ansehen. Immer wieser lese ich davon, auch ich selbst schreibe, das ja genauso.
Wäre es nicht besser diesen Standard-Gerichtliche-Entscheidung nicht ständig zu erwähnen....bzw. dieses als absolutes Minimum anzusehen??

Viel Glück in der schweren Zeit (leider geht es nicht ohne Glück...)

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 10:03
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@elsbett111

 Du könntest doch verlangen, dass du eine Aufstellung bekommst, wie dieses Geld für dein Kind verwendet wird.

Verlangen könnte er es..u das wars auch schon..ein Rechr auf so eine Info hat er wohl kaum..die Antwort wäre höchstens: Verwendung findet der KU auschließlich für einen Teil des Lebensunterhalts des Kindes....

Eine Auflistung für was es genau verwendet wird, was dafür gekauft wurde z.B. oder bezahlt wurde wird er nicht verlangen können...


Wenn die KM für sich u das Kind schon ALG2 (und sicher auch UVG) schon bezieht sind die Behörden schon mit im Spiel u sofern es Unterhaltspflichtige gibt sind diese auch hier gefordert, u.a. ihr Einkommen offen zu legen u vorrangig vor öffentlichen Geldern für den Unterhalt zu sorgen...

Ein Pflicht zur Auskunft besteht so oder so, bezüglich Unterhalt...

 und würde sowas sozusagen über einem Bescheid vom Sozialamt oder eine anderweitige Amt stehen??  

Nein...

Ich frage nur weil Sie ALG 2 bekommt und die wollen immer wieder von mir wissen was ich alles so verdiene und besitzte und ich frage mich weshalb sowas überhaupt wichtig ist!  

Wie oben schon erwähnt..weil hier die Allgemeinheit erstmal für auch z.B. dein Kind mit aufkommt..u bevor die das tut muß klar sein ob nicht die Eltern erstmal selber auch für ihr Kind Sorgen können..

und dass Sie von mir egal was passiert oder was ich offiziell verdiene erstmal 2 Jahre lang "nur" 100 bis 150 Euro im Monat bekommen würde.

Diese Vorstellung ist jetzt aber nicht wirklich dein Ernst?!?!?!  :knockout:

Damit kämst du absolut auf Dauer nicht durch....

Mal abgesehen von der moralischen Seite..besonders gegenüber deinem Kind.. (oder glaubst du wirklich das es von 100 - 150 € leben kann u Hauptsache du hast so viel wie möglich für dich?..u die Allgemeinheit soll dann zahlen?)
:gunman: :knockout:

Als Beispiel köntte da drin stehen das ich auf jeden Fall das Recht habe mindestens 15 Tage im Monat mit meiner Tochter zu verbringen mit 1 Tag Voranmeldung  

Das würde eher schon fast nach dem Wechselmodel aussehen...

Eine "normale" Umgangsregelung wäre eher alle  14 Tage an den Wochenenden.. (ist zwar nicht grad viel)

Sowas ließe sich zwar untereinader so vereinbaren..aber ein wirkliches "Recht" hättest du leider letztendlich nicht drauf..
Und ob es so praktizierbar wäre, grad mit dem einen Tag Voranmeldung..naja...
Klingt eher als wenn es hier um eine Ware geht...(wie sol das letzendlich funktionieren..auch wenn Schule u mal ansteht..u wie würdest du das hinbekommen?!)

Bezüglich Vollzeit und Einkommen/Unterhalt wird man dir sicher dann bald nahe legen Vollzeit zu arbeiten..was auch ansich ja kein Problem sein dürfte..oder eben eine Nebentätigkeit aufzunehmen..um den KU leisten zu können..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 10:10
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach zusammen,

Zitat:

Schade, das selbst WIR hier diese doofe 14-Tage-WE-Regelung als Standard ansehen.

Zitat Ende

@BM RK,
viele wären doch schon froh wenn sie diese Regelung hätten, freue mich jedesmal wenn ich hier anderes lese, aber bei vielen wird doch ein Umgangsboykott aller erster Güte praktiziert, dass man am Ende noch froh über diese 14- tägige Regelung ist.
Und : Wer genug "BARES" anschleppt kriegt die Kinder auch öfter, gelle?

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2006 14:38