Dear all,
ich bitte Euch um Eure Einschätzung.
Eckdaten:
- Kind fast 8 Jahre
- seit 4 Jahren geschieden; es besteht GSR
- im Rahmen der Scheidung wurde ein detaillierter Umgangsbeschluss gefasst, der nötig war, weil Ex sich auf gar nichts einlassen wollte. Es sind Ordnungsmittel im Beschluss enthalten
Der Umgang hat in den letzten Jahren gut geklappt und wurde immer eingehalten. Allerdings wurde mir immer bewusster, dass mich insbesondere die Feiertagsregelungen sehr einschränken:
So habe ich Weihnachten immer nur den 2. Feiertag und dafür immer Silvester, Pfingsten immer nur den Montag, Ostern ebenfalls immer nur den Montag.
Dies führt dazu, dass ich sowohl Pfingsten als auch Ostern weder ein verlängertes Wochenende mit noch ohne Kind machen kann, da diese lange Wochenenden "zerrissen" sind.
Eine eigenständige einvernehmliche Abänderung der Regelung durch beide Elternteile ist im Beschluss ausdrücklich vorgesehen, aber meine Ex will keinen Millimeter davon abweichen. Sie praktiziert das seit Jahren als reine Schikane, obwohl es ein leichtes wäre, dass wir uns bei diversen Gelegenheiten entgegen kommen würden, um mehr zusammenhängende Zeiten mit dem Kind oder eben auch mal kinderfrei zu haben.
Ich habe das bisher immer so akzeptiert, auch wenn von meiner neuen Partnerin und auch von Freunden immer mal wieder Anmerkungen kamen, warum ich diese einschränkende Regelung auf Dauer so akzeptiere.
Anlass meines Beitrages ist jetzt das anstehende Karnevalswochenende in NRW. An diesem Wochenende ist das Kind turnusmäßig "ganz normal" von Freitag 18:30 Uhr bis Sonntag 18 Uhr bei mir. Rosenmontag und der Freitag vor Karneval sind hier schulfrei.
Nun sprachen mich meine Partnerin und Freunde darauf an, dass wir alle für ein verlängertes Wochenende in einen Ferienpark nach Holland fahren wollen - also von Freitagmorgen bis Montagabend.
Ich habe darauf eine Anfrage bei der Ex gestellt, ob das Kind an diesem Wochenende entsprechend länger bei mir sein darf, damit wir an diesem Kurzurlaub teilnehmen können (am Samstagmorgen hinterherfahren bis Sonntagnachmittag würde sich die Tour wohl nicht lohnen). Es kam ein kurzes knappes "Nein". Auch das Argument, dass das Kind sich sehr darüber freuen würde, 4 Tage mit den Kindern der anderen mitreisenden Erwachsenen zu spielen, hat nichts verändert.
Ich habe die Situation dann den Freunden geschildert...und eine gute Freundin sagte sinngemäß:
"...Deine logische Reaktion müsste eigentlich so aussehen, dass wir uns nicht von den Launen Deiner Ex einschränken lassen und zusammen am Freitagmorgen fahren Montagabend zurückkommrn und Du der KM deutlich zu verstehen gibst, dass Du an diesem Wochenende verreist. Wenn sie nicht dem verlängerten Aufenthalt des Kindes bei Dir zustimmt, wäre die Konsequenz daraus, ohne das Kind zu fahren..."
Sie sagte dann noch sinngemäß, dass ich meine Freizeit durch meine "Angst" vor der Wut der KM fremdbestimmen lasse und dass es das natürlichste der Welt wäre, an einem Wochenende, wo das Kind turnusmäßig sowieso bei mir wäre, eine entsprechende Verlängerung des Aufenthalten durchzuführen, um so einen Kurzurlaub möglich zu machen
Erneut vor Gericht zu gehen, kam mir bisher nicht in den Sinn, weil ich die Kosten und den Stress scheute.
Wie ist Eure Einschätzung zur Situation?
Sollte ich hier klare Kante zeigen und - wie von der Freundin vorgeschlagen - einfach ohne das Kind fahren?...und auf diese Weise Druck auf die KM ausüben, damit sie zukünftig ähnlichen naheliegenden Absprachen zustimmt?
Wie gesagt, es geht hier nur um 3-4 Ausnahmen im Jahr, wo ein verlängertes Wochenende möglich wäre....die anderen "normalen" Wochenenden klappen und sollen so bleiben.
Danke
Wegnachvorn
Moin Wegnachvorn,
sorry, aber meine Meinung ist hier ganz klar: Ihr habt eine gerichtliche Umgangsregelung. Und an diese wird sich gehalten. Punkt. Ohne Ausnahme.
Es gibt viele Elternteile, die sind vernünftig, da gehen Absprachen sehr gut und einvernehmlich. Es gibt aber auch genau diese Elternteile, die sich an nichts halten wollen bzw. für Elternvereinbarungen nicht empfänglich sind. Und wo die Ansage von Außen (hier das Gericht) gut und richtig ist.
Was würdest Du tun, wenn die KM (wie es hier im Forum schon hunderte Mal vorgekommen ist) an Deinem Umgangs-WE nun ständig Grillfeiern besuchen möchte, die Zeit mit Mädchen-Fussballturnieren an jedem Wochenende mit Fahrstrecken von 50 km befüllt und in den Sommerferien mal schnell 2 Wochen Mutter-Kind-Kur in Deinen Ferienblock schiebt? Dann würde das Geschrei groß sein.
Somit sind auch die Aussagen der "guten Freundin" (die wahrscheinlich selbst in einer intakten Familiensituation lebt) auch für die Füße. Wer nicht selber betroffen ist, kann immer schnell gute Ratschläge zur Hand haben, sieht aber nicht die Konsequenzen.
Ja, es ist nicht schön. Die Gefahr wäre aber, dass Euer gesamter Umgang zum Erliegen kommt. Fakt ist auch, dass Du bei Wünschen der KM natürlich genau gleich hart reagieren wirst. Ohne Ausnahme. Dazu kommt, dass ein Freizeitparkbesuch auf keinen Fall einen solchen Ärger in Umgangsfragen rechtfertigt. Und auch nicht das Kind zu Hause zu lassen. Gruß Ingo
Hi Ingo,
danke für Deine Einschätzung.
Ein Teil meiner Gedanken ging auch in Deine Richtung---
Nur kurz zur Klarstellung, weil Du schreibst:
"..Was würdest Du tun, wenn die KM (wie es hier im Forum schon hunderte Mal vorgekommen ist) an Deinem Umgangs-WE nun ständig Grillfeiern besuchen möchte, die Zeit mit Mädchen-Fussballturnieren an jedem Wochenende mit Fahrstrecken von 50 km befüllt und in den Sommerferien mal schnell 2 Wochen Mutter-Kind-Kur in Deinen Ferienblock schiebt?"
Es geht m.E. nicht darum, dass ich Termine in ihre Umgangszeit lege, denn das Kind ist an dem besagten Wochenende doch turnusmäßig sowieso bei mir!
Es ginge "nur" darum, dass an diesem speziellen, einmal im Jahr stattfinden Karnevalswochenende die Möglichkeit für einen Kurzurlaub besteht.. und dafür den Umgang pragmatisch von Freitag 18 Uhr - Sonntag 18 Uhr auf Freitag 12 Uhr -Montag 18 Uhr zu erweitern, um Kind und mir ein verlängertes Wochenende zu ermöglichen.
Und to be honest (hätte ich vielleicht direkt schreiben sollen): die "gute Freundin" ist natürlich MEINE Freundin und ebenfalls alleinerziehend; sie ist selbst also auch betroffen - und bekommt es mit dem Vater ihrer Kinder meistens wunderbar hin, dass sie derartige pragmatische Absprachen treffen.
Bin gespannt, ob es weitere Einschätzungen gibt.
Wegnachvorn
Ich halte die Frage für von aussen kaum beurteilbar.
Gerichtlich sehe ich da keine Tendenz.
Es hängt einfach vom Richter ab.
Es gibt Richter, die halten es eben für richtig, dass die Kinder nur an den "minderwertigen" Tagen zum Vater gehen.
Einen solchen hattest du offenbar damals.
Wenn du diesmal auf einen vernünftigen Richter triffst, mag es ganz anders sein.
Aber wer weiß das schon.
Am meisten dürfte dir die Frage im Weg stehen, warum du denn damals dieser Umgangsregelung zugestimmt hast und warum sie dir jetzt plötzlich ncht mehr gefällt.
Zumindest ein Richter der wie der damalige frisiert ist, könnte sich daran aufhängen.
Naja und bei der Frage, ob du einfach ohne Kind fahren sollst oder sogar das Kind die ganzeZeit mitnimmst, hängt einfach von Streitprägung deiner Ex ab.
Beide Verfahren verstoßen gegen die Regelung.
Ob sie dir darauf einfach nur ein Keischkonzert giibt oder dich vor Gericht zerrt oder dich zukünftig nachBelieben auflaufen lässt, kann ausser ihr niemand so gut beurteilen wie du.
Ich in meiner Lage würde mittlerweile die 4 Tage mit Kind fahren aber bei mir das Thema auch weitgehend erledigt, weil meine Kinder alt genug sind, selbst zu entscheiden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Weg,
insb. wenn es aber Deine Partnerin ist, sollte sie Verständnis für die Situation haben. Denn nicht alle Patch-Work-Situationen laufen harmonisch.
Klar, es ist nervig. Wie aber schon beschrieben ist aus der Forenbeobachtung ein nicht geringer Anteil von KMs nicht für Elternregelungen empfänglich. Und dieses Exen-Exemplar hast Du leider auch am Start. So könnt ihr halt nur umplanen oder Du kommst mit Kind nach.
Mach Deiner Partnerin vielleicht auch noch mal deutlich, dass es bei Euch aus gutem Grund eine gerichtliche Regelung gibt und Abweichungen hier erstmal nicht vorgesehen sind (wenn es keine Einigung dazu gibt). Du wirst auch nicht umsonst diese Sanktionsmöglichkeiten im Programm haben. Gruß Ingo
P.S. Das Deine Partnerin auch noch die Idee hat, ohne Kind loszufahren find ich persönlich etwas schräg. Sie hat sich genauso mit Eurer gerichtlichen Regelung zu arrangieren wie Du Dich auch mit Absprachen bzgl. Ihrer Kinder arrangierst.
Am meisten dürfte dir die Frage im Weg stehen, warum du denn damals dieser Umgangsregelung zugestimmt hast und warum sie dir jetzt plötzlich ncht mehr gefällt.
...weil sich die KM damals auf gar NICHTS einlassen wollte...die Regelung war der absolut kleinste gemeinsame Nenner, den ich geschluckt habe, um überhaupt wieder regelmäßigen Umgang zu haben...da habe ich auf "Kleinigkeiten" wie den Feiertagsumgang kaum geachtet
Jetzt gefällt mir die Regelung nicht mehr, weil ich mehr und mehr feststelle, wie restriktiv und limitierend sie sich gerade bei den Gelegenheiten auswirkt, wo ích mal ein verlängwertes Wochenende mit dem Kind - oder eben auch kinderfrei mit meiner Partnerin verbringen könnte
Hallo Beppo,
danke für Deine Einschätzung.
Die "Streitprägung" bei meiner Ex ist SEHR hoch... :exclam:
...meine persönliche Vermutung ist, dass es nicht bei einem Kreischkonzert bleibt, sondern sie mich in der Tat wieder vor Gericht zerrt oder mich zukünftig nach Belieben auflaufen lässt.
Nachdenkliche Grüße
Wegnachvorn
Moin Wegnachvorn,
ich weiß nicht in welcher "Karnevalshochburg" du wohnst aber ich gehe mal davon aus, dass sie unter Umständen in Grenznähe liegt und die Fahrtstrecke zur Residenzmöglichkeit in Holland 2,5 Stunden Fahrzeit nicht weitläufig überschreitet.
Sollte dem so sein, würde ich das Wochenende bis einschliesslich Montagabend planen, aber deine Tochter am Sonntagnachmittag nach Hause bringen.
Klar, es ist Fahrerei und es kostet auch Sprit aber zum einen würdest du deiner Tochter eine Freude damit machen, deine Partnerin braucht auf nichts zu verzichten und deiner Ex schlägst du damit auch ein „Schnippchen“.
Ich persönlich würde die Strapaze auf mich nehmen. Vielleicht hast du oder jemand der Mitreisenden ja einen PKW mit Dieselmotor, den man dir leihen kann. So halten sich die Spritkosten im Rahmen.
Alleine um der Frau Mama mal zu zeigen, dass ich bereit bin andere Wege zu gehen und mir von ihr keine Restriktionen auferlegen lasse wäre da schon Motivation genug.
Grüße
Sputnik
hi wnv,
das versteh ich immer nicht.
Wieso sollte eine Regelung nur einseitig sein?
Du hast sogat Ordnungsmittel aufnehmen lassen, damit Ex sich an den Beschluss hält.
Und denkst nun, hach, Regelung hin, Regelung her, ich mach was ich will?
Due Umgänge haben in den letzten Jahren gut geklappt sagst du.
Wenn du das für ein verlängertes WE aufs Spiel setzen willlst, bitte.
Und was hat das mit Streitpotential zu tun? Wenn ein ET eine gerichtliche Umgangsregelung einseitig außer Kraft setzt darf der andere ET das also nur stillschweigend hinnehmen? Machst du das dann auch im umgekehrten Fall?
Nochmal: DU wolltest die Umgangsregelung.
Ich würde es so machen, wie Sputnik vorschlägt.
Mima
Moin.
Ich finde die Idee von Sputnik sehr gut. Der Versuch aus den üblichen Denkmustern ("mein Recht" oder "alles nur aus Schikane") herauszukommen! :thumbup: Und eine Lösung, die inhaltlich sicherlich allen gerecht wird (Tochter freut sich sicher, LG bekommt den Kurzurlaub, KM hat Eure Pläne nicht zu nichte gemacht, und Du?). Ja, kostet etwas mehr, aber so ist es eben häufig, wenn es - warum auch immer - eine Extrawurst braucht. Und wenn es nicht genau diese Lösung ist die ihr umsetzen könnt, vielleicht fällt Euch ja was anderes ein!
Ergänzend möchte ich noch dies kommentieren:
Die "Streitprägung" bei meiner Ex ist SEHR hoch... :exclam:
...meine persönliche Vermutung ist, dass es nicht bei einem Kreischkonzert bleibt, sondern sie mich in der Tat wieder vor Gericht zerrt oder mich zukünftig nach Belieben auflaufen lässt.
Dann wäre es mir Nerven und Geld(!! Gegenposition zu den o.a. höheren Fahrtkosten!) nicht wert, zumal ein gewisse Chance besteht, dass KM auch noch "obsiegt" und dies sicherlich auskosten würde.
Umgang besteht (das ist gut!) und deshalb würde ich mir ggü. KM nicht anmerken lassen, dass es nicht passt. Vielleicht ab & an mal fragen, ob ein Tausch oÄ möglich ist, aber wenn nicht, dann nicht. Und irgendwann ist das Kind ja auch älter und wird sich auch in die Umgangsgestaltung "einmischen". Das würde ich dann (aber erst in vielleicht 4 Jahren oder so) auch zulassen. Und bis dahin, muss sich Deine LG halt diesen Terminen auch unterordnen. Ist ja nicht so, dass sie es nicht vorher gewusst hätte!
grüß, toto
Hallo,
auch ich halte den Vorschlag von Sputnik für den goldenen Mittelweg.
Ansonsten ist es eben so wie immer, ein Gerichtsbeschluss ist eine definitive aber nur bedingt sinnvolle Lösung.
Das Grundproblem bleibt, dass sich Eltern eben nicht einigen können zum Wohle des Kindes zusammen zu arbeiten. Die konkrete Ursachensuche dürfte langwierig und wenig zeilführend sein. Persönliche Verletzungen führen eben oftmals zur Verbitterung und dann wird sich gegen jede sinnvolle Lösung gesperrt.
VG Susi
Hi,
noch eine leichte Variation zu Sputnik´s Vorschlag - für die es dieses Jahr aber wohl zu spät sein dürfte?
Wäre es möglich, das Ausflugsziel näher an den Wohnort zu legen? Da gibt es doch auch oft Schönes denke ich.
Dann reduziert sich wenigstens die Fahrzeit -eventuell deutlich- und die gemeinsame Zeit auch mit Kind erweitert sich.
neuezeit
So ist das Leben
Moin Wnv.
Für das Kind bzw. für Euch Eltern besteht eine verbindliche Umgangsregelung.
Diese kann aus der Elternautonomie heraus von Euch Eltern jederzeit im Einvernehmen geändert werden.
Könnt ihr Euch nicht einigen, auch nicht mit Vermittlung etwa des JAmtes, dann entscheidet das Famiiengericht auf Antrag, hier Antrag auf Abänderung einer bereits gerichtlich getroffenen Regelung (§ 1696 BGB).
Die von Dir eingangs geschilderten Probleme an Fest- und Feiertagen sind typische Folgen von Regelungen, die versuchen, diese Tage krampfig aufzuteilen.
Ich rate hier daher zur zügigen grundlegenden Änderung der URegelung.
Gut bewährt hat sich in eigener Sache und in der Beratung anderer Eltern, die Fest-und Feiertage NICHT zu trennen, sondern sie im jährlichen Wechsel am Stück zu nehmen, dies vor allem ab Vorschulalter. Bei kleinen Kindern sollte anders verfahren werden.
Für die Weihnachtszeit haben sich dabei zwei Varianten bewährt:
- Die Weihnachstferien komplett im Stück zu wechseln oder
- hälftig aufzuteilen und zwar so, daß in einem Jahr die Kinder Weihnachten komplett beim einen, im nächsten Jahr beim anderen Elternteil verbringen, Jahreswechsel gegengleich.
Die erste Variante wird von Eltern/Kindern bevorzugt, die mal länger wegfahren wollen, etwa in den Skiurlaub oder so.
Bei Organisation größerer Zeitblöcke entfallen für Kinder häufige 'Bilderwechsel', sie können ankommen, sich einlassen, besser Freundschaften knüpfen usw.
Insbesondere bei größeren Entfernungen entfallen so Reisezeiten in wertvollen Ferien-, Fest- und Feiertagszeiten.
Hier sollte mE zügig zum bewährten Dreisprung angestzt werden: Bitte an die Mutter, ggf. Antrag auf Vermittlung beim Amt, ggf. Abänderungsantrag.
Es ist nix Verwerfliches darin zu sehen, eine getroffene Vereinbarung nach Jahren abzuändern bzw. abändern zu lassen, wenn sich die Voraussetzungen änderten oder erkennbar wird, daß die Regelung unzweckmäßig ist. Wichtig zu wissen ist, daß Abänderungsanträge nur dann erfolgreich sein können, wenn triftige Gründe vorliegen. Damit soll leichtfertigen Änderungsanträgen begegnet werden.
W.
Dear all,
vielen Dank für Eure Einschätzungen und Denkanstöße - das hat mir sehr geholfen 🙂
Ich werde den Vorschlag von Sputnik umsetzen...und außerdem eine neue Umgangsregelung erarbeiten; damit dann den Dreisprung machen.
Ich werde den Vorschlag hier zum Review einstellen, bevor ich ihn an die KM versende.
@Wildlachs:
Du sprichst von "triftigen" Gründen, die für eine gerichtliche Abänderung vorliegen müssen?
Welche können das aus Deiner Sicht sein?
Hast Du ggf aus Deiner Erfahrung heraus ein schriftliches Argumentarium ("Sprachregelung"), die Du mir zur Verfügung stellen könntest (gerne auch per PN), damit ich meinen Vorschlag noch besser untermauern kann?
Wichtig zu wissen ist, daß Abänderungsanträge nur dann erfolgreich sein können, wenn triftige Gründe vorliegen. Damit soll leichtfertigen Änderungsanträgen begegnet werden.
Viele Grüße
Wegnachvorn
Hallo,
ich würde "trifftig" oder wesentlich sagen. Wenn die Frage steht ob der Umgang bis 18:00 Uhr oder bis 19:00 Uhr geht ist das in der Regel nicht wesentlich, wenn auch durchaus ärgerlich.
Wenn Du aber einen vernünftigen Grund hast gegen den sich die KM sträubt, dann wäre der erste Schritt sie mit Hilfe des JA zu einer Änderung zu bewegen, z.B. das hohe Feiertage (vielleicht auch ohne Weihnachten) abwechselnd Umgang stattfindet. Das wäre eine Regelung, die man aufnehmen könnte.
Wehrt sich die KM aber wieder gegen alles, dann ist das schon ein wesentlicher Grund und dieser sollte dann auch genauso benannt werden.
VG Susi
Hi Wnv.
Hier mal der Entwurf für eine neue Elternvereinbarung, wie sie als Vorschlag im 'Dreisprung' der Bitte, dem Vermittlungs- und dem gerichtl. Regelungsantrag beigelegt werden könnte, ggf. natürlich anzupassen.
Elternvereinbarung
zur Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB
für das Kind: Frechdachs, Geburtstag, überwiegend an der mütterlichen Adresse wohnend,
zwischen
Mutter: Immergut, Adresse
Vater: Zahlknecht, Adresse
1. Wochenendumgang
Außerhalb der Schulferien ist das Kind an jedem Wochenende einer geraden Kalenderwoche beim Vater.
Beginn: Freitag, 18 Uhr
Ende: Sonntag 18 Uhr
2. Umgang in den amtlichen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen
(Wochenenden, die an die unterrichtsfreie Zeit angrenzen, zählen zur Ferienzeit).
Oster- und Pfingstferien verbringt das Kind im jährlichen Wechsel bei seinen Eltern.
Beginn: 18 Uhr am letzten Schultag
Ende: 18 Uhr am letzten Ferientag vor Schulbeginn
Die ersten Hälften der Sommer- und Herbstferien verbringt das Kind beim Vater.
Beginn: 18 Uhr am letzten Schultag
Ende: 18 Uhr zur Ferienhälfte
Die hälftigen Winter-Schulferien verbringt das Kind abwechselnd beim Vater bzw. der Mutter.
Beginn: 18 Uhr am letzten Schultag bzw. zur Ferienhälfte.
Ende: 18 Uhr am letzten Feiertag bzw. zur Ferienhälfte.
Der Turnus beginnt 2016 damit, daß das Kind die Osterferien beim Vater verbringt, die Pfingstferien bei der Mutter, Weihnachtsferien dann beim Vater, Silvester darauf bei der Mutter. In 2017 beginnt der Turnus damit, daß das Kind die Osterferien bei der Mutter verbringt usw.
3. Anderer Umgang
Kontakte über Telefon und Internet werden aktiv unterstützt. Es wird ein fester Termin am Montag einer geraden Woche für 19 Uhr für min. eine Stunde vereinbart, also nach dem umgangsfreien Wochenende.
4. Ort der Übergaben, Anreisen
Die Übergaben finden an der mütterlichen Wohnung statt. Das Kind reist in Begleitung. Mit wachsender Selbständigkeit soll es ohne Begleitung zwischen den elterlichen Wohnungen 'pendeln'. Der Wechsel der elterlichen Sphären erfolgt an der mütterlichen Wohnung.
5. Ausfall von Umgangszeiten
Fallen Umgangstermine aus, sind diese umgehend nachzuholen.
6. Ausweise, Dokumente
Das Kinder führt Ausweis und Krankenversicherungskarte stets mit sich.
7. Änderungen und Abweichungen
Diese Vereinbarung ist verbindlich, Änderungen und Abweichungen sind nur im elterlichen Einvernehmen zulässig, mit jugendamtlicher Vermittlung oder gerichtlicher Prüfung. Vorrang hat stets die elterliche Einigung.
Datum, Ort, Unterschriften der Eltern
Dies im Anlauf zum Dreisprung. Wie die Änderungen dann der Mutter, dem Amt oder dem Gericht näher gebracht bzw. begründet werden, dann in den nächsten Schritten.
W.
Moin,
@Wildlachs:
Danke für den Vorschlag - das ist hilfreich und klar.
Ich werde den Vorschlag noch ein Stück weit auf meine individuelle Regelung anpassen müssen, da ich zB Ostern keine 2 Wochen Urlaub nehmen kann und es daher eine Aufteilung der beiden Wochen geben muss.
Weihnachten (Heiligabend, 1. Feiertag) ist für die KM eine heilige Kuh und stellt das mit Abstand höchst Konfliktpotential, so dass ich hier nochmal überlegen muss...
Gruß
WNV
Hi wegnachvorn,
Du bist auf dem Holzweg! Die Mutter hält sich strikt an den Umgangsbeschluss? Sie verplant nicht Deine
WE-Umgänge oder lässt sie ausfallen? Wie MrsMima richtig anmerkt: Pacta sunt servanda! Die Mutter hält
sich daran, Du hast Dich auch daran zu halten.
Was immer möglich ist: ein temporäre einvernehmliche Abweichung, wie Du es versucht hast: Anfrage bei der
Mutter, ob nicht ausnahmsweise das Umgangs-WE verlängert werden könnte. Wenn Antwort: "Nein" ist der
Gerichtsbeschluss anzuwenden. Die Antwort der Mutter zeigt deutlich, dass ihr diesen Umgangsbeschluss auch
braucht; denn einvernehmliche Vereinbarungen sind zwischen euch nicht möglich, wie es scheint.
Gerede vom Dreisprung oder Elternvereinbarungen, die so tun, als ob der Beschluss nicht existiert, sind Nonsens.
Die einzige Möglichkeit ist ein Abänderungsantrag bei Gericht. Aber was willst Du eigentlich beantragen? Denn wegen
drei weiteren Umgangstagen ein Verfahren einleiten, wird vorhersehbar zum Scheitern führen. Bei mir war es zum
Beispiel so, dass die Sommerferienregelung im Beschluss unkonkret formuliert war (zwei Wochen in den Berliner
Schulferien). Die Mutter hat sich einer Absprache verweigert. Also habe ich einen Abänderungsantrag bzgl. der Sommer-
ferienregelung gestellt, da es mir unmöglich war, einen Urlaub (Flugreise) aufgrund der Verweigerungshaltung der Mutter
zu buchen. Es gab ein Vermittlungsverfahren und es wurde eine Regelung in meinem Sinne beschlossen. Nur mal als Beispiel.
Du hast bisher auch nur von Dir geschrieben. Bei jedem Verfahren steht aber das Kind im Mittelpunkt. Stört sich Dein Kind
eigentlich an der Umgangsregelung?
Mein letztes Umgangsverfahren ist übrigens grandios gescheitert. Ich hatte eine Abänderung der bestehenden Umgangsregelung
versucht (Standardumgang) auf eine Regelung die noch einen! zusätzlichen Wochentag vorsah. Nix! Richterin, VB und Kind wollten
nicht. Dir ist klar, das ein VB eingeschaltet wird und Dein Kind von VB und ggf. der Richterin befragt werden wird?
Nicht dass das so schlimm wäre, aber was Du willst, steht eben nicht im Vordergrund eines solchen Verfahrens.
LG,
MUx
Hallo Mux,
erstmal danke für Deinen Beitrag, der mir natürlich zu denken gibt...
Ja, Du hast Recht: einvernehmliche Vereinbarungen mit der KM sind de facto nicht möglich und es braucht auf jeden Fall den/einen Gerichtsbeschluss. Sie spricht seit 5 Jahren kein Wort mit mir - alles läuft auf ihren Wunsch über schriftliche "Übergabeprotokolle"
Sie nutzt jede Möglichkeit, mich zu schikanieren und gleichzeitig finanziell das Maximale aus mir herauszupressen. Sie hatte mich auf alles verklagt (ASR, massive Reduktion Umgang; utopischer nachehelicher Unterhalt)
Es hat sich im Laufe der letzten mehr als 4 Jahre gezeigt, dass der Umgangsbeschluss in Teilen unpraktisch bzw einschränkend für den Umgang von Kind mit mir ist und durch Anpassungen ausgewogener gestaltet werden könnte. Alleine die jeweils 2 Fahrten an Ostern, Pfingsten und Weihnachten an einem Tag hin und zurück führt jedesmal beim Kind zu der Frage, warum wir schon wieder losmüssen bzw. er nicht bei mir übernachten darf.
Ich möchte daher beantragen, dass zum einen diese "Brüche" aufhören und dass zum anderen auch die Feiertage ausgewogen und im Wechsel geteilt werden. Ich möchte hierbei keinesfalls so tun, als wenn der Umgangsbeschluss nicht existiert, sondern möchte - basierend auf dem Beschluss - einige Änderungen einziehen, die das Leben erleichtern und für Kind und mich an 4-5 Gelegenheit4n im Jahr zur Möglichkeit der Wahrnehmung von mehr Umgangszeit ("verlängerte Wochenenden") führen.
Du hast bisher auch nur von Dir geschrieben. Bei jedem Verfahren steht aber das Kind im Mittelpunkt. Stört sich Dein Kind
eigentlich an der Umgangsregelung?
Das Kind hat bereits mehrfach am Ende von normalen Umgangswochenenden - aber auch an den o.a. Feiertagen - gesagt, dass es gerne länger bei mir bleiben würde.
Das war als Wunsch formuliert und man könnte das auch so verstehen, dass es sich daran "stört", obwohl er das bisher noch nicht mit solchen Worten geäußert hat.
Er habe diese auch schon seiner Mutter gesagt, und diese hätte jedesmal geantwortet, dass die Richterin das so festgelegt hätte.
Dir ist klar, das ein VB eingeschaltet wird und Dein Kind von VB und ggf. der Richterin befragt werden wird?
Da der Umgangsbeschluss jetzt seit über 4 Jahren ohne einen einzigen Ausfall funktioniert und der Umgang an sich nicht mehr zur Debatte steht, glaube ich nicht, dass ein VB eingeschaltet werden werden würde.
Wenn der 8 Jährige von der Richterin befragt wird, wäre das aus meiner Sicht kein Problem, denn dann könnte er ihr erzählen, was seine Wünsche sind
Gibt es zu dieser grundsätzlichen Anmerkung von Mux - die ich ernst nehme - weitere Einschätzungen?
Gruß
Wegnachvorn
Moin.
Ich hatte es weiter oben schon mal versucht, dass Du eine Abwägung machst:
Dann wäre es mir Nerven und Geld(!! Gegenposition zu den o.a. höheren Fahrtkosten!) nicht wert, zumal ein gewisse Chance besteht, dass KM auch noch "obsiegt" und dies sicherlich auskosten würde.
Umgang besteht (das ist gut!) und deshalb würde ich mir ggü. KM nicht anmerken lassen, dass es nicht passt. Vielleicht ab & an mal fragen, ob ein Tausch oÄ möglich ist, aber wenn nicht, dann nicht. Und irgendwann ist das Kind ja auch älter und wird sich auch in die Umgangsgestaltung "einmischen". Das würde ich dann (aber erst in vielleicht 4 Jahren oder so) auch zulassen. Und bis dahin, muss sich Deine LG halt diesen Terminen auch unterordnen. Ist ja nicht so, dass sie es nicht vorher gewusst hätte!
Du solltest Dir mal ganz klar aufschreiben, gerne auch hier, was Du fürs Kind und für Dich erreichen willst! Ich glaube, dass das nicht viel ist und deshalb der Aufwand/ Stress/ Nerven recht hoch sein werden für ein absehbar geringes Mehr an einfachem Umgang.
Konkret:
Das Kind hat bereits mehrfach am Ende von normalen Umgangswochenenden - aber auch an den o.a. Feiertagen - gesagt, dass es gerne länger bei mir bleiben würde.
Das war als Wunsch formuliert und man könnte das auch so verstehen, dass es sich daran "stört", obwohl er das bisher noch nicht mit solchen Worten geäußert hat.
Überbewerte die Aussagen eines 8jährigen nicht. Klar, weniger Fahrerei ist einfacher. Aber mehr auch nicht.
Weihnachten (Heiligabend, 1. Feiertag) ist für die KM eine heilige Kuh und stellt das mit Abstand höchst Konfliktpotential, so dass ich hier nochmal überlegen muss...
Don't touch. Weihnachten kann man auch 26.12. feiern.
dass der Umgangsbeschluss in Teilen unpraktisch bzw einschränkend für den Umgang von Kind mit mir ist und durch Anpassungen ausgewogener gestaltet werden könnte. Alleine die jeweils 2 Fahrten an Ostern, Pfingsten und Weihnachten an einem Tag hin und zurück [...]
Ich möchte daher beantragen, dass zum einen diese "Brüche" aufhören und dass zum anderen auch die Feiertage ausgewogen und im Wechsel geteilt werden.
Für wirklich "einschränkend" halte ich es nicht. Unpraktisch und umständlich und auch nicht ausgewogen, ja. Aber auch hier wieder die Frage: Reicht (Dir) das für ein anstrengendes (und teures) Gerichtsverfahren, da KM nicht zu einer einvernehmlichen Änderung bereit ist?
Gruß, toto
Moin Wnv.
Warum Dreisprung und Elternvereinbarung?
Der sog. Dreisprung hat zwei Funktionen:
Er soll
- zunächst im flach ansteigenden 'Motivations'-Winkel auf eine gütliche Einigung der Eltern hinwirken und
- im Falle des Scheiterns diese Bemühungen vor dem Gericht gut dokumentieren.
Eine Elternvereinbarung ist als Regelungsvorschlag der Gegenstand und zugleich das Ziel, ganz gleich, ob außergerichtlich einem 'Vertrag' ähnlich oder später als gerichtlicher Vergleich oder Grundlage eines anordnenden gerichtlichen Beschlusses.
Außergerichtliche Vereinbarungen haben im Streitfalle vor dem FG eine hohe Indizwirkung, von ihnen kann ein Gericht nur dann absehen, wenn diese Vereinbarung mit dem Kindeswohl deutlich un-vereinbar ist, siehe Wächteramt des Staates (Art. 6 GG). Die höhere Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich!
In diesem Rahmen können Eltern mW alles vereinabren, sich auch über Elternvereinbarungen, Vergleiche und Beschlüsse hinwegsetzen, wenn sie es im Einvernehmen tun. Erst wenn sie etwas grob gegen kindliche Interessen, das sog. Kindeswohl, vereinbaren, findet diese 'Vertragsfreiheit', die Autonomie der Eltern Grenzen, ua auch deshalb, weil hier 'Verträge' zu Lasten Dritter(Kind) geschlossen werden könnten.
Das Gericht ist gesetzlich gehalten, auf gütliche Einigung der Eltern hinzuwirken (siehe FamFG).
Ich kenne es überwiegend so, daß Gerichte
- die Eltern kurzerhand zum JAmt in die Beratung oder Vermittlung schicken oder
- einen Antrag sogar wegen Mutwilligkeit zurückweisen,
wenn ihm keine außergerichtlichen Einigungsversuche vorangegangen sind.
Zum Dreisprung sehe ich keine vernünftige Alternative, ebensowenig zu einer gut formulierten Elternvereinbarung als Grundlage für jeden einzelnen 'Sprung'.
So eine 'Elternvereinbarung dient auch der eigenen Klarheit, was man erreichen möchte, was für einen selbst machbar ist.
-
Was jetzt hier im Thread noch fehlt, sind gut formulierte Begründungen für die Neufassung der Umgangsregelung.
Diese lassen sich mE recht gut entlang der subjektiven und objetiven Interessen des Kindes aufspannen.
Einige Argumente wurden schon genannt, alle im Sinne des Kindeswohls - und auch NUR so fokussiert.
Ich bin selbst stets gut damit gefahren, solche gerichtlichen Anträge NICHT kontra-diktorisch zu stellen, die Mutter lediglich als Beteiligte, NICHT etwa als Gegenerin zu benennen. In der Antragsbegründung können/sollten dann auch leichter Gründe genannten werden, die die Mutter 'mitnehmen', die für die Interessen der Mutter sprechen.
Es kann hilfreich sein, von vornherein einen Verfahrensbeistand für das Kind zu beantragen. Er hat dann die Aufgabe (je nach gerichtlicher Aufgabenstellung), die objektiven und subjektiven Interessen des Kindes zu ermitteln und vor Gericht zu vertreten.
Wenn man mit dem Regelungsantrag kein Riesending lostritt, dann ist sowas auch nicht sonderlich kompliziert oder belastend.
W.