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ich bitte um Tipps zum begleitenden Umgang mit Jugendamt

 
(@e2012)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen !

Ich lebe getrennt und bin in einem häßlichen Rosenkrieg seit Anfang Mai und konnte bis jetzt meine Kinder nicht sehen.

Ich habe vom Jugendamt jetzt maximal 20 Stunden begleiteten Umgang zugesprochen bekommen und habe meinen ersten Termin mit der Betreuerin am Donnerstag.

Könnt ihr mir bitte Tipps geben ?

Hilft es die Lehrer und Kindergärtnerinnen der Kinder (5 und 9) zu kontaktieren und sich Bestätigungen ausstellen zu lassen, wie sie mich sehen und wie ich mich in den letzte Jahren engagiert habe ? Was sollte da drin stehen ?

Hilft es wenn ich Bilder mitnehme, wie ich mit den Kindern spiele und sie Spaß mit mir haben (da habe ich so 160...) ?

Was hilft noch, um zu überzeugen, daß ich ein Familienvater bin der alles für die Kinder getan hat ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 12:10
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Was ist denn der Grund für den begleiteten Umgang und wer hat den festgesetzt?
So, wie ich es lese, hast Du kein GSR?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 12:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus E2012 und willkomen im Forum!

Ich habe vom Jugendamt jetzt maximal 20 Stunden begleiteten Umgang zugesprochen bekommen und habe meinen ersten Termin mit der Betreuerin am Donnerstag.

Prinzipiell hat das JA nichts zuzusprechen, da begleiteter Umgang meines Wissens nur von einem Gericht angeordnet werden kann.
Die Begründung für diese Handlungsweise des JA wäre in der Tat interessant ... nichtsdestotrotz kommenden Donnerstag den Termin erst mal wahrnehmen, damit Du die Kids  sehen kannst!

Wie PaulPeter schon andeutete, ohne gSR hast Du kein Recht, im KiGa oder in der Schule Infos oder dergl. abzurufen. Gib uns mehr Input hierzu...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 12:50
(@diskurso)
Registriert

Ich habe vom Jugendamt jetzt maximal 20 Stunden begleiteten Umgang zugesprochen bekommen und habe meinen ersten Termin mit der Betreuerin am Donnerstag.

Pro Woche, pro Monat ?
Heisst maximal, dass danach unbegleiteter Umgang stattfinden soll ?
Und wie bereits gesagt: begleiteter Umgang muss eigentlich ein Gericht festlegen - mit sehr fundierter Begründung.
Auch falls die Mutter allein sorgeberechtigt sein sollte, hast Du selbstverständlich ein Umgangsrecht, welches nicht ohne weiteres eingeschränkt werden darf.

Hilft es die Lehrer und Kindergärtnerinnen der Kinder (5 und 9) zu kontaktieren und sich Bestätigungen ausstellen zu lassen, wie sie mich sehen und wie ich mich in den letzte Jahren engagiert habe ?

Eher nicht. Aber es kommt natürlich ganz darauf an, warum der Umgang nun derat eingeschränkt werden soll.

Hilft es wenn ich Bilder mitnehme, wie ich mit den Kindern spiele und sie Spaß mit mir haben (da habe ich so 160...) ?

Warum nicht ? Ob es hilft, weiß niemand, schaden kann es jedenfalls nichts.

Was hilft noch, um zu überzeugen, daß ich ein Familienvater bin der alles für die Kinder getan hat ?

Sachlich und ruhig Dein bisheriges (und zukünftiges) Engagement darlegen, sich nicht von der Mutter oder der JA-Tante provozieren lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 14:52
(@e2012)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnellen Antworten, hier kurz etwas mehr Hintergrund:

ich kenne meine Frau eigentlich seit 1984, als meine Frau zu mir in die Schule gekommen ist - verheiratet seit 1996 - zwei Kinder 5 und 9 - seit 1999 eine Wohnung für die Schwiegereltern gekauft, die ich seit 3 Jahren verkaufen will was zum Streitthema wurde.

Am 9.Mai 2012 in die Falle gegangen - nach einem Streit wg. o.g. Thema wollte ich am nächsten Tag nach den Kindern für eine Weile das Haus verlassen und ihr Bedenkzeit geben bzgl. dem Verkauf - Am Morgen um 6-30 Uhr stand mein Schwiegervater in meinem Schlafzimmer und fischte aus meinem gepackten Koffer Dokumente und Tans - dem folgenden Streit folgte sofort der Anruf meiner Frau bei der Polizei und mein Verweis von der Wohnung für 10 Tage wg. häuslicher Gewalt, was meine Frau auf 6 Monate beim Amtsgericht am gleichen Tag ausgedehnt hat, alle Konten (wir hatten nur Gemeinschaftskonten) nach der hälftigen Leerung von "oder" Konten auf "und" Konten geändert hat und faktisch für mich gesperrt hat.
Ich habe Kontaktverbot zu Ihr und den Kindern seit dem - darf mich nicht näher als 50 Meter nähern, nicht den Kindern mailen, telefonieren oder über dritte Kontakt aufnehmen. ( http://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001.html )

- Wer mich kennt weiß, dass ich ein friedfertiger, defensiver Mensch bin - hier werde ich zum Monster gemacht und keiner wollte bis heute von mir überhaupt eine Aussage - ich muß auch sagen ich zweifle sehr an dem von mir ausgesuchten Anwalt -

Am 6.Juli bekam ich eine Anhörung beim Amtsgericht mit der Bitte die Kinder zu sehen, bzw. die Hälfte des bereits gebuchten Urlaubs mit ihnen zu verbringen - hier hat die findige Anwältin meiner Frau das Kontaktverbot auf unbegrenzt erweitern lassen (meine Frau hat angeblich Angst ich würde ihr nach all dem etwas antun wollen) und ihr das Haus nach BGB zusprechen lassen (der Kinder wegen). Ich durfte einen Antrag auf begleiteten Umgang stellen  - diesem wurde für maximal 20 Stunden stattgegeben - kein Wort was nach den 20 Stunden weiter passiert.

Ich habe mit der Frau vom JA telefoniert und eben einen Termin am Donnerstag - die Kinder fahren am 2.August für 5 Wochen mit Frau und Schwiegereltern nach Florida und haben laut JA vorher keine Zeit für mich, also sehe ich meine Kinder nach dem 9.Mai frühestens wieder Mitte September. Inzwischen gehen diese zum Kinderpschologogen und wer weiss was dabei rauskommt.

Mein Privatleben war absolut auf meine Kinder fixiert  - habe die ganzen Wochenenden mit ihnen alleine verbracht, da meine Frau im Schichtdienst am WE arbeitet, habe eine innige Beziehung mit ihnen, sie ins Bett gebracht und gefragt was die drei schönsten Dinge heute waren, um am nächsten Tag entsprechend auf sie eingehen zu können, mit meinem Sohn aufgestanden und Frühstück für die Mädels jeden Tag gemacht und dann meine Tochter und Frau geweckt - und hier weiß meine Frau daß sie mich trifft. Mir wird schlecht wenn ich nur daran denke, daß ich als Scheidungsvater nur noch max 2 Wochenenden im Monat sie sehen darf - damit bin ich nicht mehr in ihr Leben eingebunden wie bisher und kann nicht mehr sie aufziehen wie bisher sondern fühle mich wie ein Onkel zu dem man gehen muß statt zur angesagten Geburtstagsparty und schon wieder hören muß wie groß man geworden ist - ich weiß das klingt jetzt sehr emotional aber so sehe ich das gerade und bin am verzweifeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 18:05
(@diskurso)
Registriert

Hallo E2012,

so etwas in der Richtung dachte ich mir schon.
Du hättest Dich sofort hier melden müssen, jetzt ist es schon ganz schön spät.
Ich selbst habe keine Erfahrungen mit dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes, bei mir war es Missbrauch mit dem sexuellem Missbrauch.
Vielleicht findet sich hier jemand, der selbst eigene Erfahrungen auf diesem - bei väterentsorgenden Müttern - recht beliebten Gebiet hat.
Sonst noch mal im Nachbarforum schreiben, dort gibt es, glaube ich, Erfahrungen damit.
Diese Seite: http://www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu/ befasst sich speziell damit, ist leider aber momentan nicht erreichbar.
Weitere Infos findest Du u.a. hier: http://www.wikimannia.org/Michael_Bock

Am Morgen um 6-30 Uhr stand mein Schwiegervater in meinem Schlafzimmer und fischte aus meinem gepackten Koffer Dokumente und Tans - dem folgenden Streit folgte sofort der Anruf meiner Frau bei der Polizei und mein Verweis von der Wohnung für 10 Tage wg. häuslicher Gewalt, was meine Frau auf 6 Monate beim Amtsgericht am gleichen Tag ausgedehnt hat

Gab es eine Strafanzeige gegen Dich mit anschließendem Ermittlungsverfahren (Ergebnis?) oder erfolgten die Zwangsmaßnahmen gegen Dich nur aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung?
Hat Dein Anwalt Akteneinsicht beantragt?

ich muß auch sagen ich zweifle sehr an dem von mir ausgesuchten Anwalt -

Ein Wechsel ist ja nicht ausgeschlossen, Du brauchst am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht und evtl. Strafrecht.
Wende Dich umgehend an die nächste Ortsgruppe des vafk, dort bekommst Du evtl. einen Anwalt empfohlen und weitere hilfreiche Hinweise.
Du solltest auch unbedingt eine Strafanzeige wegen Vortäuschen einer Straftat; falsche Verdächtigung; falsche uneidliche Aussage etc. gegen Deine Frau sowie Schwiegervater gründlichst prüfen (lassen) !
Konkret zu der Kontenplünderung gibt es hier andere hinweisgebende leidgeprüfte Foristen.

Am 6.Juli bekam ich eine Anhörung beim Amtsgericht mit der Bitte die Kinder zu sehen, bzw. die Hälfte des bereits gebuchten Urlaubs mit ihnen zu verbringen - hier hat die findige Anwältin meiner Frau das Kontaktverbot auf unbegrenzt erweitern lassen (meine Frau hat angeblich Angst ich würde ihr nach all dem etwas antun wollen) und ihr das Haus nach BGB zusprechen lassen (der Kinder wegen).

Sind dagegen Rechtsmittel zulässig ? Was hat Dein Anwalt dagegen unternommen (evtl. sofortige Beschwerde)?

Ich durfte einen Antrag auf begleiteten Umgang stellen  - diesem wurde für maximal 20 Stunden stattgegeben - kein Wort was nach den 20 Stunden weiter passiert.

Offenbar hat da Dein Anwalt geschlafen. Auch dass offenbar kein konkreter Zeitpunkt für den Beginn der begleiteten Umgänge festgelegt wurde, führt (natürlich) in Folge dazu:

die Kinder fahren am 2.August für 5 Wochen mit Frau und Schwiegereltern nach Florida und haben laut JA vorher keine Zeit für mich

Versuche unbedingt am Donnerstag die Frau vom JA davon zu überzeugen, dass "keine Zeit" keine Option sein kann, den gerichtlich angeordneten Umgang zu unterlaufen.
Die Kinder haben eine starke Bindung zu Dir, 5 Monate Trennung von einer der beiden Hauptbezugspersonen können doch wohl nicht im Interesse des Kindeswohls liegen etc. pp.

Mir wird schlecht wenn ich nur daran denke, daß ich als Scheidungsvater nur noch max 2 Wochenenden im Monat sie sehen darf -

Das steht noch lange nicht fest.
Aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts, der bestehenden sehr tiefen Bindung der Kinder zu Dir und nach Abschluss der Phase des betreuten Umgangs solltest Du unbedingt ein Umgangsverfahren zur Erweiterung des (bis dahin noch festzulegenden Umganges) stellen. Die Kinder werden dann auch dazu befragt - hoffentlich werden sie inzwischen von der KM nicht zu sehr manipuliert.

Allgemeine wichtige Infos findest Du auch hier:
http://www.trennungsfaq.de

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 21:35
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hi

Missbrauch des Gewaltschutz- und Stalkinggesetzes.

"Egal, mit welchem der beidem Instrumente zur Umgangsvereitelung man konfrontiert wird, es ist eine schlimme Erfahrung, die einen erst mal niederringt. Es gilt auf jeden Fall: Nerven bewahren und keine unüberlegten Aktivitäten zu starten.

Es ist für die Antragstellerin immer nur ein kurzfristiger Erfolg, der sich bei tatsächlicher Unschuld des Beschuldigten böse rächen wird."

Weiterlesen...

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1500.html

Gruss lillimann

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2012 23:10
(@e2012)
Schon was gesagt Registriert

Hi

vielen Dank für die Info ! War heute bei dem JA zum Erstgespräch für begleiteten Umgang. Die KM hat angekündigt erst am 18.9.2012 ihren Termin wahrnehmen zu können. Somit sehe ich meine Kinder günstigstensfalls am 20.9. wieder (10.5. war das letztemal) Das JA sagt es kann nichts dagegen tun. Stimmt das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2012 19:45
(@e2012)
Schon was gesagt Registriert

@diskurso - vielen Dank !

[Gab es eine Strafanzeige gegen Dich mit anschließendem Ermittlungsverfahren (Ergebnis?) oder erfolgten die Zwangsmaßnahmen gegen Dich nur aufgrund einer eidesstattlichen Versicherung?

beides - erst eidesstattlich, dann Starfanzeige Ende Juni aber ich habe noch kein Ergebnis

Hat Dein Anwalt Akteneinsicht beantragt?

ja - liegt noch nichts vor

Ein Wechsel ist ja nicht ausgeschlossen, Du brauchst am besten einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht und evtl. Strafrecht.

habe jetzt zwei neue - Strafrecht für 250 die Stunde und 10.000 bis Hauptverhandlung Limit - aber das ist es mir nach der vorherigen Niete wert
und einen empfohlenen aus einer Forums White List der im örtlichen Lokalcolorit des Amtsgerichts bekannt ist

Du solltest auch unbedingt eine Strafanzeige wegen Vortäuschen einer Straftat; falsche Verdächtigung; falsche uneidliche Aussage etc. gegen Deine Frau sowie Schwiegervater gründlichst prüfen (lassen) !

mach ich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2012 20:46
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

War heute bei dem JA zum Erstgespräch für begleiteten Umgang. ... Das JA sagt es kann nichts dagegen tun. Stimmt das?

Jein.
Rein rechtlich kann das JA nichts tun, aber natürlich könnte es aktiv auf die KM zugehen, sie einladen, anrufen o.ä. und versuchen, sie davon zu überzeugen, wenigstens vor Ihrer Abreise noch Umgänge zu organisieren.
Leider sind jedoch JÄ oft ausschließlich mütterorientiert.

Noch mal dazu:

Du solltest auch unbedingt eine Strafanzeige wegen Vortäuschen einer Straftat; falsche Verdächtigung; falsche uneidliche Aussage etc. gegen Deine Frau sowie Schwiegervater gründlichst prüfen (lassen) !

mach ich

Die Gegenanzeige in einem Gewaltschutzverfahren ist m.E. unbedingt notwendig: ist sie doch das einzige Mittel, um der Staatsanwaltschaft zu vermitteln, dass Du es nicht hinnimmst, derart schweren Falschbeschuldigungen (mit massiven Folgeschäden, unter denen auch das nicht involvierte Kind leiden muss) ausgesetzt zu sein.
Auch musst Du natürlich Beschwerde gegen den Umgangsbeschluss, der nur begleitete Umgänge zulässt, Beschwerde einreichen
(evtl. 4-wöchige Frist abgelaufen?).
lillimann hat den sehr guten Beitrag ja verlinkt:

Es ist also völlig ausgeschlossen, dass z.B. der berechtigte Umgang mit dem Kind aufgrund dieses Gesetzes vereitelt werden kann, soweit das Kind nicht selbst die verletzte Person ist. Bedeutet: Die mit diesem Beschluss des Antragstellers geschützten Interessen der verletzten Person finden dort ihre Grenzen, wo es zum Beispiel um Kontakte zur verletzten Person anlässlich Kindesumgänge ( Übergaben/Rückgaben) geht. Ebenso z.B. Elternabende, Krankenhausbesuche beim Kind, die der „TÄTER"-Elternteil wahrnimmt. Hier allerdings nur bei gemeinsamen Sorgerecht.

PS
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Klick darauf zitiert alles, was dann zwischen

und


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Hello !

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2012 00:51