Liebe Männer,
ich bitte um eure Hilfe. Ich, Mama, bin nicht minder verzweifelt als ihr und ratlos. Leider gibt es nicht nur so liebevolle Männer, wie euch.
Kurz zum Stand:
Ich, ein großes Kind, in neuer Beziehung nach Jahren vom Mann schwanger geworden. Mit Eintreffen der Schwangerschaft Wesensveränderung, da haette ich schon gehen müssen.
Ich habe ihm immer und immer wieder Chancen gegeben.
Nach der Geburt diverse Vorfälle gegenüber meinem großen Kind, die von Rä und Amt als Kindswohlgefährdung eingestuft wurden. Haette ich das nicht sofort unterbunden und mein Kind geschützt, wäre einiges vorgefallen. Von Verätzungen, Stromschlägen, verbalen Erniedrigungen. Wir wohnten nicht zusammen (Hauskauf war geplatzt), er kam nur zu Besuch vorbei. Daher kein Alltag, kein Windel wechseln, nichts. Die Vaterschaft hat er nicht anerkannt, wobei ich nicht weiß, ob er das nicht weiß oder nicht will.
Als es so bergab ging, ließ ich mich beraten und man sagte mir, ich solle die Füße still halten und das verhindern, weil er sonst ein Umgangsrecht hätte und genau hier ist mein Albtraum und meine Angst drin begründet.
Es geht nicht darum, dass ich irgendeinen Kontakt einschränken möchte oder etwas dagegen habe. Bitte versteht das nicht falsch.. Ich habe Angst, dass dem kleinen kind was passiert, wenn er es alleine sieht. Darum drehen sich Tag und Nacht meine Gedanken. Ich habe Angst um das Leben meines Kindes.
Die Dinge, die vorgefallen sind, die Dinge, die er mir gegenüber äußert, die lassen daraus schließen, dass das kleine kind dort alleine in Gefahr ist.
Beratungen bei verschiedenen RÄ (in meiner Verzweiflung) waren unterschiedlich. Der Eine meinte, man könne nichts machen, ich haette den Fehler gemacht und die Vorfälle nicht angezeigt (ich mache mir solche Vorwürfe), er würde Umgangsrecht und SR kriegen, ich sollte mich aus dem Staub machen.
Der Andere sagte, ob ich des Wahnsinns wäre das nur anzuzweifeln, er würde das Kind jahrelang nur im begleiteten Umgang sehen und SR gar nicht, weil wir unüberbrückbare Differenzen haben.
Jetzt weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Aktuell sieht es so aus, dass er eigentlich gar kein Interesse am Kind hat, er hat es zuletzt vor Monaten gesehen. Ich mache alles alleine. Er weiß nichts von Kind, hat es letztes Jahr 3 mal für je 1 Stunde gesehen.
Das Kind kennt ihn quasi nicht, vom Alter Kleinkind.
Er meldet sich zwischendurch mal, mimt dann manchmal den großen Vater, interessiert sich für nichts. Er sagte mal, dass er froh ist, dass ich jetzt den "Job" mache, er würde später eine "coole" Zeit mit dem Kind haben. Also verstehe ich es so, dass er uns jetzt mehr oder minder in Ruhr lässt, weil er eh nichts damit zu tun haben will, aber irgendwann "auftauchen" kann und genau davor habe ich Angst und kann im Moment damit nur ganz schwer umgehen.
Er sagte, er wolle nicht mehr leben. Damit schürt er zusätzliche Panik. Ich dokumentiere alles, aber habe keine Beweise.
Ich hätte Anzeigen machen sollen. Wie kann ich Beweise schaffen?
Hilft es, wenn Freunde mir quittieren, wenn sie ein Gespräch mal mitgehort haben?
Was kann ich nur tun?
Wie beweise ich, dass wir unüberbrückbare Differenzen haben, um zu verhindern, dass er das SR kriegt? Er demütigt mich, ist respektlos, zeigt völliges Desinteresse am Kind, aber schickt dann eine Nachricht, wie es seinem Kind geht. Wenn ich schreibe schlecht, liegen im KH, kommt nichts. Aber er hat mit seiner Nachricht dokumentiert, dass er Interesse hat. Das ist dann doch schlecht für mich.
Welche Aussage haben Nachrichten vor Gericht?
Ich habe bisher viel geschluckt, um ihn bei Laune zu halten, damit er nicht zum RA rennt.
Jetzt steht ein Gespräch an und ich will mich vorbereiten. Es kann sein, dass es von ihm aus gar kein Gesprächsbedarf gibt, es kann aber sein, dass er fragt, ob das Kind in die Kita geht oder ob ich arbeite. Bin ich verpflichtet ihm Informationen zu geben? Ich habe bisher alles gesagt. Aber bei diesen beiden Punkten möchte ich nicht die Wahrheit sagen. Der RA sagt, ich wäre verpflichtet alles weiterzugeben, aber er hat die Vaterschaft doch nicht anerkannt.
Wer kann helfen?
Wie reagiert man, wenn er das SR will?
Was mache ich, wenn er plötzlich doch Umgang will?
Was kann ich tun, damit er wenn, das Kind nicht alleine mitkriegt und wie kann ich jetzt Beweise schaffen, dass er nicht das SR kriegt?
Ich bitte euch um eure Hilfe. Ich weiß, dass hier viele um genau die beiden Sachen kämpfen, liebevolle Vater sind.
Leider sieht die Lage bei uns ganz anders aus.
Aber in seiner Wahrnehmung ist es auch nicht so. Da hin ich die, die nicht oft kann und ich fühle mich in der Position den Gegenbeweis antreten zu müssen.
Ich wäre euch für eure Ratschläge und Tipps dankbar.
Im Moment zittere ich jeden Tag.
Hallo BraucheRat,
Was genau ist denn vorgefallen bzw. was für Handlungen wirfst Du ihm konkret vor? Es ist schwierig eine Einschätzung zu geben, wenn Du so nebulös bleibst.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Euer Kind ein gesetzliches Recht auf Kontakt und Umgang mit seinem Vater hat. Sollte eine Kindeswohlgefährdung von ihm ausgehen, dann sieht das ggf. natürlich anders aus.
Also - was genau ist vorgefallen und was befürchtest Du, wenn Euer Kind beispielsweise ein Wochenende bei ihm verbringt?
Greetz,
Milan
Hallo BraucheRat,
zunächst einmal: Es tut fast weh, Deine Angst und Deine Unsicherheit zu spüren. Lass Dich aber von dieser Angst nicht beherrschen. Du hast Dich schon viel zu lange von ihr treiben lassen.
Du willst Dich und Deine Kinder schützen, dann tu es, und wenn Du es nicht schaffst alleine, dann hole Dir Hilfe von einer Frauenberatungsstelle.
Die Nachrichten, sie er Dir schickt, sind reine Machtspiele. Er weiß, dass er Dich unter Druck setzen kann und er genießt es. Hätte er Interesse an dem Kind, hätte er schon längst die Vaterschaft beurkunden lassen.
Und nein, so einfach wird er Sorgerecht und unbegleiteten Umgang unter diesen Umständen nicht bekommen. Interesse am Kind zu zeigen bedeutet nicht, alle paar Monate per WhatsApp nachzufragen.
Ich würde ihn nicht mehr hereinlassen. Hab keine Angst davor, dass er Sorge und Umgang einklagt. Gegebenenfalls musst Du Dich dem Verfahren stellen. Aber mit Sicherheit wird er unter diesen Umständen erst einmal begleiteten Umgang bekommen. Und dann wird da genau beobachtet, wie er mit dem Kind umgeht.
By the way, wer finanziert das Kind überhaupt? Zahlt er Unterhalt? Wenn Du Unterhaltsvorschuss beantragt hast, müsste eigentlich Dir Vorschusskasse auf die Vaterschaftsfeststellung hinwirken.
Hallo,
es wäre sicher das beste, wenn Du Dir Hilfe vor Ort wie Celine es vorgeschlagen hat suchen würdest. Eine Frauen- und Familineberatungsstelle kann Dich nicht nur beraten sondern auch unterstützen.
Beweise im klassischen Sinn spielen bei einem Familinegericht kaum eine Rolle, auch Zeugen werden selten befragt. Beim Familiengericht ist man sich bewusst, dass viel behauptet und gelogen wird und das "Beweise" schwierig sind.
Beweise wären höchstens Anzeigen gegen die Kindesvater, die aktenkundig sind. In den meisten Fällen gibt es das aber nicht.
Solange der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat ist er kein Vater und er hat keinerlei Rechte.
Zwar hat das Kind Anspruch auf Umgang und Unterhalt und der Vater des Kindes auf das gemeinsame Sorgerecht.
Voraussetzung dafür ist aber, dass der Vater auch rechtlicher Vater ist, d.h. die Vaterschaft anerkannt hat. Ohne Anerkennung der Vaterschaft kannst Du keinen Unterhalt fordern, der Vater, da kein Vater im rechtlichen Sinne, hat auch kein Recht auf Informationen, Umgang oder Sorgerecht.
Sollte der Vater die Vaterschaft anerkennen wäre er zu Unterhaltszahlungen verpflichtet und das Kind(!) hätte ein Recht auf Umgang. Man kann aber nicht einfach ein Kind zum Umgang schicken, wenn das praktisch eine unbekannte Person ist, d.h. der Umgang müsste angebahnt und vereinbart werden. Schon hier würde sich zeigen, ob der Vater in der Lage ist Vereinbarungen einzuhalten und Termine wahrzunehmen.
Solange der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt gibt es auch kein gemeinsames Sorgerecht. Erkennt er die Vaterschaft an und begehrt das gemeinsame Sorgerecht, dann kann das gemeinsame Sorgerecht nur abgelehnt werden, wenn es dem Kindeswohl entgegen steht. Die verspätete Anerkennung der Vaterschaft ist hier ein Argument das Ganze zu verzögern und erst einmal zu sehen wie der Vater seinen Verpflichtungen nachkommt. Schafft er das nicht, dann wird es auch keine gemeinsame Sorge geben.
Wie Celine schon gesagt hat solltest Du auch keine Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben.
Es gibt einige Väter, die es nicht schaffen sich geordnet um ihre Kinder zu kümmern, aber in unregelmäßigen Abständen Terror machen, Auskünfte wollen, Umgang wollen, um sich dann um nichts zu kümmern, Termine nicht wahrzunehmen. Damit umzugehen ist nicht einfach, deshalb solltest Du Dir Hilfe suchen.
VG Susi
Der Vater meiner Stieftochter meldet sich auch so alle 12-18 Monate. Meine Frau schiebt den gleichen Film wie du: bloß kein Sorgerecht, bloß keinen Umgang alleine.
Zum Sorgerecht: Wenn er es haben will, dann soll er auch seinen Pflichten nachkommen und Mindestunterhalt zahlen. Und das kann bei Nachzahlung teuer werden. Und danach: In den 9 Lebensjahren meines Sohnes gab es genau 2 Situationen, wo tatsächlich beide Elternteile unterschreiben mussten: Kitaanmeldung und Eröffnung Konto. Von daher: entspann dich beim Thema Sorgerecht. Welche Differenzen soll es da geben? Sorgerecht ist ein Papiertieger. Das einzige was damit erschwert wird: Umzug.
Umgangsrecht: jo, würde er wahrscheinlich bekommen. Aber zu Begin sicher nicht alleine. Ich würde dem Vater meiner Stieftochter das Kind auch nicht einfach mitgeben, wenn das Kind den Vater nicht kennt. Macht ja auch keinen Sinn, das Kind wird nicht mitspielen. Also in diesem Falls: Annäherungsplan erarbeiten, alle 2 Tage für immer mehr Stunden. Und spätestens da siehst du wie groß das Interesse tatsächlich ist.
Hallo und
herzlich willkommen... Auch Mütter sind hier herzlich willkommen 😉!
Fälle wie Deine liest man öfter, auch aus der Sichtweise eines Vaters. Vertrauensvorschuss gibt es hier, da wir dies nicht überprüfen können und deine Angaben als wahr ansehen. Aber ich denke auch, dass an den Eckdaten kaum einer Rütteln wird. Die werden sich ja nachweisen lassen können.
Da sind zum Einen:
- Er hat die Vaterschaft nicht anerkannt!
- Er nimmt kaum bis garnicht Umgang war (alle paar Wochen ist kein Umgang!)
- Er hat differenzierte Verhaltensweisen ...
In Beantwortung der Vorschreiben ....
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Euer Kind ein gesetzliches Recht auf Kontakt und Umgang mit seinem Vater hat. Sollte eine Kindeswohlgefährdung von ihm ausgehen, dann sieht das ggf. natürlich anders aus.
Da sich der KV (Kindesvater) hier nicht um Umgang bemüht, sehe ich dies ehr als informativen Nebensatz an.
Aus eigener, leidlicher Erfahrung kann ich nur schreiben, dass einem sich der Magen umdreht, wenn man weiß, dass die Umgänge eskalieren und man eigentlich immer in Charge steht. Dies kann meist nur der BET (Betreuungselternteil) wirklich nachvollziehen. Daher würde ich hier wirklich einen Vertrauensvorschuss geben.
Und nein, so einfach wird er Sorgerecht und unbegleiteten Umgang unter diesen Umständen nicht bekommen. Interesse am Kind zu zeigen bedeutet nicht, alle paar Monate per WhatsApp nachzufragen.
Dem würde ich zustimmen.
Sich in die Tür zu stellen und nur Forderungen zu stellen, ohne etwas geleistet zu haben, wird nicht automatisch zur Übertragung aller Rechte führen. Ich stimme Celine dahingehend zu, dass der KV sich vermutlich oberflächlich informiert hat und meint er könne seine Rechte ziehen, wie es ihm gerade beliebt. Das wird nicht passieren.
Hierzu ist die Dokumentation, das Schreiben einer Art Tagebuch, schon sehr hilfreich und gilt als Nachweis.
By the way, wer finanziert das Kind überhaupt? Zahlt er Unterhalt? Wenn Du Unterhaltsvorschuss beantragt hast, müsste eigentlich Dir Vorschusskasse auf die Vaterschaftsfeststellung hinwirken.
Eine Fragestellung die sich mir auch stellte. UHV (Unterhaltsvorschuss) wird man ohne Vaterschaftsanerkennung kaum beantragen können, oder nur, wenn man die Unwahrheit im Antrag angibt.
Hierzu möchte dir darlegen, dass zwischen den Rechtsverhältnissen strikt getrennt wird:
- Vaterschaftsanerkennung
- KU (Kindesunterhalt)
- BU (Betreuungsunterhalt
- Umgang (srecht)
- gSR (gemeinsames Sorgerecht)
Jedes Gebiet ist für sich einzelne zu betrachten und hat, zumindest juristisch, nichts miteinander zu tun.
Du kannst Unterhalt fordern, und bekommen, obwohl kein gSR vorliegt. Unterhalt ist auch dann verpflichtend, wenn kein Umgang stattfindet.
KU ist grundsätzlich rückwirkend ab der Geburt des Kindes zu zahlen, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde. Dies liegt daran, dass das Kind, in dessen Namen du den KU dann geltend machst, an der Forderung und Durchsetzung zum KU gehindert war.
Der BU ist allerdings verwirkt, da du nicht daran gehindert warst dies einzufordern. Dieser wird also nicht Rückwirkend ausgeurteilt.
Dies setzt aber auch voraus, dass der KV genügend Einkommen besitzt, damit diese Forderungen vollstreckt werden können.
Zum Sorgerecht: Wenn er es haben will, dann soll er auch seinen Pflichten nachkommen und Mindestunterhalt zahlen.
Trennung der Rechtssubjekte.
Theoretisch könnte der KV, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat, das gSR beantragen.
Hierbei sind aber die gleichen Grundsätze anzuwenden, wie bei einem Sorgerechtsentzug: vgl. BGH v. 15.06.2016; Az: XII ZB 419/15
Quote: c) Gründe, die der gemeinsamen elterlichen Sorge im Sinne von § 1626 a Abs. 2 Satz 2 BGB entgegenstehen können, sind bereits dann gegeben, wenn sich aus den dem Gericht dargelegten oder sonst ersichtlichen konkre- ten tatsächlichen Anhaltspunkten die Möglichkeit ergibt, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Unbeachtlich sind dagegen Umstände, die keinen Bezug zum konkreten Fall oder dem Wohl des Kindes aufweisen.
Nun ergibt sich folgende Situation:
Du hast keinen bis kaum Kontakt zum KV. Er hat auch eher ein mangelndes Interesse an dem gemeinsamen Kind und kommt seinen Pflichten nicht nach. Allerdings setzt er dich regelmäßig unter Druck, indem er Äußerungen tätigt, was er in der Zukunft zu tun bereit ist bzw. wie er mit dem Kind umgehen will. Gleichzeitig hast du negative Erfahrungen gemacht, einmal in deiner eigenen Person und dann auch - dies ist noch wichtiger - in Bezug auf das gemeinsame Kind.
Mitforisten haben dir geraten, dich an Beratungsstellen zu wenden, damit du entsprechende Unterstützung bekommst. Dies unterstütze ich. Aber du solltest dir meiner Meinung nach Gedanken machen, wie es weitergehen kann.
Wenn der KV kein Interesse hat und das ASR (alleine Sorgerecht) bei dir liegt, könnte man über einen Ortswechsel nachdenken. Das ist aber eine Frage die du alleine Entscheiden musst. Solange das Kind noch klein ist, ist es nicht so sehr an die sozialen Kontakt gebunden. Wenn das Kind größer wird, wird es da schon schwerer. Auch spielen natürlich familiäre Umstände eine Rolle, wie du bei dir vor Ort angebunden bist und wie du die Gesamtsituation einschätzt.
Insgesamt gestalten sich solche Fragestellungen in einem Forum schwierig. Denn wir haben nur deine Schilderung und könnten den Wahrheitsgehalt nicht einschätzen. Sollte es z.B. so sein, dass du dem KV sein Kind einfach nur vorenthalten willst, dann gibt es auch hierzu entsprechende Wege.
Problematisch an dieser Situation ist einfach, dass Mütter zu leichtfertig mit Fehlverhalten und angeblichen Gefährdungen gegen den KV schießen, die Substanzlos sind.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Lieben Dank für eure Antworten und Beratungen. Einiges wusste ich schon, einiges war mir neu.
Ich war schon bei einer Beratungsstelle und hatte dort ein paar Gespräche, so richtig weitergeholfen hat mir das aber nicht.
Er zahlt noch Geld, jeden Monat zittere ich, ob er das noch tut und schwanke manchmal auch, ob ich das will. Natürlich hilft es, ich bin alleine und muss sehen, wie wir klar kommen. Dazu ist das Kind nicht ganz gesund, viele Fahrten, Sorgen und Kummer. Ich weiß nicht, wahrscheinlich würde ich mehr bekommen, wenn ich offiziell den BU erhalten würde. Ich habe im Netz da was von 3/7 gelesen und wenn einer mir grob Zahlen nennen kann, wäre ich dankbar. Ich werde aber es so lassen und mich über jeden Monat freuen, in dem er zahlt. Ich will ja nicht, dass er die Vaterschaft einklagt, somit halte ich die Klappe.
Es ärgert mich schon, weil er mich auch hier völlig hängen lässt, vor ein paar Monaten bot er noch an, die Summe ohne Probleme erhöhen zu können, hat sich dann einiges zu Schulde kommen lassen und dann nie wieder davon gesprochen. Er hat viel Geld und das ist ihm egal. Hauptsache er hat mit nichts was zu tun und er hat eine "billige" Kraft fürs Kind, so hat er mich mal betitelt.
Ja, diese Angst, dass er eines Tages, nämlich dann wenn das Kleine "erzogen" und unkomplizierter aus dem Gröbsten raus ist, auftaucht um dann den Sonnenscheinvater zu mimen und das Kind zu gefährden beschäftigt mich Tag wie Nacht.
Kann jemand mir erklären, wie die ideale Dokumentation aussieht? Ich schreibe alle Ereignisse auf, tippe alles, oder besser handschriftlich schreiben? Welche Kraft haben Nachrichten? Soll man die ausdrucken oder getätigte Aussagen per Nachricht bestätigen, um diese zu dokumentieren oder zerbreche ich mir hier unnötig den Kopf?
Wäre es für mich besser auf das Geld zu verzichten? Kann er hier einen Bonus bezüglich SR oder Umgangsrecht bekommen? Geld ist ja auch eine Form der Zuwendung. Er will sich damit freikaufen und könnte die Summe steigern. Es tut ihm nicht weh. Er hat keine Ausgaben.
Er muss denken, ich lebe nur von seinem Geld, davon kann ich nicht leben, also lasst er mich auch da im Regen stehen. Kommt rüber was ich meine?
Ich wollte das Geld für die Kinder nehmen, so lange ich das kriege, ich hab einen ganz schön langen Weg vor mir zu finanzieren. Im zweifel hin ich ganz allein dafür zuständig. Darauf bereite ich mich vor. Theoretisch könnte ich ihn jederzeit in die Urkunde setzen oder wie sieht das aus?
Das große "Problem" (kann das kaum schreiben) ist, die Kindswohlgefährdung war gegenüber meinem ersten, unserem nicht leiblichen Kind. Der eine RA arbeitete heraus, dass das ggf im Falle einer Klage gegenstandslos sein könnte, weil es "das falsche Kind" sei.
Zu unserem gemeinsamen konnte er sich nichts erlauben, weil er es nie alleine hatte bzw gar nichts mit dem kind gemacht hatte.
Er hat es nur im Kinderwagen gesehen. Ende.
Er weiß bis heute nicht, wie das kind ernährt wird. Er konnte denken es trinkt immer noch aus der Flasche. Da ist wirklich überhaupt nichts.
Aber ich hab angst, dass seine Wahrnehmung eine andere ist. Das kommt rüber. Ich bin es schuld, ich hab keine Zeit für treffen. Ich kümmere mich um die Belange der Kinder. Damit ist das Thema dann durch. Dann wird gemeckert, dann wird gedroht. Dann biete ich treffen an. Er sagt ab.
Bei einem Treffen kommt dann "mein Kind", wie süß, putzi putzi und das war es. Es hat was von, lass die sich um alles kümmern, ist praktisch, kind erinnert sich später eh nicht an die zeit jetzt und ich komme ins spiel wenn kind älter. Ist eh alles so anstrengend.
Und genau, das ist meine Angst. Und deswegen ziehe ich Umzug in Erwägung. Wie sähe da ein begleiteter Umgang aus? Würde es länger dauern, bis er unter Umständen das Kind allein kriegen würde?
Ich hab Angst vor diesem Schritt, zumal ich ein großes kind habe, was ich aus unserem tollen Umfeld rausreissen würde. Ich hab alles super organisiert, bin hier zuhause, möchte hierbleiben.
Aber die Angst um mein kleines kind, die leider berechtigt ist, treibt mich dahin. Was würdet ihr tun?
Lieben Dank für die freundliche Aufnahme.
Es ist allein die berechtigte Angst, die mich hier ins Forum treibt. Es geht um nichts anderes.
Es wurde von offiziellen Stellen als Kindswohlgefährdung eingeschätzt.
Hallo,
Angst ist ein schlechter Berater!
Und es ist nun mal so, dass es das eine ohne das andere nicht gibt.
Du möchtest:
1) verlässliche und regelmäßige Zuwendungen (Unterhalt)
2) gleichzeitig soll er aber nicht das gSR erhalten
Er will
a) nichts mit dem Kind zu tun haben
b) sieht dich als "Züchterin" für seinen Nachwuchs ...
Irgendwie ist das ein ziemlich verzwickte Geschichte.
Also generell ist es so, dass du den KU Rückwirkend ab Geburt einfordern kannst, sobald die Vaterschaft feststeht. Da kann er sich auch vorab juristisch nicht freikaufen. Wenn er nichts mit seinem Kind zu tun haben will, dann ist das so. Aber keine halben Sachen, denn irgendwann wirst du auch einen neuen Partner haben und wer weiß wie dann der KV reagiert. Mir wäre das zu unsicher und du sitzt da quasi auf einem Pulverfass und hoffst das der Mensch mit der Lunte nicht vorbei kommt.
Ich würde dir dringend raten, dir Unterstützung zu suchen und dir einen klaren Plan auszuarbeiten, wie du nun vorgehen willst.
Dazu zählt auch die evtl. Möglichkeit, wenn der KV sich wirklich nicht kümmern will, dass ihr einen Vertrag aufsetzt, in dem er sich verpflichtet eine Summe X (die ihr aushandeln müsst und die dir und dem Kind ein vernünftiges Leben sichert) monatlich zu zahlen. Man kann privatrechtliches alles vereinbaren, solange keine Sozialleistungen beantragt werden. Solltest du ARGE Leistungen (oder ähnliches) beantragen, dann ist diese Sache hinfällig. Dann holen sich die Ämter "was ihnen zusteht!". Und dann wird es auch problematischer für den KV, da hierbei eine menge Formulare ausgefüllt werden müssen...
Es gibt, so sehe ich die Sache, nur die Möglichkeit sich mit dem KV auseinander zu setzen. Dafür solltest du dir Unterstützung holen.
Wenn du es jetzt nicht tust, dann wird es dich irgendwann einholen. Und meist ist es genau dann immer der unpassende Moment.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Lieber Kasper,
danke für deinen Beitrag. Mir geht es wirklich in erster Linie um das Wohl meines Kindes, alles andere ist zweitrangig (so sollte es ja auch sein) . Dass ich nicht die Sicherheit beim Geld ohne eine Vaterschaftsanerkennung haben kann, ist mir einleuchtend, das ist leider die Sache, die ich in Kauf nehmen muss.
Ein Vertrag würde er nicht unterschreiben, das haette ich früher machen müssen.
Wenn du ihn fragst, würde er nie sagen, dass er kein Interesse hat oder sich nicht kümmern will. Und das wird er auch so meinen
Es ist einfach seine Wahrnehmung. Daher ja auch meine Sorge. Ich denke über eine andere Beratungsstelle gern nochmal nach, danke für den Tipp.
Sieh mal, in deiner Situation gibt es doch erstmal zwei Möglichkeiten: entweder du willst den Vater mit in die Verantwortung einbinden, dann drängst du ihn zu einer Anerkennung der Vaterschaft. Dann erhältst du Geld und bist finanziell zumindest etwas abgesichert. Das erfordert aber, dass du auch bereit bist den Vater an der Erziehung teilzuhaben. Oder du entscheidest dich dazu das alles alleine zu machen. Dann erfährst du aber auch wenig bis keine Unterstützung.
Aus der Ferne ist es schwer zu beurteilen. Es gibt einige wenige Väter (analog auch Mütter), die nicht für die Elternrolle taugen. Ob deiner dazu gehört kann hier kaum jemand valide sagen. Wenn er nicht dazu gehören sollte, ist es für das Kind immer besser, wenn ihr kooperiert.
Und genau, das ist meine Angst. Und deswegen ziehe ich Umzug in Erwägung. Wie sähe da ein begleiteter Umgang aus? Würde es länger dauern, bis er unter Umständen das Kind allein kriegen würde?
Keiner kann Dir hier genau sagen, wie lange der Umgang begleitet wäre, aber aus der Erfahrung im Forum würde das wohl nicht unter einem Vierteljahr gehen, insbesondere da ja beim Jugendamt die Kindeswohlgefährdung aktenkundig ist.
Ich finde Umziehen Quatsch. Du perpetuierst nur Deine Angstzustände, denn es könnte ja immer möglich sein, dass er Deine Adresse herausbekommt und dann geht alles wieder von vorne los.
Ich an Deiner Stelle würde ihn zum Unterhalt für Dich und das Kind auffordern lassen, und zwar durch einen Anwalt. Gleichzeitig Unterhaltsvorschuss beantragen. Selbst wenn er daraufhin Umgang einklagt, muss er erst einmal den begleiteten Umgang durchlaufen. Da wird sich ja herausstellen, ob ihm wirklich etwas an dem Kind liegt. Er wäre nämlich gezwungen, die Termine genau einzuhalten. Und beobachtet würde er auch genau. Wer weiß, vielleicht entwickelt er doch so etwas wie Verantwortungsbewusstsein. Oder er bricht entnervt ab, weil ihn das Kind nicht wirklich interessiert.
Auf jeden Fall wärst Du dann nicht mehr erpressbar.
Mich würde nach wie vor interessieren, was genau Du dem Vater als Kindeswohlgefährdung vorwirfst bzw. was für Handlungen von offiziellen Stellen als solche deklariert werden….
Greetz,
Milan
Mich würde nach wie vor interessieren, was genau Du dem Vater als Kindeswohlgefährdung vorwirfst bzw. was für Handlungen von offiziellen Stellen als solche deklariert werden….
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
um nicht erkannt zu werden, möchte ich nicht in die Details gehen.
Sagen wir mal so, wenn ich es nicht verhindert hätte, wäre das Kind, nicht unser gemeinsames:
Verätzt worden, ertrunken, hätte einen Stromschlag bekommen, wurde verbal erniedrigt, beleidigt. Das kleine kind kennt ihn nicht und er es nicht. Er weiss null aus dessen leben. Er fragt nach nichts.
Wie würdet ihr ihm gegenüber treten? Wie vorsichtig wärd ihr mit Infos über das kind?
Danke an alle anderen. Ich antworte extra.
Er hat meinen Kind horror stories erzählt, um dem kind angst zu machen. A la, es würde abgeholt werden...als ich ihm die Leviten gelesen habe, hat er völlig verständnislos reagiert.
Willst du denn unbedingt die Vaterschaft klären? Solange die nicht geklärt ist, kann doch in Richtung Sorgerecht gar nichts passieren. Also lass die Zeit für dich arbeiten. Der Preis ist eben, dass du auch keine finanziellen Ansprüche geltend machen kannst. Wenn du dir das leisten kannst, dann sehe ich auch aus deiner Perspektive keine Not irgendetwas zu forcieren.
Was das Kindeswohl betrifft, finde ich von außen ein Urteil schwierig. Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass ein unsteter Vater, der sich seiner Verantwortung nicht bewusst ist, unzuverlässig und inkonsistent ist, für ein Kind eine Katastrophe sein kann. Wenn ihm sein Kind wichtig ist, wird er sich kümmern. Einen Grund, es auf dem Silbertablett hinterher zu tragen gibt es nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich möchte nichts klären. Im Zweifel würde ich eher einen Zweitjob annehmen, als dass ich diese Ängste um mein Kind ausstehen muss.
Die Kindswohlgefährdung wurde von Ja und verschiedenen RA bestätigt.
Ich haette es nur zur Anzeige bringen sollen.
Meine Angst ist, dass er Ansprüche geltend macht, er das kind abholt und ich angst haben muss, dass dem kind was passiert.
Ich mache alles, um diese Gefahr zu bannen, und wenn ich arm wie eine Kirchenmaus werde.
Die Angst ist leider realistisch und nicht mein Hirngespinst, denn man sagte mir, je nach Richter könnte es sein, dass man sagt, es war nicht das eigene Kind. Hat hier jemand Erfahrung?
Willst du denn unbedingt die Vaterschaft klären? Solange die nicht geklärt ist, kann doch in Richtung Sorgerecht gar nichts passieren. Also lass die Zeit für dich arbeiten. Der Preis ist eben, dass du auch keine finanziellen Ansprüche geltend machen kannst. Wenn du dir das leisten kannst, dann sehe ich auch aus deiner Perspektive keine Not irgendetwas zu forcieren.
Was das Kindeswohl betrifft, finde ich von außen ein Urteil schwierig. Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass ein unsteter Vater, der sich seiner Verantwortung nicht bewusst ist, unzuverlässig und inkonsistent ist, für ein Kind eine Katastrophe sein kann.
Entschuldige bitte, nach über einem halben Jahr steht jetzt bald ein kurzes Treffen an. Wie trete ich ihm gegenüber? Was gebe ich preis? Muss ich das überhaupt? Wie reagiere ich, wenn er mir droht das SR einzuklagen? Wie kann ich ihn davon abbringen? Oder höre ich mir das an und lass die Wolke vorüberziehen?
Ich fühle mich sicherer, wenn ich sicherer bin. Er soll nicht meine Sorgen spüren.
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Edit: Zitat repariert
Warum triffst du dich überhaupt mit ihm?
Lass ihn reden und fang nicht an zu diskutieren. Wenn er sagt, er klagt das Sorgerecht ein sagst du sachlich "Ah danke für die Information." oder gar nichts.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Ich würde auf jeden Fall das Kind/die Kinder nicht zum Treffen mitbringen.
Und falls doch auch eine Freundin, die dann sich um die Kids kümmern kann oder diese aus der verbalen Schusslinie nimmt.
Und ggf. Eine weitere Freundin, die bezeugen kann, was er sagt.
Aber warum ein Treffen solange nichts geklärt ist. Momentan ist er rechtlich nicht mehr als der Nachbar.
Sophie