Ich darf mein Kind ...
 
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Ich darf mein Kind nicht mehr sehen!Was nun?

 
(@christian22)
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Hallo,
ich versuche mich kurz zu fassen.
Ich lebe von der Mutter meiner Tochter getrennt.Wir kannten uns nur kurze Zeit und ein Kind war nicht geplant.Durch fehlende Verhütung ihrerseits wurde sie schwanger.Das teilte sie mir mit, als sie im 3. Monat war.Trotz der Umstände freute ich mich auf unser Kind.Während der Schwangerschaft erklärte mir die Mutter, daß sie sich eine Geschlechtskrankheit geholt habe.Da diese Krankheit nicht von mir kam, war ich natürlich fertig(wäre sie von mir wäre es mir wohl auch nicht besser gegangen)!
Ich habe nach langen Überlegungen die Beziehung beendet, aber mich auch vor der Mutter für das Kind entschieden!
Nach der Geburt wurde ein Miteinander(Muuter und ich)unmöglich.Sie war fast nur noch schlecht gelaunt, es ging jeden Tag um Geld und Dinge die sie unbedingt zum Leben bräuchte.Da sie nun vom Amt lebte(voher hat sie gejobbt, aber fast 4 Jahre Arbeitslosengeld bezogen)konnte sie sich viele Dinge nicht leisten.Also kam viel Unterstützung von meiner Familie und mir.Die Sizuation wurde täglich unerträglicher, zumal von ihrer Familie überhaupt keine Unterstützung kam.Letztes Jahr vor Weihnachten entschied sie sich über ihren Anwalt das alleinige Sorgerecht zu beantragen.Danach folgte das übliche Prozedere mit dem JA, Anwälten und einem Gerichtstermin.Einen Tag vor dem gerichtstermin lies sie mitteilen, daß sie 450 km weit weg ziehen möchte, da sie an einigen tagen in der Woche an ihrem neuen Wohnort(Kleinstadt) arbeiten könne und ihre Familie sich ja dann um das Kind kümmern könne.Obwohl es keinen Beschluß des Gerichtes gegeben hat, ist sie umgezogen!
Seit diesem Tag darf ich mein Kind trotz GSR(ABR ist nicht auf sie übertragen worden!)nicht mehr sehen.Bei einem Besuch vor Ort wurde die Tür nicht geööfnet und sie ist nur an ihr Handy gegangen, um zu sagen das sie noch Termine habe(Samstag nachmittags).
Ich habe mein Kind fast 6 Wochen nicht mehr gesehen(sie ist 2 jahre alt).
Was kann ich tun?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 08:50
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Guten morgen Christian.

Ich habe Deine kurze Geschichte gerade gelesen.
Naja, in erster linie scheint ein besuch beim Jugendamt angebracht oder direkt zum Anwalt.
Durch Ihren Umzug ist ja das Jugendamt im neuen Wohnort zuständig.
Sagt Deine Ex denn auch irrgend etwas, warum Du das Kind nicht sehen darfst?
Und im alter von 2 Jahren, kann ich mir auch vorstellen dass Dein Kind sich über einen anruf sehr freut.

Ach ja, für Geschlechtskrankheiten brauch man nicht zwingend einen geschlechtskranken partner. Kann man sich auch ohne sowas einfangen.

Grüße

Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 08:59
(@christian22)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thomas,
Dank für die Antwort!
JA haben wir hinter uns, da man hat tatsächlich gesagt, daß die Mutter auch gegen meinen Willen(GSR) mit dem Kind hinziehen darf, wo sie will(natürlich nicht ins Ausland-> Haagener Abkommen).
Anwälte haben wir auch schon, momentan versuchen wir aussergerichtlich etwas zu bewegen, dieses wird wahrscheinlich daran scheitern, daß die Mutter mal wieder jeden Vorschlag ohne Begründung ablehnt.Anscheinend ist dieses Verhalten hierzulande nicht außergewöhnlich.
Nein, das JA in der neuen Stadt ist noch nicht zuständig, da meine Tochter noch nicht einmal umgemeldet wurde.
Mit den Telefonaten hast Du recht!Ich rufe auch mehrmals in der Woche an um mit meinem Kind zu sprechen.Dieses gefällt der Mutter auch nicht.Während der Telefonate lenkt sie das Kind durch Gespräche, Pfeifen oder Wegnehmen des Hörers ab.Manchmal wird auch nur aufgelegt und hinterher heißt es, daß das Akku vom Telefon leer war.
Was die Krankheit angeht, Chlamydien holt man sich nicht im Schwimmbad oder einer öffentlichen Toilette.Du kannst mir glauben, ich habe gehofft, daß ich eine simple Erlärung dafür finden würde.
Es ist eine Sache deinen Partner zu betrügen, aber eine ganz andere dein ungeborenes Kind in Gefahr zu bringen!!!
Während der Geburt gab es dann auch Komplikationen.
Gruß
Christian

[Editiert am 8/6/2005 von christian22]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 09:30
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn sich mit ihr momentan nix regeln läßt,
beeil Dich, geh zum Anwalt, laß Dich beraten. Vergiß aber den Haß wegen Fremdgehen.
Falls der Anwalt gar drauf kommt, Strafanzeige wegen Kindesentzug z ustellen, halt ihn besser zurück, das wird eingestellt.
Renn zum Ordnungsamt. Wichtig ist Dir, das das Kind nicht umgemeldet wird, damit Dein Jugendamt zuständig bleibt! Lege beim Ordnungsamt schriftlich vor, das dein Kind nicht umgemeldet werden darf. Solange erster Wohnsitz bei Dir ist, hast Du noch etwas in der Hand.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 11:11
(@christian22)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
auch Dir Dank für die Antwort!
Hass empfinde ich nicht, noch nicht einmal Wut.
Sie tut mir nur leid.Ein Mensch, der sich aus(wahrscheinlich)persönlichen Gründen eines Kindes bedienen muß um seine aufgestaute Frustration loszuwerden, den kann man doch nur bedauern, oder?
Das Fremdgehen sei ihr auch verziehen.Die Beziehung wurde danach ja auch beendet.
Das Einzige das mich plagt sind die gedanken an mein Kind, das ich sehr liebe und das mir fehlt!
Die Strafanzeige wegen Kindesentzuges habe ich gleich nach Verbringung des Kindes gestellt.
Das scheint aber bei Gericht niemanden zu interessieren.
Das JA hat mir gesagt, daß die Stellungnahme dahingehend geändert werden soll, daß die Mutter das ASR erhalten soll, da durch meine Anzeige bewiesen sei, daß keine gemeinsame Ebene zwischen den Eltern gefunden werden könne!
Das mit dem Ordnungs-Meldeamt ist eine gute Idee.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 11:26
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Christian,

ich glaube da hast du die richtigen Pappnasen beim JA erwischt.

Ich hätte noch den Tip, daß du dich an den Kinderschutzbund wendest. Rufe dort an und bitte um ein Beratungsgespräch.
Erzähle dort was passiert ist und versuche über den Kinderschutzbund Vermittlungsgespräche zu erreichen.
Wenn die Km sich auch gegen diese Vermittlungsversuche stellt, ist das ein Pluspunkt für dich.

Außerdem würde ich jedes Telefonat oder der Versuch eines Telefonats protokollieren. Datum, Uhrzeit und was gesprochen wurde (z.b. wie die Km die Telefonate beendet)

Nun ist sie ja schon weggezogen, das macht die Sache umso schwieriger. Ich vermute auch fast mal, daß sie sich und das Kind schon umgemeldet hat.

Viel Glück
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 14:58
(@christian22)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
Dank für die Hinweise!
Ich habe gerade mit dem Kinderschutzbund telefoniert.Dort konnte man mir aber leider auch nicht weiterhelfen.Die einzige Hilfe, die sie mir anbieten konnten ist ein betreuter Umgang für die Besuchszeiten mit meiner Tochter.
Tja, die Sache scheint ja ziemlich verfahren zu sein.
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 18:46
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo christian,

du schreibst oben, daß ihr aussergerichtlich etwas in Bewegung setzen wollt.

Wie genau sieht das denn aus? Es gibt ja noch andere Beratungsstellen.

Gruß
Tina

[Editiert am 8/6/2005 von DieMystiks]

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 19:07
(@christian22)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
es gab den Versuch mit der Mutter ausserhalb des Gerichtes einen vernünftigen Umgang bzw. Umgangszeiten zu finden.Leider scheint sich die Mutter total gegen alle Vorschläge zu wehren und will mit aller Macht das Kind bei sich behalten und überhaupt nicht mehr an mich rausgeben.Der letzte Vorschlag war, daß ich die 450 Km fahre, das Kind dann unter Aufsicht in der neuen Stadt spazieren fahren darf und nach einigen Stunden wieder nach hause fahren soll.
Ich möchte anmerken; ich bin der leibliche Vater und kein Schwerverbrecher, der unter Beobachtung gestellt werden muss, damit er keinen Schaden anrichten kann!
Ich finde es einfach erschreckend, was sich eine Mutter gegenüber einem Vater herausnehmen kann, ohne auch nur eine Ermahnung vom Gericht zu erhalten!
Auf Beratungsstellen wird sich die Mutter wohl nicht einlassen, da sie ja hat was sie will und auch noch finanziell unterstützt wird!
Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 19:21
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Christian,

dann wird es wohl nur auf dem gerichtlichen Wege gehen.

Warum reichst du nicht die Klage auf Umgang ein, bzw. dein Anwalt?

Wenn du dich hier so durchliest, wirst du sehen, daß du kein Einzelfall bist. Es ist leider nicht die Ausnahme, daß Väter ihre Kinder nur unter Aufsicht sehen.

Mach Nägel mit Köpfen, euer Kind hat das Recht auf den Umgang.
Sprich alles mit deinem Anwalt durch. Die Km wird ihre Meinung nicht ändern.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 20:03




(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Christian

also, ich denke, es ist für dich nötig mal einen klaren Kopf zu bekommen und nicht überzureagieren.
Ich versuch dir dabei etwas zu helfen:

Die KM hat Antrag auf ASR gestellt. Damit liegt die Initiative bei ihr.
Wie begründet sie das eigentlich?

Die KM enthält dir das Kind seit 6 Wochen vor! Wie war die Regelung vorher? Du mußt vielleicht ein Umgangsverfahren anstrengen, besser noch, im Verfahren der KM gegen dich die Festlegung des Umgangs durch das Gericht beantragen.

Wenn es geht, versuch deine Tochter beim Einwohnermeldeamt an deinem Wohnsitz anzumelden. Deine Ex kann ja dann den 2. Wohnsitz melden. Das kann dir Vorteile bringen.

Viel mehr kannst du nicht tun, da das ganze Procedere ja bereits am Laufen ist.
Dein Analt wird dich hoffentlich beraten können, wie man den Wegzug der KM und die Umgangverweigerung der KM vor Gericht bekämpfen kann.

Was du vielleicht noch machen könntest: Besorge dir eidestattliche Versicherungen, welche dir einen guten Leumund bezüglich deiner Art mit deiner Tochter umzugehen, bezeugen, zeige auf (gerichtsverwertbar), wie sehr du dich um deine Tochter gekümmert hast, wie oft ihr Zeit zusammen hattet, und wie eng eure Bindung ist!
Halte vor allem Deine Bemühungen dich gütlich mit der KM zu einigen fest und ihre Reaktionen darauf.

Wann ist der nächste Gerichtstermin?
Vielleicht müsst ihr bei fortdauerndem Umgangsauschluß doch selbst einen Eilantrag zur Klärung der Umgangsfrage stellen (ich weiß nicht wie dieser Antrag korrekt heißt).

Vor allem lasse nicht nach, in deinem Bemühen Zeit mit deiner Tochter zu verbringen - sie wird es dir danken.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2005 20:25
(@christian22)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Haddock,
auch Dir Dank für die Nachricht!
Also;
Wie begründet sie das eigentlich?
Sie hat seinerzeit schreiben lassen, daß ich das kind mit Süßem vollstopfe und sie mit Geschenken überhäufe, ansonsten wären unsere Vorstellungen von Erziehung grundauf verschieden.Mit dieser Begründung hat sie seinerzeit auch PKH erhalten.

Wie war die Regelung vorher?
Zuerst hatten wir eine lockere Regelung, d.h. ich konnte meine Tochter auch schon einmal für ein paar Tage zu mir holen.Nachdem wir beim JA waren, wurde uns die 08/15 Regelung aufgedrückt, alle 14 Tage von Samstag auf Sonntag.

Es ist nett, daß man hier ein wenig aufgebaut wird um wieder Kraft zu finden, damit man sich für sein Kind stark machen kann!!!!
Vielen Dank an Alle, die sich bisher am Austausch beteiligt haben!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2005 23:21