ich will meinen Soh...
 
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ich will meinen Sohn sehen !!!

 
(@sh1080)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich schreibe hier, weil ich die Hoffnung habe, etwas mehr über mein Umgangsrecht zu erfahren.
Es geht um meinen Sohn (2). Er lebt bei meiner ehemaligen Lebensgefährtin.
Ich musste nach einem Streit die gemeinsame Wohnung verlassen. Daraufhin haben wir uns getrennt.
Die Trennung erfolgte letzten Montag.
Doch möchte ich hinzufügen, dass es zu keinerlei verbalen Auseinandersetzungen kam.

Im Bezug darauf, habe ich mich mit ihr entschlossen, im Sinne des Kindes zusammenzuarbeiten.
Sie war ebenso der Meinung.
Doch leider spielen etliche Personen im Umfeld meiner Ex-Freundin gegen die Tatsache, dass ich den Kleinen
sehen darf. Insbesondere der Vater meine Ex-Freundin spielt verbale Gesten gegen mich auf.

Ich möchte mich sehr gerne  mit dem Kleinen beschäftigen, möchte ihn sehen und so. Ich weiß, dass der Kleine
mich als Vater vermisst. Doch leider scheint das, was ich mit ihr vereinbart hatte, dass ich mich um den Kleinen kümmern darf
nicht mehr gegeben ist. Sie verweigert mir eindeutig den Zugang zu meinen Sohn.

Ich habe vom Jugendamt erfahren, dass ich ein Umgangsrecht habe. Dieses Recht möchte ich sehr gerne, im Interesse meines Sohnes
aufrecht erhalten.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand diesbezüglich Hilfestellung geben kann, wie ich mich da verhalten soll, wie ich mich dagegen wehren kann etc. Ich wäre auch um Infoseiten zu diesem Thema sehr dankbar.

Gruß
Stephan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2007 16:49
(@papi74)
Registriert

Hllo,

du kannst versuchen über das Jugendamt eine Umgangsregelung zusammen mit der Mutter zuerwirken.

Sollte Sie nicht bereit sein, so kannst du eine Umgangsklage einreichen.

Bei Gericht kannst du Dir einen Beratungsschein holen, falls nötig und dann zum RA.

Der RA kann dann für Dich PKH beantragen, falls nötig.

Tipp, lasse Dich niemals zu Agressionen jedweiliger Art hinreissen...Immer gute Miene zum Spiel der Mutter tätigen.

Je nach Richter könntest du zumindest alle 14 Tage übers WE rausholen...evt. spielt das Alter aber auch noch eine Rolle.

Hast du GSR?...Dann würde es evt. etwas leichter...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2007 17:15
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

erstmal herzlich willkommen.

Hat das JA nicht mal die KM eingeladen, um ein Vermittlungsgespräch zu machen ?

Auf jeden Fall hast du/dein Sohn:

  • ein Recht auf Umgang
  • EX hat die Pflicht diesen zu fördern

Sehe, hier auf der Page, nach dem Forum-> Umgangsrecht und unter Aufsätze/Urteile nach.
Wenn JA nix bringt, hole dir einen RA für Familienrecht, der die Ansprüche durchsetzt.
Parallel schreibe EX ein Briefchen mit den 20 Wünschen von Trennungskindern ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-88.html ).
Mache EX es schmackhaft, da sie, wenn du Umgang hast, sie  mehr Freizeit hat.
Es kann aber sehr schwer werden, wenn EX den Umgang boykottiert. Leider sind manche so gestrickt  😡

Gruß
babbedeckel

Hiuch war wieder einer schneller..ich lasse es aber stehen

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2007 17:26
(@sh1080)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal

Ich bin zur Zeit leider arbeitslos. Habe aber morgen Probearbeit.
Leider geht sie zumindest heute auf nichts ein. Ich versuche sie anzurufen und so.
Sie verweigert mir den Kontakt mit dem Kleinen.

Ich will am Montag diese Sache dem Jugendamt schildern mit der Hoffnung, dass die mir weiterhelfen
können.

Ich hatte noch gestern mit ihr Kontakt über ICQ gehabt. Der Kontakt war positiv.
Ich kann es nicht verstehen, dass sie auf einmal solch ein Verhalten an den Tag legt.

Ich vermisse meinen Sohn sehr und möchte darum kämpfen.
Wenn es nicht anders geht, müsste dann leider das Gericht entscheiden, was nun ist.
Ich hoffe sehr, dass ich mein Recht, den Kleinen sehen und auch mit ihm beschäftigen zu dürfen
bekommen kann.

Gerne möchte ich noch was fragen zum Thema Sorgerecht.
So wie ich erfahren habe, habe ich kein Sorgerecht, weil wir nicht verheitatet waren.
Kann ich das Sorgerecht gerichtlich bekommen?

Wäre nochmals toll, wenn mir jemand dazu Hilfestellung geben kann.
Ich bedanke mich für die Hilfen.

Gruß
Stephan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2007 17:45
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

So wie ich erfahren habe, habe ich kein Sorgerecht, weil wir nicht verheitatet waren.
Kann ich das Sorgerecht gerichtlich bekommen?

Richtig du hast kein GSR (gemeinsames Sorgerecht)!
Gerichtlich nur, wenn Gefahr für Leib und Leben für das Kind besteht.
Also zu 99,99999 % wird das nix.

Umgangsrecht hast du auf jeden Fall...Kämpfe darum !

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2007 17:52
(@sh1080)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal.

Ich habe vorhin Kontakt mit ihr aufgenommen. Sie sagte, dass ich vorerst den Kleinen nicht sehen darf, bis ich
Unterhalt zahle. Ich darf von ihrer Seite aus mit dem Kleinen umgehen.
Leider bin ich arbeitslos und kann kein Unterhalt zahlen. Sie bekommt vom Jugendamt
Unterhaltsvorschuss.  Wäre das ein Grund, dass ich den Kleinen nicht sehen darf?
Sie belastet mich im erheblichem Maße, bin dadurch ziemlich am Boden.

Kann mir jemand vieleicht antworten, wie hoch meine Chancen stünden, mein Umgangsrecht gerichtlich
erlangen zu können? Ich meine, ich habe meinen Sohn so lieb und vermisse ihn sehr.

Wäre super, wenn mit jemand antwortet.

Gruß
Stephan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2007 19:32
(@leines)
Rege dabei Registriert

hallo,

erstmal willkommen bei vs,

nein unterhalt und umgang sind getrennt zu sein; das eine sollte nicht mit den andern in verbindung stehen, somit heißt es normalerweise nicht kein unterhalt kein umgang, geht nicht.

ich würde sage mache schnellstens einen termin beim jugendamt oder bei einer anderen familienberatungsstelle, dort versuche mit der mutter eures kindes eine einigung zu finden; sollte die mutter diese beratungsgespräche nicht warnehmen, dann zum anwalt, situation schildern, und umgangsklage einreichen, einen anderen weg wirst du kaum haben,

noch was mache dir über alles notizen, deine versuche, wann du welches gespräch geführt hast, wann du das ja eingeschaltet hast, was bei dem gespräch besprochen wurde, es dient dazu das du letztentlich für dich alle stichpunkte hast und dir auch eine genau auflistung über die situation zur verfügung steht.

mache bei den gesprächen, nicht die mutter schlecht, sondern immer sachlich bleiben, und mach klar das es dir um euer gemeinsames kind geht, das seinen vater braucht.

ich drücke dir die daumen

gruß leines

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2007 19:55
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Dir ist schon einiges geantwortet worden - direkt zu Deinem Beitrag, aber zu hunderten anderer Beiträge mit gleicher Problemstellung.

JA einschalten ist richtig, aber nur um "die" nicht zu übergehen.

Unterhaltszahlungen und Umgang werden leider meist  von KM miteinander verknüpft, völlig zu Unrecht.

Such Dir einen Anwalt sinnigerweise einen Spezialisten im FR. Frag 100 Leute, welcher bei euch der "Beste" ist.
Stell bei Gericht - nachdem Du einen Beratungsschein erhaltenhast, einen PKH-Antrag und lass den Anwalt eine Umgangsklage einreichen. Mit "gütlichen" Absprachen könntest Du Dir den Hintern abwischen - aber nicht `mal die hast Du auf Papier.
Oder zahle den doppelten KU - dann kannst Du euer Kind morgen schon sehen 😉

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2007 21:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch ich muss mich den Vorrednern anschließen - die Vermischung von Umgang und Unterhalt ist typisch. Aber typisch für wen?

Typisch für Mütter, die die notwendige Bindung vom Kind zum Vater nicht erkennen können oder wollen. Typisch für Mütter, die ihre Kinder als Besitztum sehen und als Unterhaltspfand. Im Klartext: Von dieser Exe hast Du keine "Geschenke" zu erwarten, kein Einsehen und kein Entgegenkommen - denn das wäre widerum untypisch für solche Mütter.

Ebenso typisch für solche Mütter ist, dass sie erst durch Gerichtsbeschlüsse Umgang zulassen und manchmal sogar fördern. Daraus ergibt sich für Dich nur 1 vernünftiger Weg: Auf ins Gerichtsverfahren.

1) Anstandshalber (!) das JA einschalten. Die werden sicherlich versuchen Dir zu helfen aber Du wirst schnell merken, dass denen die Hände gebunden sind ohne Gerichtsbeschluss.

2) Anwalt aufsuchen und ihn einen Gerichtsbeschluss erwirken lassen, mit dem dann auch das JA besser arbeiten kann. Ausserdem kannst Du Exe dann bei weiterem Umgangsboykott mit Zwangsmaßnahmen kommen.

3) Permanent freundlich und höflich zu Exe sein, keine Eskalationen mitmachen.

4) Daumen drücken, dass Dein Gericht relativ schnell ist und Du bald Deinen Umgangsbeschluss hast. Denn den wirst Du zu 99% bekommen. Ist nur die Frage "wann". Je schneller Du beim Anwalt bist, umso eher hast Du den Beschluss.

Also - Vollgas!

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2007 00:17
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo !

Selbst betroffen (hoffe gewesen) in diesem Fall...

Zu für mich halbwegs befriedigenden Lösung ( vorläufig jede woche 2 Stunden ) bin ich so gekommen:

1. Jugendamt aufgesucht  (dem Bezirk wo das Kind wohnt)
    dort an einem Tag Unterhaltsabteilung und Sozialstelle für Umgangsrecht aufgesucht,
    bei der Sozialstelle das Problem dargestellt. Und auch Wünsche geäußert wie ich
    mir  den Umgang vorstelle.

2. Kindsmutter wird anschließend zur Sozialstelle geladen.

3. Mutter und Vater werden gemeinsam zur Sozialstelle geladen und es wird versucht eine
    Lösung für das Umgangsrecht zu finden.

4. In dem Fall, wo die Mutter uneinsichtig ist wird geklagt im beisein der Sozialstelle und des
    Rechtsanwaltes. 

Den 4. Schritt brauchte ich nicht gehen...hoffe das bleibt auch so..

desweiteren Kopf hoch.....  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2007 20:00




(@sh1080)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

zunächst einmal bedanke ich mich nochmals für die tolle Hilfen.

Unterdessen habe ich mit der Mutter meines Sohnes gestern nochmals Kontakt aufgenommen.
Den Kontakt hatte sie stattgegeben. In dem Gespräch habe ich ihr erläutert, dass es mir sehr wichtig ist,
den Kontakt mit meinem Sohn aufrcht erhalten zu wollen. Mir ist es wichtig, den Kontakt mit der Mutter möglichst positiv und
freundlich zu gestalten. Dabei habe ich sie nicht unter Druck gesetzt.
Dabei habe ich sie auch gefragt, was sie bedrückt. Sie erzählte mir, dass ihre Eltern, allen voran ihr Vater sie
ziemlich unter Druck setzt. Ihr selbst sei es wichtig, dass ich mich um den Kleinen kümmern darf und soll.

Doch ihr Vater hat da was dagegen und belästigt sie.
Er redet ihr ins Gewissen, dass ich mit meinem Sohn erst dann umgehen darf, wenn ich Unterhalt zahle.
Leider ist es so, dass ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit nicht zahlungsfähig bin, ich aber mich darum kümmer, Arbeit
zu finden.

Gestern durfte ich meinen Sohn sehen, mit ihm spielen und für ihn da sein und durfte ihn sogar zu meinen Eltern nehmen.

Ich will den guten Kontakt mit der KM weiter beibehalten, doch habe ich bedenken, dass ihr Vater weiter Terror macht und
uns dabei den Kontakt zerstört.

Ich habe mit dem Vater selbst Telefonkontakt aufgenommen. Er bestätigte das und hatte mir in der Tat deutlich gemacht, dass
er nicht einsehen würde, dass ich den Kleinen sehen dürfte. Er hatte mich als "schlechten Vater" bezeichnet und mir
Vorwürfe gemacht.

ich hoffe, es kann mir jemand zu dieser Sache einen kleinen Hinweis geben, was ich da gegen ihn machen könnte.

Gruß Stephan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2007 20:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stephan,

da bleibt nur eins:

1. das geht Herrn XY nichts an
2. die 20 Wünsche von Scheidungskindern einfach mal in den Briefkasten stecken
3. die KM darin unterstützen, sich von den Eltern abzunabeln.

LG LBM, deren Eltern sich SOWAS garantiert nicht trauen würden!

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2007 20:59
(@sh1080)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider habe ich das Gefühl, dass ihm das nicht interessiert. In dem Telefonat mit dem Vater der KM, welches ist möglichst
freundlich führen wollte, habe ich es ihm deutlich gemacht, dass mein Sohn mich braucht und ich auch ihn.

Mein Sohn hängt sehr an mir. Er war happy gewesen, als er mich gestern sah. Ich ebenfalls. Ich habe heute morgen nochmals
mit der KM telefoniert und mich erkundigt, ob alles ok ist mit dem Kleinen und ob sie hilfe benötige. Mein Sohn bekam das Telefonat mit
und rief die ganze Zeit Papa, Papa. Das geht mir sehr nahe. Ich und mein Sohn, wir haben uns gegenseitig ins Herz geschlossen.
Es wäre jammerschade, wenn der Kontakt durch solche Personen zunicht gemacht wird.

Gerne will ich erfahren, was ich gegen den Vater der KM unternehmen könnte, wenn er uns nicht in Ruhe lässt.

Gruß
Stephan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2007 21:14
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stephan!

Zuerst einmal (auch wenn es in diesem Fall etwas "unsinnig" ist das zu schreiben) hat der Vater der Mutter, also "nur" der Opa des Kindes, keinerlei Mitspracherecht. Was er möchte oder was er für das richtige hält, spielt schlichtweg keinerlei Rolle. Rechtlich gesehen ist er für Deinen Sohn eine "Persona non Grata" und besitzt keinerlei Rechte sich da irgendwo einzumischen.

Soweit die Theorie.

Die Praxis zeigt, dass solche Väter ne Menge Macht über ihre Töchter haben und er -wie Du bereits erlebst- massiven Einfluss ausübt. Damit handelt er klar gegen die Interessen Eures Sohnes. Und er nimmt das Recht in seine Hand. Dabei bedient er sich auch noch eines "unrechten Rechtes", denn fehlende Unterhaltszahlungen schliessen Umgang nicht aus. Ich würde mit dem Mann keine Kommunikation mehr suchen, denn er ist für Dich kein Ansprechpartner.

Wie bereits erwähnt ist Dein Weg der über das Gericht. Klage auf Umgang. Und der Opa wird schnell merken, dass seine Einstellung für die Toilette ist, denn er wird es in Deinem Umgangsbeschluss lesen können.

Also nochmal: Vollgas geben, ab zum Anwalt und zum Gericht. Dann hat Dein Horror bald ein Ende und dem Opa sind seine Grenzen aufgezeigt. Beeinflusst er seine Tochter auch nach einem solchen Beschluss weiter zur Umgangsvereitelung, so treibt er Töchterchen in Zwangszahlungen und Zwangshaft.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2007 03:17
(@ariba)
Registriert

Hi

@milan

Also nochmal: Vollgas geben, ab zum Anwalt und zum Gericht. Dann hat Dein Horror bald ein Ende und dem Opa sind seine Grenzen aufgezeigt. Beeinflusst er seine Tochter auch nach einem solchen Beschluss weiter zur Umgangsvereitelung, so treibt er Töchterchen in Zwangszahlungen und Zwangshaft.

du hast ja mit allem vollkommen recht, aber:

Zwangszahlungen oder Zwangshaft setzt doch tatsächlich niemand durch. jedenfalls lese ich das hier bei vielen geschichten immer genauso so.
es ist nicht mehr als eine "drohung". und diese wirkt nur solange bis auch etwas passiert.

oder ändern die richter zunehmend ihr verhalten und Zwangszahlungen werden wirklich auch durchgezogen?
das wär endlich mal etwas positives und den boykottmuttis wird mal gezeigt wo ihre reise hingehen könnte.
aber zwangshaft wird wohl ein traum bleiben. obwohl ich das bei manchen KMuttis sogar auch noch begrüßen würde. und solche muttis sind hinter schloss und riegel etwaig tatsächlich besser aufgehoben.  😉

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2007 21:48
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ariba!

Zwangszahlungen oder Zwangshaft setzt doch tatsächlich niemand durch. jedenfalls lese ich das hier bei vielen geschichten immer genauso so.
es ist nicht mehr als eine "drohung". und diese wirkt nur solange bis auch etwas passiert.

Jain. Erstmal:
Nach soundsoviel Boykott muss das Gericht auf Antrag Zwangsgelder bis hin zur -haft festsetzen. Es liegt dann am Vater wie und ob er das gegen die Mutter durchsetzt. Das Gericht treibt die Zwangsgelder nicht ein, es beschliesst sie nur. Eintreiben bzw durchsetzen muss der Vater selbst.

Ausserdem:
Ein Vater vor Gericht, der 10 Zwangsvollstreckungstitel wegen Umgangsvereitelung (bzw Verstoss gegen einen Gerichtsbeschluss) gegen seine Exe in der Akte liegen hat, hat beste Chancen den Richter zum harten Durchgreifen gegen die Boykotteuse zu ermuntern.

oder ändern die richter zunehmend ihr verhalten und Zwangszahlungen werden wirklich auch durchgezogen?

In 1998 wurde das Kindschaftsrecht mit einer großen Reform verändert und teils sehr verbessert. Eine weitere steht kurz bevor. An den Gesetzen liegt die desolate Lage der deutschen Trennungsväter nicht. Sie liegt daran, dass sich die Richterköpfe nur so langsam reformieren und, dass ein ganzer Rattenschwanz daran hängt wie Anwälte, Verfahrenspfleger, Betreuer, etc pp. Das ist ein ziemlich träger Kloss, der sich da bewegen muss. Aber er bewegt sich.

Es gibt bereits sehr aufgeschlossene und hochmoderne Mitarbeiter in allen betreffenden Institutionen. Sei es bei Gericht, unter den Anwälten oder in Jugendämtern. Ich selbst hatte z.B. mit einem JA zu tun, welches sich für das Cochemer Modell stark macht und eine gleichwertige Betreuung favourisiert. Bin dann aber an einem 64-jährigem, engstirnigen und gehirnverklebten Robenträger gescheitert, der nix von Reformen wissen wollte.

Es tut sich also was. Die alten sterben aus und die jungen rücken nach. Mit den jungen breiten sich auch die modernen Ansichten aus. Wird zwar noch was dauern, aber so ist das eben bei Gesellschaften. Nur wird es auch nicht schneller gehen, wenn alle Väter die Schwänze einkneiffen und sich der Willkür fügen. Schneller wird es gehen, von von der Basis (also von uns) ein steter Druck ausgeübt wird. Und wenn alle deutschen Gerichte sich ständig mit lästigen weil zeitraubenden Zwangseldanträgen rumschlagen müssten, dann würde das etwas verändern. Das ist eine gewisse "Schwarmintelligenz", denn die würden kollektiv versuchen ihr Arbeitspensum runter zu kriegen und zukünftig solche Beschlüsse erlassen,  die sie nicht 2 Monate später wieder in Form eines Zwangsgeldantrages auf dem Tisch hätten.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2007 01:12
(@ariba)
Registriert

Hi Milan!

Nach soundsoviel Boykott muss das Gericht auf Antrag Zwangsgelder bis hin zur -haft festsetzen. Es liegt dann am Vater wie und ob er das gegen die Mutter durchsetzt. Das Gericht treibt die Zwangsgelder nicht ein, es beschliesst sie nur. Eintreiben bzw durchsetzen muss der Vater selbst.

Ausserdem:
Ein Vater vor Gericht, der 10 Zwangsvollstreckungstitel wegen Umgangsvereitelung (bzw Verstoss gegen einen Gerichtsbeschluss) gegen seine Exe in der Akte liegen hat, hat beste Chancen den Richter zum harten Durchgreifen gegen die Boykotteuse zu ermuntern.

YO! das freut mich zu hören. also kann ein vater da anscheinend doch etwas hoffnung schöpfen, dass boykotteusen in die schranken gewiesen werden.
ich lese hier nur leider so oft von fällen, wo väter monatelang keinen kontakt mit ihren kindern haben(weil boykott) und sämtliche institutionen (fast) nichts unternehmen. aber vielleicht muss ein vater selbst etwas druck auf diese ausüben.

noch was @ Milan: ist hier evtl. der falsche thread (sorry sh1080), .(oder sollt ich einen neuen thread aufmachen?)
jedenfalls ich las hier irgendwo, dass deine exe(und einige andere exen hier ) eine borderlinerin ist(korrigier mich falls nötig!).
ich bin nach nun 12 monaten kontakt zu meiner ex fest davon überzeugt, dass sie borderlinerin ist(vor 6 jahren in psychatrie, seitdem einnahme von psychopharmaka, diese nun eigenständig komplett abgesetzt(!) und viele borderline-symptome...).
falls du meine geschichte kennst, wirst du wissen, dass ich noch(!) "rumeier" bzw. noch unschlüssig bin in meinem weiteren vorgehen.
weil ich die ex nicht mehr einschätzen kann, ob sie evtl. noch "einlenkt" zur gütlichen (und fairen) umgangseinigung.
mein spezielles anliegen:
wie geht man genau und sinnvoller weise mit borderlinerin um?
habe noch zu wenig erfahrungen. für tipps wär ich echt dankbar! auf jeden fall ist die KM stark kontrollbesessen, sieht mich als "gefährlichen gegner" und eine einigung geht nur (!!!) so, wie SIE es(einzig und allein)bestimmt.
oder hat es bei diesen personen nur per umgangsklage einen sinn, um sie von ihrem film (ein wenig) runterzuholen?

danke, und sorry, dass ich das jetzt hier gepostet habe.

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2007 20:23
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

wie geht man genau und sinnvoller weise mit borderlinerin um?

Renn weg so weit Du kannst.

Greetz,
Milan

PS: Mach dafür beser nen eigenen Topic!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2007 23:51