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Informationsrecht von der Schule ?

 
(@timberger)
Schon was gesagt Registriert

Sehr geehrte Gemeinde, ich habe einen 17-jährigen Sohn, den ich leider seit 14 Jahren nicht gesehen habe.  Ein gemeinsames Sorgerecht wurde mir erschwert, obwohl ich meinen Unterhalt stets regelmäßig gezahlt habe.  Meine Frage lautet: Habe ich das Recht, von der Schule meines Sohnes eine Kopie seines Zeugnisses und seiner Leistungsstände zu erhalten?

Die Mutter ist nicht erreichbar, und die Schule antwortet nicht auf meine E-Mails.  Mein Sohn ist, soweit ich weiß, nicht sehr fleißig, unternimmt wenig und möchte sich viel ausruhen. Er hat angegeben, nicht arbeiten und keine Ausbildung machen zu wollen, da er Geld von mir und dem Amt erhält.  Daher meine Frage: Welche Rechte habe ich in Bezug auf die Schule?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2025 10:58
Schlagwörter für Thema
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und willkommen hier!

Geschrieben von: @timberger
Habe ich das Recht, von der Schule meines Sohnes eine Kopie seines Zeugnisses und seiner Leistungsstände zu erhalten?
Wenn Du das gemeinsames SR hast, ist die Schule zur Auskunft verpflichtet; ist aber oft kein Selbstläufer, da die oft der Ansicht sind, dass es genügt, einen Erziehungsberechtigten zu informieren.
Ob sich damit Juniors Pflichtbewusstsein oder sein Lerneifer steigern lässt sei dahingestellt.

Zum Thema Unterhalt und weitere Vorgehensweise:
Existiert ein Titel und wenn ja, ist dieser bis zur Volljährigkeit begrenzt?
Ab dem 18-ten Lebensjahr werden theoretisch (deswegen meine vorige Frage) die Unterhaltskarten neu gemischt, weil
KM nun auch im Boot sitzt und
Sohni sich selbst darum kümmern und damit auch die Berechtigung seiner Ansprüche belegen muss.
Solange diese gerechtfertigt sind, bist Du (und auch KM) unterhaltspflichtig; Nichtstun und auf Vadderns Kohle warten ist jedenfalls kein gerechtfertigter Unterhaltsanspruch

Ihr Eltern seid zunächst verpflichtet, den erfolgreichen Abschluss der Erstausbildung (oder auch Zweitausbildung) zu ermöglichen; der Erfolg liegt in der Hand von Junior.
Daher würde ich -sofern nach 14 Jahren überhaupt denkbar- mit Junior ein 4-Augen Gespräch suchen, die Möglichkeiten für seine Zukunft als erwachsener erörtern/besprechen und vielleicht sogar mit einem Reset die Chance auf eine neue Vater-Sohn-Beziehung zu ermöglichen.

So viel erst mal
Marco

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2025 12:00
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das mit der Schule kann ich bestätigen. Da rennt man regelmäßig gegen eine Wand mit o.g. Argumenten, man möge sich an die KM wenden.

Vielleicht kannst du auch ein Gespräch mit dem Klassenlehrer vereinbaren, da ergeben sich auch noch andere Dinge 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2025 14:26
(@timberger)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @samson1978

Das mit der Schule kann ich bestätigen. Da rennt man regelmäßig gegen eine Wand mit o.g. Argumenten, man möge sich an die KM wenden.

Vielleicht kannst du auch ein Gespräch mit dem Klassenlehrer vereinbaren, da ergeben sich auch noch andere Dinge 

 

Vielen Dank für Ihre Mühe. Ich wohne leider 900 km entfernt und kann daher keinen persönlichen Kontakt aufnehmen. Mein Sohn schickt mir außerdem weder sein Zeugnis noch die Kilometerabrechnung.  Die Schule hat mir heute diese Antwort zukommen lassen:
 
ihr Sohn besucht seit August 2024 die Berufsfachschule.
 
Leider ist eine Übermittlung des letzten Zeugnisses per email nicht
gestattet. Dieses müsste Ihnen xxxxxx selbst senden. An unserer
Schule hat er erst ein Zeugnis erhalten.
 
Eine Schulbescheinigung liegt xxxxx vor, diese kann er ihnen
ebenfalls übermitteln.

 

Kann mir jemand nen Tipp gehen,wie ich vorgehen sollte ?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2025 14:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @timberger
Kann mir jemand nen Tipp gehen,wie ich vorgehen sollte ?
Zum einen wäre es bestimmt hilfreich, wenn Du uns ein bissl mehr erzählst (z.B. wie kam es zu der großen Entfernung und wieso 14 Jahre lang nicht gesehen?).
Wie ist Dein Verhältnis zu Junior? 
Zum anderen: Was genau willst Du erreichen und was bist Du bereit, dafür einzusetzen?

Grüßung
Marco

 

 

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2025 15:38
(@timberger)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @82marco

[

Geschrieben von: @timberger
Kann mir jemand nen Tipp gehen,wie ich vorgehen sollte ?
Zum einen wäre es bestimmt hilfreich, wenn Du uns ein bissl mehr erzählst (z.B. wie kam es zu der großen Entfernung und wieso 14 Jahre lang nicht gesehen?).
Wie ist Dein Verhältnis zu Junior? 
Zum anderen: Was genau willst Du erreichen und was bist Du bereit, dafür einzusetzen?

Grüßung
Marco

 

 

 

Mein Anliegen betrifft ausschließlich die rechtliche Perspektive meines Bezugs zur Schule und die damit verbundene Informationspflicht.  Weder der Sohn noch die Mutter, trotz gemeinsamen Sorgerechts, geben Auskunft oder antworten auf meine E-Mails.  Auch die Hinzuziehung des Jugendamtes blieb erfolglos.

Welche Aussage bezüglich meines möglichen Einsatzes wäre hier relevant?  Es geht um meine rechtlichen Interessen und die Informationserteilung durch die Schule.  Seit 14 Jahren besteht kein Kontakt, da die Mutter jegliche Kontaktaufnahme meinerseits, trotz gerichtlicher Androhung von Bußgeldern,  verhindert hat. Die räumliche Trennung erfolgte vor 14 Jahren durch die Kindesmutter.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Wochen von TimBerger
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2025 15:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

versetzen wir uns 14 Jahre oder auch nur 10 Jahre zurück, dann finden wir ein Familienrecht vor, das uns Vätern das Leben schwer gemacht hat. Selbst angedrohte Ordnungsgelder bei Umgangsboykott wurden nicht festgesetzt. Und 900 Km Entfernung sind eher weniger geeignet, sich mal auf einen Kaffee zu treffen.

Die Schule hat die Pflicht, die Eltern über maßgebliche Ereignisse zu informieren. Ob sich das nun auf einen weit entfernt lebenden Elternteil erstreckt, ist nicht endgültig geklärt. Mir zumindest sind keine Entscheidungen hierzu bekannt. Du könntest die Schule nochmals anschreiben, ob sie gegen Kostenübernahme eine Kopie des Zeugnisses zusenden würden. Benenne in Deiner Bitte den desolaten Elternkontext als Grund. Nicht zu ausführlich, aber deutlich.

Randnotiz: Meinen Sohn sah ich im April 2004 und dann erst am 1. März 2025 wieder. 20 Jahre! Sei bereit für das, was kommen kann.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2025 15:59
(@timberger)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @deepthought

Moin,

versetzen wir uns 14 Jahre oder auch nur 10 Jahre zurück, dann finden wir ein Familienrecht vor, das uns Vätern das Leben schwer gemacht hat. Selbst angedrohte Ordnungsgelder bei Umgangsboykott wurden nicht festgesetzt. Und 900 Km Entfernung sind eher weniger geeignet, sich mal auf einen Kaffee zu treffen.

Die Schule hat die Pflicht, die Eltern über maßgebliche Ereignisse zu informieren. Ob sich das nun auf einen weit entfernt lebenden Elternteil erstreckt, ist nicht endgültig geklärt. Mir zumindest sind keine Entscheidungen hierzu bekannt. Du könntest die Schule nochmals anschreiben, ob sie gegen Kostenübernahme eine Kopie des Zeugnisses zusenden würden. Benenne in Deiner Bitte den desolaten Elternkontext als Grund. Nicht zu ausführlich, aber deutlich.

Randnotiz: Meinen Sohn sah ich im April 2004 und dann erst am 1. März 2025 wieder. 20 Jahre! Sei bereit für das, was kommen kann.

DeepThought

 

Ich danke Dir für die sachliche Antwort.  Über sechs Jahre habe ich mich intensiv um die Angelegenheit bemüht und wiederholt Recht bekommen;  jedoch ist Recht bekommen in Deutschland leider nicht gleichbedeutend mit der Durchsetzung des Rechts.  Welchen konkreten Nutzen hatten die gewonnenen Prozesse für mich? Ich stieß auf massive Widerstände, wurde in meinen Bemühungen behindert und erhielt keinerlei Unterstützung.  Obwohl Gerichte Bußgelder verhängten, blieben diese  uneinbringlich. In den letzten acht Jahren gab es lediglich zwei telefonische Kontakte zu meinem Sohn, die unter Aufsicht seiner Mutter stattfanden; die daraus resultierende Entfremdung ist nachvollziehbar.  Ich verfüge über eine umfassende Dokumentation, inklusive Fotos meines Sohnes aus der Zeit bis zu seinem vierten Lebensjahr, als er noch bei mir lebte.

Es ist möglich, dass er irgendwann Kontakt aufnehmen wird; darauf bin ich vorbereitet.  Derzeit geht es jedoch ausschließlich um die Frage, wie ich die Schule von meinem Recht auf Einsicht in die Leistungsbeurteilung meines Sohnes überzeugen kann.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2025 16:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Versuche es mal so:

An die Schulleitung der [Name der Schule]
[Anschrift der Schule]

Betreff: Bitte um Zusendung einer Kopie des Schulzeugnisses meines Kindes [Name des Kindes]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin der Vater meines Sohnes [Name des Kindes], geb. am [Geburtsdatum], der derzeit an Ihrer Schule gemeldet ist.

Da ich gemeinsam mit der Mutter, Frau [Name der Mutter], das Sorgerecht innehabe, habe ich gemäß § 1687 BGB sowie der schulrechtlichen Vorschriften des Bundeslandes [Name] einen Anspruch auf schulische Informationen, einschließlich einer Kopie des Zeugnisses.

Ich bitte Sie daher, mir eine Kopie des aktuellen Schulzeugnisses meines Kindes an die oben genannte Adresse oder per E-Mail an [E-Mail-Adresse] zuzusenden.

Sollten Sie für die Zusendung eine schriftliche Bestätigung meiner Sorgerechtsstellung benötigen, teilen Sie mir dies bitte umgehend mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2025 16:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weigert sich die Schule,  so ist die nächste Instanz die Schulaufsichtsbehörde:

An die zuständige Schulaufsichtsbehörde
[Name der Behörde]
[Anschrift der Behörde]

Betreff: Beschwerde wegen Verweigerung der Zeugnisübersendung durch die [Name der Schule]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da die [Name der Schule] in [Ort] sich weigert, mir eine Kopie des Zeugnisses meines Kindes [Name des Kindes], geb. am [Geburtsdatum], zuzusenden.

Ich bin der Vater und gemeinsam mit der Mutter, Frau [Name der Mutter], sorgeberechtigt. Nach § 1687 BGB sowie den schulrechtlichen Bestimmungen des [Bundesland einfügen] habe ich das Recht, über schulische Angelegenheiten meines Kindes informiert zu werden, was auch die Aushändigung einer Kopie des Zeugnisses umfasst.

Am [Datum des ursprünglichen Schreibens] habe ich die Schule schriftlich darum gebeten, mir eine Kopie des Zeugnisses zuzusenden. Leider habe ich bis heute keine Reaktion erhalten / wurde mir die Zusendung mit der Begründung [falls vorhanden, hier die Ablehnungsbegründung der Schule einfügen] verweigert.

Ich bitte Sie daher, als zuständige Aufsichtsbehörde tätig zu werden und die Schule anzuweisen, mir das Zeugnis meines Kindes zu übermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um eine rechtliche Begründung.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2025 16:35




(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch bei gemeinsamer Sorge hat man wohl keinen Anspruch auf Zeugniskopien gegen die Schule.

https://openjur.de/u/491443.html

Allenfalls ein Akteneinsichts- und Auskunftsrecht besteht wohl (siehe Rn 27 der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung).

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2025 17:00
(@timberger)
Schon was gesagt Registriert

@deepthought Ich danke dir für die Unterstützung. Ich habe versucht, das Problem mit dem Lehrer freundlich zu besprechen und ihn gegebenenfalls um einen Rückruf oder telefonischen Kontakt gebeten.  Es geht zunächst ausschließlich um die schulische Leistung meines Sohnes und dessen Zukunftsperspektiven.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2025 17:13