Moin Ihr Lieben,
kurz die Vorgeschichte: seit 3 JAhren geschieden auf Basis einer Scheidungsfolgevereinabrung, die auch den Umgang und Aufenthalt regelt. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Unsere damalige Verinabrung hatte sich nicht als praktikabel herausgestellt so dass wir bei einem Tag in der Woche sowie alle 2 Wochen von Freitag bis Montag Morgen bei mir. Die letzten zwei Jahre habe ich die Kinder immer gegen 13.00 am Freitag abgeholt.
Seit einiger Zeit habe ich eine Freundin, die auch ein kleines Kind hat, dieso alt ist wie meine Tochter. Erfreulicherweise klappt alles supergut und wir sind sehr glücklich mit unserem Patchwork ohne zusammenzuleben..
Seitdem versucht meine Ex permanent unsere Umgansregelung zu unterhöhlen, ich " darf die kinder nicht mehr von der Schule abholen sondern bekomme sie erst geegn 17.00, sodass der Freitag eigentlich nur noch zum Ankommen, Baden, Abendbrot und zu Bett gehen langt. Hintergrund ist, dass meine Tochter mit der Tochter meiner neuen Liebe zum Voltigieren wollte und meiner Ex das nicht passt.
Was wäre, wenn ich die Kinder, die sowieso von meinen Ex SChwiegereltern abgeholt werden und gegen 17.00 zu mir gebracht werden, einfach wie immer von der Schule abholen würde. Kann mir da was blühen? Kann meine Ex einfach willkürlich entscheiden, dass ab heute unsere Regelung anders ist,
javascript:void(0);der gibt es so etwas wie eine Anscheinsvereinbarung, die durch Gewohnheit oder konkludente Handlung entsteht,wie es auch eine Anscheinsvollmacht gibt.
Etwas ratlos, aber voller Tatendrang, sich nichts mehr gefallen zu lassen. Es langt. Dank im voraus für Eure wertvollen Hinweise.
Rudy
Hi Rudy!
Wenn Ihr eine Umgangsregelung habt, dann kannst Du Dich natürlich daran halten und die Kids wie vereinbart abholen. Jedoch musst Du dann damit rechnen, daß Exe darauf nicht gut reagieren wird. Typisch wäre dann ein folgender Umgangsboykott, ein Gerichtsverfahren, etc.
Faktisch und rechtlich ist es so, daß der Betreuungselternteil dem Umgangselternteil keinerlei Vorschriften machen kann, wie der Umgang gestaltet wird. Die Verantwortung für den Inhalt der Umgänge obliegt allein Dir. Und selbst wenn Du 20 neue Freundinnen hättest - sie dürfte nicht reinreden.
Im ersten Schritt wäre sicher das Gespräch mit der Exe zu suchen und ihr klar zu machen, daß sie rechtlich keine Grundlage hat um Dir in den Umgang reinzureden bzw diesen zu beschneiden, weil ihr da etwas nicht passt. Oft bewährt es sich, wenn der Vater da mal richtig auf den Tisch haut und der Exe ihre Grenzen klar macht.
Sofern sie dann mauern sollte wäre ggf das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Die werden Euch zu einem Beratungsgespräch einladen und dort wird man dann versuchen Deiner Exe das zu verklickern.
Grüße,
Milan
Ich würde dir ebenfalls empfehlen, so schnell wie möglich beim JA oder Mediator ein Gespräch mit der KM anzuberaumen, wo ihr den Umgang im Beisein objektiver Dritter schriftlich vereinbart.
Vereinbarungen zw den Eltern sind nur solange gültig, wie sie einvernehmlich bestehen. Sollte die Ex gegen eine schriftliche Vereinbarung verstoßen, ist sie erklärungspflichtig. Bei Verstößen gegen mündl Vereinbarungen bist du zunächst beweispflichtig, daß diese überhaupt bestand. Daran dürfte es bereits hapern, so sie abstreitet.
Solltest du jetzt das Abholen von der Schule wieder forcieren, gehst du ein hohes und mE unnötiges Risiko ein. Es wäre ihr ein leichtes, dich dann zur "Wiederherstellung ihrer Ehre" als denjenigen hinzustellen, der sich nicht an Absprachen hält, und den Umgang aufgrund dieser Unzuverlässigkeit erstmal auszusetzen. Dann müsstest du dich erstmal wieder auf das Niveau von jetzt zurückklagen, was eine Menge Zeit und Nerven kostet - sowohl dich als v.a. auch dein Kind.
Milans Auf-den-Tisch-hau-Vorschlag klappt nur bei bestimmten Charakteren. Auszuschließen ist ein Erfolg nicht, ich hielte es aber in Unkenntnis des Charakters deiner Ex für zu gewagt.
Ja, so isses wohl leider.....
Ein Gespräch ist trotz meines Vorschlages einer Mediation oder JA nicht möglich. Ich erfahre keine Elternabende, Weihnachtsfeiern in der Schule. Das bedeutet natürlich, dass die Schule irgendwann glaubt, mich interessiert das nicht und ihre eigenen Schlüsse zieht. Und dort laufen ja bedauerlicherweise auch nur Damen herum, die aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit und auch ihrer Unwissenheit sich kaum vorstellen können, das die arme ( mit schmalen 2800 Euro Unterhalt ) , alleinerziehende Mutter ihren Informationspflichten nachkommt. Das Ganze geht nach Gutsherrenart und Willkür. Das Problem ist ja leider, dass ein kein griffiges Regulativ gibt.
Ich werde, so glaube ich, den Weg über das Jugendamt gehen. Und sei es nur, um es aktenkundig zu machen. So geht es jedenfalls nicht weiter.
Wir beide verstoßen einvernehmlich gegen die Vereinbarung. In der Vereinbarung wären die Kinder an 3 Wochenenden bei mir, jedoch einmal von Fr-Sa, einmal Frei-So und einmal von Fr. bis Montag Schulbeginn. Und eben ein Wochenende garnicht. Die Zeit ist für den Freitag jedoch 17.00. Und darauf besteht sie jetzt, obwohl ich, wie bereits gesagt, die Kinder die letzten zwei Jahre immer freitags um 13.00 abgeholt habe. Dafür gibt es natürlich haufenweise Zeugen.
Dank für die Antworten. Ich glaube übrigens, dass mein Sohn ( 8) eine Einschränkung mit Umgangsbykott nicht zulassen würde. Der würde sich auf s fahrrad setzen.
Rudy
Ha RUDY,
Ich glaube übrigens, dass mein Sohn ( eine Einschränkung mit Umgangsbykott nicht zulassen würde. Der würde sich auf s fahrrad setzen.
Ist doch eine gute Lösung und du kannst auch nix dagegen machen. :thumbup:
Musst nur schaun, dass KM das versteht und alles wird friedlich gelöst.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin RUDY,
ich muss zwei meiner Vorschreiber widersprechen: Wenn ich Dich richtig verstehe, habt Ihr eine schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung, in der diese Fragen geregelt sind. Also hast Du durchaus etwas in der Hand, um Madame's Eigenmächtigkeiten auszuhebeln.
Ich an Deiner Stelle würde mich daran halten und das Getue von Ex'chen ignorieren; da hat Milan vollkommen recht. Wenn Du Dich diesen Eigenmächtigkeiten erst einmal monatelang untergeordnet hast, schaffst Du Fakten, nicht umgekehrt. Denn dann könnte Madame auf die "Richtigkeit" ihres Handelns vertrauen - und den Umgang nach Gusto weiter einschränken oder Art und Ort bestimmen. Grund: Es war Dir ja immer recht, wie sie es beschlossen hat...
Speziell bei solchen Fragen bringt es nichts, sich sicherheitshalber erst einmal in die Hosen zu machen. Falls Madame mauert, verweist Du sie freundlich auf die schriftliche Vereinbarung, in der nichts davon steht, dass sie ein Sonderrecht für einseitige Veränderungen hätte. Und erwähnst natürlich, dass Du es unsinnig fändest, eine schriftlich niedergelegte Vereinbarung mit klaren Inhalten noch einmal vor Gericht zu diskutieren - aber dass Du das im Interesse Eures Kindes und auf ihre Kosten natürlich tust, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
Nur so wird ein Schuh daraus. Deine Ex wäre nicht die erste, die auf diesem Weg ihre "Macht" über Dich zu zementieren versucht - gerade WEIL es da eine neue Frau gibt. Du hast aber nicht den geringsten Grund, dabei mitzuspielen. Es ist EUER Kind, nicht ihres. Wenn sie was für sich allein braucht, soll sie sich einen Hund kaufen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Doin brille007,
Speziell bei solchen Fragen bringt es nichts, sich sicherheitshalber erst einmal in die Hosen zu machen. Falls Madame mauert, verweist Du sie freundlich auf die schriftliche Vereinbarung, in der nichts davon steht, dass sie ein Sonderrecht für einseitige Veränderungen hätte. Und erwähnst natürlich, dass Du es unsinnig fändest, eine schriftlich niedergelegte Vereinbarung mit klaren Inhalten noch einmal vor Gericht zu diskutieren - aber dass Du das im Interesse Eures Kindes und auf ihre Kosten natürlich tust, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
Genau so meinte ich das :thumbup:
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Mahlzeit,
Zitat:
Seit einiger Zeit habe ich eine Freundin, die auch ein kleines Kind hat, dieso alt ist wie meine Tochter. Erfreulicherweise klappt alles supergut und wir sind sehr glücklich mit unserem Patchwork ohne zusammenzuleben..
Zitat Ende
ja, bist Du denn von allen guten Geistern verlassen ? Jetzt trifft Dich die "verdiente" Strafe mit aller Härte (Umgangsboykott).
Nur der Gang über eine richterspruchgefestigte Regelung wird Dir da weiterhelfen - warte nicht zu lange, sonst greift da schon das Kontinuitätsprinzip. (Wieso - Du warst doch damit einverstanden)
Spar Dir den Versuch über JA und/oder Mediation eine einvernehmliche, gütliche Regelung treffen zu können.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
auch wenn es eine neue Freundin mit oder ohne Kind gibt, gilt eine bestehende Scheidungsfolgenvereinbarung unverändert weiter.
Es besteht also aktuell kein gerichtlicher Klärungsbedarf - es sei denn, Madame ändert die SFV einseitig. Dann muss und wird sie von kompetenter Stelle per Umgangsurteil erfahren, dass das so nicht läuft. Aber vorher sollte RUDY mit dieser Möglichkeit winken - das dürfte Madame bereits wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen, denn sie hat KEINE Möglichkeit, vor Gericht eine Änderung durchzusetzen.
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi brille,
...Madame ändert die SFV einseitig.
Aber da ist er doch wohl schon mittendrin.
Frage:
Wie wird denn eine "Scheidungsfolgenvereinbarung" festgeschrieben? und welche Rechtskraft steht dahinter? fließt die in ein Scheidungsurteil ein?
LG Jochen,
der für das gegebene Wort/Versprechen seiner EX-Frau nichts gibt
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Frage:
Wie wird denn eine "Scheidungsfolgenvereinbarung" festgeschrieben? und welche Rechtskraft steht dahinter? fließt die in ein Scheidungsurteil ein?
Sie ist Bestandteil des Scheidungsurteils; deshalb wird im Urteil auch Bezug darauf genommen. Faktisch hat sie damit die gleiche Rechtskraft wie ein Umgangsurteil.
Wenn Madame jetzt glaubt, das gelte jetzt plötzlich nicht mehr für sie, weist man sie genau darauf hin und winkt damit, eventuelle Eigenmächtigkeiten eben gerichtlichen Nachdruck verleihen zu lassen - aus die Maus. Wer dagegen einknickt, zeigt nur, dass man ihn nach Belieben schurigeln kann - dann gibt's das nächste Mal notfalls nochmal zwei Stunden Umgang weniger und das übernächste Mal überhaupt keinen. Das sind dann die Fälle, wo das Kind "krank ist", "keine Lust hat" oder "Ruhe braucht".
Es gehören auch da immer zwei dazu: Einer, der macht - und einer, der mit sich machen lässt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin zusammen!
Jetzt, da etwas mehr Licht ins Geschehen gekommen ist, würd ich mich weiter an die bestehende Vereinbarung halten und die Kinder gewohnheitsgemäß um 13:00Uhr in der Schule abholen. Vielleicht jetzt etwas früher da sein.
Was Exe dann macht steht in den Sternen. Aber nur weil sie sagt, daß es nun anders gemacht werden soll, bedeutet für Dich noch lange nicht, daß Du es auch anders machen mußt.
Lass es drauf ankommen. Denn dann ist sie im Zugzwang.
Grüße,
Milan
Hallo!
Ich habe Rudy anders verstanden.
Er hat geschrieben, dass es zwar eine schriftliche Vereinbarung gibt, die aber seit zwei Jahren von beiden Seiten nach Absprache nicht eingehalten wird, da sie sich nicht als praktikabel erwiesen hatte.
Nun will seine Ex einen Teil der Vereinbarung, nämlich die Uhrzeit, wieder der Vereinbarung entsprechend verändern.
Sein Problem ist nun, dass er nichts Schriftliches in der Hand hat, anhand dessen er etwas "durchdrücken" könnte.
Er hat nur eine "Gewohnheit", die bisher für seine Ex in Ordnung war und es jetzt plötzlich nicht mehr ist.
Rudy:
Welchen Grund hat sie dir denn genannt?
lg
Lisa
Moin Lisann,
Ich habe Rudy anders verstanden.
Er hat geschrieben, dass es zwar eine schriftliche Vereinbarung gibt, die aber seit zwei Jahren von beiden Seiten nach Absprache nicht eingehalten wird, da sie sich nicht als praktikabel erwiesen hatte.
Das ändert doch nichts an den Inhalten dieser Vereinbarung! Wenn sich Abweichungen als nicht praktikabel erweisen, muss man eben wieder auf den Ursprungszustand zurück.
Aber vielleicht sollte RUDY tatsächlich mal die entsprechenden Seiten der SFV anonymisieren und hier einstellen; ansonsten beschlagen die Glaskugeln...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Ihr lieben,
vielen Dank für Eur Antworten. Ich war zwei Tage offline, Lisann hat mich schon richtig verstanden. Wir haben uns auf eine Abweichung unserer Vereinbarung geeinigt und das über einen Zeitraum von circa 2 Jahren auch durchgeführt . Die Uhrzeit ( Freitag 17.00 ) bezieht sich natürlich auf die alte Umgangsregelung und hat mit unserer praktiuierten Vereinbarung nichts zu tun. Sei hat, sicherlich aufgrund der neuen Liebe einseitig beschlossen, mir einen zu verpulen, dass meine Tochter nicht zum Voltigieren kann, weil die Tochter meiner Freundin auc diesen Voltigierkurs macht.
Mir tut mir leid für mein Kind und zudem ist es einfach nur anstrengend.
Ich glaube Ihr habt recht. Ich werde einen schönen Brief von meiner Anwältin erstellen lassen und Ihr mitteilen, dass einseitige Änderungen von bereits über einen langen Zeitraum durchgeführten Umgansregelugen nicht akzeptiert werden. Heute nciht und nicht in der Zukunft. Was heißt, und das werde ich ankündigen, dass ich am nächsten Besuchs WE die Kinder wie bisher von der Schule abholen werde. Wenn sie Theater macht, sehen wir uns halt vor Gericht. Meine Kriegskasse ist voll.
Mein Gott, wie satt habe ich das.
Ich kann, wenn Ihr möchtet, gerne einen Scan reinstellen der Umgangsregelung, aber es wird daraus nur klar, dass sie nicht wirklich praktikabel ist.