Jugendamt bricht be...
 
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Jugendamt bricht begleiteten Umgang ab!

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(@supercarsti)
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Liebe Mitleidende,

ich darf derzeit, auf Wunsch der KM und eines Gerichtsbeschlusses, meine Tochter (3 Jahre) nur 1x die Woche, begleitet von MA des JA, in einer 'sozialpädagogischen Praxis' 1 Stunde sehen. Die Stunden laufen noch 3x ( = 3 Wochen), danach bin ich zu einem angeordnetem Umgang nicht mehr bereit (Beschuldigungen der KM sind widerlegt, meine Menschenwürde und das Wohl meiner Kleinen lässt diese schikanöse Art des Umgangs nicht mehr zu).

Die 'Betreuerin', hatte ich Wochen zuvor abgelehnt, da sie stets gegen mich gearbeitet hat. Sie bevormundete und drangsalierte mich, wo und wann es ging. Ab Ende Januar sollte ein Betreuerwechsel stattfinden (für die letzten drei Stunden; die 'neue' Betreuerin hat den Umgang bereits bis zum Sommer - und sehr gut - begleitet, war aber aus Krankheitsgründen bis jetzt verhindert).

Aufgrund eines - seitens der KM - sehr erbittert geführten Scheidungs-, Unterhalts und Sorgerechtskrieges mit unzähligen Denunzierungen, Anzeigen und Lügen konnte ich mir nicht einmal mehr sicher sein, der leibliche Vater des Kindes zu sein. Aus diesem Grund habe ich, mit berechtigtem Interesse, bei dem letzten, stattgefunden Umgang (18.12/2006) eine Speichelprobe meiner Tochter entnommen und diesen zu einem Vaterschaftstest eingeschickt. Dabei hat mich die Betreuerin nicht gesehen und kam erst in den Raum, als ich das Wattestäbchen zum Auto bringen wollte.

Heute erhielt ich ein Schreiben vom Jugendamt mit folgendem Inhalt:

'... aufgrund der illegalen Speichelprobe, die Sie Ihrer Tochter bei dem begleiteten Umgang am 18.12.2006 entnommen haben, sehen wir eine weitere Basis zur Zusammenarbeit als nicht mehr gegeben an. Der begleitete Umgang wird daher mit sofortiger Wirkung beendet. (...)':

Fragen:

1.) Ist ein Vaterschaftstest in dieser Weise 'illegal'? Ich habe bei der Geburt die Vaterschaft anerkannt, hatte bis 12/06 das gemeinsame Sorgerecht und Zahle Unterhalt für das Kind. Es wurde während der Ehe geboren. Ich habe somit ein berechtigtes Interesse, herauszufinden, ob das Kind tatsächlich von mir ist. Mir ist klar, dass das Ergebnis allerdings nicht gerichtsverwertbar wäre.

2.) Darf das Jugendamt eine gerichtlich angeordnete Begleitung von sich aus beenden? Ich sehe nämlich nun mein Kind gar nicht mehr (und habe kein Geld mehr, erneut vor Gericht zu ziehen; im übrigen ist die Familienrichterin auf seiten meiner Ex...)

3.) Was kann mir passieren?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2007 23:46
(@PhoeniX)

Moin

zu 1) Jep der is illegal. Ohne Einwilligung der Mutter bzw. Ersatz durch das Gericht macht man sich strafbar.

zu 2) Ja dürfen die, weil du durch das entnehmen der Speichelprobe die Rechte des Kindes grob fahrlässig verletzt hast.

zu 3) Gute Frage. Erst einmal ist der "Vaterschaftstest" nicht gerichtsverwertbar also unbrauchbar. Ob das noch strafrechtliche Konsequenzen haben kann weis ich nicht. Hierzu können dir andere User mit Sicherheit besser Auskunft geben.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 01:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

*eingreif*

illegal im rechtlichen Sinne ist, was gegen geltendes Recht verstößt. Und die Entnahme von Körpersubstanz (Speichel, Haare, Fingernägel, ...) durch Eltern fällt derzeit nicht darunter. Es ist wohl richtig, dass die höchstrichterliche Meinung sich dahin geprägt hat, dass das Kind in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird und deshalb als Beweismittel vor Gericht nicht anzuerkennen ist.

Ungeachtet dessen hat das JA die Umgänge durchzuführen. Es liegt nicht in deren Macht, einen richterlichen Beschluss zu kippen, nur weil jemand etwas anstellt, das denen nicht passt. Dies wäre für mich eine wunderbare Gelegenheit, das Instrument Dienstaufsichtsbeschwerde (unter dem Aspekt formlos, fristlos, fruchtlos) zu benutzen.

Wenn deine finanziellen Möglichkeit für deine rechtliche Interessenswahrnehmung nicht ausreichen, so steht dir die Möglichkeit des Beratungsscheines und der PKH offen.

Ich an deiner Stelle würde mich allerdings seelisch schon mal auf einen Umgangsausschluss einstellen. Aber das ist nur ein Gedanke - warten wir's ab.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 02:30
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal aus meiner völlig unbedarften Sicht...

Es gibt begleiteten Umgang und der KV nimmt sich in dieser Zeit eine Speichelprobe. Wie sieht denn da die Rechtslage bzgl. des begleiteten Umgangs aus? Darf die begleitende Person überhaupt den Raum verlassen, sodass der KV in die Versuchung geführt wurde, diese Speichelprobe zu entnehmen?

Ich frag ja nur, weil ich bei begleitendem Umgang eigentlich davon ausgehen würde, dass ständig eine dritte  Person anwesend zu sein hat und diese dritte Person nun mit Steinen wirft, obwohl sie im Glashaus sitzt (mein Empfinden)

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 02:37
(@PhoeniX)

Moin

illegal im rechtlichen Sinne ist, was gegen geltendes Recht verstößt. Und die Entnahme von Körpersubstanz (Speichel, Haare, Fingernägel, ...) durch Eltern fällt derzeit nicht darunter.

Ein heimlicher Gentest, der ohne Zustimmung der Mutter gemacht wird, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) für illegal erklärt (XII ZR 227/03).

Oder täusche ich mich da jetzt. Nur straffrei ist er noch.

Ungeachtet dessen hat das JA die Umgänge durchzuführen. Es liegt nicht in deren Macht, einen richterlichen Beschluss zu kippen

Jedoch sollte der Aspektpunkt "Illegales Handeln" bzw "kindeswohlgefährdendes Verhalten" hinzukommen, kann meines Wissens nach das JA den Begleiteten Umgang aussetzen und dem Richter um erneute Stellungnahme bitten. Dieses z.B. wenn der Umgangselternteil "leicht" alkoholisiert auftaucht.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 02:56
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ich find auch merkwürdig, daß die nun den BU abbrechen. Und ist das Kitzeln im Mund mit einem Wattestäbchen etwa eine Kindeswohlgefährdung?

Die Frage die ich mir stelle: war so ein Speicheltest vorher schon mal im Gespräch? Hat man Dir vorher verboten eine Probe während des BU zu nehmen?

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 03:01
(@PhoeniX)

...könne das Ergebnis dieser Untersuchung aus prozessualen
Gründen im Anfechtungsverfahren nicht verwertet werden, weil das untersuchte
Material, soweit es von der Beklagten stammt, ohne deren Zustimmung
bzw. der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreterin und damit in rechtswidriger
Weise erlangt sei. Denn die heimliche DNA-Analyse des genetischen
Materials eines anderen verletze dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in
seiner Ausformung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2
Abs. 1 GG)...

Quelle: >hier<

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 03:08
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Phoenix,

soweit ich es verstanden habe, geht es hier weniger um das Ergebnis des Tests, als um den Umgang an sich.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 03:14
(@PhoeniX)

Moin eskima

es geht nicht um das Ergebnis, sondern ob es jetzt eine Straftat war oder nicht. Sollte es eine Straftat an sich sein, darf das JA den Umgang stoppen, bis sie neue Order vom Richter bekommen. War es keine Straftat darf das JA den Umgang nicht abbrechen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 03:40
(@supercarsti)
Schon was gesagt Registriert

Dank Euch für die Vielzahl von Antworten!

Allerdings sehe ich meine These bestätigt: Da ich ein berechtigtes Interesse (eheliches Kind, für das ich zahlen muss und diverse übelste Lügen der Kindsmutter) daran habe, herauszufinden, ob ich der Kindsvater bin, durfte ich den Test machen (zumal ich das Mit-Sorgerecht hatte). Der Test ist zwar nicht gerichtsverwertbar, aber auch nicht strafbar. RICHTIG?

Die Rechtsprechung scheint sich bei diesem Thema zu widersprechen: Ein Test soll illegal sein, aber straffrei... Bis zum Test hatte ich auch das gemeinsame Sorgerecht - die Mutter hat dieses allerdings bereits bis dahin unzählige Male ausgehebelt, mir das Kind komplett entzogen, mich nicht zu Arztterminen mitgenommen (gerichtlich eigentlich angeordnet!), mich nie über die Kleine informiert. Sie hat sie offenbar in einem Kindergarten angemeldet, getauft - alles ohne mein Wissen geschweige denn mit meiner ZTustimmung (ich hätte ja nichts dagegen gehabt - im Gegenteil). Alles, was ich zum Wohle des Kindes machen wollte (Krabbelgruppe, Ausflüge etc. wurde verweigert und abgelehnt).

Die KM und ihre Sippe haben mich - alles erfolglos - angezeigt (Diebstahl, Kindsmissbrauch), beim Arbeitgeber denunziert mit dem Ziel meiner fristlosen Kündigung (KM ist in der selben Firma...), wollten, dass ich Haus, Job und Lebenswillen verliere. Unterhaltstechnisch konnte ich ihr Betrug vorwerfen, so dass ich nur noch für das Kind zahlen muss. Die Familie denunziert mich in der Nachbarschaft etc. Schlusspunkt war, dass ich das Sorgerecht Ende 12/06 verloren habe, weil die KM jeglichen Kontakt bzw. jegliches Gespräch mit mir verweigert, obwohl ich stets (nachweisbar) meinen Friedenswillen und meinen Gesprächswunsch angezeigt hatte - und aus Gründen der Deeskalation keine Strafanzeigen gegen die KM gestellt habe. Das reichte dem LG, um dann zum Kindeswohl der KM das alleinige Sorgerecht zu geben - Revision ausgeschlossen! Nur nochmal zum Mitschreiben: Aufgrund der einseitigen Verweigerung der Gegenseite wird die KM dafür mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt - klasse Rechtsprechung, gell?!

Ich konnte mir nach den ganzen Lügen und strafbaren Handlungen (Falschaussagen an Eides Statt) einfach nicht mehr sicher sein, dass ich auch der Kindsvater war.

Nun, in Deutschland ist der Vater das A....loch. Ich habe wirklich den Glauben an eine neutrale Justiz verloren. Die KM kommt nahezu mit allem durch... Selbst das JA steht auf ihrer Seite - es ist ja mal schnell gesagt, dass der Vater das Kind angefasst hat - selbst, als es widerlegt war, sprach die Richterin davon, dass 'aus Sicherheitsgründen' auf Jahre nur begleiteter Umgang in Frage käme. Die KM hat sogar vor Gericht (ohne Rüffel der Richterin!) gesagt, sie wolle Kontakt zwischen mir und der Kleinen mit allen Mitteln verhindern.

Die Umgangs-Begleiterin, eine 'Dipl.-Soziapädagogin' hat allerdings ihren Job der Begleitung missverstanden: Sie ist (qua definition) dazu da, zu verhindern, dass mir etwas nachgesagt wird ('zum Schutz des Vaters und des Kindes'). Aber sie bevormundete stets, kommentierte, gab Handlungsanweisungen und 'ordnete' sogar (auf Wunsch der KM) an, dass ich der Kleinen nichts zu essen/ trinken geben dürfe. Selbst mein Wunsch nach Besuch des Martinsumzuges wurde abgelehnt, da die 'emotionale Bindung' darunter leide. Ohne Worte. Als der Sohn meiner neuen Lebensgefährtin (6 Jahre; er vergöttert seinen neuen Papa) uns kurz auf dem Weihnachtsmarkt begegnete (es war schon ein Kampf, überhaupt auf einen Weihnachtsmarkt zu 'dürfen'), umarmte ihn meine Kleine von sich aus stürmisch - Ergebnis war ein Brief an mich, dass solche Begegnungen zukünftig zu unterbeleiben hätten, da dann die emotionale Bindung Tochter - Vater abreisse...

Daraufhin ging ich mit meiner Lebensgefährtin zum Jugendamt, um ein klärendes Gespräch zu führen. Die Betreuerin kam auch dazu - und sagte keinen Ton. Ich lehnte sie für die letzten verbleibenden Umgänge ab (zumal die ehemalige - gute - Betreuerin ab Januar wieder gesund sein sollte) - und kündete an, zur Absicherung aller einen Vaterschaftstest zu machen. Dies blieb seitens JA/ Betreuerin unkommentiert stehen. Wieso sagten sie mir da nicht, dass ich das nicht dürfe? Ich kündigte an, dass ich einer Verlängerung dieses einseitig zutiefst diskriminierenden Umgangsart nicht zustimme. Meine Kleine bekommt, wenn sie 16 ist, einen langen und sehr persönlichen Brief von mir (von einem Notar persönlich überreicht), verbunden mit der Hoffnung, dass sie dann ein Gespräch mit mir sucht. Zum Wohle der Kleinen (und von mir) beende ich damit den Umgang. Die KM und ihre Familie haben dann doch ihr Ziel erreicht. Aber ich muss und will nach vorne schauen. Miene neue Frau und ihr Sohn brauchen mich und stehen hinter mir.

Zum Vaterschaftstest: Die Umgangs-Betreuerin hat die Entnahme gar nicht gesehen. Sie kam in den Raum (den sie sehr oft minutenlang verliess) und sah mich nur mit einem Wattestäbchen aufstehen.  Die Kleine fand das Spiel sogar toll - sie hat das Stäbchen auch ganz alleine in den Mund genommen... Die Betreuerin hat keinen Ton gesagt - dann aber wohl schnell, schnell, dem JA irgendwas erzählt - so etwas nenne ich hinterrücks - und es bestätigt meine Meinung über diese Frau

Jetzt bin ich mal gespannt, ob die KM mit dem JA-Schreiben gleich zu ihrer Hetz-Anwältin fährt und gleich wieder etwas gegen mich unternimmt...

Anmerkung: Inzwischen habe ich das Ergebnis: Ich bin der Vater! Damit habe ich meinen inneren Frieden und kann mich für viele Jahre von meiner Maus verabschieden. Es geht nicht anders...

@Phoenix: Es ist kein Blödsinn: Die KM will mir stets etwas anhängen und das Kind von mir fernhalten - sie schreckt selbst vor massiven Lügen nicht zurück: So stehe ich da als einer, der vielleicht ja doch mal das Kind angefasst hat (... da war doch mal was...) - gerne hätte sie es auch, wenn ich verurteilter Dieb wäre, der sogar eine Hausdurchsuchung bekam (iOnkel der KM ist bei der Polizei und hilft mit, mich fertigzumachen), Arbeitsloser, Wohnungsloser - kurz, als Krimineller, der sich umbringt (das hat sie sogar mal gesagt!).

Ich bin nicht mehr bereit, einen angeordneten, begleiteten Umgang durchzuführen. 1 Stunde pro Woche, die mir auch noch haarklein vorgeschrieben wird (und natürlich nicht zu Hause!). Wie soll ich eigentlich noch auf mir rumtrampeln lassen? Natürlich würde ich den Umgang (von mir aus!) nie alleine durchführen; meine Mutter, meine Vater, Freunde oder/ und meine neue Frau und ihr Sohn wären dabei - das lehnt die KM kategorisch ab! Zudem hat sie selbstz vor eidesstattlichen Lügen nicht zurückgeschreckt - und da kann ich mir sicher sein, dass meine Kleine jedes Mal auseinandergenommen wird, wenn sie vom Umgang zurückkommt. Ist es das, was Du in Ordnung findest?! Ich denke natürlich auch an mich und meine neue kleine Familie. Abschliessend: Das JA hat den Umgang beendet; ein unbegleiteter Umgang müsste eingeklagt werden - und bei dem JA, der Verweigerungshaltung der KM und der parteiischen Richterin ist das chancenlos (und kostet). Ob Du es hören willst oder nicht: Auch ich will nicht vor die Hunde gehen und abschliessen. Und dazu brauchte ich die Gewissheit, der Vater zu sein - oder eben nicht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2007 13:29




(@PhoeniX)

Moin

Da ich ein berechtigtes Interesse daran habe, herauszufinden, ob ich der Kindsvater bin, durfte ich den Test machen (zumal ich das Mit-Sorgerecht hatte).

Nein durtest du nicht. Ihr habt zwar GSR zu diesem Zeitpunkt gehabt, aber dann müssen beide Sorgeberechtigten einwilligen.

Zum Wohle der Kleinen (und von mir) beende ich damit den Umgang. Die KM und ihre Familie haben dann doch ihr Ziel erreicht. Aber ich muss und will nach vorne schauen. Miene neue Frau und ihr Sohn brauchen mich und stehen hinter mir.

Hör auf mit dem Blödsin und komm mal wieder runter. Es ist für ein Kind von größter Wichtigkeit beide Elternteile zu haben. Denkst du mal an das Kind und nicht nur an deinen Frieden???
Klar bist du jetzt am Boden und hast das Gefühl das dich jeder Diskreditieren will. Aber was solls???

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 13:40
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Carsti!

Da ich ein berechtigtes Interesse daran habe, herauszufinden, ob ich der Kindsvater bin, durfte ich den Test machen (zumal ich das Mit-Sorgerecht hatte).

Nein, durftest Du nicht! Das ist wie mit den Kigaanmeldungen etc. Die darf Exe auch nicht ohne Dein Okay machen. Unterschied ist nur - sie ist die KM.

Hm, das mit dem BU ist so eine Sache. Die machen dem KV dort gerne solche dummen Vorgaben. Ich z.B. durfte während meines BU keine Fotos vom Kleinen machen und ich durfte ihn nicht wickeln. Beides von der KM vorgegeben und ungefragt durch den Betreuer durchgesetzt. Als KM mitbekam, daß ich dem Kleinen Fotos von zu Hause gezeigt hatte, wurde mir auch verboten Fotos mitzubringen.
Ich hatte den Eindruck, daß man dort nicht wirklich daran interessiert ist einen guten Job zu machen, sondern einfach nur die Stunden abreißt.
Ich hatte im Gegensatz zu Dir am Ende das Glück, daß mein Betreuer sich im Laufe der BU-Stunden um 180 Grad gedreht hatte und letztlich dringenden freien Umgang empfahl, weil er eine so enge Bindung zwischen Sohn und Vater feststellte. Hat aber leider auch nicht viel geholfen.

Auch ich mußte erleben, daß bei manchen Gerichten ein Vater null Chance hat, weil ihm von Beginn an keine gegeben werden will. Aber bitte lass Dich davon nicht kleinkriegen. Kämpfe weiter für Dein Kind.

Ich würde mich an Deiner Stelle auf keinen Fall mit einem Umgangsausschluß begnügen. Mach weiter! Besonders jetzt, nachdem Du Schwarz-auf-Weiß hast, daß Du der Vater bist.

Das alles ist ein großes Leid, das weiß ich selbst. Aber auch das größte Leid ist irgendwann vorbei.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 14:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hör auf mit dem Blödsin und komm mal wieder runter. Es ist für ein Kind von größter Wichtigkeit beide Elternteile zu haben. Denkst du mal an das Kind und nicht nur an deinen Frieden???

Gemessen an dem Hintergrund eine unqualifizierte Aussage.

Das ist kein Umgang der da stattfindet. Nur eine Stunde, um dann noch gesagt zu bekommen, was man alles lassen muss ...

Man(n) sollte hierbei den Vater und dessen Gesundheitszustand nicht vergessen.

Zum Test habe ich die Diskussion bisher so verstanden, dass die Verwertung eines solchen Testes nicht gerichtsverwertbar ist. Allerdings ist die Entnahme nicht starfbar. Es ist aber wohl geplant ein solches Unterfangen in den (gelichberechtigten?) gesetzlichen Rahmen zu pressen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 14:40
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit Allerseitz,

mir fehlt da eigentlich etwas "Hintergrundwissen" - wie alt seid ihr - woher kommt der Hass der KM, die offensichtlich schwerstes Geschütz auffährt ?
Deine Gedanken, nicht der leibliche Vater zu sein, kann ich sogar nachvollziehen:
Fremde Brut - betrogen hat sie mich auch noch - was soll ich mich da um ein fremdes Kind "kümmern".
Nach dem Test stellt sich die Situation nun anders dar.

Aber die Beweggründe der KM ???
Wir sind hier kein "Gericht o. ä." aber wir kennen nur Deine Schilderung. Viele von uns haben mit Exen zu tun, die Aussenstehende (Leser) sofort in die "Klappse" stecken würden, aber wir haben mit dieser Exe ein Kind gezeugt, und dieses Kind hat "vorher" keinen gefragt, ob es erwünscht oder doch irgendwie im Weg ist  - es ist einfach da !

Auch ich habe im Bekanntenkreis Väter, die 14/16/18 Jahre lang keinen Kontakt (warum auch immer) zu ihren Kindern hatten. Aber, wann immer dieses Thema angerissen wurde, ich hatte immer das Gefühl, dass diese Väter gerne `mal ein Lebenszeichen gehört oder gesehen hätten. Und in zwei Fällen habe ich sogar einen Kontakt vermittelt.

Dich bitte ich Deinen "Entschluss" noch einmal zu überdenken - Du wirst hier wohl keinen user finden, der in dieser Hinsicht hinter Dir steht.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 15:30
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Einspruch!

ich stehe hinter Supercarstis Entscheidung, sowohl das nicht verbotene nehmen einer DNS-Probe, als auch, den Entschluss, den Widersinn in seiner Tochter-Vaterbeziehung noch weiter zu füttern, finde ich sehr nachvollziehbar.

Irgendwann muß man eben einmal einsehen, dass man nur noch sich selber schädigt.

Ihr alle (oder früher auch mal wir) haben alles ausgeschöpft, was möglich ist, um den Kontakt zu unseren Kindern zu erhalten - aber nur solange, wie jeder einzelne auch nur ein winziges Fünkchen Hoffnung hatte.

Erzähle mir keiner, dass er seine vehementen Bemühungen weiterbetreibe, ohne Hoffnung auf eine Verbessereung!

Nun, Supercarsti hat keine Hoffnung mehr einen menschenwürdigen Umgang oder besser menschenwürdiges Zusammensein in physischer, wie auch seelischer Hinsicht mit seiner geliebten Tochter zu erreichen.
Wer will ihm die Hoffnung geben? Ihr mit eurem " das mach man nicht", " wer aufgibt hat schon verloren" etc.

Ich finde, wir (auch ich) sind oft zu schnell dabei, uns Denkverbote aufzulegen, Scheren im Kopf schnippeln zu lassen und das Tabu des Rückzugs zu bedienen und ohne nachzudenken die Möglichkeit verdammen, ungeachtest dessen, was einer schon alles versucht hat; dass ein Vater einfach nicht mehr kann, keine Hoffnung mehr hat (haben darf) und allein aus Gründen des Selbstschutzes den "Kampf" einstellt.

Die Verantwortung dafür, und auch die späteren Folgen für das Kind, trägt nicht er, sondern das Konglomerat aus hasserfüllten rücksichtslosen Müttern, die ihre Kinder missbrauchen und instrumentalisieren, sie unterstützende Behörden und Gerichte, sowie das von der Gesellschaft letzlich genauso gewollte Familien-Rechtssystem.

Ich wünsche Carsti alles Gute für die Zukunft, möge seine Ex zur Vernunft kommen und er seiner Tochter doch noch ein guter Vater sein können. Es liegt nicht mehr in seiner Hand - aber trotzdem wird er immer einem Schmerz mit sich herumtragen.

Gruß
Haddock

PS: Ob Speichelproben nehmen legal ist, oder nicht: Da scheiß ich drauf! Das Kindeswohl ist in keiner Weise gefährdet, und ich finde es schändlich den Umgang abzubrechen! Aber es passt zu den Vorgeschichten. Wahrscheinlich hätten diese Mistschl. einen anderen Grund gefunden.

PSS: Alle meine Ausführunhgen gelten auch für Eltern, wo die Rollen dieses Reauerspiels vertauscht sind! Ich möchte nicht pauschalisieren.   

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 16:54
(@kruemel1)

Hallo Supercarsti,

ich habe mir mal deine Geschichte rausgekramt um mal ein wenig hintergrundwissen zu haben da man so abgekapselt nur recht wenig mit den Ereignissen anfangen kann.

Du schreibst

ich darf derzeit, auf Wunsch der KM und eines Gerichtsbeschlusses, meine Tochter (3 Jahre) nur 1x die Woche, begleitet von MA des JA, in einer 'sozialpädagogischen Praxis' 1 Stunde sehen. Die Stunden laufen noch 3x ( = 3 Wochen)

in deiner Geschichte lese ich allerdings

Derzeit habe ich erreicht, dass ich meine Kleine alle 2 Tage für je 2 Stunden sehen kann - auf meinen Wunsch und zu meinen Schutz betreut (solange die Staatsanwaltschaft noch nicht eingestellt hat)

heist das jetzt daß das Gericht deinem Wunsch entsprochen hat ?

Laut deiner Aussage hattest du nur noch 3x betreuten Umgang und du kommst auf nix besseres als dann ne Speichelprobe deines Kindes zu entnehmen? Das hättest du doch auch später irgenddwann bei nem unbetreuten Termin machen können.
Meiner Meinung nach hat das JA (aus deren Sicht) ihre MItarbeit zu Recht aufgekündigt, da sie dir jetzt wahrscheinlich unterstellen du wolltest den Umgang ausschliesslich um den Test machen zu können.

Laut der anderen Geschichte hattest du doch einige Anträge laufen, die dein Anwalt ans Gericht gestellt hatte was ist denn aus denen geworden?

Wenn du jetzt deinen Rückzug aus dem Leben deiner Tochter ankündigst so mag dir das zwar jetzt als richtig erscheinen, aber eine Hoffnung zu hegen das die Kleine sich irgendwann bei dir meldet erscheint mir hierbei als Augenwischerei.

Die Jahre die du verpasst kannst du nicht mehr aufholen.

Lieben Gruss

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 17:22
(@angela)
Rege dabei Registriert

Lieber Supercarsti.

Vielleicht solltest du erst mal ein paar Wochen Zeit nehmen und tief durchatmen und deinen inneren Frieden wiederherstellen.
Nimm dir im Notfall auch länger Zeit und dann wenn du merkst das du wieder Kraft hat beginn zu Kämpfen, es gibt genügend
Fälle im VS die es auch geschafft haben und oder es noch schaffen werden.
Es ist leider wahr, dass ein Vater in Deutschland sehr oft nur als Dukatenesel genommen wird und als nicht mehr nütze betrachted wird.
Aber es ist dein Kind, es braucht Mutter und Vater, und du sagst selber, dass die Mutter eine notorische Lügnerin ist.
Du kannst sie ja immer noch Anzeigen, und wenn du wirklich keinen Kontakt mehr zum Kind bekommst oder willst, dann schreib jedes Jahr einen Brief gebe ihn bei einem Notar ab und lass die Briefe dem Kind mit 16 zukommen, dann darf es sich selber eine Meinung bilden. Aber lass dir gesagt sein, dass deine Tochter bis dahin so beieinflusst ist das sie dir nicht mehr glaubt.
Egal was du machst ich wünsche dir viel Kraft für deinen Weg.
ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 18:00
(@bronze)
Registriert

Dank Euch für die Vielzahl von Antworten!

Zum Vaterschaftstest: Die Umgangs-Betreuerin hat die Entnahme gar nicht gesehen. Sie kam in den Raum (den sie sehr oft minutenlang verliess) und sah mich nur mit einem Wattestäbchen aufstehen.  Die Kleine fand das Spiel sogar toll - sie hat das Stäbchen auch ganz alleine in den Mund genommen... Die Betreuerin hat keinen Ton gesagt - dann aber wohl schnell, schnell, dem JA irgendwas erzählt - so etwas nenne ich hinterrücks - und es bestätigt meine Meinung über diese Frau

Hallo Supercarsti,
ich kann gut verstehen, warum Du so gehandelt hast wie Du das hier schilderst. Irgendwann ist man mürbe. Allerdings ist bisher nicht viel mehr passiert, als dass jemand gesehen hat, wie Du ein Wattestäbchen in die Tasche gesteckt hast. Richtig?

Dann stell Dich dumm und mach von Deinem Recht Gebrauch, Dich nicht selbst belasten zu müssen. Du hast nach gängiger Rechtsauffassung mit der Entnahme der Speichelprobe gegen das Recht Deines Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Dieser Verstoß war deswegen einer, weil Du nicht ohne alleiniges Sorgerecht in dieser Sache allein für Dein unmündiges Kind entscheiden darfst. Der Verstoß ist problematisch aber straffrei, weil Du "nur" ein Grundrecht verletzt und nicht gegen das Strafrecht verstoßen hast.

Ob der Verdacht des Verstoßes ausreicht Dir den Umgang zu untersagen, kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 18:03
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...mir fällt hier noch was anderes ins Auge:

Es wären nur noch 3 BU-Termine gewesen. Was war für die Zeit danach geplant? Normalerweise schließt sich an den BU der freie Umgang an.

Vielleicht kannst Du da ansetzen. Und die Gefahr einer Wiederholungstat ist ja nun wirklich nicht gegeben, da Du nun das Ergebnis hast.

Vielleicht setzt Du Dich auch mal mit der vorherigen Betreuerin in Verbindung, mit der Du so gut klar gekommen bist. Vielleicht weiß sie einen Rat oder kann eingreifen.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2007 20:30
(@supercarsti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

das Thema 'heimlicher Vaterschaftstest' ist wohl ein heisses Eisen - weil 'Grauzone'. Daher nochmals vielen Dank für Eure Beiträge!

@Milan:

Es wären nur noch 3 BU-Termine gewesen. Was war für die Zeit danach geplant? Normalerweise schließt sich an den BU der freie Umgang an.
(...)
Vielleicht setzt Du Dich auch mal mit der vorherigen Betreuerin in Verbindung, mit der Du so gut klar gekommen bist. Vielleicht weiß sie einen Rat oder kann eingreifen.

Hallo Milan,

da die Kleine in Sao Paulo/ Brasilien geboren ist hat die Kleine neben dem Deutschen auch einen Brasilianischen Pass. Und da meine Ex-Schwiegereltern seit 30 Jahren dort leben, will die KM die Kleine dorthin verfrachten, da sie dann ausserhalb meiner Reichweite ist. Das hat sie so indirekt avisiert - und bereits vor 2 Jahren probiert (damals musste sie durch Rückführungsklage beim Generalbundesanwalt) zurückkommen... Bislang waren beide Reisepässe beim Jugenamt hinterlegt (Gerichts-Beschluss), damit eine wiedeholte Kindsentziehung nicht vorkommt. Mit dem alleinigen Sorgerecht hat sich Ex natürlich sofort die Pässe abgeholt und die Kleine ist nun erstmal drüben (Ex ist Stewardess bei LH und ist somit alle paar Wochen einige Tage drüben). Da meine Ex-Schwiegermutter seit einem Jahr die Kleine hier in Deutschland bewacht und begluckt hat, hat sie natürlich eine extreme Bindung zu ihr...

Insofern musste ich befürchten, die Kleine nach dem 20.12. (angekündigter 'Urlaubsbeginn') gar nicht mehr wiederzusehen - in Brasilien wohnen die in einem superbewachten Wohnviertel... Also war der 18.12. die letzte Chance, die Wahrheit über die Vaterschaft testen zu können.

Die letzten 3x Umgang hätte ich noch wahrgenommen (zumal die Kleine am 28.1. Geburtstag hat...). Ex hat bereits angekündigt (mit mir redet sie nicht), niemals einem unbetreutem Umgang oder einer Verlegung zu mir zuzustimmen. Und ich bin nicht mehr bereit, eine Verlängerung der schikanösen Betreuung zu beantragen - warum auch? Die Kleine freut sich, mich zu sehen und plappert immer munter mit ihrem Papa (so redet sie mich auch an). Die Bindung ist also da - aber wenn die KM verweigert, bleibt mir nur die Klage. Und, wie oben beschrieben, sind die Erfolgsaussichten, mau.

Es geht mir nun eigentlich darum, dem JA aufzuzeigen, dass sie nicht wegen eines Wattestäbchens von sich aus den Umgang untersagen können - wo sie doch stets betonen, es sei zum Wohle des Kindes und das Kind hätte ien Recht und ich die Pflicht zum Umgang... Was denn nun?

@Kruemel:

Derzeit habe ich erreicht, dass ich meine Kleine alle 2 Tage für je 2 Stunden sehen kann - auf meinen Wunsch und zu meinen Schutz betreut (solange die Staatsanwaltschaft noch nicht eingestellt hat) heist das jetzt daß das Gericht deinem Wunsch entsprochen hat ?
(...)
Laut deiner Aussage hattest du nur noch 3x betreuten Umgang und du kommst auf nix besseres als dann ne Speichelprobe deines Kindes zu entnehmen? Das hättest du doch auch später irgenddwann bei nem unbetreuten Termin machen können.

Der häufige Umgang lief einfach zu gu, so dass die KM im August 05 einfach mal den Umgang abgebrochen hat - zunächst ohne Angabe von Gründen, später war sie dann angebl. 'immobil erkrankt' (obwohl sie mehrfach munter spazierend und autofahrend gesehen wurde... Ich musste also klagen; Ergebnis war dann der 1x wöchentlich (betreute) Umgang (denn sie lehnte alle meine Betreuer ab). Und auch der wird stets untergraben, obwohl ihr in einem solchem Fall eine Strafzahlung von 1000 EUR angedroht wurde.

Mein Anwalt fuhr aber die Strategie der Deeskalation, weshalb niemals eine Anzeige gestellt wurde. Und, ganz ehrlich, es hätte sich immer mehr hochgeschaukelt. Ich will doch einfach nur meine Tochter sehen und ihr ein guter Vater sein! Die KM und ihre Sippe betrachten das Kind leider als ihr 'Eigentum' - ich habe mit der Zeugung meine Pflicht getan, habe zu zahlen und ansonsten keine Rechte (das sagte mir sogar mein Ex-Schwiegervater einmal, als noch 'alles in Ordnung' war).

Ich denke, Dein Kommentar 'Du hast nichts besseres zu tun, als eine Speichelprobe zu nehmen' relativiert sich, nachdem Du meinen obigen Kommentar gelesen hast.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2007 23:01




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