Ab Freitag soll der Kindesumgang stattfinden. Doch es kündigen sich bereits die dunklen Wolken an.
Für Pfingsten ist der KM klar dass eine Woche mir zusteht.
Von den 6 Wochen in den Sommerferien will sie nur eine Woche geben. Drei Wochen in den Sommerferien ist mein Sohn noch im Hort, deshalb will sie diese drei Wochen nicht zählen lassen.
Das bedeutet für mich wohl nur eine Woche Urlaub. Ich möchte aber die drei Wochen haben, zumal ich aber auch gerne die Kinder ganz zu mir nehme (ich habe nie verzichet, sie hat die Kinder ja entführt). Dann bekommt sie auch 3 Wochen.
Was denkt ihr? Bleibt mir nur eine Woche übrig? Oder habe ich anspruch auf die hälfte der Ferien?
Moin,
>hier< lese ich, dass die Umgangsgestaltung für die Ferien den Eltern überlassen wird.
Prima. Ex nicht kooperativ, Unrechtsprecher zu feige oder zu blöd, diesen Umgang aufzunehmen. Also musst du abermals das Gericht auffordern. Hmmm...vielleicht ist der Unrechtsprecher gar gerissen, weil er seinen Kollegen auf der anderen Seite des Schreibtisches wieder Umsätze zuschiebt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
ja du hast recht, es wird wohl wieder das Gericht angerufen werden müssen.
Das ganze wird ein endlose Geschichte.
Ich werde auf die 3 Wochen bestehen. Alles andere wäre für mich Schikane.
Moin!
Mit "halbe Ferien" sind die kalendarisch halben Sommerferien gemeint. Auch bei Kiga- und Hortkindern.
Milan
Hallo Milan,
genau das habe ich gemeint. Warum soll der Hortbesuch auch noch zu meinen lasten gehen. Da nimmt die KM die KInder einfach mit und will dann die Ferien auch noch haben.
Moin!
Steht denn irgendwo in Deinem Umgangsbeschluss, dass Du Ferienhälften Umgang hast? Und wenn ja, welche Hälfte?
Greetz,
Milan
Hallo Milan,
nein es steht dort "Den Eltern wird aufgegeben, bezüglich Ferienzeiten eine geeignete Regelung zu finden, andernfalls ist gegebenfalls ein Umgangspfleger durch das Gericht zu bestellen."
und dieser Satz
"Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die obige Umgangsverpflichtung kann gegen jeden Elternteil Ordnungsgeld von bis zu 25000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann oder dessen Anordnung keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft angeordnet werden."
Moin,
die Zwangsgeldandrohung ist nix wert, weil die Umgangsregelung hierfür nicht konkret genug ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin!
Herrje, noch unklarer hätte es Euer Schwarzkittel wohl nicht formulieren können. Das hilft Dir jetzt natürlich nicht viel. Wenn Mama nicht mitspielt, dann fürchte ich, dass Du wegen der Ferienregelung noch einmal zu Gericht musst.
Milan
Hallo Milan,
ich sehe es auch so kommen. Heute hat mir die KM geantwortet.
Vorab: Umgang FR-Mo (Kindeseinrichtungen).
Die KM hierzu: vorsorglich möchte ich dir mitteilen, dass Sohn gesagt hat, er würde schon am Sonntag Abend wieder zurück kommen (ich glaube, bla bla bla). Sollte Sohn weiterhin wollen, dann bitte ..... Und auch Tochter fragen was sie will.
Sie will wohl eine Nacht vom Umgang wegnehmen. Ich werde ihr dazu schreiben, dass sie wenn sie mit der Regelung nicht einverstanden ist, dieses bei Gericht mit einer Beschwerde kund zu tun.
Für das Wochende mache ich alle Telefone aus. 😉
Mein Sohn hat mir schon angekündigt auf seiner Playstation mit mir Fussball spielen zu wollen. Das klingt schon mal ganz anders als das was KM sagt.
Ferienregelung:
Hier erwartet der Richter eine Einigung der Eltern.
So war mein Vorschlag für Pfingsten wie folgend:
Ferienzeit für den Vater mit den Kindern vom Sontag den 30.5. 12Uhr bis Montag den 7.6. wobei die Kinder zu den Einrichtungen gebracht werden.
Sie will aber nur bis 6.6.2010 18 Uhr.
Ich werde ihr erneut antworten. mit folgenden: "Ich möchte am 7.6.2010 festhalten. Dieses entspricht am ehesten der gemeinsamen elterlichen Sorge, zumal nichts dagegen spricht dass ich als Vater die Kinder wieder zu ihren Einrichtungen bringen kann. Für den 6.6.2010 lässt sich auf die kurze Dauer auch keine Begleitperson finden, so dass hier eine Rückgabe nicht möglich wäre.
Wenn du aber weiterhin darauf bestehst dass die Rückgabe am 6.6. erfolgen muss, so würde kein Ferienumgang für Pfingsten stattfinden können. Zumal die von mir vorgeschlagene Ferienregelung für dich als Kindesmutter 8 volle Tage beinhaltet (22-29.5), während mir nur 7 volle Tage zur Verfügung stehen (31.5-6.6.). Die von dir geforderte Rückgabe würde hier einen weiteren Tag nehmen. Ich würde dann hier eher vorschlagen erneut das Gericht anzurufen um den Ferienumgang zu regeln.
Hallo.
Es ist doch immer wieder das Gleiche - wir Väter sollen so springen wie es die Mütter gerne hätten . Bei mir ist es so geregelt das ich die Kleine die Hälfte der Ferien habe - ob es der Ex nun zu lange ist oder nicht ( war vor dem Gerichtstermin nämlich auch so ) . Dieser Vorschlag wurde auch vom Richter für richtig angesehen . Ich werde aber trotz allem nicht um einen weiteren Gang vor Gericht herum kommen da es doch noch Themen gibt die nicht richtig geklärt sind . ZB . Umgang am Vatertag . Mir wurde zugestanden von morgens 9.30 - 17.30 ( sieht die EX als ausreichend an ) wobei am Muttertag die Kleine schon den Abend davor bei de Mutter zu sein hat . Die EX beruft sich eben jetzt darauf das nix anderes im Beschluß steht und fertig . Möchte dir damit nur sagen das Du dir einige Punkte davor aufschreiben solltest und dann alles auf einmal regelst .
Gruß
Hallo Havanaman,
genau daran arbeite ich jetzt. Zumal mir heute die Schulleitung meitteilte dass ich über meinen Sohn nichts zu erfahren habe. Das ganze trotz gemeinsamer elterliche Sorge und ABR.
Den Vatertag musste ich alleine Verbringen. Nur mein Sohn schenkte mir eine Karte für mich.
Überall nur Kämpfe.
Das beste war aber heute morgen mit meiner 4 jährigen Tochter. Die hatte sich im Kindergarten so fest an mich geklammert, geschrien und geweint, so das hier 2 Kindergärtnerinnen dran rumziehen mussten. Weil ja laut Ex hier die Kinder soviel Angst vorm Vater haben. 😡
Moin!
Was muss ich da lesen?
Zumal mir heute die Schulleitung meitteilte dass ich über meinen Sohn nichts zu erfahren habe. Das ganze trotz gemeinsamer elterliche Sorge und ABR.
Das ist die dümmste Ausrede, die eine arbeitsfaule Schulleitung nur von sich geben kann. Genaugenommen ist sie sogar ein Rechtsbruch. Bei GSR sagst Du denen, was sie rausgeben dürfen und was nicht. Nicht die Dir. Mann. Bei sowas werd ich sauer, da kribbelts richtig im Bauch.
:gunman: :gunman: :gunman:
Geh bitte auf diesen Link, formuliere den Brief für Deine Zwecke etwas um (Namen und so), ausdrucken und dann ab zur Schule. Und ohne Infos gehst Du da nicht wieder raus. Ansonsten gibt´s was auf die Ohren von Dir.
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1159.html
vorsorglich möchte ich dir mitteilen, dass Sohn gesagt hat, er würde schon am Sonntag Abend wieder zurück kommen (ich glaube, bla bla bla). Sollte Sohn weiterhin wollen, dann bitte ..... Und auch Tochter fragen was sie will.
Nein, die Kinder haben in dieser Frage nichts zu wollen. Diese Entscheidungen treffen wir Eltern ganz allein für sie. Notfalls mit Hilfe der Gerichte. Kannst Exe ja mal fragen, ob Eure Kids denn später auch nicht in die Schule müssen, wenn sie mal nicht wollen... Oder wenn sie zufällig nicht zurück zu Mama wollen - dann kannste sie da behalten ... oder wie will sie verstanden werden?
Greetz,
Milan
Hallo,
aktuell sind Schulferien. Diese Woche müssen alle Dinge für den TU eingereicht werden. Mein Sohn blieb an dem Umgangswochende bis Montag Zuhause. Der wollte auch gar nicht vorher gehen. Wegen der Sommerferien wird es noch interessant werden, da die KM dort die drei Wochen mit Hort nicht zählen lassen will. Sie will von den letzten 3 Wochen dann mindestens 2 Wochen.
In den jetzigen Pfingstferien kann ich nicht verreisen da die kleine dort beide Wochen mit Kindergarten gefüllt hat. Das werde ich auch dann bei den Sommerferien argumentieren.
Moin!
Sag mal, kann es sein, dass deine Ex dich ein bisschen übers Ohr balbiert,
Jo, das tut sie. Wenn die beiden über "hälftige Ferienregelung" reden, dann gelten für sie die Kiga-freien-Zeiten als zu halbierende "Ferien". Auf den ersten Blick scheint das stimmig. Auf den 2ten aber nicht. Denn Kigas haben ohnehin immer weniger Ferien als die Schulen. Für (gerichtliche) Ferienregelungen orientiert man sich aber an den offiziellen Schulferien. Auch bei Kiga-Kindern.
Olli muss jetzt seine Exe davon überzeugen, dass sie nen Schulferienkalender zur Hand nehmen muss. Knifflig.
Milan
Als Umgangsvater muss man wie ein Baum sein. Dafür muss man wissen, wo die eigenen Rechte beginnen und die der anderen enden. Einem GSR-Vater gegenüber hat ein popeliger Schulleiter jedenfalls absolut gar nix zu melden. Nada. Die Reihenfolge in der Nahrungskette ist da eindeutig.
Milan
Hallo Milan,
da gebe ich dir recht. Aber was nützt dieses wenn dann sich die Schulleitung doch weigert? Wieder ein RA mit weiteren Kosten?
Am Montag brachte ich meine kleine Tochter zum Kindergarten. Nur abholen ging nicht mehr. Der Kindergarten verweigerte die Abholung. Als ich das Kind doch mitnehmen wollte, hinderte mich der Kindergarten daran. Die Polizei brauchte mal gerade 3 Minuten (Die Türe liess sich vorher nicht öffnen). Ich musste ohne die kleine wieder gehen, weil ich laut KM nicht berechtigt sei das Kind mitzunehmen (laut Unterlagen des Kiga).
Da nützte auch kein Einwand wegen gemeinsamer elterlicher Sorge und heulender Tochter. Also ging ich mit meinem Sohn alleine. Das war also mein Pfingstferienumgang.
Die KM teilte später mit dass sie vergessen habe den Kiga darauf hinzuweisen.
Es muss wohl die erneute Klage erfolgen.
Wegen Sommerferien habe ich mit dem JA gesprochen. Das JA sieht sich ausser stande wegen der Ferienzeiten zu vermitteln.
Zur Not hättest du warten können bis die abholgunsberechtigte Persn im Kiga erschienen wäre und hättest dann das Kind vor dem Tor des Kigas in Empfang genommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Milan,
ich mache halt keinen Krach (wenn Argumente nicht helfen dann kommt halt so etwas wie gestern. Ich hätte ja den Tenor Freiheitsberaubung verwenden können, denn ich konnte die Einrichtung niergends mehr verlassen). Gerade deshalb habe ich aber auch das JA hinter mir. Heute Nachmittag hole ich die kleine wieder am Kiga ab. Der Polizeieinsatz hat aber etwas positives. Der Einfluß und die lügen der KM treten nun zu Tage.
Ich persönlich sehe hier keinerlei Argumentation mehr für ein gemeinsames Sorgerecht. Denn tatsächlich wird dieses immer von der KM ignoriert.